TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Hersteller: BBS International GmbH Anlage PO95 zum
77757 Schiltach Gutachten Nr.
10-00067-CP-BWG
Radtypen: CH 111 (11 J x 19 H2 ET 56)
Ausführung: - Blatt: 1 von 3 (Stand 11/11)
0. Raddaten (Kurzfassung)
0.1 Vorderachse:
Siehe Anlage PO95 zu Radtyp CH 108
0.2 Hinterachse:
Radtyp / Radgröße / Zuläss. Radlast / Zentrierart Rad-
Ausführung Einpresstiefe max. Abrollumfang Befestigung
CH 111/ 11 J x 19 H2 642 kg / Mitten- siehe unten
-- ET 56 2073 mm zentrierung
Radbefestigung: Kugelbundschrauben mit beweglicher Kalotte (Typen 986, 996, 996 turbo, 987
und 997) bzw. Kugelbundmuttern (alle anderen), jeweils Porsche Serie
1. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart
Typ Genehmigungsnummer1) Ausführung/ Handelsbezeichnung
Variante
997 e13*xx/xx*0177*_ _ CC21, LU21, LU22, LX21, LX22, 911 Turbo incl. Turbo
Turbo LY22, MU21, MU22, MX21, MX22, S und Cabrio
MY 22,
LW21 911 GT2
*) Nur Ausführungen/Varianten mit max. Achslast 1284 kg (Radtragfähigkeit)
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
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Hersteller: BBS International GmbH Anlage PO95 zum
77757 Schiltach Gutachten Nr.
10-00067-CP-BWG
Radtypen: CH 111 (11 J x 19 H2 ET 56)
Ausführung: - Blatt: 2 von 3 (Stand 11/11)
2. Reifen
In Verbindung mit den Radtypen CH 108 an der Vorderachse und CH 111 an der
Hinterachse sind folgende Bereifungskombinationen unter Berücksichtigung der
entsprechenden Auflagen und Hinweise zulässig:
Kombination 1: Auflagen und Hinweise
vorn 235/35 R 19 - XX* 0) R) R1) N) siehe Anlage PO95 zu CH 108
hinten 305/30 R 19 - XX* 0) R) R1) N) 12a) 13) 14)
Kombination 2:
vorn 235/35 R 19 - XX* 0) R) R1) N) siehe Anlage PO95 zu CH 108
hinten 325/30 R 19 - XX* 0) R) R1) N) 12a) 13) 14)
Kombination 3:
vorn 245/35 R 19 - XX* 0) R) R1) N) siehe Anlage PO95 zu CH 108
hinten 325/30 R 19 - XX* 0) R) R1) N) 12a) 13) 14)
Kombination 4:
vorn 235/35 R 19 - XX*M&S 0) R) R1) MS) siehe Anlage PO95 zu CH 108
hinten 295/30 R 19 - XX*M&S 0) R) R1) MS) 12a) 13) 14)
3. Auflagen und Hinweise
0) Radanbau nur zulässig in Verbindung mit den serienmäßigen Radschrauben mit
beweglicher Kugelkalotte, Anzugsmoment: 130 Nm.
R) Es sind vorn und hinten nur Reifen eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
Reifengrößen vorn und hinten auch dieVerwendbarkeit in Verbindung mit
elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
R1) Um sicherzustellen, daß die elektronischen Regelsysteme des Fahrzeugs weiterhin
einwandfrei arbeiten ist für diese Kombination durch den Reifenhersteller
nachzuweisen, daß sich die Abrollumfangsdifferenz (vorne zu hinten) zwischen 1.73%
und 3.73% bewegt (siehe dazu die Anbauanleitung des Herstellers).
N) Nicht zulässig für Variante LW21 (GT2).
MS) Die für die verwendeten Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist dem
Fahrzeugführer sinnfällig in seinem Sichtbereich anzuzeigen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Westendstrasse 199
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77757 Schiltach Gutachten Nr.
10-00067-CP-BWG
Radtypen: CH 111 (11 J x 19 H2 ET 56)
Ausführung: - Blatt: 3 von 3 (Stand 11/11)
Fortsetzung zu
3. Auflagen und Hinweise
12a) Die Freigängigkeit zum Radlauf ist durch vollständiges Anlegen des teilumgelegten
Falzes von Oberkante Heckschürze bis ca. 50° vor dem Rad herzustellen. Je nach
Toleranzlage und Rüstzustand des Fahrzeugs kann die Freigängigkeit ausreichend
sein.
13) Die Radabdeckung ist herzustellen. Je nach Toleranzlage und Rüstzustand des
Fahrzeugs kann die Abdeckung ausreichend sein.
14) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
********
4. Abnahme des Anbaus
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage PO95 (Blatt 1 bis 3) hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
Nr. 10-00067-CP-BWG.
München, den 14. 11. 2011
AM-HZBW-LU/--
BBS
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Lutterbeck
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland