✷ ✁✂✲❚✄✲☎✆✲ ✷✵✷
❈✲✷ ✆❆✝✞✟✲✾✂
GUTACHTEN
✠✡☛☞✡
◆✌✍ 2014-TG-PSA-0232
❩✎✏ ✑✒◆✑✓✔✡ ◆✑✕✓ ✖✗✘✙✚✛ ✜✢✣❩✤
✥✦✧★ ✩✦✪✫✩★ ✫✬ ✭ ★✦✮✯✰✱✮✭✳ ✧✦✩✴✱✮✦ ✭✮✮✫✩✶✱✰✸ ★✫ annex XIX StVZO regarding the regularity
✫✬ ✭ vehicle in case of a regular installation of parts.
■✹✺ 10
✻❊ ❋●❍❏❑●❏▲ ▼❖◗❘
✻✼✽✿❀❁❂✽❃❄❄❃✿
❉ ❙❃❄✽❃✿❂✽✿❀❂❂❃ ❯❱
♠✭✰❅✬✭✮★❅✩✦✧❇✧ ✩✦✪✩✦✧✦✰★✭★✱✴✦
❊-72669 Unterensingen
✆❲❳❨❬❭❪❫❴❲❵❵❛❬ ✐
♦❜❝❞❜ ❡❢❣❤❞❜
✻✿✽
❉ ❥❃❦❧♥✽❖❃✽❀❄❄♣Sonderrad, einteilig
✮✫✰✧★✩❅✮★✱✫✰
❑qr
❉ ❏t●▼●▲ ✉✈♣9020
✇✯✦✦✳ ★s✪✦
①❀②✼❀❖❃
❉ ③❏▲③✻❋④
✇✯✦✦✳ ✰✭♠✦
⑤⑥✼②❃✿✿❀②-Größe
❉ ⑧⑨⑩❶❱❘❶
✇✯✦✦✳ ✧✱⑦✦
Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und
bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der
technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung
der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Made by the conversion to use the vehicle in accordance with the Road Traffic Licensing Regulations § 19 (3) prescribed modification
performed and confirmed or if certain requirements expires if not immediately be adhered to! After the implementation of technical change,
the vehicle is promptly brought under this part approval submission to an officially recognized expert or auditor of a technical test or a test
engineer an officially recognized inspection organization to confirmation and acceptance of the required change.
Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme
mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies
entfällt nach erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.
After the acceptance procedure the evidence of the confirmation of the change is acceptance along with the vehicle and presented to
authorized persons on demand, which eliminates after rectification of the registration certificate Part I + II
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die
zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der
Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Which the vehicle documents (certificate part I + II, or vehicle registration and vehicle registration, approval according to § 18 paragraph 5
homologation or pendant directory) by the competent licensing authority to apply by the vehicle owner in accordance with the provisions of
the confirmation of the proper change.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Prüflabor Süd GmbH · Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt
HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Dipl.-Ing. Renato Rittel · Peter Kleingarn
Steuernummer-Nr. 11294WV · Umsatzsteuer-ID-Nr./VAT-ID DE267048415
BANK Raiffeisenbank eG · BLZ 200 691 30 · KONTO 332 461 · IBAN DE33200691300000332461 · BIC/SWIFT GENODEF1BBR
2014-TG-PSA-0232 407 2014-12-10 STAND: 2014-12-11
❷❸❹❺❻❼❹❽❾ ❾❿➀➁ ➂➃➄➅-TG-PSA-0232
❹❽➆➇❽❷❸❹❺❻❼❹❽❾ ❾❺❻❼ ➈➄➉➊➋➌➍➎➏➐➑
➒➓➔→➣↔↕➙➛↔➜➝ ➝➞➟➠➡➢➤➞➢➥➦➦-Sonderrad ➛➧➨ ➩➫➜➙➜➭ ➯➲-9020 ➙→➳➵➵↔ ➸➺➻➼➽➔➼
➔↔→➵➛↔➝➝↔→ ➓➾ ➚➜➪➩➛➜➩➭ ➙➤➶➔ ➾➓➛↕➪ ➽➯➹➯➼➹➼➽➯➘
äå HINWEISE - SPECIAL REFERENCES
Das Leichtmetall-Sonderrad CONCAVE als Radtyp OXIGIN 18-9020 an ACHSE-1- ist zulässig, mit den
unter Ziff. 1.4. aufgeführten gleichen Maulweiten oder unterschiedlichen Maulweiten an ACHSE-2-
gleichen Radtypes. Die einzelnen Kombinationsmöglichkeiten sind der Verwendungsbereichsanlage(n)
zu entnehmen. Andere Leichtmetall-Sonderrad Kombinationen sind nicht zulässig.
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung
661/2009/EG fallen, ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig, wenn die Rad-
/Reifenkombination ohne serienmäßiges Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden.
Eine Deaktivierung des OEM-Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des
gesamten Fahrzeugs. Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit
Druckmesssensor am/im Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in
das Leichtmetall-Sonderrad die Hinweise des Fahrzeugherstellers beachtet werden.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden. (gem. KBA-Sgb423 vom 12.11.2013) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit
Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim)
entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Die Zentrierung des Leichtmetall-Sonderrades erfolgt über Zentrierringe ww. aus den
Werkstoffen Kunststoff oder Aluminium. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über
240km/h sind ausschließlich Zentrierringe aus dem Werkstoff Aluminium zu verwenden. Die
Radausführungen die fixgebohrt sind, und ohne Zentrierring auskommen sind hiervon
ausgenommen.
The centering of the light alloy wheel is special about the centering made from PVC or aluminum. For vehicles with a top speed
over 240km/h are to be used exclusively centering rings out of aluminum. The wheel which are designs fix bored, do not require
centering are excluded.
1.1. Kennzeichnungen - M andatory markings
Der Radtyp OXIGIN 18-9020 ist mit dem Radname CONCAVE für die Sonderrad-Größe
9Jx20H2 gekennzeichnet. Es können noch zusätzliche Kontrollkennzeichen angebracht sein!
The type of wheel OXIGIN 18-9020 is marked with the wheel name CONCAVE for special wheel-Size 9Jx20H2. There are additional
control flags may be attached!
1.2. Zubehör - Accessories
ó➞ííô➞➟➠➡íõíï
Radausführung ➣➞í➢î➟➞îî➟íï ➓➶➤➞ööõíï➞í ø➞îùö➢úûû
æçèéêëìé ðçìñçè èêìò ➣➞í➢î➟➞îî➟íï ðçìñçè èêìò éê÷ç center ring material
center ring marking
ü ýþ ÿ ýþý❍ þþ✁ ✁✂ ♦✄☎➷ ✲✲ ✲✲
➄➀ ➋➀ Befestigung - W heel fixing
Die Leichtmetall-Sonderräder OXIGIN 18-9020 werden mit Kegelbundschrauben/-muttern mit
einem Kegelwinkel 60° bzw. Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit
festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in der DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.
The light-alloy wheels OXIGIN 18-9020 are tapered with head bolts / nuts with a cone angle of 60 ° and spherical collar bolts with
radius 13 and radius 14 even with fixed / mobile cone angle/spherical collar fixed in DIN sizes M12/M14/1/2UNF.
Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben
der im jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.
The torque of the light-alloy wheels on the vehicle meets the requirements of the respective application area listed vehicle
manufacturer.
➴➷➬➮➷ 2 von 7
➱✃❐❒❮❰ÏÐ✃ Ñ❐Ò ÓÔÏÕ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
ÖרÙÚÛ✃Ù×✃-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
ÜÝÚÛÙÔÔÝÞØ Ò×✃ ➱✃❐❒❮❰ÏÐ✃ Ñ❐Ò ÓÔÏÕß © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
àáâã-TG-PSA-0232 407 2014-12-10
●✆✝✞✟✠✝✡☛ ☛☞✌✍ ✷✎✏✑-TG-PSA-0232
✝✡❚✒✡●✆✝✞✟✠✝✡☛ ☛✞✟✠ ✓✏✔✕✖✗✘✙✚✛✜
❋✢✣✤✥✦✧★✩✦✪✫ ✫▲✬✭✮✯✰▲✯✱✳✳-Sonderrad ✩✴✵ ❖✶✪★✪✸ ✹✺-9020 ★✤✻✼✼✦ ✾✽✿❀❁✣❀
✣✦✤✼✩✦✫✫✦✤ ✢❆ ❂✪❃❖✩✪❖✸ ★✰❄✣ ❆✢✩✧❃ ❁✹❅✹❀❅❀❁✹❇
✏✌ ✑✌ Kombination - Combina tion
Die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades ist an ACHSE -1- in Verbindung mit den unter diesem
Gliederungspunkt genannten Sonderrädern für die Hinterachse als Rad-/Reifenkombination mit gleichen
bzw. unterschiedlichen Maulweiten zulässig.
✞✟✠✘✡-1- ❤✐❥❦❧-2-
♠♥♣qrsstq-Größe ✩✴✵ ♠♥♣qrsstq-Größe ✩✴✵
✇✉✈✈① ②③④✈ ✇✉✈✈① ⑤⑥⑦✈ ✇✉✈✈① ②③④✈ ✇✉✈✈① type
❶❷❸❹❺❻❼❷❥❼ ❽❾❿➀❿➁ ❶➂-10520
➃➃➃ ➃➃➃
✔⑧⑨✷✎✠✷ ✜⑩❚GIN 18-✔✎✷✎ ➃➃➃ ➃➃➃
➃➃➃ ➃➃➃
➃➃➃ ➃➃➃
1.4.1. Verweis auf verknüpfte Teilegutachten – Reference to add. Approvals
✢➄✣✼✦ -1- ✢➄✣✼✦ -2-
♠♥♣qrsstq-Größe ✩✴✵ ❂▲➉➊▲✬➇ ✱➋➌ ➔→✢-Typzeichen
➅➆➇✬✯✬➆➈ ➍➎➏➎➍➎➐➑➎ ➒➓ ➣➎➍↔↕n type approval
✇✉✈✈① ②③④✈ ✇✉✈✈① ⑤⑥⑦✈
➙➛➜➝➞-2- ➟➠➡➢➤➥➦➠➜➦ ➧➨➩➫➩➭ ➟➯-10520 ➦➠➟➲-TG-PSA-0233 ➳entfällt-
➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳
➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳
➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳
➵➸ ÜBERSICHT - OVERVIEW
➪➋✳❅ ➪➋✳❅
✢➋➇➌➺✮➉➋➈➻➇❄▲➪▲✬✭✮➈➋➈➻ ✫➆✭✮- ❃✬✯✯▲➈- ✦✬➈press- ➻➺✳✯✬➻ ✱❄
➼✈➽②③➾➚② ➶➹➽➘③➚➴ Rad- Abroll-
kreis loch ✯✬▲➌▲ ❋▲➉✯✬➻❅
✇✉✈✈① ✳✱➇✯ ➋✰➌✱➈➻
Aus➌➺✮➉➋➈➻ ➷✰✰➬ ➮✈➚⑤✈➽- ①➾➹✃ ➽➾①①③➚➴
✃➹⑤✈ ➾❒
➼✈➽②③➾➚ ❮❰ÏÏÐ❰ÑÒÓÏÔÏÕ /-zahl ➱➾➽✈ ③➚②✈⑤ manufacture
➮➹⑦➹➮③⑤⑥ ➮③➽➮❐➶❒✈➽✈➚➮✈
PCD/
✤✱Ö ✥▲➈✯➉✬▲➉➉✬➈➻ holes רØÙ רØÙ ×ÚÕÙ ×ØØÙ ÛÜÝÔØ
✇✉✈✈① ➶➹➽➘ ➮✈➚⑤✈➽ ➽③➚➴
Þß à ÞßÞá âßßã ãä ➧➨➩➫➩➭ ➟➯-9020 åå ➟➟➦/5 æçç➡➢ ➦➯ è➢➠ ➦é➠➠ ➠➢ê➟é
❙❈❉❊❈ 3 von 7
■❏❑▼◆◗❘■ ❯❏❱ ❲❳◗❨ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
❩❬❭❪❫❴■❪❬■-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
❵❛❫❴❪❳❳❛❜❭ ❱❬■ ■❏❑▼◆◗❘■ ❯❏❱ ❲❳◗❨❝ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
❞❡❢❣-TG-PSA-0232 407 2014-12-10
ëìíîïðíñò òóôõ ö÷øù-TG-PSA-0232
íñúûñëìíîïðíñò òîïð üøýþÿ ❚ ✁✂✄☎
❋✆✝✞✟✠✡☛☞✠✌✍ ✍▲✎✏✑✒✓▲✒✔✕✕-Sonderrad ☞✖✗ ❖✘✌☛✌✙ ✚✛-9020 ☛✞●✜✜✠ ✾✢✣✤✥✝✤
✝✠✞✜☞✠✍✍✠✞ ✆❆ ✦✌✧❖☞✌❖✙ ☛✓★✝ ❆✆☞✡✧ ✥✚✵✚✤✵✤✥✚✩
❈❉ BESCHREIBUNG DER SONDERRÄDER – DESCRIPTION OF WHEEL
❊❍■❏❑▼◆■◗❯❯◗❏ ❊❡ ❢❣❤✐❥❣✐❦ ❧♥♦♣
♠❱❲❳❨❱❬❭❳❪❫❴❵❴ ❪❫❛❪❫❴❫❲❭❱❭❜❝❫ ❞ q◗❯■◗❏◆■❏❑◆◆◗ rs
❡-72669 Unterensingen
t◗❏■✉▼✈❍▼◆◆■✇■■◗ ❊❡ ❢❣❤✐❥❣✐❦ ❧♥♦♣
♠❱❲❳❨❱❬❭❳❪❜❲① ❴❜❭❫ ❞ q◗❯■◗❏◆■❏❑◆◆◗ rs
❡-72669 Unterensingen
♣❑❍②◗❯◆♥❑❏③◗ ❞ ✐⑥❣❧❣❦
❭❪❱④❫ ♠❱❪⑤
❊❏■ ②◗❏ ⑦⑧❍②◗❏❏✇②◗❏ ❞ ❹◗✉❺❻■♥◗■❑❯❯❼Sonderrad, einteilig
❭⑨❛❫ ⑩❨ ❶❷❫❫❸
t◗❯▼◗❍♦◗■■③⑧❍■✈❏ ❞ ❡⑧❾❾◗❯❻✈♥❾ ♣❿
❽asic contours
➀❏⑧②✈③■✉⑧❍◆➁◗❏➂❑❻❏◗❍
production
❞ ❧✉◗➃◗❍ ✉❍ ❦✉◗②◗❏②❏✈❺③③⑧③✉❯❯◗❍ ♥✉■➄⑧❻❍◗ anschließender Wärmebehandlung
➅◗❏③◆■⑧➂➂ ❞ ❊❯⑦❣➆➆➇❤▼➈
♠❱❭❫❪❜❱❸
➅✇❏♥◗♦◗❻❑❍②❯✈❍▼ ❞ ❼❼
❷❫❱❭❷ ❭❪❫❱❭♠❫❲❭
❊✈◆◆■❑❍➊◗❍ ②◗❏ ❤✉■■◗❍♦⑧❻❏✈❍▼ ➇❊❍▼✈➃➈➋ ➌❦➌-
➉⑧❻■◗✉❯♦◗❑❏♦◗✉■✈❍▼ ❞ drehen des Felgenbettes und plandrehen des
❽❸❱❲⑤ processing Radflansch◗◆➋ ➍⑧❻❏◗❍ ✈❍② ❊❍◆◗❍③◗❍ ②◗❏
q⑧❍✈◆➂❯✇❺❻◗ ②◗❏ ➉❑②♦◗➂◗◆■✉▼✈❍▼◆❯➎❺❻◗❏
➏✉❍■◗✉❯▼◗◆ ❊❯✈♥✉❍✉✈♥▼✈◆◆❏❑② ♥✉■ ➐ ③⑧❍③❑ven
➍◗◆❺❻❏◗✉♦✈❍▼ ②◗◆ ❡◗◆✉▼❍ ❞ Speichen mit erhabenen Steg zum Felgenhorn
④❫❴❬❪❜❛❭❜⑩❲ ⑩❨ ④❫❴❜①❲ auslaufend, mit Nabenabdeckung
✐♦◗❏➂❯✇❺❻◗❍ ❢⑧❏♦◗❻❑❍②❯✈❍▼
❴❳❪❨❱❬❫ pretreatment ❞ ◆■❏❑❻❯◗❍ ♦➊➑➒ ⑦❑❍②◆■❏❑❻❯◗❍ ✈❍②➄⑧②◗❏ ◆⑧❍◆■✉▼◗
Vorbehandlungsmethoden
q⑧❏❏⑧◆✉⑧❍◆◆❺❻✈■➊ ➓-4 schichtiger Pulverlackaufbau mit
❬⑩❪❪⑩❴❜⑩❲ ❛rotection ❞ Oberflächenversiegelung.
Korrossionsbeständigkeit nach SS DIN 50021
➉❑②▼◗➑✉❺❻■ ❞ ➆➐➋➔ss③g (keine weitere Angabe lt. Radfestigkeit)
❶❫❜①❷❭ ⑩❨ ❶❷❫❫❸
❡✉◗ ➀❏↔➂✈❍▼ ②◗❏ ➉❑②♦◗➂◗◆■✉▼✈❍▼◆■◗✉❯◗ ✉◆■ ❍✉❺❻■
Bestandteil dieses Gutachtens. Die Beschreibung
➉❑②♦◗➂◗◆■✉▼✈❍▼ ❞ der Radbefes■✉▼✈❍▼ ◗❍■◆❾❏✉❺❻■ ②◗❍ ➁⑧♥
→❷❫❫❸ ❨❜➣❜❲① t❑❻❏➊◗✈▼❻◗❏◆■◗❯❯◗❏ ♦➊➑➒ ②◗❏ ✉❍ ②◗❏ ❦⑧❏♥
festgelegten Maßen und Toleranzen.
⑦✉■➊➂⑧❏♥ ②◗❏ ➍◗➂◗◆■✉▼✈❍▼ ❞ ➔s➙q◗▼◗❯ ❼ Steghöhe 9,0-0,2mm
↕❫❱❭ shape of the mounting
❡✈❏❺❻♥◗◆◆◗❏ ➍◗festigungsbohrung ❞ Ø➆➔➋s➜s➋➐❼0mm
➛❜❱♠❫❭❫❪ ♠⑩❳❲❭❜❲① ❷⑩❸❫
❡✈❏❺❻♥◗◆◆◗❏ ②◗◆ ➉❑②➂❯❑❍◆❺❻◗◆ ❞ ➆r➔➋s➝s➋➐♥♥
➛❜❱♠❫❭❫❪ ⑩❨ ❭❷❫ ❶❷❫❫❸ ❨❸❱❲①❫
➞◗❍■❏✉◗❏✈❍▼
➟❫❲❭❫❪ ❞ ❤✉■■◗❍➊◗❍■❏✉◗❏✈❍▼
Zentrierringsystem
-ww. mit/ohne-
❤❑■◗❏✉❑❯❯◗▼✉◗❏✈❍▼ ❹◗▼✉◗❏✈❍▼◆◗❯◗♥◗❍■◗➋ ➞✈▼➂◗◆■✉▼③◗✉■ ➉♥ ➇❦➄♥♥➠➈➋
♠❱❭❫❪❜❱❸ ❱❸❸⑩⑨ ❞ Dehngrenze Rp (N/mm²), Dehnung 5A(%) und
Härte Brinell (HB) in Anlehnung an DIN EN 1706
➡➢➤➥➦➢➧ ➨➩➫ Leichtmetall-Sonderrad für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n)
M1, M2 - Wheel references *)
*) Beschreibung gem. StVZO Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen
Radausführungen mit unterschiedlicher Farbgebung werden nicht zusätzlich gekennzeichnet.
❙✪✫✬✪ 4 von 7
✭✮✯✰✱✲✳✭ ✴✮✶ ✷✸✲✹ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
❘✺✻✼✽✿✭✼✺✭-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
❃❄❅❇
-TG-PSA-0232 407 2014-12-10
❩❀✽✿✼✸✸❀❁✻ ✶✺✭ ✭✮✯✰✱✲✳✭ ✴✮✶ ✷✸✲✹❂ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
➭➯➲➳➵➸➲➺➻ ➻➼➽➾ ➚➪➶➹-TG-PSA-0232
➲➺➘➴➺➭➯➲➳➵➸➲➺➻ ➻➳➵➸ ➷➶➬➮➱✃❐❒❮❰Ï
ÐÑÒÓÔÕÖ×ÙÕÚÛ ÛÜÝÞßàáÜàâãã-Sonderrad Ùäå æçÚ×Úè éê-9020 ×ÓëììÕ íîïðñÒð
ÒÕÓìÙÕÛÛÕÓ Ñò óÚôæÙÚæè ×áõÒ òÑÙÖô ñéöéðöðñé÷
➱➽➶➽ RADANSCHLUSS DER SONDERRÄDER - W heel attachment
siehe Anlage(n)
§ Anlage 1 - 4 Seite(n)
3.2. KENNZEICHNUNG DER SONDERRÄDER - W heel marking
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite graviert, ein-
gegossen bzw. geprägt: (siehe Beispiel)
The special wheels following labeling is poured on the outside or inside or impressed: (see example)
➼➳✓➳➯❐❐➺➻❐➺➘➲➺ ➼➳✓➘➻➻➺➻❐➺➘➲➺
❖✔✕✖✗✘✙ ■✚✖✗✘✙
❑✛✜-Typzeichen ✿ ✧★✩ -entfällt- ✿ ✲✲
●✢✣✤✥✦ type approval
❏✪✫✪✬✭✮✯✰✱✮ ✳✴✵✶✸✱✴✹✺✱✭✯✰✱✬ ✿ ✲✲ ✿ ✲✲
❥✥✻✥✦✢✼✢ ✥✻✻✣✽✾✥❀ ✤✥✣❁
❍✪✬❂✱❃✮❄✱✺✱✭✯✰✬❅✬❆ ❇-marke ✿ ✲✲ ✿ ❈❉❊❋❊▲
trade mark
❚▼✫ ✿ ✲✲ ✿ ❈❉❊❋❊▲ ◗❙-9020
t◆✻✢
✜❅✮✶✵✰✴❅✬❆ ✿ ✲✲ ✿ ③❯★❯ H1 / H1HD 5112 28
✾✢✣✼✈✽✦
❍✱✴✮✹✱❃❃✱✴ ✿ ✲✲ ✿ ❱✩❲
✤✥❁✢✣
❳❨✬❂✱✴✴✪❂-Größe ✿ ✲✲ ✿ ❪❱❫❴❵❛❴
✇❬✢✢❀ ✼✈❭✢
❜❨✯✰❝✴✱✭✮ ❞❡❡❢
❣❤✐ ✿ ✲✲ ✿ ③❯★❯ ◗◗❴
❦✭✬✫✴✱✮✮✹✭✱✶✱ ❞❡❡❢
✇❬✢✢❀ ✈✦✼✢t ✿ ✲✲ ✿ ③❯★❯ ❧♠♥❵
❍✱✴❝❅✬✶✹✮❡✱✴❝❡✪❃ ✿ ✲✲ ✿ r✩s❧ ❊▲ ❋❧✉r✩▲①
✽✣✈♦✈✦ ♣✢✥tq✣✢
❍✱✴✮✹✱❃❃❅✬❆✮❂✪✹❅❡ ✿ ✲✲ ✿ ❱⑤⑥⑦⑧r⑨⑩⑤❶ ❷❸ ❋❷❶❶❹⑦
②✥t✢ ✽♣ ✤✥✦q♣✥④tq✣✢
Die Typkennzeichnung ist an der Radinnenseite erhaben eingegossen. Weitere Kennzeichnung ist dem
Anhang Kennzeichen zu entnehmen. Radgröße nach Norm = z.B. 9Jx20H2
3.3. VERWENDUNGSBREICH - W heel ra nge applicat ion
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländewagen vorgesehen.
The special wheels are designed for passenger cars and SUVs.
4. SONDERRADPRÜFUNG - WHEEL TEST PROCEDURE
Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an
M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit" (Stand
08/2008).
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die
Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom
25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick auf das erforderliche
Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.
Sonderradprüfungen siehe Bericht-Nummer: 2013-FG-PSA-0004-K2
Ausgestellt durch : PRÜFLABOR Süd GmbH, Tegelbarg 31A, D-24576 Bad Bramstedt
Prüfort : D-24576 Bad Bramstedt
Prüfdatum : 5/17/2013
øùúûù 5 von 7
üýþÿ ✁✂ý ✄þ☎ ✆✝✁✞ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
❘✟✠✡☛☞ý✡✟ý-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
❩✌☛☞✡✝✝✌✍✠ ☎✟ý üýþÿ ✁✂ý ✄þ☎ ✆✝✁✞✎ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
✷✏✑✒-TG-PSA-0232 407 2014-12-10
❺❻❼❽❾❿❼➀➁ ➁➂➃➄ ➅➆➇➈-TG-PSA-0232
❼➀➉➊➀❺❻❼❽❾❿❼➀➁ ➁❽❾❿ ➋➇➌➍➎➏➐➑➒➓➔
→➣↔↕➙➛➜➝➞➛➟➠ ➠➡➢➤➥➦➧➡➦➨➩➩-Sonderrad ➞➫➭ ➯➲➟➝➟➳ ➵➸-9020 ➝↕➺➻➻➛ ➼➽➾➚➪↔➚
↔➛↕➻➞➛➠➠➛↕ ➣➶ ➹➟➘➯➞➟➯➳ ➝➧➴↔ ➶➣➞➜➘ ➪➵➷➵➚➷➚➪➵➬
çè UNTERLAGEN UND ANLAGEN - DOCUMENTS AND APPENDICES
5.1. Verwendungsbereichsanlagen - Descripti on of application range
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
➣é➩➨ê➡ ➣➩➩ê➷
➣óôõö➥÷óéê ➛➢é➭÷➡ôô➦➢➡õ➡ ➡÷ô➦➡➩➩➦ ➨➧
ëììíî
øíùúûüì ýþííÿ ûìúí❲ ❞ ❲í ↔➢é❍➡➢ô➡
ïðñò notes
✵✁✂✄ ☎✆✝✞✟✠✝✡✝☛✝☞✝✌✍✆✎☛✡✏ ✑✠ ↔➵ ✒ ↔➵↔➶ ✓➵➵➚
✶ (PERSONENWAGEN) 28 ✔✶✕✶✖✕✖✔✶✗ ❧✘✙✚✛ ✜✙✘
➚➸
✺ ➃ ➅➃ Allgemeine Hinweise - Remarks and Appendices
- siehe Anlage:
§ Radabdeckung [Fahrzeug] - 1 Seite
§ --
5.3. Technische Unterlagen - Tecnical Appendices
- siehe Anlage:
§ Technische Unterlagen
§ Anbauabnahme
6. QUALITY MANAGEMENT SYSTEM
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO liegt vor.
( TÜV Thüringen e.V. - Register-Nr. TIC 15 102 11010 - Gültig bis 2017-04-19 )
7. ANMERKUNGEN - NOTES
Dieses Gutachten umfasst die Seiten 1 bis 7✳ ❉✢✣✤✣s Gutachten darf nur vom Auftraggeber und
nur in vollem Wortlaut und Umfang vervielfältigt und weitergegeben werden. Eine auszugsweise
Vervielfältigung und Veröffentlichung des Gutachtens ist nur nach schriftlicher Genehmigung des
Prüflaboratoriums zulässig.
The Test Report comprises pages 1 to 7✥The Test Report shall be reproduced and published in full incl. Annexes only and by the client
only. It shall be reproduced partially with the written permission of the Test Laboratory only.
Sollte eine Auflage oder Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der
übrigen Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber
verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Auflage oder Hinweis eine der Richtlinien, dem Gesetz
oder dem Sinn möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Should be a pad or note of this report invalid, the validity of the remaining regulations or instructions shall not be affected. The
manufacturer or report owner is obliged to replace the invalid or run an indication of the Directive to the law or the meaning as close as
possible effective control.
❇✦✧ ❇★✦✩✤✪✣✧✪✫ 01.12.2014
✬✭ ✮ ✯ ✰ ✱ ✲ ✬ ➐ ✭ ✴ ❺ ✷ ✸ ❿
➮➱✃❐➱ 6 von 7
❒❮❰ÏÐÑÒÓ❮ Ô❰Õ Ö×ÒØ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
ÙÚÛÜÝÞ❮ÜÚ❮-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
ßàÝÞÜ××àáÛ ÕÚ❮ ❒❮❰ÏÐÑÒÓ❮ Ô❰Õ Ö×ÒØâ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
ãäåæ-TG-PSA-0232 407 2014-12-10
●✹✻✼✽✾✻✿❀ ❀❁❂❃ ❄❅❆❈-TG-PSA-0232
✻✿❚❊✿●✹✻✼✽✾✻✿❀ ❀✼✽✾ ❋❆■❏❑▲▼◆❖◗❘
❙❯❱❳❨❩❬❭❪❩❫❴ ❴❵❛❜❝❡❢❵❡❣❤❤-Sonderrad ❪✐❥ ❦♠❫❭❫♥ ♦♣-9020 ❭❳qrr❩ st✉✈✇❱✈
❱❩❳r❪❩❴❴❩❳ ❯① ②❫③❦❪❫❦♥ ❭❢④❱ ①❯❪❬③ ✇♦⑤♦✈⑤✈✇♦⑥
Akkreditiert von der Benennungsstelle
des Kraf tf ahrt -Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
➑ccredited by accreditation authority of Kraftfahrt-Bundesamt,
Federal Republic of Germany
➒➓➔-P 00081-09
→➣↔
Der ↕➙➛➜➝➣↔➞➟➠➡➢➤➥➣
Sachverständige
e
➦➜↔➧
Chr. ➨
P ➩f e
➣ ➤i ➫l
➭➯➲ ➳➲ ➯⑦➵➸➯➳➺ ➻➼➽➾➚➪➾➽➽➚
⑦⑧⑨⑩⑧ 7 von 7
❶❷❸❹❺❻❼❽❷ ❾❸❿ ➀➁❼➂ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
➃➄➅➆➇➈❷➆➄❷-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
➉➊➇➈➆➁➁➊➋➅ ❿➄❷ ❶❷❸❹❺❻❼❽❷ ❾❸❿ ➀➁❼➂➌ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
➍➎➏➐-TG-PSA-0232 407 2014-12-10
➶➹➘➴➷➬➘➮➱ ➱✃❐❒ ❮❰ÏÐ-TG-PSA-0232
➘➮ÑÒ➮➶➹➘➴➷➬➘➮➱ ➱➴➷➬ ÓÏÔÕÖרÙÚÛÜ
ÝÞßàáâ9401
ãäåãæç è éêë ìíîæîä èï-9020 æðñòòç óôõö÷øö
øçðòéçååçð ãù úîûìéîìä æüýø ùãéþû ÷èÿèöÿö÷è✵
øçðòéçååçð ✲ ✈✚✛✜✢✣✚ ✤✥✦✚✧ ★✩✪✫ ✬ß✭✮✯✰✭✱✭✳✭✴✭✶✸ß✹✳✱✺ Ý✰
ðãùùãéçä - wheel data
✻✼✽✾✿❀❁❂ ❃✼❄❅ ❆❇✿❈ ▲ óôõö÷øö ⑤ ▼◆❃❖✿❂sstiefe (mm) ▲ öï
s✜❉✚ ❊ ✧✜✤ ✢❋●❍❋■✧ ❏✚s✜❑●✥❍✜❋● ✇✛✚✚✣ ✜●s✚❍
◗❇❄❅❚✿❂◆❯ (mm)/Lochzahl ❫❂❃❴✿◆❂✿✼✿❴ ❵❛❜❜❞❡❢❞❡❜❣❛❞❣❤❡✐ -ohne-
▲ èèö❪5 ⑤ ▲
❱❲❳❨✤✤❬❭✛❋✣✚❨s❬ ✢✚●❍✚✧✚❏ ✇✥❝ Zentrierringsystem
îù❥ 9
éç❦øäîò❦øç ùãéçä (Kurzfassung)
s✛❋✧❍ s❧✚✢✜♠✜✢✥❍✜❋●
❿⑦①- ⑥♦➀➁ ⑥♦➀➁ ②r➀❺⑦②
♥♦♣qrt✉♦①②♣③④⑥④⑦⑧t①♦①② ⑨⑩⑧t- ❽⑦❺❺④①-
press- Rad- Abroll- ➂③
✈✚✧s✜❋●s ✤✥✧✦✜●❑ kreis ❹④①❺✉⑦④✉✉⑦①② loch
♥♦♣führung ✢✚●❍✚✧✲ ❺⑦④q④ ➀➂♣❺ ♦❷q➂①② Fertig.
❶❷❷❸ ❻④✉❼♣❺⑩qq ✣❋✥❏ ✧❋✣✣✜●❑ ❏✥❍✚ ❋♠
✈✚✧s✜❋● ➃❂❃❃➄❂◆❄❅❃➅❃✾ ✢✚●❍✚✧ ✧✜●❑ ❾❋✧✚ wheel
/-zahl inset capacity ✢✜✧✢■✤♠✚✧✚●✢✚ ✤✥●■♠✥✢❍■✧✚
PCD/ material
➆➂➇ ❹④①❺✉⑦④✉✉⑦①② holes ➈✏✏➉ ➈✏✏➉ ➈➊☛➉ ➈✏✏➉ ➋✞✍✎✏
wheel mark ✢✚●❍✚✧ ✧✜●❑
✕➌ ➍ ✕➌✕➋ ➎➌➌➏ ➏➐ ➑➒➓➔➓→ ➣↔↕➙➛➜➛ ↕↕ ➣➣➜/5 ↕↕ Ø➝➝➞➟ ➜↔ ➠➟➛ ➜➡➛➛ ➛➟➢➣➡
➤➥ ➦➧➨➩➫➭➯➲ ➳➭➩➵➧➯➸➭ ➺➻➼➨➭➩➨➭➻➸➺ - und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck-Kontrollsysteme) müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. (gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)
➮➱✃ ❐❒❮ ❰❒Ï❒ÐÑÒÓÔÕÓ – wheel attachment:
➽❿➾❿➚➪➶➹➘➴➹➚❽➶➪➪❿⑨ ✓Ö × ✓Ö✕❘ÙÚÛÜ | MU = MUTTER | VS = SPEZIALSCHRAUBE | OE × Ý✄☞☛☞✑✞✝ ÜÞ✎☞ß✏✡✑✍
✇✛✚✚✣ ♠✜➷✜●❑ ➬ à Ü✓á× â☞✑☞✏✎✏ Ü☞✑✌ãä✄✞✎✟✍☞✡✆✡ à å✡✟✎×å✡☛✡✝✟✎✑✒ à å✎✟✎×å✎☛✡✝✟✎✑✒ à
Û✡✆✡✌✍☞☛✎✑☛✌✏☞✍✍✡✝ Ù✑æ✎☛✌✒✄✡ä✏✠✏✡✑✍ç æ✖Û✖ ➌➏è➍➌éè × ➌✖ê✡✄✍-anziehen 2.Wert-nachziehen
Anzugs -
Hersteller Typ Modell Karosserie Baujahr BefArt Kopfform Gewinde Länge SW EST
drehmoment
ëìíîïðñ òóôõòóôö ÷øùøö úûü ýþÿ✷✲ üú ❑ñ ✁ ✂þ✄ ÷ÿ✷▼ÿ☎ó ✸ÿ ÿ✶ ÿÿ☎ý ÿ✂þ
úïðñ❙ ñ
✟✠➯➩✡➭➻➸➭☛☞☛✌➭➩➯☛➲ ➲➭➲➭☛✍➵➭➩ ✌➭➥ ➲➩✎✏➸➭☛ ✟➭➩➻➭☛➺➸➧☛✌ ➻☛☛➭➩➨➧✑➵ ➳✒☛ ✓✔ ➧☛
➚✆♦✉✝④⑦❺④①✞①➇④✉♦①② ➬ Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie. Spurweitenänderung gegenüber
❍✧✥✢✦ ✢✛✥●❑✚ dem größten Serienstand innerhalb von 4% an Geländewagen mit Leiterrahmen.
❱❿➆WENDUNGSBEREICH/HERSTELLER ➬ ✵✕✖✗ ✘✙✚✛✜✢✚✣✚✤✚✥✚✦✧✙❙✤✣★ ✩✢
✥❧❧✣✜✢✥❍✜❋● ✧✥●❑✚ ❾❝ ✤✥✦✚✧
✪✫✬✭✮✯✰✱✳✫✴✫✹✺✻✼✯✼✽ ❽♥✾♥➴
s✥✣✚s ❏✚s✜❑●✥❍✜❋● ➬
➾➂t✉⑥④♦②❺❋✆ ➽④❺✉⑦④③♣④✉➀➂♦③①⑦♣ ❼❻ ➆④⑦q④① ♥♦q➀➂②④① ⑥♦ ➆④⑦q④① ♥♦q➀➂②④①
➙➟✿ ✫➣➡❡➜➛➛➠➢❀➝❡➣➣➝❀❡❁❁ , ➣➟➟-250 ➜➝➟➢❀➟❂➜➛ ➣➛❀❃ ➟➡❄❅ 55O; 57E; 5KN ❄❆✪❅
➙➟✿→ ✫➣➡❡➜➛➛➠➢❀➝❡➣➣➝❀❡➛➜ ➜➝➟➢❀➟❂➜➛ ➣➛❀✪ ➟➜❍➬ ➟➡❄❅ 55O; 57E; ❇❈❈✬✮❉✮✼❊✬✹✫✳❅
5KN ➣➛✿❅ ➣➣✿❅ ➣➣➔❅ ➣➣●❅
11K; 12A; 51A; 71K;
723; 729; 730; 731;
73C; 740; 742; 744;
747; 74A; 74P; 74U;
76A
Auflagen
10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der
Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
❙ ✁✂ 1 von 4
✄☎✆✝✞✟✠✄ Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
❘✡☛☞✌✍✄☞✡✄-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
❩✎✌✍☞✏✏✎✑☛ ✒✡✄ ✄☎✆✝✞✟✠✄ ✓☎✒ ✔✏✟✕✖ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
✷✗✘✙-TG-PSA-0232-501-PORSCHE-28 227 2014-12-10
■❏▲◆❖▲◗❘ ❘❚❯❲ ❳❨❩❬-TG-PSA-0232
▲◗❭❪◗■❏▲◆❖▲◗❘ ❘◆❖ ❫❩❴❵❛❜❝❞❢❣❤
✐❥❦❧♠♥9401
♦♣q♦rs t ✉✈✇ ①②③r③♣ t④-9020 r⑤⑥⑦⑦s ⑧⑨⑩❶❷❸❶
❸s⑤⑦✉sqqs⑤ ♦❹ ❺③❻①✉③①♣ r❼❽❸ ❹♦✉❾❻ ❷t❿t❶❿❶❷t➀
➡➢➤➥➢➦➡➢➧➨➩➫➭ ➯➡➲➲ ➦➨➡ ➳➵➸ ➦➡➺ ➻➥➲➦➡➢➢➼➦➡➺ ➡➨➲➡ ➽➢➡➨➺➾➡➧➧➚➲➪ ➶➥➲ ➦➡➢ ➹➤➧➨➩➫➾ ➘➚➢ ➵➡➢➨➩➫➾➨➪➚➲➪ ➦➡➢
Fahrzeugpapiere enthält.
11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19
StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte
Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)
Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe
des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
55O)
Es sind nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifengrößen zulässig. Die entsprechenden Hinweise in
der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sind zu beachten. Andere Reifengrößen sind vom Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Ein Nachweis ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57E)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse/Achse1 zulässig.
5KN)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast
von 1800kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO
zulässig.
➁➂➃➄➂ 2 von 4
➅➆➇➈➉➊➋➌➆ Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
➍➎➏➐➑➒➆➐➎➆-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
➓➔➑➒➐→→➔➣➏ ↔➎➆ ➅➆➇➈➉➊➋➌➆ ↕➇↔ ➙→➋➛➜ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
➝➞➟➠-TG-PSA-0232-501-PORSCHE-28 227 2014-12-10
➴➷➬➮➱✃➬❐❒ ❒❮❰Ï ÐÑÒÓ-TG-PSA-0232
➬❐ÔÕ❐➴➷➬➮➱✃➬❐❒ ❒➮➱✃ ÖÒרÙÚÛÜÝÞß
àáâãäå9401
æçèæéê ë ìíî ïðñéñç ëò-9020 éóôõõê ö÷øùúûù
ûêóõìêèèêó æü ýñþïìñïç éÿ❆û üæì❉þ úë✵ëù✵ùúë
✼ë✛✜
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden. Bei der Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2mm zu
unbeweglichen Bremsteilen zu achten.
723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen
(DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm
geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die
Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
730)
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen,
ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig, wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das
serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-
Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs.
731)
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
(gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)
73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals
zu überprüfen.
742)
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der Befestigung mit
Radschrauben bzw. -muttern für M12x1,5 oder M12x1,25 oder M14x1,5 oder M14x1,25 und 8 Umdrehungen für
Gewinde ½UNF erreicht werden.
744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
747)
Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
einzuhalten.
❙✁✂✄✁ 3 von 4
☎✆✝✞✟✠✡☎ Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
❘☛☞✌✍✎☎✌☛☎-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
❩✏✍✎✌✑✑✏✒☞ ✓☛☎ ☎✆✝✞✟✠✡☎ ✔✆✓ ✕✑✠✖✗ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
✷✘✙✚-TG-PSA-0232-501-PORSCHE-28 227 2014-12-10
●✢✣✤✥✦✣✧★ ★✩✪✫ ✬✭✮✯-TG-PSA-0232
✣✧❚✰✧●✢✣✤✥✦✣✧★ ★✤✥✦ ✱✮✲✳✴✶✸✹✺✻✽
✾✿❀❁❂❃9401
❄❅❇❄❈❊ ❋ ❍■❏ ❖❑▲❈▲❅ ❋▼-9020 ❈◆◗❯❯❊ ❱❲❳❨❬❭❨
❭❊◆❯❍❊❇❇❊◆ ❄❪ ❫▲❴❖❍▲❖❅ ❈❵❛❭ ❪❄❍❜❴ ❬❋❝❋❨❝❨❬❋❞
❸❞❄❹
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die
Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in
der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Mindest-Schaftlänge zu beachten.
74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
74U)
Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses
verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der
Auflagefläche, müssen entfernt werden.
76A)
Die Verwendung dieser Sonderräder ist an der Vorderachse in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "1.4.
Kombination" genannten Sonderrädern für die Hinterachse zulässig, wenn für die Hinterachse ein
entsprechendes Verwendungsgutachten als Kombination aufgeführt ist. Die Verwendung dieser Sonderräder an
Vorder- und Hinterachse für den einzelnen Verwendungsbereich ist mit unterschiedlichen/gleichen Reifengrößen
möglich.
❡❢❣❤❢ 4 von 4
✐❥❦❧♠♥♦♣❥ Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
qrst✉✈❥tr❥-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
✇①✉✈t②②①③s ④r❥ ✐❥❦❧♠♥♦♣❥ ⑤❦④ ⑥②♦⑦⑧ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
⑨⑩❶❷-TG-PSA-0232-501-PORSCHE-28 227 2014-12-10
❺❻❼❽❾❿❼➀➁ ➁➂➃➄ ➅➆➇➈-TG-PSA-0232
➉➊➋➌➊➍➎➉➏➐➑➉➊➒ ➒➏➐➑ ➓➇➔→➣↔↕➙➛➜➝
➏➒➌➏➍➊ ➞➏➟➏➠➟➊➐➡➎➒➍ ➉➢➤ ➝➥➋➍➋➒ ➇➦-9020 ➍➞➧↕↕➊ ➔➨➩➅➆➑➅
➑➊➞↕➉➊➌➌➊➞ ➏➟ ➛➋➫➝➉➋➝➒ ➍➭➯➑ ➟➏➉➎➫ ➆➇➲➇➅➲➅➆➇➈
רÙÚÛØÜÝÞßàà zu Ziff. 7.2 Allgemeine Hinweise
Zu den im Gutachten 2014-TG-PSA-0232 genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 240 – 250, 24A –
24Z. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
To the fixed axle wheel cover pads No. 240 - 250, 24A - 24Z. The following pictures are the means to fulfill the mudguards, which are described
in the wheel cover pads.
áâãäåãæçèéå - FRONT
ýþÿþ❇ ✁ 30 Grad vor
êëìëíîï 30 Grad êëìëíîï 50 Grad ✉✂✄ 50 Grad hinter
vor der Radmitte zu hinter der Radmitte zu der Radmitte zu Auflage
Auflage 241 bzw. 245 ðñòóôõë ö÷ö øùúû ö÷ü ✷☎✆✝ ✷☎✷✝ ✷☎✞✝ ✷☎✟✝ ✷☎✠✝ ✷☎✡✝
24O
❍☛☞✌åãæçèéå - REAR
ýþÿþ❇ ✁ 30 Grad vor
êëìëíîï 30 Grad êëìëíîï 50 Grad ✉✂✄ 50 Grad hinter
vor der Radmitte zu hinter der Radmitte der Radmitte zu Auflage
Auflage 243 bzw. 247 zu Auflage 244 bzw. 248 ✷☎✍✝ ✷☎☎✝ ✷☎✎✝ ✷☎✏✝ ✷☎✑✝ ✷☎✒✝
24N
➳➵➸➺➵ 1 von 1
➻➼➽➾➚➪➶➹➼ Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
➘➴➷➬➮➱➼➬➴➼-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
✃❐➮➱➬❒❒❐❮➷ ❰➴➼ ➻➼➽➾➚➪➶➹➼ Ï➽❰ Ð❒➶ÑÒ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
ÓÔÕÖ-TG-PSA-0232-600-R 879 2014-12-11