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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47147 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels GmbH
                                Schleidener Straße 32
                                53919 Weilerswist - Derkum
                                QM-Nr. QA 05 102 02086/1

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                                mit Verwendung an Achse 2


Modell                          B15
Typ                             B15 958
Radgröße                        9,5x18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
P1             B15 958 P1/ohne Ring                 5/130/71,5         40        630    2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      47147
Herstellerzeichen               brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung           B15 958 (s.o.)
Radgröße                        9,5x18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01     Serien-Schraube              Kugel           130                    29
        M14x1,5                      D = 28,0 mm

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55012105)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                       Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche Boxster /      155-217       255/40R18         M+S R03                           A02 A04 A05
Cayman                 155-217       265/40R18         R03 R35                           A07 A08 A09
987                    155-217       275/35R18         A01 K50 R03                       A12 A14 A18
e13*2001/116*0141*..                                                                     Cbo Cpe P35
                                                                                         R21 VA2
                                                                                         VB8 Z17 S01
Porsche Boxster, -/S   150-196       255/35R18         K42 K50 K56 R03                   A01 A02 A04
986                    150-196       265/35R18         K42 K50 K56 R03                   A05 A07 A08
e13*95/54*0020*..,                                                                       A09 A12 A14
e13*98/14*0020*..                                                                        A18 V18 VA2
                                                                                         Z18 S01


Auflagen und Hinweise

Das Sonderrad ist nur zur Verwendung an Achse 2, in Verbindung mit dem Sonderrad
Typ B15 858 (Fa. Brock Alloy Wheels GmbH - Radgröße 8,5 J x 18 H2, ET 48) an Achse 1,
zulässig.
Die Reifengrößen, sowie die Auflagen und Hinweise für die Verwendung der Rad-/ Reifen –
Kombinationen an der Vorderachse sind der ABE Nr. 47146 (Gutachten Nr. 55206304 - Anlage 1,
1. Ausfertigung) zu entnehmen.


A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P35    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
(Porsche Keramik-Bremse PCCB) an Achse 1.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47147 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                        Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1      205/45R18      225/40R18
Nr. 2      215/35R18      245/30R18, 255/30R18
Nr. 3      215/40R18      245/35R18
Nr. 4      215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5      225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 6      225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7      225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8      235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9      235/45R18      275/40R18
Nr. 10     235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 11     245/35R18      255/35R18, 265/35R18
Nr. 12     245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 13     245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 14     245/50R18      275/45R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

VA2        Die Sonderräder sind nur zulässig an der Hinterachse.

VB8     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

           Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1      235/40R18      255/40R18, 265/40R18, 295/35R18
Nr. 2      245/35R18      275/35R18, 285/35R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Z17   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 17 Zoll Serienbereifung
(Sommer).

Z18    Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit wahlweise 18 Zoll
Serienbereifung (Sommer).




Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47147 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55012105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 29.August 2007




Bohlander                                                                    00112708.DOC




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