GUTACHTEN zur ABE Nr. 49696 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55086213 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B34-859
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0400809
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell B34
Typ B34-859
Radgröße 8,5Jx19EH2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
W1 B34-859 W1 / 5/108/65,1 45 750 2200
BA14 N22 Ø72,6xØ65,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49696
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung B34-859 (s.o.)
Radgröße 8,5Jx19EH2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28
S03 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 120 28
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Peugeot
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B34-859
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 508 82-122 225/40R19 K2b T93 A01 A12 A14
8 82-122 235/40R19 K1a K2b K6m A18 A58 B07
e2*2007/46*0080*..; 82-122 245/35R19 K1a K2b K6m T93 Car Lim S03
e2*2007/46*0081*.. 82-122 255/35R19 K1c K2b K6k K6n
Volvo S80, -/BiFuel 96-200 235/35R19 K1c K42 LK6 T87 T88 T91 A01 A12 A14
T, K A18 B02 NBF
e9*96/79,98/14, S02
2001/116*
0028,0043*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ B34-859
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A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B07 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6k An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhaus-
ausschnittkante um 5 mm auszustellen.
K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
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LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 4. Dezember 2014 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2013.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 4. Dezember 2014
Bohlander 00220841.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Herstellerempfehlung
Aftermarkt RDKS/TPMS
Radtyp B34 8,5x19
KBA 49696
Hersteller RDKS/TPMS Ventilart Montierbar
Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It Metall ja
Continental / VDO Metall ja
CUB Universal Metall ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall nein
Orange Universal Clamp In Metall ja
Schrader EZ Snap In Gummi ja
Schrader EZ Clamp In Metall ja
Tech / Baolong 3901B.1 Metall nein
TECH T Pro Brock Clamp In Metall ja
TECH Multisensor Bolt In Metall ja
TECH Multisensor Snap In Gummi ja
OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In Metall ja
Continental / VDO TG1B Clamp In Metall ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In Metall nein
Continental / VDO TG1C Clamp In Metall nein
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In Metall ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In Metall ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In Metall ja
Schrader Gen Alpha Clamp In Metall nein
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In Metall nein
Schrader Gen Gamma A II Clamp In Metall ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In Metall ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In Metall nein
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In Metall nein
Schrader Gen 4 Clamp In Metall ja
Schrader Gen 4 Snap In Gummi ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In Gummi ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In Gummi ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In Gummi ja
Schrader Hybrid Steel Snap In Gummi ja
Schrader Farady 10Grad Snap In Gummi ja
Schrader Farady 20Grad Snap In Gummi ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In Gummi ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In Gummi ja
TRW Gen 3 Clamp In Metall nein
TRW LCCI Clamp In Metall nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.