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          ABE: 46572
               Design:
                C8
           Radnummer:
         C8 757 45 07
                 Daten:
       7.5x17" ET45 LK5/108/R67.1

              CMS 428/02
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:              46572*04



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7½ J x 17 H2


Typ:                         C8 757



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 46572*04

Die ABE-Nr. 46572 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 17 H2 , Typ C8 757,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-MURD/N4 vom
28.07.2009 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 22 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV SÜD AUTOMOTIVE
GMBH, TÜV SÜD Gruppe, Garching, vom 28.07.2009 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 18.09.2009
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-MURD/N4
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46572*04


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk
Daimlerstrasse 11
D - 85748 Garching



                                                                                                          Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 46572
                                         366-0646-05-MURD/N4

Antragsteller:                          CMS Automotive Trading GmbH

                                        68789 St. Leon-Rot
Art:                                    Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                    C8 757

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 H2 gekennzeichnet sein.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsvarianten 4191S und 3516 ML67,1 kommen neu hinzu.
I.      Übersicht
Ausführung          Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                    Rad                       Zentrierring            -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C8 757 3853S        C8 757 CMS428/1           ohne                       100/5     57,1      38    610   1965     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR10 Ø67.1-Ø60.1           108/5     60,1      45    715   2085     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      45    655   2288     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      45    698   2145     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      45    715   2085     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR13 Ø67.1-Ø65.1           108/5     65,1      45    715   2085     11/05
C8 757 3859         C8 757 CMS428/3           ohne                       110/5     65,1      38    720   2115     11/05
C8 757 3509         C8 757 CMS428/4           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5     57,1      35    712   2141     11/05
C8 757 3509         C8 757 CMS428/4           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5     57,1      35    720   2115     11/05
C8 757 4160S        C8 757 CMS428/7           ohne                       112/5     57,1      41    712   2141     11/05
C8 757 4809         C8 757 CMS428/5           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5     57,1      48    720   2115     11/05
C8 757 4860S        C8 757 CMS428/6           ohne                       112/5     57,1      48    720   2115     11/05
C8 757 3509         C8 757 CMS428/4           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      35    680   2251     11/05
C8 757 3509         C8 757 CMS428/4           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      35    720   2115     11/05
C8 757 4191S        C8 757 CMS428/11          ohne                       112/5     66,6      41    680   2060     11/08
C8 757 4809         C8 757 CMS428/5           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      48    700   2178     11/05
C8 757 4809         C8 757 CMS428/5           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      48    720   2115     11/05
C8 757 4010         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1          114,3/5    60,1      40    680   2250     11/05
C8 757 4010         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1          114,3/5    60,1      40    690   2208     11/05
C8 757 4010         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1          114,3/5    60,1      40    720   2115     11/05
C8 757 4810         C8 757 CMS428/8           SR10 Ø67.1-Ø60.1          114,3/5    60,1      48    720   2115     11/05




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                              Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 5
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1       40    693   2208    11/05
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1       40    720   2115    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1       48    693   2208    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1       48    720   2115    11/05
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              SR14 Ø67.1-Ø66.1       114,3/5    66,1       40    710   2141    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              SR14 Ø67.1-Ø66.1       114,3/5    66,1       48    720   2115    11/05
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              ohne                   114,3/5    67,1       40    680   2251    11/05
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              ohne                   114,3/5    67,1       40    720   2115    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              ohne                   114,3/5    67,1       48    682   2251    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              ohne                   114,3/5    67,1       48    720   2115    11/05
C8 757 3516        C8 757 CMS428/10             SRZ11 Ø72.6-Ø67.1       120/5     67,1       35    685   2105    11/05
C8 757 3516        C8 757 CMS428/10             ohne                    120/5     72,6       35    685   2105    11/05
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                   :CMS Automotive Trading GmbH

                                 68789 St. Leon-Rot
Hersteller                      : CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                    : C8
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 10,3 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 757 3509:

                                         : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                               : CMS                                      : --
Handelsmarke                             : --                                       : C8
Radtyp                                   : --                                       : C8 757
Radausführung                            : --                                       : C8 757 CMS428/4
Radgröße                                 : --                                       : 7 1/2 J X 17 H2
Typzeichen                               : KBA 46572                                : --
Einpreßtiefe                             : --                                       : ET35
Herstellungsdatum                        : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                       z.B. 11.05
Gießereikennzeichnung                    : --                                       : TS 8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                              Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 3 von 5
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0646-05-MURD-TB der TÜV Automotive GmbH.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                       ET      erstellt am      Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                   C8 757 3853S                     38      28.07.2009       liegt bei




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                              Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 4 von 5
  2 RENAULT                                         C8 757 4507                      45      28.07.2009      liegt bei
  3 FORD, JAGUAR, VOLVO                             C8 757 4507; C8 757 4507;        45      28.07.2009      liegt bei
                                                    C8 757 4507
  4 VOLVO                                           C8 757 4507                      45      28.07.2009      liegt bei
  5 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB               C8 757 3859                      38      28.07.2009      liegt bei
  7 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,                C8 757 4160S                     41      28.07.2009      liegt bei
    VOLKSWAGEN
  6 AUDI, FORD, SEAT, SKODA,                        C8 757 3509; C8 757 3509         35      28.07.2009      liegt bei
    VOLKSWAGEN
  8 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                   C8 757 4860S                     48      28.07.2009      liegt bei
 19 AUDI, FORD, SEAT, SKODA,                        C8 757 4809                      48      28.07.2009      liegt bei
    VOLKSWAGEN
 21 AUDI                                            C8 757 4191S                     41      28.07.2009      liegt bei
  9 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                C8 757 3509; C8 757 3509         35      28.07.2009      liegt bei
    MERCEDES-BENZ
 10 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                C8 757 4809; C8 757 4809         48      28.07.2009      liegt bei
    MERCEDES-BENZ
 11 SUZUKI, TOYOTA                                  C8 757 4010; C8 757 4010;        40      28.07.2009      liegt bei
                                                    C8 757 4010
 12    SUZUKI, TOYOTA                               C8 757 4810                      48      28.07.2009      liegt bei
 13    HONDA                                        C8 757 4010; C8 757 4010         40      28.07.2009      liegt bei
 14    HONDA                                        C8 757 4810; C8 757 4810         48      28.07.2009      liegt bei
 15    NISSAN, Nissan International S. A.,          C8 757 4010                      40      28.07.2009      liegt bei
       RENAULT
 20    RENAULT                                      C8 757 4810                      48      28.07.2009      liegt bei
 16    CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND,            C8 757 4010; C8 757 4010         40      28.07.2009      liegt bei
       FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI,
       HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, MAZDA,
       MITSUBISHI, PEUGEOT
 17    KIA, MAZDA                                   C8 757 4810; C8 757 4810         48      28.07.2009      liegt bei
 22    OPEL                                         C8 757 3516                      35      28.07.2009      liegt bei
 18    BMW, BMW AG                                  C8 757 3516                      35      28.07.2009      liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                              Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 5
Westphäling

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 28.07.2009
HPS




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                          Unterlagen                            Datum / Änderung / Datum
                                     mit Änderung
Angaben/Antrag-CMS                   C8 757_J428                           21.07.2009
Fertigungs.-CMS-Pinarbasi            C8 757_J428                           08.07.2009
Hersteller.-CMS-Pinarbasi            C8 757_J428                           21.07.2009
Radbeschreibung                      C8 757_J428                           23.03.2006 A/06.04.2008
Radzeichnung                         J428_011                              12.11.2008
Zentrierring                         System Dezent 72,6                    01.10.2007




   TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.




   TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 4                                                             Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                               Stand: 21.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                          : PEUGEOT, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mitten Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
C8 757 45           C8 757 CMS428/2             SR13 Ø67.1-Ø65.1            65,1     Kunststoff    705     2105     11/05
07CMS
C8 757 45      C8 757 CMS428/2                  SR13 Ø67.1-Ø65.1            65,1     Kunststoff     715     2085    11/05
07CMS
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD                SR13 Ø67.1-Ø65.1            65,1     Kunststoff     705     2105    03/12
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD                SR13 Ø67.1-Ø65.1            65,1     Kunststoff     715     2085    11/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : PEUGEOT
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Z 42
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
8            e2*2007/46*0080*..          82 - 120 215/55R17 94       12T                          erhöhtes
                                                  225/50R17 94       12A                          Anzugsmoment 130
                                                                                                  Nm;
                                         82 - 150 215/55R17 98       12T                          Nicht 508 RXH
                                                  225/50R17 98       12A                          (Allroad); Kombi;
                                                  225/55R17 97W      12A                          Limousine;
                                                  235/50R17 96W      11A; 12A; 22M                Frontantrieb;
                                                  245/45R17 95W      12A                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                  74A; 74H; 74P; 740;
                                                                                                  76S
8              e2*2007/46*0080*..        120         225/50R17 94    12N                          erhöhtes
                                                     225/55R17       12N; 51G                     Anzugsmoment 130
                                                                                                  Nm;
                                                     235/50R17 96    12A                          Nur 508 RXH
                                                     235/55R17 99    12A                          (Allroad);
                                                     245/45R17 95    12A                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     245/50R17 99    11A; 12A; 248; 26P; 27I      51A; 573; 71K; 723;
                                                     255/50R17 101   11A; 12A; 248; 26P; 27I      729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                  74P; 740; 76S

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLVO
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Z 32




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 6
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                          170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                          Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 225/45R17            51G                         erhöhtes
               e9*98/14*0044*..
R              e9*2001/116*0036*..,           225/45R17 90      VEM; 11A                    Anzugsmoment 170
               e9*98/14*0036*..                                                             Nm;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 740; VEZ

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17            11A; 22I; 51G               nicht gepanzerte Fz;
               e9*98/14*0043*..
KV             e1*KS*0007*..                  235/45R17-93                                  Allradantrieb;
T              e9*2001/116P0028*..,                                                         Frontantrieb;
               e9*2001/116*0028*..,
               e9*96/79*0028*..,
               e9*98/14P0028*..,
               e9*98/14*0028*..
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; VEZ

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e4*2001/116*0061*, 85 - 191 205/50R17 93                                    nicht Cross Country;
             e4*98/14*0061*..            225/45R17              51G                      Allradantrieb;
JV           e1*KS*0006*..               225/50R17              11A; 21P; 22I; 24J; 24M; Frontantrieb;
S            e4*2001/116*0040*..,                               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0040*..
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
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                                                                                                    Seite: 3 von 6
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
       der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
       nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
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                                                                                                    Seite: 4 von 6
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
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                                                                                                    Seite: 5 von 6
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw.
     7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
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                                                                                                    Seite: 6 von 6


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    8
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0080*..
       Handelsbez.:    508

       Variante(n):    Nur 508 RXH (Allroad)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 260            y = 370                     HA
             26B                      x = 360            y = 410                     VA
             26P                      x = 310            y = 360                     VA
             27B                      y = 310            y = 420                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 360       y = 410             11                VA
             26N                   x = 360       y = 410              8                VA
             27H                   x = 310       y = 420              7                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.