Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
							                                     

    




          ABE: 46572
               Design:
                C8
           Radnummer:
         C8 757 45 07
                 Daten:
       7.5x17" ET45 LK5/108/R67.1

              CMS 428/02
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              46572*05



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7½ J x 17 H2


Typ:                         C8 757



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
 Nummer der ABE: 46572*05

 Die ABE-Nr. 46572 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 17 H2 , Typ C8 757,
 in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-WIRD/N5 vom 08.11.2013
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 19 des
 Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
 dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
 Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig
 bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
 AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 08.11.2013 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 13.12.2013
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 25.11.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46572*05


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           12-TAAP-3600
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                          Seite: 1 von 6


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 46 572
                                           366-0646-05-WIRD/N5

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                      C8 757
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Zusammenfassendes Gutachten zur ABE:KBA46572
Es kommt eine neue Fertigungsstätte mit Gießzeichen SD hinzu.
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 H2 gekennzeichnet sein.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C8 757 40 10CMS                        C8 757 35 16CMS                            C8 757 35 09CMS
C8 757 45 07CMS                        C8 757 41 91S CMS
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mitten Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis        loch   preß-   Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /       (mm) tiefe     last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
C8 757 38 53S        C8 757 CMS428/1SD          ohne                      100/5     57,1     38    610   1965 03/12
SD
C8 757 45            C8 757 CMS428/2            SR10 Ø67.1-Ø60.1          108/5     60,1     45    715   2085 11/05
07CMS
C8 757 45 07SD       C8 757 CMS428/2SD          SR10 Ø67.1-Ø60.1          108/5     60,1     45    715   2085 03/12
C8 757 45            C8 757 CMS428/2            SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45    655   2288 11/05
07CMS
C8 757 45            C8 757 CMS428/2            SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45    698   2145 11/05
07CMS
C8 757 45            C8 757 CMS428/2            SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45    715   2085 11/05
07CMS
C8 757 45 07SD       C8 757 CMS428/2SD          SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45    655   2288     03/12
C8 757 45 07SD       C8 757 CMS428/2SD          SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45    698   2145     03/12
C8 757 45 07SD       C8 757 CMS428/2SD          SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45    715   2085     03/12
C8 757 45            C8 757 CMS428/2            SR13 Ø67.1-Ø65.1          108/5     65,1     45    705   2105     11/05
07CMS
C8 757 45            C8 757 CMS428/2            SR13 Ø67.1-Ø65.1          108/5     65,1     45    715   2085 11/05
07CMS




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
C8 757 45 07SD    C8 757 CMS428/2SD         SR13 Ø67.1-Ø65.1           108/5    65,1      45    705   2105 03/12
C8 757 45 07SD    C8 757 CMS428/2SD         SR13 Ø67.1-Ø65.1           108/5    65,1      45    715   2085 03/12
C8 757 35         C8 757 CMS428/4           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5    57,1      35    712   2141 11/05
09CMS
C8 757 35         C8 757 CMS428/4           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5    57,1      35    720   2115 11/05
09CMS
C8 757 35 09SD    C8 757 CMS428/4SD         SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5    57,1      35    712   2141 03/12
C8 757 35 09SD    C8 757 CMS428/4SD         SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5    57,1      35    720   2115 03/12
C8 757 41 91S     C8 757 CMS428/11          SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      41    655   2141 04/10
CMS                                         7.1
C8 757 41 91S     C8 757 CMS428/11          SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      41    680   2060 04/10
CMS                                         7.1
C8 757 41 91S     C8 757 CMS428/11SD        SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      41    655   2141 03/12
SD                                          7.1
C8 757 41 91S     C8 757 CMS428/11SD        SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      41    680   2060 03/12
SD                                          7.1
C8 757 48 60S     C8 757 CMS428/6SD         ohne                       112/5    57,1      48    720   2115 03/12
SD
C8 757 35         C8 757 CMS428/4           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5    66,6      35    670   2288 11/05
09CMS
C8 757 35         C8 757 CMS428/4           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5    66,6      35    720   2115 11/05
09CMS
C8 757 35 09SD    C8 757 CMS428/4SD         SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5    66,6      35    670   2288 03/12
C8 757 35 09SD    C8 757 CMS428/4SD         SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5    66,6      35    720   2115 03/12
C8 757 41 91S     C8 757 CMS428/11          ohne                       112/5    66,6      41    645   2178 11/08
CMS
C8 757 41 91S     C8 757 CMS428/11          ohne                       112/5    66,6      41    680   2060 11/08
CMS
C8 757 41 91S     C8 757 CMS428/11SD        ohne                       112/5    66,6      41    680   2060 03/12
SD
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      40    680   2250 11/05
10CMS
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      40    690   2208 11/05
10CMS
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      40    720   2115 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD    C8 757 CMS428/8SD         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      48    720   2115 03/12
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      40    693   2208 11/05
10CMS
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      40    720   2115 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD    C8 757 CMS428/8SD         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      48    690   2208 03/12
C8 757 48 10SD    C8 757 CMS428/8SD         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      48    720   2115 03/12
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      40    710   2141 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD    C8 757 CMS428/8SD         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      48    720   2115 03/12
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           ohne                     114,3/5    67,1      40    680   2251 11/05
10CMS
C8 757 40         C8 757 CMS428/9           ohne                     114,3/5    67,1      40    720   2115 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD    C8 757 CMS428/8SD         ohne                     114,3/5    67,1      48    680   2251 03/12




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                               Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 3 von 6
C8 757 48 10SD     C8 757 CMS428/8SD          ohne                     114,3/5          67,1    48   720   2115 03/12
C8 757 35          C8 757 CMS428/10           SRZ11 Ø72.6-Ø67.1         120/5           67,1    35   685   2105 11/05
16CMS
C8 757 35 16SD     C8 757 CMS428/10SD         SRZ11 Ø72.6-Ø67.1          120/5          67,1    35   685   2105 03/12
C8 757 35          C8 757 CMS428/10           ohne                       120/5          72,6    35   660   2178 11/05
16CMS
C8 757 35          C8 757 CMS428/10           ohne                       120/5          72,6    35   685   2105 11/05
16CMS
C8 757 35 16SD     C8 757 CMS428/10SD         ohne                       120/5          72,6    35   660   2178 03/12
C8 757 35 16SD     C8 757 CMS428/10SD         ohne                       120/5          72,6    35   685   2105 03/12
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     : CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C8
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 10,3 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 757 35 09CMS:

                                      : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                            : CMS                                      : --
Handelsmarke                          : --                                       : C8
Radtyp                                : --                                       : C8 757
Radausführung                         : --                                       : C8 757 CMS428/4
Radgröße                              : --                                       : 7 1/2 J X 17 H2
Typzeichen                            : KBA 46572                                : --
Einpreßtiefe                          : --                                       : ET35
Herstellungsdatum                     : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                    z.B. 11.05
Gießereikennzeichnung                 : --                                       : CMS w.w. SD
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                       : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : --                                       : CMS/428




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart            Berichtnummer                       Datum         Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht   366-0646-05-MURD-TB                 06.04.2006    TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Gutachten-Dauerfestig 12-0881-A00-V01                     22.10.2012    TÜV Pfalz
keit
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 5 von 6
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C8 757 38 53S SD               38       08.11.2013       liegt bei
  2 RENAULT                                        C8 757 45 07CMS; C8 757        45       08.11.2013       liegt bei
                                                   45 07SD
     3 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB),              C8 757 45 07CMS; C8 757        45       08.11.2013       liegt bei
       VOLVO                                       45 07CMS; C8 757 45
                                                   07CMS; C8 757 45 07SD;
                                                   C8 757 45 07SD; C8 757 45
                                                   07SD
     4 PEUGEOT, VOLVO                              C8 757 45 07CMS; C8 757        45       08.11.2013       liegt bei
                                                   45 07CMS; C8 757 45
                                                   07SD; C8 757 45 07SD
     6 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,            C8 757 41 91S CMS; C8          41       08.11.2013       liegt bei
       VOLKSWAGEN                                  757 41 91S CMS; C8 757
                                                   41 91S SD; C8 757 41 91S
                                                   SD
     5 AUDI, FORD, SEAT, SKODA,                    C8 757 35 09CMS; C8 757        35       08.11.2013       liegt bei
       VOLKSWAGEN                                  35 09CMS; C8 757 35
                                                   09SD; C8 757 35 09SD
     7 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               C8 757 48 60S SD               48       08.11.2013       liegt bei
     9 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ            C8 757 41 91S CMS; C8          41       08.11.2013       liegt bei
                                                   757 41 91S CMS; C8 757
                                                   41 91S SD
     8 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),            C8 757 35 09CMS; C8 757        35       08.11.2013       liegt bei
       MERCEDES-BENZ                               35 09CMS; C8 757 35
                                                   09SD; C8 757 35 09SD
 10 SUZUKI, TOYOTA                                 C8 757 40 10CMS; C8 757        40       08.11.2013       liegt bei
                                                   40 10CMS; C8 757 40
                                                   10CMS
 11 SUZUKI, TOYOTA                                 C8 757 48 10SD                 48       08.11.2013       liegt bei
 12 HONDA                                          C8 757 40 10CMS; C8 757        40       08.11.2013       liegt bei
                                                   40 10CMS
 13 HONDA                                          C8 757 48 10SD; C8 757 48      48       08.11.2013       liegt bei
                                                   10SD
 14 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                C8 757 40 10CMS                40       08.11.2013       liegt bei
    Nissan International S. A., RENAULT
 15 Nissan International S. A., RENAULT            C8 757 48 10SD                 48       08.11.2013       liegt bei
 16 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND,              C8 757 40 10CMS; C8 757        40       08.11.2013       liegt bei
    FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI,                     40 10CMS
    HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
    MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
    PEUGEOT
 17 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,              C8 757 48 10SD; C8 757 48 48            08.11.2013       liegt bei
    KIA MOTORS (SK), MAZDA                         10SD




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 6
 18 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB                     C8 757 35 16CMS; C8 757        35       08.11.2013      liegt bei
                                                   35 16SD
 19 BMW, BMW AG                                    C8 757 35 16CMS; C8 757        35       08.11.2013      liegt bei
                                                   35 16CMS; C8 757 35
                                                   16SD; C8 757 35 16SD
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 08.11.2013
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0646-05-MURD-TB                    06.04.2006
Gutachten-Dauerfestigkeit             12-0881-A00-V01                        22.10.2012
Nabenkappe                            C 020 320                              04.03.1999
Radbeschreibung                       C8 757_J428                            26.01.2011 14.02.2011
Radbeschreibung Anlage                C8 757_J428                            07.11.2013
Radbeschreibung (SD)                  C8 757_J428                            14.08.2012
Radmutter                             D000_394_N36                           10.12.1997
Radmutter                             D000_395_N66                           10.12.1997
Radmutter                             M.12.60.28                             13.11.1993
Radmutter                             1912132                                12.09.2007
Radschraube                           TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube                           TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB50                            09.09.1999
Radschraube                           D000344-BB10                           09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB42                            09.09.1999
Radschraube                           1714132A                               08.10.2002 a/08.07.2004
Radteilzeichnung                      J428_002                               05.12.2005
Radteilzeichnung                      J428_001                               05.12.2005
Radteilzeichnung                      J428_004                               05.12.2005
Radteilzeichnung                      J428_006                               05.12.2005
Radteilzeichnung                      J428_009                               05.12.2005
Radteilzeichnung                      J428_011_A                             12.11.2008 A/16.03.2010
Radteilzeichnung                      J428_010                               05.12.2005
Radteilzeichnung                      J428_008                               05.12.2005
Radzeichnung                          J428_000_F                             05.12.2005 F/03.03.2009
Radzeichnung SD Bl.1-2                301-3101009                            07.11.2011 a/03.06.2012
Zentrierring                          D000_251-E_671                         26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring                          72,6-67,1-56,6                         01.10.2007
Zentrierring                          RK66,45-57,1                           04.03.2009




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 08.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 07.11.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                          : PEUGEOT, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
C8 757 45           C8 757 CMS428/2             SR13 Ø67.1-Ø65.1           65,1    Kunststoff    705     2105     11/05
07CMS
C8 757 45      C8 757 CMS428/2                  SR13 Ø67.1-Ø65.1           65,1    Kunststoff     715     2085    11/05
07CMS
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD                SR13 Ø67.1-Ø65.1           65,1    Kunststoff     705     2105    03/12
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD                SR13 Ø67.1-Ø65.1           65,1    Kunststoff     715     2085    03/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : PEUGEOT
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Z 42
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
8            e2*2007/46*0080*..          82 - 120 215/55R17 94     12T                  erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                  225/50R17 94  12A                     130 Nm; Nicht 508 RXH
                                         82 - 150 215/55R17 98  12T                     (Allroad); Kombi;
                                                  225/50R17 98  12A                     Limousine;
                                                  225/55R17 97W 12A                     Frontantrieb;
                                                  235/50R17 96W 11A; 12A; 22M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  245/45R17 95W 12A                     51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                        74A; 74H; 74P; 740;
                                                                                        76S
8              e2*2007/46*0080*..        120      225/50R17 94  12N                     erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                  225/55R17     12N; 51G                130 Nm; Nur 508 RXH
                                                  235/50R17 96  12A                     (Allroad);
                                                  235/55R17 99  12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  245/45R17 95  12A                     51A; 573; 71K; 723;
                                                  245/50R17 99  11A; 12A; 248; 26P; 27I 729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                        74P; 740; 76S
                                                  255/50R17 101 11A; 12A; 248; 26P; 27I

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLVO
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Z 32




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.11.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                          170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                          Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 225/45R17            51G                       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e9*98/14*0044*..               225/45R17 90      VEM; 11A                  170 Nm; Allradantrieb;
R              e9*2001/116*0036*..,                                                       Frontantrieb;
               e9*98/14*0036*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 740; VEZ

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17            11A; 22I; 51G             nicht gepanzerte Fz;
             e9*98/14*0043*..              235/45R17-93                                   Allradantrieb;
KV           e1*KS*0007*..                                                                Frontantrieb;
T            e9*2001/116P0028*..,                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*2001/116*0028*..,                                                       12A; 51A; 573; 71K;
               e9*96/79*0028*..,                                                          723; 73C; 74A; 74H;
               e9*98/14P0028*..,                                                          74P; VEZ
               e9*98/14*0028*..

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93                                   nicht Cross Country;
             e4*98/14*0061*..              225/45R17            51G                       Allradantrieb;
JV           e1*KS*0006*..                 225/50R17            11A; 21P; 22I; 24J;       Frontantrieb;
S            e4*2001/116*0040*..,                               24M; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0040*..                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.11.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 6
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.11.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 6
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.11.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 6
      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw.
     7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.11.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 6


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    8
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0080*..
       Handelsbez.:    508

       Variante(n):    Nur 508 RXH (Allroad)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 360            y = 410                     VA
             26P                      x = 310            y = 360                     VA
             27B                      y = 310            y = 420                     HA
             27I                      x = 260            y = 370                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 360       y = 410             11                VA
             26N                   x = 360       y = 410              8                VA
             27H                   x = 310       y = 420              7                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.