✷ ✁✂✲❚✄✲☎✆✲ ✷✵✷ ❈✲✷ ✆❆✝✞✟✲✾✂ GUTACHTEN ✠✡☛☞✡ ◆✌✍ 2014-TG-PSA-0232 ❩✎✏ ✑✒◆✑✓✔✡ ◆✑✕✓ ✖✗✘✙✚✛ ✜✢✣❩✤ ✥✦✧★ ✩✦✪✫✩★ ✫✬ ✭ ★✦✮✯✰✱✮✭✳ ✧✦✩✴✱✮✦ ✭✮✮✫✩✶✱✰✸ ★✫ annex XIX StVZO regarding the regularity ✫✬ ✭ vehicle in case of a regular installation of parts. ■✹✺ 10 ✻❊ ❋●❍❏❑●❏▲ ▼❖◗❘ ✻✼✽✿❀❁❂✽❃❄❄❃✿ ❉ ❙❃❄✽❃✿❂✽✿❀❂❂❃ ❯❱ ♠✭✰❅✬✭✮★❅✩✦✧❇✧ ✩✦✪✩✦✧✦✰★✭★✱✴✦ ❊-72669 Unterensingen ✆❲❳❨❬❭❪❫❴❲❵❵❛❬ ✐ ♦❜❝❞❜ ❡❢❣❤❞❜ ✻✿✽ ❉ ❥❃❦❧♥✽❖❃✽❀❄❄♣Sonderrad, einteilig ✮✫✰✧★✩❅✮★✱✫✰ ❑qr ❉ ❏t●▼●▲ ✉✈♣9020 ✇✯✦✦✳ ★s✪✦ ①❀②✼❀❖❃ ❉ ③❏▲③✻❋④ ✇✯✦✦✳ ✰✭♠✦ ⑤⑥✼②❃✿✿❀②-Größe ❉ ⑧⑨⑩❶❱❘❶ ✇✯✦✦✳ ✧✱⑦✦ Umrüstung Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Made by the conversion to use the vehicle in accordance with the Road Traffic Licensing Regulations § 19 (3) prescribed modification performed and confirmed or if certain requirements expires if not immediately be adhered to! After the implementation of technical change, the vehicle is promptly brought under this part approval submission to an officially recognized expert or auditor of a technical test or a test engineer an officially recognized inspection organization to confirmation and acceptance of the required change. Mitführen von Dokumenten Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II. After the acceptance procedure the evidence of the confirmation of the change is acceptance along with the vehicle and presented to authorized persons on demand, which eliminates after rectification of the registration certificate Part I + II Berichtigung der Fahrzeugpapiere Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Which the vehicle documents (certificate part I + II, or vehicle registration and vehicle registration, approval according to § 18 paragraph 5 homologation or pendant directory) by the competent licensing authority to apply by the vehicle owner in accordance with the provisions of the confirmation of the proper change. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Prüflabor Süd GmbH · Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Dipl.-Ing. Renato Rittel · Peter Kleingarn Steuernummer-Nr. 11294WV · Umsatzsteuer-ID-Nr./VAT-ID DE267048415 BANK Raiffeisenbank eG · BLZ 200 691 30 · KONTO 332 461 · IBAN DE33200691300000332461 · BIC/SWIFT GENODEF1BBR 2014-TG-PSA-0232 407 2014-12-10 STAND: 2014-12-11 ❷❸❹❺❻❼❹❽❾ ❾❿➀➁ ➂➃➄➅-TG-PSA-0232 ❹❽➆➇❽❷❸❹❺❻❼❹❽❾ ❾❺❻❼ ➈➄➉➊➋➌➍➎➏➐➑ ➒➓➔→➣↔↕➙➛↔➜➝ ➝➞➟➠➡➢➤➞➢➥➦➦-Sonderrad ➛➧➨ ➩➫➜➙➜➭ ➯➲-9020 ➙→➳➵➵↔ ➸➺➻➼➽➔➼ ➔↔→➵➛↔➝➝↔→ ➓➾ ➚➜➪➩➛➜➩➭ ➙➤➶➔ ➾➓➛↕➪ ➽➯➹➯➼➹➼➽➯➘ äå HINWEISE - SPECIAL REFERENCES Das Leichtmetall-Sonderrad CONCAVE als Radtyp OXIGIN 18-9020 an ACHSE-1- ist zulässig, mit den unter Ziff. 1.4. aufgeführten gleichen Maulweiten oder unterschiedlichen Maulweiten an ACHSE-2- gleichen Radtypes. Die einzelnen Kombinationsmöglichkeiten sind der Verwendungsbereichsanlage(n) zu entnehmen. Andere Leichtmetall-Sonderrad Kombinationen sind nicht zulässig. Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen, ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig, wenn die Rad- /Reifenkombination ohne serienmäßiges Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs. Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am/im Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in das Leichtmetall-Sonderrad die Hinweise des Fahrzeugherstellers beachtet werden. Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck- kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. (gem. KBA-Sgb423 vom 12.11.2013) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Die Zentrierung des Leichtmetall-Sonderrades erfolgt über Zentrierringe ww. aus den Werkstoffen Kunststoff oder Aluminium. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über 240km/h sind ausschließlich Zentrierringe aus dem Werkstoff Aluminium zu verwenden. Die Radausführungen die fixgebohrt sind, und ohne Zentrierring auskommen sind hiervon ausgenommen. The centering of the light alloy wheel is special about the centering made from PVC or aluminum. For vehicles with a top speed over 240km/h are to be used exclusively centering rings out of aluminum. The wheel which are designs fix bored, do not require centering are excluded. 1.1. Kennzeichnungen - M andatory markings Der Radtyp OXIGIN 18-9020 ist mit dem Radname CONCAVE für die Sonderrad-Größe 9Jx20H2 gekennzeichnet. Es können noch zusätzliche Kontrollkennzeichen angebracht sein! The type of wheel OXIGIN 18-9020 is marked with the wheel name CONCAVE for special wheel-Size 9Jx20H2. There are additional control flags may be attached! 1.2. Zubehör - Accessories ó➞ííô➞➟➠➡íõíï Radausführung ➣➞í➢î➟➞îî➟íï ➓➶➤➞ööõíï➞í ø➞îùö➢úûû æçèéêëìé ðçìñçè èêìò ➣➞í➢î➟➞îî➟íï ðçìñçè èêìò éê÷ç center ring material center ring marking ü ýþ ÿ ýþý❍ þþ✁ ✁✂ ♦✄☎➷ ✲✲ ✲✲ ➄➀ ➋➀ Befestigung - W heel fixing Die Leichtmetall-Sonderräder OXIGIN 18-9020 werden mit Kegelbundschrauben/-muttern mit einem Kegelwinkel 60° bzw. Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in der DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt. The light-alloy wheels OXIGIN 18-9020 are tapered with head bolts / nuts with a cone angle of 60 ° and spherical collar bolts with radius 13 and radius 14 even with fixed / mobile cone angle/spherical collar fixed in DIN sizes M12/M14/1/2UNF. Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben der im jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller. The torque of the light-alloy wheels on the vehicle meets the requirements of the respective application area listed vehicle manufacturer. ➴➷➬➮➷ 2 von 7 ➱✃❐❒❮❰ÏÐ✃ Ñ❐Ò ÓÔÏÕ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Ö×ØÙÚÛ✃Ù×✃-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen ÜÝÚÛÙÔÔÝÞØ Ò×✃ ➱✃❐❒❮❰ÏÐ✃ Ñ❐Ò ÓÔÏÕß © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt! àáâã-TG-PSA-0232 407 2014-12-10 ●✆✝✞✟✠✝✡☛ ☛☞✌✍ ✷✎✏✑-TG-PSA-0232 ✝✡❚✒✡●✆✝✞✟✠✝✡☛ ☛✞✟✠ ✓✏✔✕✖✗✘✙✚✛✜ ❋✢✣✤✥✦✧★✩✦✪✫ ✫▲✬✭✮✯✰▲✯✱✳✳-Sonderrad ✩✴✵ ❖✶✪★✪✸ ✹✺-9020 ★✤✻✼✼✦ ✾✽✿❀❁✣❀ ✣✦✤✼✩✦✫✫✦✤ ✢❆ ❂✪❃❖✩✪❖✸ ★✰❄✣ ❆✢✩✧❃ ❁✹❅✹❀❅❀❁✹❇ ✏✌ ✑✌ Kombination - Combina tion Die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades ist an ACHSE -1- in Verbindung mit den unter diesem Gliederungspunkt genannten Sonderrädern für die Hinterachse als Rad-/Reifenkombination mit gleichen bzw. unterschiedlichen Maulweiten zulässig. ✞✟✠✘✡-1- ❤✐❥❦❧-2- ♠♥♣qrsstq-Größe ✩✴✵ ♠♥♣qrsstq-Größe ✩✴✵ ✇✉✈✈① ②③④✈ ✇✉✈✈① ⑤⑥⑦✈ ✇✉✈✈① ②③④✈ ✇✉✈✈① type ❶❷❸❹❺❻❼❷❥❼ ❽❾❿➀❿➁ ❶➂-10520 ➃➃➃ ➃➃➃ ✔⑧⑨✷✎✠✷ ✜⑩❚GIN 18-✔✎✷✎ ➃➃➃ ➃➃➃ ➃➃➃ ➃➃➃ ➃➃➃ ➃➃➃ 1.4.1. Verweis auf verknüpfte Teilegutachten – Reference to add. Approvals ✢➄✣✼✦ -1- ✢➄✣✼✦ -2- ♠♥♣qrsstq-Größe ✩✴✵ ❂▲➉➊▲✬➇ ✱➋➌ ➔→✢-Typzeichen ➅➆➇✬✯✬➆➈ ➍➎➏➎➍➎➐➑➎ ➒➓ ➣➎➍↔↕n type approval ✇✉✈✈① ②③④✈ ✇✉✈✈① ⑤⑥⑦✈ ➙➛➜➝➞-2- ➟➠➡➢➤➥➦➠➜➦ ➧➨➩➫➩➭ ➟➯-10520 ➦➠➟➲-TG-PSA-0233 ➳entfällt- ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➳➳➳ ➵➸ ÜBERSICHT - OVERVIEW ➪➋✳❅ ➪➋✳❅ ✢➋➇➌➺✮➉➋➈➻➇❄▲➪▲✬✭✮➈➋➈➻ ✫➆✭✮- ❃✬✯✯▲➈- ✦✬➈press- ➻➺✳✯✬➻ ✱❄ ➼✈➽②③➾➚② ➶➹➽➘③➚➴ Rad- Abroll- kreis loch ✯✬▲➌▲ ❋▲➉✯✬➻❅ ✇✉✈✈① ✳✱➇✯ ➋✰➌✱➈➻ Aus➌➺✮➉➋➈➻ ➷✰✰➬ ➮✈➚⑤✈➽- ①➾➹✃ ➽➾①①③➚➴ ✃➹⑤✈ ➾❒ ➼✈➽②③➾➚ ❮❰ÏÏÐ❰ÑÒÓÏÔÏÕ /-zahl ➱➾➽✈ ③➚②✈⑤ manufacture ➮➹⑦➹➮③⑤⑥ ➮③➽➮❐➶❒✈➽✈➚➮✈ PCD/ ✤✱Ö ✥▲➈✯➉✬▲➉➉✬➈➻ holes ×ØØÙ ×ØØÙ ×ÚÕÙ ×ØØÙ ÛÜÝÔØ ✇✉✈✈① ➶➹➽➘ ➮✈➚⑤✈➽ ➽③➚➴ Þß à ÞßÞá âßßã ãä ➧➨➩➫➩➭ ➟➯-9020 åå ➟➟➦/5 æçç➡➢ ➦➯ è➢➠ ➦é➠➠ ➠➢ê➟é ❙❈❉❊❈ 3 von 7 ■❏❑▼◆◗❘■ ❯❏❱ ❲❳◗❨ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der ❩❬❭❪❫❴■❪❬■-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen ❵❛❫❴❪❳❳❛❜❭ ❱❬■ ■❏❑▼◆◗❘■ ❯❏❱ ❲❳◗❨❝ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt! ❞❡❢❣-TG-PSA-0232 407 2014-12-10 ëìíîïðíñò òóôõ ö÷øù-TG-PSA-0232 íñúûñëìíîïðíñò òîïð üøýþÿ ❚ ✁✂✄☎ ❋✆✝✞✟✠✡☛☞✠✌✍ ✍▲✎✏✑✒✓▲✒✔✕✕-Sonderrad ☞✖✗ ❖✘✌☛✌✙ ✚✛-9020 ☛✞●✜✜✠ ✾✢✣✤✥✝✤ ✝✠✞✜☞✠✍✍✠✞ ✆❆ ✦✌✧❖☞✌❖✙ ☛✓★✝ ❆✆☞✡✧ ✥✚✵✚✤✵✤✥✚✩ ❈❉ BESCHREIBUNG DER SONDERRÄDER – DESCRIPTION OF WHEEL ❊❍■❏❑▼◆■◗❯❯◗❏ ❊❡ ❢❣❤✐❥❣✐❦ ❧♥♦♣ ♠❱❲❳❨❱❬❭❳❪❫❴❵❴ ❪❫❛❪❫❴❫❲❭❱❭❜❝❫ ❞ q◗❯■◗❏◆■❏❑◆◆◗ rs ❡-72669 Unterensingen t◗❏■✉▼✈❍▼◆◆■✇■■◗ ❊❡ ❢❣❤✐❥❣✐❦ ❧♥♦♣ ♠❱❲❳❨❱❬❭❳❪❜❲① ❴❜❭❫ ❞ q◗❯■◗❏◆■❏❑◆◆◗ rs ❡-72669 Unterensingen ♣❑❍②◗❯◆♥❑❏③◗ ❞ ✐⑥❣❧❣❦ ❭❪❱④❫ ♠❱❪⑤ ❊❏■ ②◗❏ ⑦⑧❍②◗❏❏✇②◗❏ ❞ ❹◗✉❺❻■♥◗■❑❯❯❼Sonderrad, einteilig ❭⑨❛❫ ⑩❨ ❶❷❫❫❸ t◗❯▼◗❍♦◗■■③⑧❍■✈❏ ❞ ❡⑧❾❾◗❯❻✈♥❾ ♣❿ ❽asic contours ➀❏⑧②✈③■✉⑧❍◆➁◗❏➂❑❻❏◗❍ production ❞ ❧✉◗➃◗❍ ✉❍ ❦✉◗②◗❏②❏✈❺③③⑧③✉❯❯◗❍ ♥✉■➄⑧❻❍◗ anschließender Wärmebehandlung ➅◗❏③◆■⑧➂➂ ❞ ❊❯⑦❣➆➆➇❤▼➈ ♠❱❭❫❪❜❱❸ ➅✇❏♥◗♦◗❻❑❍②❯✈❍▼ ❞ ❼❼ ❷❫❱❭❷ ❭❪❫❱❭♠❫❲❭ ❊✈◆◆■❑❍➊◗❍ ②◗❏ ❤✉■■◗❍♦⑧❻❏✈❍▼ ➇❊❍▼✈➃➈➋ ➌❦➌- ➉⑧❻■◗✉❯♦◗❑❏♦◗✉■✈❍▼ ❞ drehen des Felgenbettes und plandrehen des ❽❸❱❲⑤ processing Radflansch◗◆➋ ➍⑧❻❏◗❍ ✈❍② ❊❍◆◗❍③◗❍ ②◗❏ q⑧❍✈◆➂❯✇❺❻◗ ②◗❏ ➉❑②♦◗➂◗◆■✉▼✈❍▼◆❯➎❺❻◗❏ ➏✉❍■◗✉❯▼◗◆ ❊❯✈♥✉❍✉✈♥▼✈◆◆❏❑② ♥✉■ ➐ ③⑧❍③❑ven ➍◗◆❺❻❏◗✉♦✈❍▼ ②◗◆ ❡◗◆✉▼❍ ❞ Speichen mit erhabenen Steg zum Felgenhorn ④❫❴❬❪❜❛❭❜⑩❲ ⑩❨ ④❫❴❜①❲ auslaufend, mit Nabenabdeckung ✐♦◗❏➂❯✇❺❻◗❍ ❢⑧❏♦◗❻❑❍②❯✈❍▼ ❴❳❪❨❱❬❫ pretreatment ❞ ◆■❏❑❻❯◗❍ ♦➊➑➒ ⑦❑❍②◆■❏❑❻❯◗❍ ✈❍②➄⑧②◗❏ ◆⑧❍◆■✉▼◗ Vorbehandlungsmethoden q⑧❏❏⑧◆✉⑧❍◆◆❺❻✈■➊ ➓-4 schichtiger Pulverlackaufbau mit ❬⑩❪❪⑩❴❜⑩❲ ❛rotection ❞ Oberflächenversiegelung. Korrossionsbeständigkeit nach SS DIN 50021 ➉❑②▼◗➑✉❺❻■ ❞ ➆➐➋➔ss③g (keine weitere Angabe lt. Radfestigkeit) ❶❫❜①❷❭ ⑩❨ ❶❷❫❫❸ ❡✉◗ ➀❏↔➂✈❍▼ ②◗❏ ➉❑②♦◗➂◗◆■✉▼✈❍▼◆■◗✉❯◗ ✉◆■ ❍✉❺❻■ Bestandteil dieses Gutachtens. Die Beschreibung ➉❑②♦◗➂◗◆■✉▼✈❍▼ ❞ der Radbefes■✉▼✈❍▼ ◗❍■◆❾❏✉❺❻■ ②◗❍ ➁⑧♥ →❷❫❫❸ ❨❜➣❜❲① t❑❻❏➊◗✈▼❻◗❏◆■◗❯❯◗❏ ♦➊➑➒ ②◗❏ ✉❍ ②◗❏ ❦⑧❏♥ festgelegten Maßen und Toleranzen. ⑦✉■➊➂⑧❏♥ ②◗❏ ➍◗➂◗◆■✉▼✈❍▼ ❞ ➔s➙q◗▼◗❯ ❼ Steghöhe 9,0-0,2mm ↕❫❱❭ shape of the mounting ❡✈❏❺❻♥◗◆◆◗❏ ➍◗festigungsbohrung ❞ Ø➆➔➋s➜s➋➐❼0mm ➛❜❱♠❫❭❫❪ ♠⑩❳❲❭❜❲① ❷⑩❸❫ ❡✈❏❺❻♥◗◆◆◗❏ ②◗◆ ➉❑②➂❯❑❍◆❺❻◗◆ ❞ ➆r➔➋s➝s➋➐♥♥ ➛❜❱♠❫❭❫❪ ⑩❨ ❭❷❫ ❶❷❫❫❸ ❨❸❱❲①❫ ➞◗❍■❏✉◗❏✈❍▼ ➟❫❲❭❫❪ ❞ ❤✉■■◗❍➊◗❍■❏✉◗❏✈❍▼ Zentrierringsystem -ww. mit/ohne- ❤❑■◗❏✉❑❯❯◗▼✉◗❏✈❍▼ ❹◗▼✉◗❏✈❍▼◆◗❯◗♥◗❍■◗➋ ➞✈▼➂◗◆■✉▼③◗✉■ ➉♥ ➇❦➄♥♥➠➈➋ ♠❱❭❫❪❜❱❸ ❱❸❸⑩⑨ ❞ Dehngrenze Rp (N/mm²), Dehnung 5A(%) und Härte Brinell (HB) in Anlehnung an DIN EN 1706 ➡➢➤➥➦➢➧ ➨➩➫ Leichtmetall-Sonderrad für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1, M2 - Wheel references *) *) Beschreibung gem. StVZO Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen Radausführungen mit unterschiedlicher Farbgebung werden nicht zusätzlich gekennzeichnet. ❙✪✫✬✪ 4 von 7 ✭✮✯✰✱✲✳✭ ✴✮✶ ✷✸✲✹ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der ❘✺✻✼✽✿✭✼✺✭-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen ❃❄❅❇ -TG-PSA-0232 407 2014-12-10 ❩❀✽✿✼✸✸❀❁✻ ✶✺✭ ✭✮✯✰✱✲✳✭ ✴✮✶ ✷✸✲✹❂ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt! ➭➯➲➳➵➸➲➺➻ ➻➼➽➾ ➚➪➶➹-TG-PSA-0232 ➲➺➘➴➺➭➯➲➳➵➸➲➺➻ ➻➳➵➸ ➷➶➬➮➱✃❐❒❮❰Ï ÐÑÒÓÔÕÖ×ÙÕÚÛ ÛÜÝÞßàáÜàâãã-Sonderrad Ùäå æçÚ×Úè éê-9020 ×ÓëììÕ íîïðñÒð ÒÕÓìÙÕÛÛÕÓ Ñò óÚôæÙÚæè ×áõÒ òÑÙÖô ñéöéðöðñé÷ ➱➽➶➽ RADANSCHLUSS DER SONDERRÄDER - W heel attachment siehe Anlage(n) § Anlage 1 - 4 Seite(n) 3.2. KENNZEICHNUNG DER SONDERRÄDER - W heel marking An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite graviert, ein- gegossen bzw. geprägt: (siehe Beispiel) The special wheels following labeling is poured on the outside or inside or impressed: (see example) ➼➳✓➳➯❐❐➺➻❐➺➘➲➺ ➼➳✓➘➻➻➺➻❐➺➘➲➺ ❖✔✕✖✗✘✙ ■✚✖✗✘✙ ❑✛✜-Typzeichen ✿ ✧★✩ -entfällt- ✿ ✲✲ ●✢✣✤✥✦ type approval ❏✪✫✪✬✭✮✯✰✱✮ ✳✴✵✶✸✱✴✹✺✱✭✯✰✱✬ ✿ ✲✲ ✿ ✲✲ ❥✥✻✥✦✢✼✢ ✥✻✻✣✽✾✥❀ ✤✥✣❁ ❍✪✬❂✱❃✮❄✱✺✱✭✯✰✬❅✬❆ ❇-marke ✿ ✲✲ ✿ ❈❉❊❋❊▲ trade mark ❚▼✫ ✿ ✲✲ ✿ ❈❉❊❋❊▲ ◗❙-9020 t◆✻✢ ✜❅✮✶✵✰✴❅✬❆ ✿ ✲✲ ✿ ③❯★❯ H1 / H1HD 5112 28 ✾✢✣✼✈✽✦ ❍✱✴✮✹✱❃❃✱✴ ✿ ✲✲ ✿ ❱✩❲ ✤✥❁✢✣ ❳❨✬❂✱✴✴✪❂-Größe ✿ ✲✲ ✿ ❪❱❫❴❵❛❴ ✇❬✢✢❀ ✼✈❭✢ ❜❨✯✰❝✴✱✭✮ ❞❡❡❢ ❣❤✐ ✿ ✲✲ ✿ ③❯★❯ ◗◗❴ ❦✭✬✫✴✱✮✮✹✭✱✶✱ ❞❡❡❢ ✇❬✢✢❀ ✈✦✼✢t ✿ ✲✲ ✿ ③❯★❯ ❧♠♥❵ ❍✱✴❝❅✬✶✹✮❡✱✴❝❡✪❃ ✿ ✲✲ ✿ r✩s❧ ❊▲ ❋❧✉r✩▲① ✽✣✈♦✈✦ ♣✢✥tq✣✢ ❍✱✴✮✹✱❃❃❅✬❆✮❂✪✹❅❡ ✿ ✲✲ ✿ ❱⑤⑥⑦⑧r⑨⑩⑤❶ ❷❸ ❋❷❶❶❹⑦ ②✥t✢ ✽♣ ✤✥✦q♣✥④tq✣✢ Die Typkennzeichnung ist an der Radinnenseite erhaben eingegossen. Weitere Kennzeichnung ist dem Anhang Kennzeichen zu entnehmen. Radgröße nach Norm = z.B. 9Jx20H2 3.3. VERWENDUNGSBREICH - W heel ra nge applicat ion Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländewagen vorgesehen. The special wheels are designed for passenger cars and SUVs. 4. SONDERRADPRÜFUNG - WHEEL TEST PROCEDURE Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit" (Stand 08/2008). Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ. Sonderradprüfungen siehe Bericht-Nummer: 2013-FG-PSA-0004-K2 Ausgestellt durch : PRÜFLABOR Süd GmbH, Tegelbarg 31A, D-24576 Bad Bramstedt Prüfort : D-24576 Bad Bramstedt Prüfdatum : 5/17/2013 øùúûù 5 von 7 üýþÿ ✁✂ý ✄þ☎ ✆✝✁✞ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der ❘✟✠✡☛☞ý✡✟ý-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen ❩✌☛☞✡✝✝✌✍✠ ☎✟ý üýþÿ ✁✂ý ✄þ☎ ✆✝✁✞✎ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt! ✷✏✑✒-TG-PSA-0232 407 2014-12-10 ❺❻❼❽❾❿❼➀➁ ➁➂➃➄ ➅➆➇➈-TG-PSA-0232 ❼➀➉➊➀❺❻❼❽❾❿❼➀➁ ➁❽❾❿ ➋➇➌➍➎➏➐➑➒➓➔ →➣↔↕➙➛➜➝➞➛➟➠ ➠➡➢➤➥➦➧➡➦➨➩➩-Sonderrad ➞➫➭ ➯➲➟➝➟➳ ➵➸-9020 ➝↕➺➻➻➛ ➼➽➾➚➪↔➚ ↔➛↕➻➞➛➠➠➛↕ ➣➶ ➹➟➘➯➞➟➯➳ ➝➧➴↔ ➶➣➞➜➘ ➪➵➷➵➚➷➚➪➵➬ çè UNTERLAGEN UND ANLAGEN - DOCUMENTS AND APPENDICES 5.1. Verwendungsbereichsanlagen - Descripti on of application range Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: ➣é➩➨ê➡ ➣➩➩ê➷ ➣óôõö➥÷óéê ➛➢é➭÷➡ôô➦➢➡õ➡ ➡÷ô➦➡➩➩➦ ➨➧ ëììíî øíùúûüì ýþííÿ ûìúí❲ ❞ ❲í ↔➢é❍➡➢ô➡ ïðñò notes ✵✁✂✄ ☎✆✝✞✟✠✝✡✝☛✝☞✝✌✍✆✎☛✡✏ ✑✠ ↔➵ ✒ ↔➵↔➶ ✓➵➵➚ ✶ (PERSONENWAGEN) 28 ✔✶✕✶✖✕✖✔✶✗ ❧✘✙✚✛ ✜✙✘ ➚➸ ✺ ➃ ➅➃ Allgemeine Hinweise - Remarks and Appendices - siehe Anlage: § Radabdeckung [Fahrzeug] - 1 Seite § -- 5.3. Technische Unterlagen - Tecnical Appendices - siehe Anlage: § Technische Unterlagen § Anbauabnahme 6. QUALITY MANAGEMENT SYSTEM Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO liegt vor. ( TÜV Thüringen e.V. - Register-Nr. TIC 15 102 11010 - Gültig bis 2017-04-19 ) 7. ANMERKUNGEN - NOTES Dieses Gutachten umfasst die Seiten 1 bis 7✳ ❉✢✣✤✣s Gutachten darf nur vom Auftraggeber und nur in vollem Wortlaut und Umfang vervielfältigt und weitergegeben werden. Eine auszugsweise Vervielfältigung und Veröffentlichung des Gutachtens ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Prüflaboratoriums zulässig. The Test Report comprises pages 1 to 7✥The Test Report shall be reproduced and published in full incl. Annexes only and by the client only. It shall be reproduced partially with the written permission of the Test Laboratory only. Sollte eine Auflage oder Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Auflage oder Hinweis eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Should be a pad or note of this report invalid, the validity of the remaining regulations or instructions shall not be affected. The manufacturer or report owner is obliged to replace the invalid or run an indication of the Directive to the law or the meaning as close as possible effective control. ❇✦✧ ❇★✦✩✤✪✣✧✪✫ 01.12.2014 ✬✭ ✮ ✯ ✰ ✱ ✲ ✬ ➐ ✭ ✴ ❺ ✷ ✸ ❿ ➮➱✃❐➱ 6 von 7 ❒❮❰ÏÐÑÒÓ❮ Ô❰Õ Ö×ÒØ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der ÙÚÛÜÝÞ❮ÜÚ❮-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen ßàÝÞÜ××àáÛ ÕÚ❮ ❒❮❰ÏÐÑÒÓ❮ Ô❰Õ Ö×ÒØâ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt! ãäåæ-TG-PSA-0232 407 2014-12-10 ●✹✻✼✽✾✻✿❀ ❀❁❂❃ ❄❅❆❈-TG-PSA-0232 ✻✿❚❊✿●✹✻✼✽✾✻✿❀ ❀✼✽✾ ❋❆■❏❑▲▼◆❖◗❘ ❙❯❱❳❨❩❬❭❪❩❫❴ ❴❵❛❜❝❡❢❵❡❣❤❤-Sonderrad ❪✐❥ ❦♠❫❭❫♥ ♦♣-9020 ❭❳qrr❩ st✉✈✇❱✈ ❱❩❳r❪❩❴❴❩❳ ❯① ②❫③❦❪❫❦♥ ❭❢④❱ ①❯❪❬③ ✇♦⑤♦✈⑤✈✇♦⑥ Akkreditiert von der Benennungsstelle des Kraf tf ahrt -Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland ➑ccredited by accreditation authority of Kraftfahrt-Bundesamt, Federal Republic of Germany ➒➓➔-P 00081-09 →➣↔ Der ↕➙➛➜➝➣↔➞➟➠➡➢➤➥➣ Sachverständige e ➦➜↔➧ Chr. ➨ P ➩f e ➣ ➤i ➫l ➭➯➲ ➳➲ ➯⑦➵➸➯➳➺ ➻➼➽➾➚➪➾➽➽➚ ⑦⑧⑨⑩⑧ 7 von 7 ❶❷❸❹❺❻❼❽❷ ❾❸❿ ➀➁❼➂ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der ➃➄➅➆➇➈❷➆➄❷-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen ➉➊➇➈➆➁➁➊➋➅ ❿➄❷ ❶❷❸❹❺❻❼❽❷ ❾❸❿ ➀➁❼➂➌ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt! ➍➎➏➐-TG-PSA-0232 407 2014-12-10 ➶➹➘➴➷➬➘➮➱ ➱✃❐❒ ❮❰ÏÐ-TG-PSA-0232 ➘➮ÑÒ➮➶➹➘➴➷➬➘➮➱ ➱➴➷➬ ÓÏÔÕÖ×ØÙÚÛÜ ÝÞßàáâ9401 ãäåãæç è éêë ìíîæîä èï-9020 æðñòòç óôõö÷øö øçðòéçååçð ãù úîûìéîìä æüýø ùãéþû ÷èÿèöÿö÷è✵ øçðòéçååçð ✲ ✈✚✛✜✢✣✚ ✤✥✦✚✧ ★✩✪✫ ✬ß✭✮✯✰✭✱✭✳✭✴✭✶✸ß✹✳✱✺ Ý✰ ðãùùãéçä - wheel data ✻✼✽✾✿❀❁❂ ❃✼❄❅ ❆❇✿❈ ▲ óôõö÷øö ⑤ ▼◆❃❖✿❂sstiefe (mm) ▲ öï s✜❉✚ ❊ ✧✜✤ ✢❋●❍❋■✧ ❏✚s✜❑●✥❍✜❋● ✇✛✚✚✣ ✜●s✚❍ ◗❇❄❅❚✿❂◆❯ (mm)/Lochzahl ❫❂❃❴✿◆❂✿✼✿❴ ❵❛❜❜❞❡❢❞❡❜❣❛❞❣❤❡✐ -ohne- ▲ èèö❪5 ⑤ ▲ ❱❲❳❨✤✤❬❭✛❋✣✚❨s❬ ✢✚●❍✚✧✚❏ ✇✥❝ Zentrierringsystem îù❥ 9 éç❦øäîò❦øç ùãéçä (Kurzfassung) s✛❋✧❍ s❧✚✢✜♠✜✢✥❍✜❋● ❿⑦①- ⑥♦➀➁ ⑥♦➀➁ ②r➀❺⑦② ♥♦♣qrt✉♦①②♣③④⑥④⑦⑧t①♦①② ⑨⑩⑧t- ❽⑦❺❺④①- press- Rad- Abroll- ➂③ ✈✚✧s✜❋●s ✤✥✧✦✜●❑ kreis ❹④①❺✉⑦④✉✉⑦①② loch ♥♦♣führung ✢✚●❍✚✧✲ ❺⑦④q④ ➀➂♣❺ ♦❷q➂①② Fertig. ❶❷❷❸ ❻④✉❼♣❺⑩qq ✣❋✥❏ ✧❋✣✣✜●❑ ❏✥❍✚ ❋♠ ✈✚✧s✜❋● ➃❂❃❃➄❂◆❄❅❃➅❃✾ ✢✚●❍✚✧ ✧✜●❑ ❾❋✧✚ wheel /-zahl inset capacity ✢✜✧✢■✤♠✚✧✚●✢✚ ✤✥●■♠✥✢❍■✧✚ PCD/ material ➆➂➇ ❹④①❺✉⑦④✉✉⑦①② holes ➈✏✏➉ ➈✏✏➉ ➈➊☛➉ ➈✏✏➉ ➋✞✍✎✏ wheel mark ✢✚●❍✚✧ ✧✜●❑ ✕➌ ➍ ✕➌✕➋ ➎➌➌➏ ➏➐ ➑➒➓➔➓→ ➣↔↕➙➛➜➛ ↕↕ ➣➣➜/5 ↕↕ Ø➝➝➞➟ ➜↔ ➠➟➛ ➜➡➛➛ ➛➟➢➣➡ ➤➥ ➦➧➨➩➫➭➯➲ ➳➭➩➵➧➯➸➭ ➺➻➼➨➭➩➨➭➻➸➺ - und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck-Kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. (gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013) ➮➱✃ ❐❒❮ ❰❒Ï❒ÐÑÒÓÔÕÓ – wheel attachment: ➽❿➾❿➚➪➶➹➘➴➹➚❽➶➪➪❿⑨ ✓Ö × ✓Ö✕❘ÙÚÛÜ | MU = MUTTER | VS = SPEZIALSCHRAUBE | OE × Ý✄☞☛☞✑✞✝ ÜÞ✎☞ß✏✡✑✍ ✇✛✚✚✣ ♠✜➷✜●❑ ➬ à Ü✓á× â☞✑☞✏✎✏ Ü☞✑✌ãä✄✞✎✟✍☞✡✆✡ à å✡✟✎×å✡☛✡✝✟✎✑✒ à å✎✟✎×å✎☛✡✝✟✎✑✒ à Û✡✆✡✌✍☞☛✎✑☛✌✏☞✍✍✡✝ Ù✑æ✎☛✌✒✄✡ä✏✠✏✡✑✍ç æ✖Û✖ ➌➏è➍➌éè × ➌✖ê✡✄✍-anziehen 2.Wert-nachziehen Anzugs - Hersteller Typ Modell Karosserie Baujahr BefArt Kopfform Gewinde Länge SW EST drehmoment ëìíîïðñ òóôõòóôö ÷øùøö úûü ýþÿ✷✲ üú ❑ñ ✁ ✂þ✄ ÷ÿ✷▼ÿ☎ó ✸ÿ ÿ✶ ÿÿ☎ý ÿ✂þ úïðñ❙ ñ ✟✠➯➩✡➭➻➸➭☛☞☛✌➭➩➯☛➲ ➲➭➲➭☛✍➵➭➩ ✌➭➥ ➲➩✎✏➸➭☛ ✟➭➩➻➭☛➺➸➧☛✌ ➻☛☛➭➩➨➧✑➵ ➳✒☛ ✓✔ ➧☛ ➚✆♦✉✝④⑦❺④①✞①➇④✉♦①② ➬ Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie. Spurweitenänderung gegenüber ❍✧✥✢✦ ✢✛✥●❑✚ dem größten Serienstand innerhalb von 4% an Geländewagen mit Leiterrahmen. ❱❿➆WENDUNGSBEREICH/HERSTELLER ➬ ✵✕✖✗ ✘✙✚✛✜✢✚✣✚✤✚✥✚✦✧✙❙✤✣★ ✩✢ ✥❧❧✣✜✢✥❍✜❋● ✧✥●❑✚ ❾❝ ✤✥✦✚✧ ✪✫✬✭✮✯✰✱✳✫✴✫✹✺✻✼✯✼✽ ❽♥✾♥➴ s✥✣✚s ❏✚s✜❑●✥❍✜❋● ➬ ➾➂t✉⑥④♦②❺❋✆ ➽④❺✉⑦④③♣④✉➀➂♦③①⑦♣ ❼❻ ➆④⑦q④① ♥♦q➀➂②④① ⑥♦ ➆④⑦q④① ♥♦q➀➂②④① ➙➟✿ ✫➣➡❡➜➛➛➠➢❀➝❡➣➣➝❀❡❁❁ , ➣➟➟-250 ➜➝➟➢❀➟❂➜➛ ➣➛❀❃ ➟➡❄❅ 55O; 57E; 5KN ❄❆✪❅ ➙➟✿→ ✫➣➡❡➜➛➛➠➢❀➝❡➣➣➝❀❡➛➜ ➜➝➟➢❀➟❂➜➛ ➣➛❀✪ ➟➜❍➬ ➟➡❄❅ 55O; 57E; ❇❈❈✬✮❉✮✼❊✬✹✫✳❅ 5KN ➣➛✿❅ ➣➣✿❅ ➣➣➔❅ ➣➣●❅ 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 730; 731; 73C; 740; 742; 744; 747; 74A; 74P; 74U; 76A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht ❙ ✁✂ 1 von 4 ✄☎✆✝✞✟✠✄ Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der ❘✡☛☞✌✍✄☞✡✄-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen ❩✎✌✍☞✏✏✎✑☛ ✒✡✄ ✄☎✆✝✞✟✠✄ ✓☎✒ ✔✏✟✕✖ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt! ✷✗✘✙-TG-PSA-0232-501-PORSCHE-28 227 2014-12-10 ■❏▲◆❖▲◗❘ ❘❚❯❲ ❳❨❩❬-TG-PSA-0232 ▲◗❭❪◗■❏▲◆❖▲◗❘ ❘◆❖ ❫❩❴❵❛❜❝❞❢❣❤ ✐❥❦❧♠♥9401 ♦♣q♦rs t ✉✈✇ ①②③r③♣ t④-9020 r⑤⑥⑦⑦s ⑧⑨⑩❶❷❸❶ ❸s⑤⑦✉sqqs⑤ ♦❹ ❺③❻①✉③①♣ r❼❽❸ ❹♦✉❾❻ ❷t❿t❶❿❶❷t➀ ➡➢➤➥➢➦➡➢➧➨➩➫➭ ➯➡➲➲ ➦➨➡ ➳➵➸ ➦➡➺ ➻➥➲➦➡➢➢➼➦➡➺ ➡➨➲➡ ➽➢➡➨➺➾➡➧➧➚➲➪ ➶➥➲ ➦➡➢ ➹➤➧➨➩➫➾ ➘➚➢ ➵➡➢➨➩➫➾➨➪➚➲➪ ➦➡➢ Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder- Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 55O) Es sind nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifengrößen zulässig. Die entsprechenden Hinweise in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sind zu beachten. Andere Reifengrößen sind vom Fahrzeughersteller zu bestätigen. Ein Nachweis ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse/Achse1 zulässig. 5KN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. ➁➂➃➄➂ 2 von 4 ➅➆➇➈➉➊➋➌➆ Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der ➍➎➏➐➑➒➆➐➎➆-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen ➓➔➑➒➐→→➔➣➏ ↔➎➆ ➅➆➇➈➉➊➋➌➆ ↕➇↔ ➙→➋➛➜ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt! ➝➞➟➠-TG-PSA-0232-501-PORSCHE-28 227 2014-12-10 ➴➷➬➮➱✃➬❐❒ ❒❮❰Ï ÐÑÒÓ-TG-PSA-0232 ➬❐ÔÕ❐➴➷➬➮➱✃➬❐❒ ❒➮➱✃ ÖÒ×ØÙÚÛÜÝÞß àáâãäå9401 æçèæéê ë ìíî ïðñéñç ëò-9020 éóôõõê ö÷øùúûù ûêóõìêèèêó æü ýñþïìñïç éÿ❆û üæì❉þ úë✵ëù✵ùúë ✼ë✛✜ Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Bei der Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2mm zu unbeweglichen Bremsteilen zu achten. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 730) Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen, ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig, wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM- Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs. 731) Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck- kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. (gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013) 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 742) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern für M12x1,5 oder M12x1,25 oder M14x1,5 oder M14x1,25 und 8 Umdrehungen für Gewinde ½UNF erreicht werden. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 747) Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten. ❙✁✂✄✁ 3 von 4 ☎✆✝✞✟✠✡☎ Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der ❘☛☞✌✍✎☎✌☛☎-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen ❩✏✍✎✌✑✑✏✒☞ ✓☛☎ ☎✆✝✞✟✠✡☎ ✔✆✓ ✕✑✠✖✗ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt! ✷✘✙✚-TG-PSA-0232-501-PORSCHE-28 227 2014-12-10 ●✢✣✤✥✦✣✧★ ★✩✪✫ ✬✭✮✯-TG-PSA-0232 ✣✧❚✰✧●✢✣✤✥✦✣✧★ ★✤✥✦ ✱✮✲✳✴✶✸✹✺✻✽ ✾✿❀❁❂❃9401 ❄❅❇❄❈❊ ❋ ❍■❏ ❖❑▲❈▲❅ ❋▼-9020 ❈◆◗❯❯❊ ❱❲❳❨❬❭❨ ❭❊◆❯❍❊❇❇❊◆ ❄❪ ❫▲❴❖❍▲❖❅ ❈❵❛❭ ❪❄❍❜❴ ❬❋❝❋❨❝❨❬❋❞ ❸❞❄❹ Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Mindest-Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 74U) Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der Auflagefläche, müssen entfernt werden. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist an der Vorderachse in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "1.4. Kombination" genannten Sonderrädern für die Hinterachse zulässig, wenn für die Hinterachse ein entsprechendes Verwendungsgutachten als Kombination aufgeführt ist. Die Verwendung dieser Sonderräder an Vorder- und Hinterachse für den einzelnen Verwendungsbereich ist mit unterschiedlichen/gleichen Reifengrößen möglich. ❡❢❣❤❢ 4 von 4 ✐❥❦❧♠♥♦♣❥ Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der qrst✉✈❥tr❥-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen ✇①✉✈t②②①③s ④r❥ ✐❥❦❧♠♥♦♣❥ ⑤❦④ ⑥②♦⑦⑧ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt! ⑨⑩❶❷-TG-PSA-0232-501-PORSCHE-28 227 2014-12-10 ❺❻❼❽❾❿❼➀➁ ➁➂➃➄ ➅➆➇➈-TG-PSA-0232 ➉➊➋➌➊➍➎➉➏➐➑➉➊➒ ➒➏➐➑ ➓➇➔→➣↔↕➙➛➜➝ ➏➒➌➏➍➊ ➞➏➟➏➠➟➊➐➡➎➒➍ ➉➢➤ ➝➥➋➍➋➒ ➇➦-9020 ➍➞➧↕↕➊ ➔➨➩➅➆➑➅ ➑➊➞↕➉➊➌➌➊➞ ➏➟ ➛➋➫➝➉➋➝➒ ➍➭➯➑ ➟➏➉➎➫ ➆➇➲➇➅➲➅➆➇➈ ×ØÙÚÛØÜÝÞßàà zu Ziff. 7.2 Allgemeine Hinweise Zu den im Gutachten 2014-TG-PSA-0232 genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 240 – 250, 24A – 24Z. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. To the fixed axle wheel cover pads No. 240 - 250, 24A - 24Z. The following pictures are the means to fulfill the mudguards, which are described in the wheel cover pads. áâãäåãæçèéå - FRONT ýþÿþ❇ ✁ 30 Grad vor êëìëíîï 30 Grad êëìëíîï 50 Grad ✉✂✄ 50 Grad hinter vor der Radmitte zu hinter der Radmitte zu der Radmitte zu Auflage Auflage 241 bzw. 245 ðñòóôõë ö÷ö øùúû ö÷ü ✷☎✆✝ ✷☎✷✝ ✷☎✞✝ ✷☎✟✝ ✷☎✠✝ ✷☎✡✝ 24O ❍☛☞✌åãæçèéå - REAR ýþÿþ❇ ✁ 30 Grad vor êëìëíîï 30 Grad êëìëíîï 50 Grad ✉✂✄ 50 Grad hinter vor der Radmitte zu hinter der Radmitte der Radmitte zu Auflage Auflage 243 bzw. 247 zu Auflage 244 bzw. 248 ✷☎✍✝ ✷☎☎✝ ✷☎✎✝ ✷☎✏✝ ✷☎✑✝ ✷☎✒✝ 24N ➳➵➸➺➵ 1 von 1 ➻➼➽➾➚➪➶➹➼ Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der ➘➴➷➬➮➱➼➬➴➼-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen ✃❐➮➱➬❒❒❐❮➷ ❰➴➼ ➻➼➽➾➚➪➶➹➼ Ï➽❰ Ð❒➶ÑÒ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt! ÓÔÕÖ-TG-PSA-0232-600-R 879 2014-12-11