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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-8115-A13-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01669
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QM-Nr.: Z-1209-00-2

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01669
Radgröße                       8 J x 18 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
201            01669201 / L-Ø65.06                 5/108/65,1         40        640    1970

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01669 201
Radgröße                       8 J x 18 H2
Einpresstiefe                  ET 40
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25             Kegel 60°      90                     26
S02    Schraube M14x1,5              Kegel 60°      130                    32.3
S03    Serienschraube M12x1,75       Kegel 60°      110                    28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 038115) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Peugeot
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          03-8115-A13-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01669
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 407           80-155         215/45R18       T89                              A02 A04 A05
6*...*                80-155         225/45R18                                        A06 A08 A09
e2*2001/116*          80-155         235/40R18       K49 K50                          A12 A14 A21
0293-0297,0312*..     80-155         235/45R18       G16 K49 K50                      Lim RDK V18
                      80-155         245/40R18       K46 K49 K50                      S01
Peugeot 607           79-152         225/40R18       T91                              A02 A04 A05
9 / 9*****            79-152         225/45R18                                        A06 A08 A09
e2*98/14*0199*..      79-152         235/40R18                                        A12 A14 A21
                      79-152         245/40R18       K49 K50                          RDK V18 S01
Volvo C70             120-180        225/40R18       K42 K46 K49 K50 LK6 R35          A02 A04 A05
N                                                                                     A06 A08 A09
e4*96/27, 98/14,                                                                      A12 A14 A21
2001/116*0015*..                                                                      B02 Cbo Cpe
                                                                                      S03
Volvo S60 R           220            235/40R18       K45 K46 K49 K50                  A02 A04 A05
R                                                                                     A06 A08 A09
e9*2001/116*0036*..                                                                   A12 A14 A21
                                                                                      B02 S02
Volvo S60, -/BiFuel   85-191         225/40R18       K46 K49 K50                      A02 A04 A05
R, H                  85-191         235/40R18       G52 K41 K42 K46 K49 K50 LV2      A06 A08 A09
e9*98/14, 2001/116*                                                                   A12 A14 A21
0036,0044*..                                                                          B02 S02
Volvo S80, -/BiFuel   96-200         235/40R18       K42 K46 K49 K50 K56              A02 A04 A05
T, K                  96-200         245/40R18       K41 K42 K46 K49 K50 K56 LK6      A06 A08 A09
e9*96/79,98/14,                                                                       A12 A14 A21
2001/116*                                                                             B02 NBF S02
0028,0043*..
Volvo V70 R           220            235/40R18       K45 K46 K49 K50                  A02 A04 A05
S                                                                                     A06 A08 A09
e4*2001/116*0040*..                                                                   A12 A14 A21
                                                                                      B02 X7V S02
Volvo V70, -/BiFuel  85-191          225/40R18       K46 K49 K50 T88 T89 T91          A02 A04 A05
S, J                 85-191          235/40R18       G52 K41 K42 K46 K49 K50 LV2      A06 A08 A09
e4*98/14,2001/116*                                                                    A12 A14 A21
0040,0061*..                                                                          B02 X7V S02
Volvo XC70; V70 XC 120-154           235/45R18       K49                              A02 A04 A05
S                                                                                     A06 A08 A09
e4*98/14*0040*..,                                                                     A12 A14 A21
e4*2001/116*0040*..                                                                   B02 S02
- XC (Cross Country)

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-8115-A13-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01669
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 6

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G16       Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 16 Zoll Bereifung ausgerüstet
sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

G52     Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 215/55R16;
235/45R17, 225/50R17 ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die
Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten
Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-
/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-8115-A13-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01669
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                          Seite 4 von 6

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17, 235/50R17
ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
9473207) oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF    Das Sonderrad ist nicht zulässig für beschußgeschützte Fahrzeugausführungen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).



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Nummer                             03-8115-A13-V01

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01669
Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                              Seite 5 von 6

T91        Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1      205/45R18       225/40R18
Nr. 2      215/40R18       245/35R18
Nr. 3      215/45R18       235/40R18, 245/40R18
Nr. 4      225/35R18       265/30R18
Nr. 5      225/40R18       245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6      225/45R18       245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7      235/40R18       245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 8      235/50R18       255/45R18, 285/40R18
Nr. 9      245/35R18       255/35R18, 265/35R18
Nr. 10     245/40R18       255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 11     245/45R18       265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 12     255/40R18       275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 13     255/45R18       275/40R18, 285/40R18
Nr. 14     255/50R18       285/45R18
Nr. 15     255/55R18       285/50R18
Nr. 16     265/35R18       315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ S).


Hinweise zum Sonderrad

entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-8115-A13-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01669
Hersteller                     O.Z. Spa

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2003.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 13.August 2004




Pohl                                                                  00067603.DOC




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