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                                                                GUTACHTEN
                                                            ✠✡☛☞✡

                                                         ◆✌✍ 2014-TG-PSA-0232

                                        ❩✎✏ ✑✒◆✑✓✔✡ ◆✑✕✓ ✖✗✘✙✚✛ ✜✢✣❩✤
                                   ✥✦✧★ ✩✦✪✫✩★ ✫✬ ✭ ★✦✮✯✰✱✮✭✳ ✧✦✩✴✱✮✦ ✭✮✮✫✩✶✱✰✸ ★✫ annex XIX StVZO regarding the regularity
                                                      ✫✬ ✭ vehicle in case of a regular installation of parts.
                                                                                                                                       ■✹✺ 10
                                                                                    ✻❊ ❋●❍❏❑●❏▲ ▼❖◗❘
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                                                        ✆❲❳❨❬❭❪❫❴❲❵❵❛❬          ✐
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Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und
bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der
technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung
der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Made by the conversion to use the vehicle in accordance with the Road Traffic Licensing Regulations § 19 (3) prescribed modification
performed and confirmed or if certain requirements expires if not immediately be adhered to! After the implementation of technical change,
the vehicle is promptly brought under this part approval submission to an officially recognized expert or auditor of a technical test or a test
engineer an officially recognized inspection organization to confirmation and acceptance of the required change.


Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme
mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies
entfällt nach erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.
After the acceptance procedure the evidence of the confirmation of the change is acceptance along with the vehicle and presented to
authorized persons on demand, which eliminates after rectification of the registration certificate Part I + II

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die
zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der
Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Which the vehicle documents (certificate part I + II, or vehicle registration and vehicle registration, approval according to § 18 paragraph 5
homologation or pendant directory) by the competent licensing authority to apply by the vehicle owner in accordance with the provisions of
the confirmation of the proper change.

Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.


                                     Prüflabor Süd GmbH · Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt
                HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Dipl.-Ing. Renato Rittel · Peter Kleingarn
                                Steuernummer-Nr. 11294WV · Umsatzsteuer-ID-Nr./VAT-ID DE267048415
       BANK Raiffeisenbank eG · BLZ 200 691 30 · KONTO 332 461 · IBAN DE33200691300000332461 · BIC/SWIFT GENODEF1BBR
2014-TG-PSA-0232 407 2014-12-10 STAND: 2014-12-11
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äå    HINWEISE - SPECIAL REFERENCES
             Das Leichtmetall-Sonderrad CONCAVE als Radtyp OXIGIN 18-9020 an ACHSE-1- ist zulässig, mit den
             unter Ziff. 1.4. aufgeführten gleichen Maulweiten oder unterschiedlichen Maulweiten an ACHSE-2-
             gleichen Radtypes. Die einzelnen Kombinationsmöglichkeiten sind der Verwendungsbereichsanlage(n)
             zu entnehmen. Andere Leichtmetall-Sonderrad Kombinationen sind nicht zulässig.

             Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung
             661/2009/EG fallen, ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig, wenn die Rad-
             /Reifenkombination ohne serienmäßiges Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden.

             Eine Deaktivierung des OEM-Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des
             gesamten Fahrzeugs. Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit
             Druckmesssensor am/im Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in
             das Leichtmetall-Sonderrad die Hinweise des Fahrzeugherstellers beachtet werden.

             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck-
             kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
             werden. (gem. KBA-Sgb423 vom 12.11.2013) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit
             Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim)
             entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


             Die Zentrierung des Leichtmetall-Sonderrades erfolgt über Zentrierringe ww. aus den
             Werkstoffen Kunststoff oder Aluminium. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über
             240km/h sind ausschließlich Zentrierringe aus dem Werkstoff Aluminium zu verwenden. Die
             Radausführungen die fixgebohrt sind, und ohne Zentrierring auskommen sind hiervon
             ausgenommen.
             The centering of the light alloy wheel is special about the centering made from PVC or aluminum. For vehicles with a top speed
             over 240km/h are to be used exclusively centering rings out of aluminum. The wheel which are designs fix bored, do not require
             centering are excluded.

             1.1.          Kennzeichnungen                - M andatory markings

             Der Radtyp OXIGIN 18-9020 ist mit dem Radname CONCAVE für die Sonderrad-Größe
             9Jx20H2 gekennzeichnet. Es können noch zusätzliche Kontrollkennzeichen angebracht sein!
             The type of wheel OXIGIN 18-9020 is marked with the wheel name CONCAVE for special wheel-Size 9Jx20H2. There are additional
             control flags may be attached!

             1.2.          Zubehör           - Accessories

                                                                        ó➞ííô➞➟➠➡íõíï
                      Radausführung                  ➣➞í➢î➟➞îî➟íï                                  ➓➶➤➞ööõíï➞í                     ø➞îùö➢úûû
                                  æçèéêëìé             ðçìñçè èêìò       ➣➞í➢î➟➞îî➟íï               ðçìñçè èêìò éê÷ç            center ring material
                                                                         center ring marking
                  ü       ýþ ÿ ýþý❍  þþ✁ ✁✂               ♦✄☎➷                     ✲✲                        ✲✲

             ➄➀ ➋➀         Befestigung            - W heel fixing

             Die Leichtmetall-Sonderräder OXIGIN 18-9020 werden mit Kegelbundschrauben/-muttern mit
             einem Kegelwinkel 60° bzw. Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit
             festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in der DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.
             The light-alloy wheels OXIGIN 18-9020 are tapered with head bolts / nuts with a cone angle of 60 ° and spherical collar bolts with
             radius 13 and radius 14 even with fixed / mobile cone angle/spherical collar fixed in DIN sizes M12/M14/1/2UNF.


             Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben
             der im jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.
             The torque of the light-alloy wheels on the vehicle meets the requirements of the respective application area listed vehicle
             manufacturer.
                                                                      ➴➷➬➮➷ 2 von 7
         ➱✃❐❒❮❰ÏÐ✃ Ñ❐Ò ÓÔÏÕ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
          Ö×ØÙÚÛ✃Ù×✃-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
                                        ÜÝÚÛÙÔÔÝÞØ Ò×✃ ➱✃❐❒❮❰ÏÐ✃ Ñ❐Ò ÓÔÏÕß © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
àáâã-TG-PSA-0232 407 2014-12-10
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             ✏✌ ✑✌         Kombination          - Combina tion

             Die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades ist an ACHSE -1- in Verbindung mit den unter diesem
             Gliederungspunkt genannten Sonderrädern für die Hinterachse als Rad-/Reifenkombination mit gleichen
             bzw. unterschiedlichen Maulweiten zulässig.

                                           ✞✟✠✘✡-1-                                                              ❤✐❥❦❧-2-
                      ♠♥♣qrsstq-Größe                            ✩✴✵                         ♠♥♣qrsstq-Größe                            ✩✴✵
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                                                                                               ❶❷❸❹❺❻❼❷❥❼                   ❽❾❿➀❿➁ ❶➂-10520
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             1.4.1. Verweis auf verknüpfte Teilegutachten – Reference to add. Approvals




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                       ➅➆➇✬✯✬➆➈                                                                         ➍➎➏➎➍➎➐➑➎ ➒➓             ➣➎➍↔↕n type approval
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➵➸    ÜBERSICHT - OVERVIEW
                                                                                                               ➪➋✳❅            ➪➋✳❅
                                  ✢➋➇➌➺✮➉➋➈➻➇❄▲➪▲✬✭✮➈➋➈➻             ✫➆✭✮- ❃✬✯✯▲➈- ✦✬➈press-                                                   ➻➺✳✯✬➻ ✱❄
                                        ➼✈➽②③➾➚② ➶➹➽➘③➚➴                                                       Rad-          Abroll-
                                                                     kreis  loch     ✯✬▲➌▲                                                      ❋▲➉✯✬➻❅
                                                                                     ✇✉✈✈①                    ✳✱➇✯           ➋✰➌✱➈➻
    Aus➌➺✮➉➋➈➻                                                       ➷✰✰➬ ➮✈➚⑤✈➽-                              ①➾➹✃           ➽➾①①③➚➴
                                                                                                                                                 ✃➹⑤✈ ➾❒
          ➼✈➽②③➾➚                      ❮❰ÏÏÐ❰ÑÒÓÏÔÏÕ                 /-zahl  ➱➾➽✈     ③➚②✈⑤                                             manufacture
                                                                                                             ➮➹⑦➹➮③⑤⑥     ➮③➽➮❐➶❒✈➽✈➚➮✈
                                                                       PCD/
                                     ✤✱Ö          ✥▲➈✯➉✬▲➉➉✬➈➻         holes     ×ØØÙ           ×ØØÙ           ×ÚÕÙ           ×ØØÙ              ÛÜÝÔØ
                                   ✇✉✈✈① ➶➹➽➘       ➮✈➚⑤✈➽ ➽③➚➴
 Þß à ÞßÞá âßßã ãä ➧➨➩➫➩➭ ➟➯-9020                         åå          ➟➟➦/5      æçç➡➢            ➦➯            è➢➠           ➦é➠➠               ➠➢ê➟é




                                                                      ❙❈❉❊❈ 3 von 7
         €■❏❑▼◆◗❘■ ❯❏❱ ❲❳◗❨ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
          ❩❬❭❪❫❴■❪❬■-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
                                        ❵❛❫❴❪❳❳❛❜❭ ❱❬■ €■❏❑▼◆◗❘■ ❯❏❱ ❲❳◗❨❝ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
❞❡❢❣-TG-PSA-0232 407 2014-12-10
 ëìíîïðíñò òóôõ ö÷øù-TG-PSA-0232
 íñúûñëìíîïðíñò òîïð üøýþÿ                          ❚ ✁✂✄☎
 ❋✆✝✞✟✠✡☛☞✠✌✍ ✍▲✎✏✑✒✓▲✒✔✕✕-Sonderrad                               ☞✖✗         ❖✘✌☛✌✙ ✚✛-9020                  ☛✞●✜✜✠ ✾✢✣✤✥✝✤
 ✝✠✞✜☞✠✍✍✠✞ ✆❆ ✦✌✧❖☞✌❖✙ ☛✓★✝                                                                                   ❆✆☞✡✧ ✥✚✵✚✤✵✤✥✚✩

❈❉ BESCHREIBUNG DER SONDERRÄDER – DESCRIPTION OF WHEEL
 ❊❍■❏❑▼◆■◗❯❯◗❏                   ❊❡ ❢❣❤✐❥❣✐❦ ❧♥♦♣
 ♠❱❲❳❨❱❬❭❳❪❫❴❵❴ ❪❫❛❪❫❴❫❲❭❱❭❜❝❫ ❞ q◗❯■◗❏◆■❏❑◆◆◗ rs
                                 ❡-72669 Unterensingen
 t◗❏■✉▼✈❍▼◆◆■✇■■◗                ❊❡ ❢❣❤✐❥❣✐❦ ❧♥♦♣
 ♠❱❲❳❨❱❬❭❳❪❜❲① ❴❜❭❫            ❞ q◗❯■◗❏◆■❏❑◆◆◗ rs
                                 ❡-72669 Unterensingen
 ♣❑❍②◗❯◆♥❑❏③◗                  ❞ ✐⑥❣❧❣❦
 ❭❪❱④❫ ♠❱❪⑤
 ❊❏■ ②◗❏ ⑦⑧❍②◗❏❏✇②◗❏           ❞ ❹◗✉❺❻■♥◗■❑❯❯❼Sonderrad, einteilig
 ❭⑨❛❫ ⑩❨ ❶❷❫❫❸
 t◗❯▼◗❍♦◗■■③⑧❍■✈❏              ❞ ❡⑧❾❾◗❯❻✈♥❾ ♣❿
 ❽asic contours
 ➀❏⑧②✈③■✉⑧❍◆➁◗❏➂❑❻❏◗❍
 production
                               ❞ ❧✉◗➃◗❍ ✉❍ ❦✉◗②◗❏②❏✈❺③③⑧③✉❯❯◗❍ ♥✉■➄⑧❻❍◗         anschließender Wärmebehandlung
 ➅◗❏③◆■⑧➂➂                                                                 ❞ ❊❯⑦❣➆➆➇❤▼➈
 ♠❱❭❫❪❜❱❸
 ➅✇❏♥◗♦◗❻❑❍②❯✈❍▼                                                           ❞ ❼❼
 ❷❫❱❭❷ ❭❪❫❱❭♠❫❲❭
                                                                             ❊✈◆◆■❑❍➊◗❍ ②◗❏ ❤✉■■◗❍♦⑧❻❏✈❍▼ ➇❊❍▼✈➃➈➋ ➌❦➌-
 ➉⑧❻■◗✉❯♦◗❑❏♦◗✉■✈❍▼                                                        ❞ drehen  des Felgenbettes und plandrehen des
 ❽❸❱❲⑤ processing                                                            Radflansch◗◆➋ ➍⑧❻❏◗❍ ✈❍② ❊❍◆◗❍③◗❍ ②◗❏
                                                                             q⑧❍✈◆➂❯✇❺❻◗ ②◗❏ ➉❑②♦◗➂◗◆■✉▼✈❍▼◆❯➎❺❻◗❏
                                                                             ➏✉❍■◗✉❯▼◗◆ ❊❯✈♥✉❍✉✈♥▼✈◆◆❏❑② ♥✉■ ➐ ③⑧❍③❑ven
 ➍◗◆❺❻❏◗✉♦✈❍▼ ②◗◆ ❡◗◆✉▼❍                                                   ❞ Speichen  mit erhabenen Steg zum Felgenhorn
 ④❫❴❬❪❜❛❭❜⑩❲ ⑩❨ ④❫❴❜①❲                                                       auslaufend, mit Nabenabdeckung

 ✐♦◗❏➂❯✇❺❻◗❍ ❢⑧❏♦◗❻❑❍②❯✈❍▼
 ❴❳❪❨❱❬❫ pretreatment                                                      ❞ ◆■❏❑❻❯◗❍ ♦➊➑➒ ⑦❑❍②◆■❏❑❻❯◗❍ ✈❍②➄⑧②◗❏ ◆⑧❍◆■✉▼◗
                                                                             Vorbehandlungsmethoden
 q⑧❏❏⑧◆✉⑧❍◆◆❺❻✈■➊                                                            ➓-4 schichtiger Pulverlackaufbau mit
 ❬⑩❪❪⑩❴❜⑩❲ ❛rotection                                                      ❞ Oberflächenversiegelung.
                                                                                Korrossionsbeständigkeit nach SS DIN 50021
 ➉❑②▼◗➑✉❺❻■                                                                ❞ ➆➐➋➔ss③g (keine weitere Angabe lt. Radfestigkeit)
 ❶❫❜①❷❭ ⑩❨ ❶❷❫❫❸
                                                                             ❡✉◗ ➀❏↔➂✈❍▼ ②◗❏ ➉❑②♦◗➂◗◆■✉▼✈❍▼◆■◗✉❯◗ ✉◆■ ❍✉❺❻■
                                                                                Bestandteil dieses Gutachtens. Die Beschreibung
 ➉❑②♦◗➂◗◆■✉▼✈❍▼                                                            ❞    der Radbefes■✉▼✈❍▼ ◗❍■◆❾❏✉❺❻■ ②◗❍ ➁⑧♥
 →❷❫❫❸ ❨❜➣❜❲①                                                                   t❑❻❏➊◗✈▼❻◗❏◆■◗❯❯◗❏ ♦➊➑➒ ②◗❏ ✉❍ ②◗❏ ❦⑧❏♥
                                                                                festgelegten Maßen und Toleranzen.
 ⑦✉■➊➂⑧❏♥ ②◗❏ ➍◗➂◗◆■✉▼✈❍▼                           ❞ ➔s➙q◗▼◗❯ ❼ Steghöhe 9,0-0,2mm
 ↕❫❱❭ shape of the mounting
 ❡✈❏❺❻♥◗◆◆◗❏ ➍◗festigungsbohrung                    ❞ Ø➆➔➋s➜s➋➐❼0mm
 ➛❜❱♠❫❭❫❪ ♠⑩❳❲❭❜❲① ❷⑩❸❫
 ❡✈❏❺❻♥◗◆◆◗❏ ②◗◆ ➉❑②➂❯❑❍◆❺❻◗◆                       ❞ ➆r➔➋s➝s➋➐♥♥
 ➛❜❱♠❫❭❫❪ ⑩❨ ❭❷❫ ❶❷❫❫❸ ❨❸❱❲①❫
 ➞◗❍■❏✉◗❏✈❍▼
 ➟❫❲❭❫❪                                             ❞ ❤✉■■◗❍➊◗❍■❏✉◗❏✈❍▼
                                                        Zentrierringsystem
                                                                           -ww. mit/ohne-


 ❤❑■◗❏✉❑❯❯◗▼✉◗❏✈❍▼                                      ❹◗▼✉◗❏✈❍▼◆◗❯◗♥◗❍■◗➋ ➞✈▼➂◗◆■✉▼③◗✉■ ➉♥ ➇❦➄♥♥➠➈➋
 ♠❱❭❫❪❜❱❸ ❱❸❸⑩⑨                                     ❞   Dehngrenze Rp (N/mm²), Dehnung 5A(%) und
                                                        Härte Brinell (HB) in Anlehnung an DIN EN 1706
          ➡➢➤➥➦➢➧ ➨➩➫ Leichtmetall-Sonderrad für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n)
            M1, M2 - Wheel references *)
            *) Beschreibung gem. StVZO Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen

            Radausführungen mit unterschiedlicher Farbgebung werden nicht zusätzlich gekennzeichnet.


                                                                  ❙✪✫✬✪ 4 von 7
     €✭✮✯✰✱✲✳✭ ✴✮✶ ✷✸✲✹ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
      ❘✺✻✼✽✿✭✼✺✭-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
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   -TG-PSA-0232 407 2014-12-10
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  ➭➯➲➳➵➸➲➺➻ ➻➼➽➾ ➚➪➶➹-TG-PSA-0232
  ➲➺➘➴➺➭➯➲➳➵➸➲➺➻ ➻➳➵➸ ➷➶➬➮➱✃❐❒❮❰Ï
  ÐÑÒÓÔÕÖ×ÙÕÚÛ ÛÜÝÞßàáÜàâãã-Sonderrad Ùäå                                         æçÚ×Úè éê-9020                  ×ÓëììÕ íîïðñÒð
  ÒÕÓìÙÕÛÛÕÓ Ñò óÚôæÙÚæè ×áõÒ                                                                                     òÑÙÖô ñéöéðöðñé÷
             ➱➽➶➽          RADANSCHLUSS DER SONDERRÄDER                                        - W heel attachment

                           siehe Anlage(n)
                                  §     Anlage          1          -          4           Seite(n)
             3.2.          KENNZEICHNUNG DER SONDERRÄDER                                        - W heel marking

