Seite 1
Seite 2
Seite 3
							TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Hersteller:      BBS International GmbH                                 Anlage PO95 zum
                 77757 Schiltach                                        Gutachten Nr.
                                                                        10-00067-CP-BWG
Radtypen:   CH 111 (11 J x 19 H2 ET 56)
Ausführung: -                                                           Blatt: 1 von 3 (Stand 11/11)

0.      Raddaten (Kurzfassung)
0.1     Vorderachse:
        Siehe Anlage PO95 zu Radtyp CH 108
0.2     Hinterachse:

       Radtyp /           Radgröße /        Zuläss. Radlast /       Zentrierart          Rad-
      Ausführung         Einpresstiefe     max. Abrollumfang                          Befestigung

       CH 111/            11 J x 19 H2           642 kg /            Mitten-         siehe unten
         --                  ET 56              2073 mm            zentrierung
Radbefestigung:         Kugelbundschrauben mit beweglicher Kalotte (Typen 986, 996, 996 turbo, 987
                        und 997) bzw. Kugelbundmuttern (alle anderen), jeweils Porsche Serie




1.      Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller:     Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

 Typ     Genehmigungsnummer1)                      Ausführung/                 Handelsbezeichnung
                                                    Variante
 997          e13*xx/xx*0177*_ _      CC21, LU21, LU22, LX21, LX22,            911 Turbo incl. Turbo
Turbo                                 LY22, MU21, MU22, MX21, MX22,            S und Cabrio
                                      MY 22,
                                      LW21                                     911 GT2
*)      Nur Ausführungen/Varianten mit max. Achslast 1284 kg (Radtragfähigkeit)




                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
         von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Hersteller:   BBS International GmbH                                    Anlage PO95 zum
              77757 Schiltach                                           Gutachten Nr.
                                                                        10-00067-CP-BWG
Radtypen:   CH 111 (11 J x 19 H2 ET 56)
Ausführung: -                                                           Blatt: 2 von 3 (Stand 11/11)


2.     Reifen
       In Verbindung mit den Radtypen CH 108 an der Vorderachse und CH 111 an der
       Hinterachse sind folgende Bereifungskombinationen unter Berücksichtigung der
       entsprechenden Auflagen und Hinweise zulässig:
       Kombination 1:                  Auflagen und Hinweise
       vorn 235/35 R 19 - XX*          0) R) R1) N) siehe Anlage PO95 zu CH 108
       hinten 305/30 R 19 - XX*        0) R) R1) N) 12a) 13) 14)
       Kombination 2:
       vorn 235/35 R 19 - XX*          0) R) R1) N) siehe Anlage PO95 zu CH 108
       hinten 325/30 R 19 - XX*        0) R) R1) N) 12a) 13) 14)
       Kombination 3:
       vorn 245/35 R 19 - XX*          0) R) R1) N) siehe Anlage PO95 zu CH 108
       hinten 325/30 R 19 - XX*        0) R) R1) N) 12a) 13) 14)
       Kombination 4:
       vorn 235/35 R 19 - XX*M&S       0) R) R1) MS) siehe Anlage PO95 zu CH 108
       hinten 295/30 R 19 - XX*M&S           0) R) R1) MS) 12a) 13) 14)



3.    Auflagen und Hinweise
0)     Radanbau nur zulässig in Verbindung mit den serienmäßigen Radschrauben mit
       beweglicher Kugelkalotte, Anzugsmoment: 130 Nm.
R)     Es sind vorn und hinten nur Reifen eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
       Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
       Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
       den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
       Reifengrößen vorn und hinten auch dieVerwendbarkeit in Verbindung mit
       elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
       nachzuweisen.
       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
       geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
       Bedienungsanleitung).
R1)    Um sicherzustellen, daß die elektronischen Regelsysteme des Fahrzeugs weiterhin
       einwandfrei arbeiten ist für diese Kombination durch den Reifenhersteller
       nachzuweisen, daß sich die Abrollumfangsdifferenz (vorne zu hinten) zwischen 1.73%
       und 3.73% bewegt (siehe dazu die Anbauanleitung des Herstellers).
N)     Nicht zulässig für Variante LW21 (GT2).
MS)    Die für die verwendeten Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist dem
       Fahrzeugführer sinnfällig in seinem Sichtbereich anzuzeigen.



                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
         von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Hersteller:   BBS International GmbH                                    Anlage PO95 zum
              77757 Schiltach                                           Gutachten Nr.
                                                                        10-00067-CP-BWG
Radtypen:   CH 111 (11 J x 19 H2 ET 56)
Ausführung: -                                                           Blatt: 3 von 3 (Stand 11/11)

Fortsetzung zu
3.    Auflagen und Hinweise
12a) Die Freigängigkeit zum Radlauf ist durch vollständiges Anlegen des teilumgelegten
     Falzes von Oberkante Heckschürze bis ca. 50° vor dem Rad herzustellen. Je nach
     Toleranzlage und Rüstzustand des Fahrzeugs kann die Freigängigkeit ausreichend
     sein.
13) Die Radabdeckung ist herzustellen. Je nach Toleranzlage und Rüstzustand des
     Fahrzeugs kann die Abdeckung ausreichend sein.
14) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                                               ********
4.     Abnahme des Anbaus

Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage PO95 (Blatt 1 bis 3) hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
Nr. 10-00067-CP-BWG.

München, den 14. 11. 2011
AM-HZBW-LU/--
BBS



Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025


                                                                  Lutterbeck




                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
         von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen