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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 7
D – 70794 Filderstadt


Teilegutachten Nr.:              08-00272-CP-FIL-02
Hersteller:                      Delta GmbH
Typ:                             RK3                                                   Seite 1 von 4

                                       2. Neufassung
                                            zum
                               TEILEGUT ACHTEN
                                     Nr.: 08-00272-CP-BWG
                      Fortschreibung des Teilegutachtens 18 10 08 1382/1

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen

vom Typ                                : RK 3

des Herstellers                        : Delta GmbH
                                         Dorfstraße 8
                                         D – 85235 Unterumbach

für das Fahrzeug                       : Porsche Cayenne / VW Touareg

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis ) durch die zuständige Zulassungsbehörde
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.



                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 7
D – 70794 Filderstadt


Teilegutachten Nr.:                08-00272-CP-FIL-02
Hersteller:                        Delta GmbH
Typ:                               RK3                                                  Seite 2 von 4

I.       Verwendungsbereich

Hersteller:                 Typ:      Bezeichnung:       kW-Bereich        ETG - Nr.:

Dr. Ing. h.c.               9PA       Cayenne            182 - 404         e13*2001/116*0089*--
F. Porsche AG, (D)

Volkswagen, VW (D)          7L        Touareg            162 - 331         e1*2001/116*0203*--

II.      Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Typ:                                                          RK3
Fertigung:                                              ASA Co. Ltd. (D)
Art:                                 Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                     und beidseitigem Hump.
Typ u. Ausf.;                          RK 3 Ausf. 351                        RK 3 Ausf. -
Radgröße:                                                 11 J x 23 H2
Einpreßtiefe:                               58 mm                               56 mm
Lochkreis Ø:                                    130 mm 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø:                                               71,6 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Befestigung:                                    5 Kegelbundmuttern (Kegel 60 °)
Ventile:                                          Vom Radhersteller mitgeliefert
Anzugsmoment:                                                160 Nm
Zulässige Radlast:                                  900 kg bei r dyn 0,402 m
Abrollumfang:                                             U = 2526 mm
Radprüfung                                        TÜV Pfalz / 04-1808-A00-V03
Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                             Auflagen und Hinweise
                                                                ( siehe Punkt IV )
              315/25 R 23 – 102 *)                               1), 2), 3), 4), 5)

III.     Hinweise zur Kombinierbarkeit
keine


                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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Teilegutachten Nr.:              08-00272-CP-FIL-02
Hersteller:                      Delta GmbH
Typ:                             RK3                                                   Seite 3 von 4

IV.   Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)    Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
      *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
      entnehmen.
      Die    Eignung    der   verwendeten   Reifen,   insbesondere   der   erforderliche
      Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
      Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
      Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
      Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
      ist           durch          den          Reifenhersteller         nachzuweisen.

      Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer
      auf     geeignete        Art     darauf    hinzuweisen     (Luftdruckaufkleber,
      Ergänzen der Bedienungsanleitung).
2)    An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
      geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
      Rüstzustand     des       Fahrzeuges      (z.    B.      Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung,   usw.)  kann     es möglich   sein,   dass    die
      Radabdeckung ausreichend ist.
3)    Die erhöhten Achslasten für Anhängerbetrieb können in Verbindung mit dieser
      Rad- Reifenkombination nur bis maximal 1700 kg in Anspruch genommen werden.
4)    Es ist nur eine Radausführung an Vorder- und Hinterachse am Fahrzeug zulässig.
5)    Die Radausführung „351“ (ET 58) ist nicht zulässig an Fahrzeugen über 331 kW
      Motorleistung.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

V.     Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt.




                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
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D – 70794 Filderstadt


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Hersteller:                      Delta GmbH
Typ:                             RK3                                                   Seite 4 von 4

VI.     Anlagen
keine

VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der       Hersteller    Delta     GmbH         hat    den       Nachweis     erbracht
(Registrier - Nr. QA 05 113 8072 / Tüv Pfalz) dass er ein Qualitätsmanagement-System
gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

Filderstadt, den 13. 11. 2008
AM-HZBW-Sz
DEL


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
						
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