             An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite graviert, ein-
             gegossen bzw. geprägt: (siehe Beispiel)
             The special wheels following labeling is poured on the outside or inside or impressed: (see example)
                                                                         ➼➳✓➳➯❐❐➺➻❐➺➘➲➺                                 ➼➳✓➘➻➻➺➻❐➺➘➲➺
                                                                                   ❖✔✕✖✗✘✙                                        ■✚✖✗✘✙
                 ❑✛✜-Typzeichen                               ✿              ✧★✩    -entfällt-                ✿                     ✲✲
                 ●✢✣✤✥✦ type approval
                 ❏✪✫✪✬✭✮✯✰✱✮ ✳✴✵✶✸✱✴✹✺✱✭✯✰✱✬                  ✿                      ✲✲                       ✿                     ✲✲
                 ❥✥✻✥✦✢✼✢ ✥✻✻✣✽✾✥❀ ✤✥✣❁
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                 trade mark
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                 ②✥t✢ ✽♣ ✤✥✦q♣✥④tq✣✢

             Die Typkennzeichnung ist an der Radinnenseite erhaben eingegossen. Weitere Kennzeichnung ist dem
             Anhang Kennzeichen zu entnehmen. Radgröße nach Norm = z.B. 9Jx20H2


             3.3.          VERWENDUNGSBREICH                           - W heel ra nge applicat ion

             Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländewagen vorgesehen.
             The special wheels are designed for passenger cars and SUVs.


4. SONDERRADPRÜFUNG - WHEEL TEST PROCEDURE
          Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an
          M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit" (Stand
          08/2008).

          Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
          Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die
          Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom
          25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick auf das erforderliche
          Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.

          Sonderradprüfungen siehe Bericht-Nummer: 2013-FG-PSA-0004-K2
          Ausgestellt durch                  :          PRÜFLABOR Süd GmbH, Tegelbarg 31A, D-24576 Bad Bramstedt
          Prüfort                            :          D-24576 Bad Bramstedt
          Prüfdatum                          :          5/17/2013
                                                                      øùúûù 5 von 7
         üýþÿ€ ✁✂ý ✄þ☎ ✆✝✁✞ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
          ❘✟✠✡☛☞ý✡✟ý-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
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çè    UNTERLAGEN UND ANLAGEN - DOCUMENTS AND APPENDICES
             5.1.          Verwendungsbereichsanlagen                          - Descripti on of application range

             Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:

                                      ➣é➩➨ê➡                                                                                                   ➣➩➩ê➷
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                                                                           ➚➸


             ✺ ➃ ➅➃        Allgemeine Hinweise                  - Remarks and Appendices

             -      siehe Anlage:
                                     §     Radabdeckung [Fahrzeug] - 1 Seite
                                     §     --
             5.3.          Technische Unterlagen                   - Tecnical Appendices

             -      siehe Anlage:
                                     §     Technische Unterlagen
                                     §     Anbauabnahme

6. QUALITY MANAGEMENT SYSTEM
        Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO liegt vor.
        ( TÜV Thüringen e.V. - Register-Nr. TIC 15 102 11010 - Gültig bis 2017-04-19 )

7. ANMERKUNGEN - NOTES
        Dieses Gutachten umfasst die Seiten 1 bis 7✳ ❉✢✣✤✣s Gutachten darf nur vom Auftraggeber und
        nur in vollem Wortlaut und Umfang vervielfältigt und weitergegeben werden. Eine auszugsweise
        Vervielfältigung und Veröffentlichung des Gutachtens ist nur nach schriftlicher Genehmigung des
        Prüflaboratoriums zulässig.
        The Test Report comprises pages 1 to 7✥The Test Report shall be reproduced and published in full incl. Annexes only and by the client
        only. It shall be reproduced partially with the written permission of the Test Laboratory only.


        Sollte eine Auflage oder Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der
        übrigen Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber
        verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Auflage oder Hinweis eine der Richtlinien, dem Gesetz
        oder dem Sinn möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
        Should be a pad or note of this report invalid, the validity of the remaining regulations or instructions shall not be affected. The
        manufacturer or report owner is obliged to replace the invalid or run an indication of the Directive to the law or the meaning as close as
        possible effective control.


                                                             ❇✦✧ ❇★✦✩✤✪✣✧✪✫      01.12.2014

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         ❒❮❰ÏÐÑÒÓ❮ Ô❰Õ Ö×ÒØ ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
          ÙÚÛÜÝÞ❮ÜÚ❮-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
                                        ßàÝÞÜ××àáÛ ÕÚ❮ ❒❮❰ÏÐÑÒÓ❮ Ô❰Õ Ö×ÒØâ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
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                                          Akkreditiert von der Benennungsstelle
                              des Kraf tf ahrt -Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                                            ➑ccredited by accreditation authority of Kraftfahrt-Bundesamt,
                                                              Federal Republic of Germany




                                                                 ➒➓➔-P      00081-09

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                                                                  Sachverständige
                                                                                e


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                                                                     Chr. ➨
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          ➃➄➅➆➇➈❷➆➄❷-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
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 ðãùùãéçä - wheel data
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 éç❦øäîò❦øç ùãéçä (Kurzfassung)
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➤➥ ➦➧➨➩➫➭➯➲ ➳➭➩➵➧➯➸➭ ➺➻➼➨➭➩➨➭➻➸➺ - und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck-Kontrollsysteme) müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. (gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)
                                                                                                ➮➱✃ ❐❒❮ ❰❒Ï❒ÐÑÒÓÔÕÓ – wheel attachment:
                             ➽❿➾❿➚➪➶➹➘➴➹➚❽➶➪➪❿⑨                          ✓Ö × ✓Ö✕❘ÙÚÛÜ | MU = MUTTER | VS = SPEZIALSCHRAUBE | OE × Ý✄☞☛☞✑✞✝ ÜÞ✎☞ß✏✡✑✍
                                        ✇✛✚✚✣ ♠✜➷✜●❑               ➬              à Ü✓á× â☞✑☞✏✎✏ Ü☞✑✌ãä✄✞✎✟✍☞✡✆✡ à å✡✟✎×å✡☛✡✝✟✎✑✒ à å✎✟✎×å✎☛✡✝✟✎✑✒ à
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                                                                                                                                                           Anzugs -
  Hersteller           Typ            Modell          Karosserie       Baujahr     BefArt        Kopfform    Gewinde     Länge          SW       EST
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                                 ➚✆♦✉✝④⑦❺④①✞①➇④✉♦①②                ➬     Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie. Spurweitenänderung gegenüber
                                           ❍✧✥✢✦ ✢✛✥●❑✚                  dem größten Serienstand innerhalb von 4% an Geländewagen mit Leiterrahmen.

 ❱❿➆WENDUNGSBEREICH/HERSTELLER                                     ➬     ✵✕✖✗ ✘✙✚✛✜✢✚✣✚✤✚✥✚✦✧✙❙✤✣★ ✩✢
                                    ✥❧❧✣✜✢✥❍✜❋● ✧✥●❑✚ ❾❝ ✤✥✦✚✧

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                                                                                                             5KN                             ➣➛✿❅ ➣➣✿❅ ➣➣➔❅ ➣➣●❅
                                                                                                                                             11K; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                                                             723; 729; 730; 731;
                                                                                                                                             73C; 740; 742; 744;
                                                                                                                                             747; 74A; 74P; 74U;
                                                                                                                                             76A

Auflagen

10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der
Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                                                                      ❙ ✁✂  1 von 4
         €✄☎✆✝✞✟✠✄ Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
          ❘✡☛☞✌✍✄☞✡✄-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
                                        ❩✎✌✍☞✏✏✎✑☛ ✒✡✄ €✄☎✆✝✞✟✠✄ ✓☎✒ ✔✏✟✕✖ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
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Fahrzeugpapiere enthält.

