GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55010713 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C18 Typ C18 808 Radgröße 8,0Jx18EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrier- Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang ring kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) C18 808 40 07 590/06 CMS / 5/108/65,1 40 703 2255 SR13 Ø67,1 - Ø65,1 590/06 JF / SR13 Ø67,1 - Ø65,1 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47985 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C18 808 (s.o.) Radgröße 8,0Jx18EH2+ Einpresstiefe ET .. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 28 S03 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 100 28 S04 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 120 28 S05 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Peugeot Volvo Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55010713 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Peugeot 308 60-115 215/40R18 T85 T89 0A1 A02 A04 L 60-115 225/40R18 A01 K1a K6f A05 A08 A09 e2*2007/46*0405*.. 60-115 235/35R18 A01 K1a K2b K6f K6g K6i T86 T90 A12 A16 A23 60-115 235/40R18 A01 G01 K1a K2b K6f K6g K6i A58 B76 Flh 60-115 245/35R18 A01 K1a K1b K2b K5d K6h K6i K8h V18 Z16 S03 Peugeot 508 82-120 215/45R18 K2b T93 0A1 A01 A02 8 82-120 225/45R18 K2b T95 A04 A05 A08 e2*2007/46*0080*..; 82-120 235/45R18 K1a K2b K6m A09 A12 A16 e2*2007/46*0081*.. 82-120 245/40R18 K1c K2b K6k K6n A23 A58 B07 Car Lim S04 Peugeot 508 RXH 120 225/45R18 A39 T91 0A1 A02 A04 8 120 235/45R18 A39 A05 A08 A09 e2*2007/46*0080*06-.. 120 245/45R18 A12 A16 A23 A56 Car KMV S04 Peugeot 607 79-116 225/40R18 T91 T92 0A1 A02 A04 9 / 9***** 79-116 225/45R18 A05 A08 A09 e2*98/14*0199*.. 79-116 235/40R18 A01 K2b A12 A16 A23 79-116 245/40R18 A01 K1c K2b B33 Pe8 V18 S02 Volvo S60, -/BiFuel 85-191 225/40R18 K1a K2b K46 0A1 A01 A02 R, H 85-191 235/40R18 G52 K1a K2b K41 K42 K46 LV2 A04 A05 A08 e9*98/14, 2001/116* A09 A12 A16 0036,0044*.. A23 B02 S05 Volvo S80, -/BiFuel 96-166 215/45R18 R37 T89 T93 0A1 A02 A04 T, K 96-200 225/40R18 R37 T88 T92 A05 A08 A09 e9*96/79,98/14, 96-200 225/45R18 A12 A16 A23 2001/116* 96-200 235/40R18 A01 K1c K2b K42 K46 K56 B02 NBF V00 0028,0043*.. 96-200 245/40R18 A01 K1c K2b K41 K42 K46 K56 LK6 V18 S05 Volvo V70, -/BiFuel 85-191 225/40R18 K1a K2b K46 T88 T92 0A1 A01 A02 S, J 85-191 235/40R18 G52 K1a K2b K41 K42 K46 LV2 A04 A05 A08 e4*98/14,2001/116* A09 A12 A16 0040,0061*.. A23 B02 X7V S05 Volvo XC70; V70 XC 120-154 235/45R18 K1a 0A1 A01 A02 S A04 A05 A08 e4*98/14*0040*.., A09 A12 A16 e4*2001/116*0040*.. A23 B02 KMV - XC (Cross Country) S05 Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifen- druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver- ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55010713 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 8 A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti- gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen- denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und - schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län- ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge- schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter- halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A23 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe- dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra- gen. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs- Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B07 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm an Achse 1. B33 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55010713 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 8 B76 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G52 Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der serienmä- ßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie- nungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe- scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55010713 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 8 K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti- gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6k An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhaus- ausschnittkante um 5 mm auszustellen. K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel- verbreiterungen (Radlaufleisten). LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad- hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei- gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. LV2 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17, 235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr. 9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun- gen. Pe8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr- zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm an Achse 1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55010713 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 6 von 8 R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug- ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55010713 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 7 von 8 V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/35R18 255/30R18 Nr. 4 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 5 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 6 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18 Nr. 7 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 8 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 9 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 Nr. 10 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 11 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 12 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 13 235/60R18 255/55R18 Nr. 14 245/35R18 255/35R18 Nr. 15 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 16 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel- ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country ww. Volvo XC70 (Typ B, S). Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 4. April 2014 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert oder poliert. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55010713 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 8 von 8 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 4. April 2014 Bohlander 00209269.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim