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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                    Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            EASY-R
                             Typ                               EASY-R 167
                             Radgröße                          7,0J x 16H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             PCD          EASY-R 167 PCD 5x108 / Ø73,1 /        5/108/65,1         42        600    2040
                             5x108        65,1

                             Kennzeichnungen
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             KBA-Nummer                        51238
                             Herstellerzeichen                 GMP Group
                             Radtyp und Ausführung             EASY-R 167...(s.o)
                             Radgröße                          7,0J x 16H2
                             Einpresstiefe                     ET...(s.o)
                             Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                  26
                             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                 28
                             S03       Schraube M12x1,75            Kegel 60°       110                 27

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Peugeot
                                                               Volvo

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                    Seite 2 von 7


                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Peugeot 607            79-152         215/60R16    R37 120                               A12 A14 A18
                             9 / 9*****             79-152         225/55R16    120                                   B03 Pe8 S01
                             e2*98/14*0199*..
                             Volvo C70              120-180        205/55R16    A11 M+S T88                           A14 A18 B02
                             N                      120-180        205/55R16    A11 T89                               B03 Cbo Cpe
                             e4*96/27, 98/14,       120-180        225/50R16    A12 T92                               V16 S03
                             2001/116*0015*..
                             Volvo S60, -/BiFuel    85-191         205/55R16                                          A12 A14 A18
                             R, H                   85-191         215/55R16                                          B02 B03 V00
                             e9*98/14, 2001/116*    85-191         225/50R16    A01 K1a K2b K45 K46 LV2               V16 S02
                             0036,0044*..
                             Volvo S80, -/BiFuel    96-125         205/60R16    A13 R37 120                           A14 A18 B02
                             T, K                   96-166         215/55R16    A12 120                               B03 NBF V00
                             e9*96/79,98/14,        96-200         215/55R16    A12 M+S 120                           V16 S02
                             2001/116*              96-200         225/55R16    A12 120
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             0028,0043*..           96-200         235/50R16    A01 A12 K42 K46 K56 120
                             Volvo V70, -/BiFuel    85-191         205/55R16    T88 T89 T91                           A12 A14 A18
                             S, J                   85-191         215/55R16                                          B02 B03 V00
                             e4*98/14,2001/116*     85-191         225/50R16    A01 K1a K2b K45 K46 LV2               V16 X7V S02
                             0040,0061*..
                             Volvo XC70; V70 XC     120-154        205/55R16    A13 M+S R09 T90 T91                   A14 A18 B02
                             S                                                                                        KMV S02
                             e4*98/14*0040*..,
                             e4*2001/116*0040*..
                             - XC (Cross Country)

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                      Seite 3 von 7

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                    Seite 4 von 7

                             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             Coupé.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
                             235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
                             9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                      Seite 5 von 7

                             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                             Fahrzeugausführungen.

                             Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
                             zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
                             an Achse 1.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16     245/55R16
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
                             ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 29. Oktober 2018 in Lambsheim statt.




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                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                   Seite 7 von 7

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 29. Oktober 2018
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             Pohl                                                                 00306260.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim