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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0611-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19 H2 und 11 J x 19 H2 Typ 21081
Fertiger/Zulieferer             O.Z. SpA

                                                                                     Seite 1 von 5

Hersteller                      O.Z. Spa
                                Via Brocchi, 22
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          Crono III                     Crono III
Typ                             21081                         21081
Radgröße                        8,5 J x 19 H2                 11 J x 19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
001           21081 001 / ohne Ring              5/130/71,5         49         625   2040
006           21081 006 / ohne Ring              5/130/71,5         43         625   2040

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               OZ                            OZ
Radtyp und Ausführung           21081 001                     21081 006
Radgröße                        8,5 J x 19 H2                 11 J x 19 H2
Einpresstiefe                   E 49                          E 43
Giessereikennzeichen            -                             -
Herkunftsmerkmal                Made in Italy                 Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01     Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm     130                   29

Prüfungen

Die Gutachten Nr.098001 und Nr.098013 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           09-0611-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5 J x 19 H2 und 11 J x 19 H2 Typ 21081
Fertiger/Zulieferer              O.Z. SpA

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
911 Carrera 4, 4S   239-283           235/35R19        K1a K1b R02                       A02 A04 A05
997                 239-283           305/30R19        K2b R03                           A06 A07 A08
e13*2001/116*0137*.                                                                      A09 A12 A14
.                                                                                        A26 A56 Cbo
                                                                                         Cpe R21 Skb
                                                                                         VP9 S01
911 Carrera 4S        235, 254        235/35R19        K45 R02                           A02 A04 A05
996                   235, 254        245/30R19        K1a K45 R02                       A06 A08 A09
e13*98/14*0031*..     235, 254        305/25R19        K2b K42 K56 R03                   A12 A14 A26
                      235, 254        315/25R19        K2a K2b K42 K56 R03               A56 Cbo Cpe
                                                                                         PV9 R21 Skb
                                                                                         S01
911 Turbo             309, 331        235/35R19        K45 R02                           A02 A04 A05
996 Turbo             309, 331        245/30R19        K1a K45 R02                       A06 A08 A09
e13*98/14*0059*..     309, 331        305/25R19        K2b K42 K56 R03                   A12 A14 A26
                      309, 331        315/25R19        K2a K2b K42 K56 R03               A56 Cbo Cpe
                                                                                         PV9 R21 Skb
                                                                                         S01
911 Turbo           280, 353          235/35R19        K1a K1b R02                       A02 A04 A05
997 Turbo           280, 353          305/30R19        K2b R03                           A06 A07 A08
e13*2001/116*0177*.                                                                      A09 A12 A14
.                                                                                        A26 A56 Cbo
                                                                                         Cpe R21 Skb
                                                                                         VP9 S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0611-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 und 11 J x 19 H2 Typ 21081
Fertiger/Zulieferer            O.Z. SpA

                                                                                         Seite 3 von 5

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A26     Es sind nur schlauchlose Reifen und die vom Radhersteller mitgelieferten Metallventile
zulässig.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.



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Nummer                            09-0611-A00-V01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  8,5 J x 19 H2 und 11 J x 19 H2 Typ 21081
Fertiger/Zulieferer               O.Z. SpA

                                                                                         Seite 4 von 5

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

PV9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 225/35R19                   255/30R19, 265/30R19
Nr. 2 235/35R19                   255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 3 245/30R19                   305/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R02        Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03        Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

Skb    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.

VP9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

           Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 235/35R19                   295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19                   275/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern

Entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l.
im Dezember 2008 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 27.05.2009 in Lambsheim statt.




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Nummer                         09-0611-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 und 11 J x 19 H2 Typ 21081
Fertiger/Zulieferer            O.Z. SpA

                                                                                          Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

 Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 27.Mai 2009




Pohl                                                                           00137742.DOC




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