11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

11K)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19
StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte
Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

52J)
Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

53S)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe
des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

55O)
Es sind nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifengrößen zulässig. Die entsprechenden Hinweise in
der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sind zu beachten. Andere Reifengrößen sind vom Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Ein Nachweis ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

57E)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse/Achse1 zulässig.

5KN)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast
von 1800kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO
zulässig.




                                                                      ➁➂➃➄➂ 2 von 4
         ➅➆➇➈➉➊➋➌➆ Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
          ➍➎➏➐➑➒➆➐➎➆-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
                                        ➓➔➑➒➐→→➔➣➏ ↔➎➆ ➅➆➇➈➉➊➋➌➆ ↕➇↔ ➙→➋➛➜ © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
➝➞➟➠-TG-PSA-0232-501-PORSCHE-28 227 2014-12-10
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Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden. Bei der Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2mm zu
unbeweglichen Bremsteilen zu achten.

723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen
(DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm
geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die
Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.

730)
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen,
ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig, wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das
serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-
Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs.

731)
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
(gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)

73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
    2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
        dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
        überprüfen.
    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals
        zu überprüfen.

742)
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der Befestigung mit
Radschrauben bzw. -muttern für M12x1,5 oder M12x1,25 oder M14x1,5 oder M14x1,25 und 8 Umdrehungen für
Gewinde ½UNF erreicht werden.

744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.

747)
Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
einzuhalten.


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Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die
Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in
der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Mindest-Schaftlänge zu beachten.

74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.

74U)
Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses
verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der
Auflagefläche, müssen entfernt werden.

76A)
Die Verwendung dieser Sonderräder ist an der Vorderachse in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "1.4.
Kombination" genannten Sonderrädern für die Hinterachse zulässig, wenn für die Hinterachse ein
entsprechendes Verwendungsgutachten als Kombination aufgeführt ist. Die Verwendung dieser Sonderräder an
Vorder- und Hinterachse für den einzelnen Verwendungsbereich ist mit unterschiedlichen/gleichen Reifengrößen
möglich.




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×ØÙÚÛØÜÝÞßàà                            zu Ziff. 7.2 Allgemeine Hinweise
Zu den im Gutachten 2014-TG-PSA-0232 genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 240 – 250, 24A –
24Z. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
To the fixed axle wheel cover pads No. 240 - 250, 24A - 24Z. The following pictures are the means to fulfill the mudguards, which are described
in the wheel cover pads.


                                                             áâãäåãæçèéå             - FRONT


                                                                                                                   ýþÿþ❇ ✁ 30 Grad vor
             êëìëíîï 30 Grad                                    êëìëíîï 50 Grad                                    ✉✂✄ 50 Grad hinter
            vor der Radmitte zu                              hinter der Radmitte zu                           der Radmitte zu Auflage
           Auflage 241 bzw. 245                              ðñòóôõë ö÷ö øùúû ö÷ü                           ✷☎✆✝ ✷☎✷✝ ✷☎✞✝ ✷☎✟✝ ✷☎✠✝ ✷☎✡✝
                                                                                                                        24O




                                                               ❍☛☞✌åãæçèéå - REAR

                                                                                                                   ýþÿþ❇ ✁ 30 Grad vor
             êëìëíîï 30 Grad                                   êëìëíîï 50 Grad                                     ✉✂✄ 50 Grad hinter
            vor der Radmitte zu                               hinter der Radmitte                              der Radmitte zu Auflage
           Auflage 243 bzw. 247                            zu Auflage 244 bzw. 248                          ✷☎✍✝ ✷☎☎✝ ✷☎✎✝ ✷☎✏✝ ✷☎✑✝ ✷☎✒✝
                                                                                                                         24N




                                                                      ➳➵➸➺➵ 1 von 1
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