Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 1/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC 85830
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: Lk130A
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2280 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
9PA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
92A, 92AN, 92AH, 92AHN Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 34 mm
RA-000468-D0-015-34a~PO-5-130-71_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 2/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 9PA
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 397 Cayenne 235/60R18 M+S A02) bis A10)B26)
E52)A98) E48)
235/60R18
A98)E05)
255/55R18
A01)A98a)K03)
275/50R18
A01)K01)K04)
285/50R18
A01)K01)K02)
e13*2001/116*0089*13E 1490/1700(1800) 5/130/71.5
Typ: 92A
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 294 Cayenne 255/55R18 A02) bis A10)B26)
A95)
255/60R18
A95)
265/55R18
A01)A95)K01)K04)
275/50R18
A01)K01)K04)
285/50R18
A01)K01)K04)
155 bis 294 Cayenne 255/55R18 A02) bis A10)B26)
(Fahrzeugausführungen mit A95)
breiter Radhausblende)
255/60R18
A95)
265/55R18
A95)
275/50R18
285/50R18
e13*2007/46*1085*04 1400/1535(1675) 5/130/71.5
RA-000468-D0-015-34a~PO-5-130-71_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 3/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 92AN
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 294 Cayenne 255/55R18 A02) bis A10)B26)
A95)
255/60R18
A95)
265/55R18
A01)A95)K01)K04)
275/50R18
A01)K01)K04)
285/50R18
A01)K01)K04)
155 bis 294 Cayenne 255/55R18 A02) bis A10)B26)
(Fahrzeugausführungen mit A95)
breiter Radhausblende)
255/60R18
A95)
265/55R18
A95)
275/50R18
285/50R18
e13*2007/46*1106*04 1400/1535(1675) 5/130/71.5
RA-000468-D0-015-34a~PO-5-130-71_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 4/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 92AH
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1107*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 CayenneS Hybrid 255/55R18 A02) bis A10)B26)
A95)
255/60R18
A95)
265/55R18
A01)A95)K01)K04)
275/50R18
A01)K01)K04)
285/50R18
A01)K01)K04)
245 CayenneS Hybrid 255/55R18 A02) bis A10)B26)
(Fahrzeugausführungen mit A95)
breiter Radhausblende)
255/60R18
A95)
265/55R18
A95)
275/50R18
285/50R18
e13*2007/46*1107*02 1375/1600(1735) 5/130/71.5
Typ: 92AHN
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1108*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 CayenneS Hybrid 255/55R18 A02) bis A10)B26)
A95)
255/60R18
A95)
265/55R18
A01)A95)K01)K04)
275/50R18
A01)K01)K04)
285/50R18
A01)K01)K04)
RA-000468-D0-015-34a~PO-5-130-71_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 5/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
245 CayenneS Hybrid 255/55R18 A02) bis A10)B26)
(Fahrzeugausführungen mit A95)
breiter Radhausblende)
255/60R18
A95)
265/55R18
A95)
275/50R18
285/50R18
e13*2007/46*1108*02 1375/1600(1735) 5/130/71.5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000468-D0-015-34a~PO-5-130-71_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 6/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
B26) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E52) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000468-D0-015-34a~PO-5-130-71_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 7/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage Nr. 34a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012
RA-000468-D0-015-34a~PO-5-130-71_5-ET50.docx