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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                               RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :
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                                    1/3                                                                Mobilitat
Auftraggeber :                      Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                          9EVO_9019



Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


 Radtyp:                                                              9EVO_9019

Art des Sonderrades:                                         einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke:                                                          Fondmetal

Montageposition:                                              Vorder-und Hinterachse

Radausführung:                                                          20 5112P

Radausführungskennz.:                                                     LK112P

Radgröße:                                                               9Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                                         20 mm

Lochkreisdurchmesser:                                                     112 mm

Lochzahl:                                                                    5

Mittenlochdurchmesser:                                                  66,5 mm

Zentrierart:                                                       Mittenzentrierung

Zentrierring:                                                          ohne Ring

geprüfte Radlast: *)                                                       690 kg

Reifenabrollumfang:                                                     2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:            PORSCHE


Radbefestigung
Auflagen-lAchse |Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                                       moment
BF1           1+2     |Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Kalotte beweglich,                                  140 Nm
                      Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm


Typ(en):                            ABE/ EG-Genehmigung(en):
95B                                 e13*2007/46*1165*..
95BN                                e13*2007/46*1164*..
Motorleistung       |Handelsbezeichnungen    |zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne                hinten
155 bis 324         Porsche Macan            255/50R19            285/45R19            AO1) bis A10)
                                             K01) N265)           N295)                B33) BF1) ER1) VOO)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                  2c                                                 TuV NORD
Seite :                       213                                                           Mobilität
Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_9019



Auflagen und Hinweise


A01)      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
          Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
          Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIllb zur
          StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu $ 19 StVZO
          veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
          Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
          Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
          dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
          Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


AO3)      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
          verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
          in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
          entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
          nicht zulässig.


A04)      Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
          weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
          Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
          Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


A05)      Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
          Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
          Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
          über die Radkontur hinausragen.

A06)      Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
          Befestigungsteile zu verwenden.

A07)      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
          vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


A08)      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
          als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
          Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
          Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
          werden.

A09)      Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
          denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
          wird.


A10)      Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
          Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
          und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B33)      Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
          « Vorderachse: Porsche Ceramic Bremsanlage mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe
             @396x38 mm, 6-Kolben-Festsattel
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                   2c                                                 TuV NORD
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Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_9019



BF1)      Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlange 30
          mm

          Anzugsmoment: 140 Nm


ER1)      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
          einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
          Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).


K01)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflugels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
          nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
          Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
          | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
          nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
          Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
          | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

00)       Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
          und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
          ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
          sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
          Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
          eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 2c mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 9EVO_9019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 20.04.2020
						
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