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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      1 / 11
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        BLX-8520
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                    Borbet
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                   LK108
               Radausführungskennz.:                                            LK108
               Radgröße:                                                      8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           108 mm
               Lochzahl:                                                           5
§22 49546*06




               Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               BOØ72,5/Ø63,4
               geprüfte Radlast: *)                                             730 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    VOLVO

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                      5303        120 Nm
               BF2       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5270        140 Nm
               BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5270        160 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      2 / 11
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                            e4*2001/116*0076*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 169    Volvo S40, V50         225/30R20                             A01) bis A10)
                             (Front -und            M00) T85)                             BF1) K01) K04) K33) S01)
                             Allradantrieb)
                                                    235/30R20
                                                    G1L)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                           e4*2001/116*0076*..
               M-N2E                       e13*2007/46*1337*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 187    Volvo V40             225/30R20                              A01) bis A10)
                             (außer V40 Cross                                             BF1) K13) K22) M00) T85)
§22 49546*06




                             Country)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                           e4*2001/116*0076*..
               M-N2E                       e13*2007/46*1337*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 187    Volvo V40 Cross       225/30R20                              A02) bis A10)
                             Country               M00) T85)                              BF1)

                                                    225/35R20


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                           e9*2007/46*0023*..
               F-N2D                       e13*2007/46*1157*..
               G                           e9*2007/46*0093*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 224    Volvo S60, V60, V60   235/30R20                              A01) bis A10)
                             Hybrid                                                       A11) BF2) E58) K01) K04) K49)
                             (Limousine, Kombi;                                           T88)
                             außer Cross Country)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      3 / 11
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                           e9*2007/46*0023*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 187   Volvo S60 Cross       225/35R20                              A02) bis A10)
                             Country, V60 Cross    A93a) T90)                             BF2)
                             Country
                                                   235/35R20

                                                    245/35R20


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                           e4*2007/46*1315*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 240   Volvo V60             225/35R20                              A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) EB1) N235) T90)
§22 49546*06




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               B                           e9*2001/116*0065*..
               B-2D                        e1*2001/116*0505*..
               B-N2D                       e1*2007/46*0495*..
               B-N2E                       e13*2007/46*1203*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 224    Volvo V70             245/30R20                              A02) bis A10)
                             (nicht XC 70)                                                BF2) T90)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               A                           e9*2001/116*0057*..
               A-2D                        e1*2001/116*0504*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 232    Volvo S80             245/30R20                              A02) bis A10)
                                                                                          BF2) E58) T90)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               P                            e4*2007/46*1067*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 240   Volvo S90, V90         245/35R20                             A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi;     T95)                                  A11) BF2)
                             außer Cross Country)
                                                    245/40R20
                                                    GFG)

                                                    255/35R20
                                                    GFF)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      4 / 11
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               P                           e4*2007/46*1067*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 240   Volvo V90 Cross       235/40R20                              A02) bis A10)
                             Country               T96)                                   A11) BF2)

                                                    235/45R20
                                                    ER5)

                                                    245/40R20
                                                    ER7)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               X                           e9*2007/46*3146*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 49546*06




               95 bis 184    Volvo XC40. EX40      235/40R20                              A02) bis A10)
                                                   A93)                                   A11) BF3)

                                                    235/45R20
                                                    A93a)

                                                    245/40R20
                                                    A01) A93) K04)

                                                    245/45R20
                                                    A01) GH4) K04)

                                                    255/40R20
                                                    A01) A93a) K01) K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               X                           e9*2007/46*3146*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne             hinten
               80 bis 183    Volvo XC40             235/45R20         255/40R20           A01) bis A10)
                             Recharge, C40          A93a)             K04)                BF3) E27) ER6)
                             Recharge               235/45R20         HL 255/40R20        A01) bis A10)
                             (nur Elektro)          A93a)             K04)                BF3) E27) ER6) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      5 / 11
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               D                           e9*2001/116*0068*..
               D-2D                        e1*2001/116*0507*..
               D-N2D                       e1*2007/46*0339*..
               D-N2E                       e13*2007/46*1213*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 242   Volvo XC60            235/45R20                              A02) bis A10)
                                                                                          BF2)
                                                    245/45R20
                                                    A01) K03)

                                                    255/40R20
                                                    A01) K01)

                                                    255/45R20
                                                    A01) K01)
§22 49546*06




                                                    265/45R20
                                                    A01) K01) K04) K13) K22) K46) K47)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               U                           e4*2007/46*1220*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 240   Volvo XC60            235/45R20                              A02) bis A10)
                                                   ER5) N245)                             A11) BF2) EB2) EB3) EF0)

                                                    235/45R20 M+S
                                                    ER5)

                                                    245/45R20
                                                    ER4) N255)

                                                    245/45R20 M+S
                                                    ER4)

                                                    255/45R20
                                                    ER3)

                                                    265/45R20
                                                    ER2)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      6 / 11
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               L                           e4*2007/46*0929*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 240   Volvo XC90            235/45R20                                 A02) bis A10)
                                                   A93a) ER5) T100)                          A11) BF3) EF0)

                                                     245/45R20
                                                     A93a) ER4)

                                                     245/50R20
                                                     ER1) GHP)

                                                     255/45R20
                                                     ER3)

                                                     265/45R20
                                                     ER2)
§22 49546*06




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               V                            e9*2007/46*6834*..
               V                            e9*2018/858*11085*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 192    Volvo Polestar 2       245/40R20                                A01) bis A10)
                                                                                             BF2) EB4) K01) K04)
                                                     255/35R20


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      7 / 11
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520



               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
§22 49546*06




               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5303
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5270
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5270
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E27)   Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      8 / 11
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520



               E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Polestar brembo 20.8733.01/02 mit belüfteter Scheibe
                         Ø371x32 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Polestar Brembo 20.8733.0 mit belüfteter Scheibe
                         Ø371x32 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x38 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Scheibe Ø320x20 mm

               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Polestar Brembo gold mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø375x35 mm
§22 49546*06




               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1340 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER6)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER7)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      9 / 11
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GFF)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R21,
                      245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GFG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21, 245/40R20
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 49546*06




               GH4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R21, 245/45R20
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GHP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/35R22, 275/40R21,
                    275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      10 / 11
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K33)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                         Stoßleiste umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
§22 49546*06




               K46)   An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur Fahrzeugmitte hin
                      einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).

               K47)   An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In diesem
                      Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch ankleben).

               K49)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
                         Stoßfängeroberkante umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu
                      entfernen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      11 / 11
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520



               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
§22 49546*06




                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 13c mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               BLX-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 28.05.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 49546*06




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006