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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49219



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            8,5 J x 19 H2/EH2+


Typ:                        PIUMA-C 19A 8,5Jx19H2/EH2+



Inhaber der ABE             mbDESIGN GmbH & Co.KG
und Hersteller:             DE-63571 Gelnhausen




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49219


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49219

Die ABE-Nr. 49219 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 H2/EH2+ ,
Typ PIUMA-C 19A 8,5Jx19H2/EH2+, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr.
2012-ABE-PSA-0101 vom 01.11.2012 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der Anlage Nr. 1 des Gutachtens
genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Woche, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Prüflabors Süd GmbH,
Bad Bramstedt, vom 01.11.2012 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 13.02.2013
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 2012-ABE-PSA-0101, zur Genehmigung vorgelegt am: 12.02.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49219

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
2012-ABE-PSA-0101
CP-66


                          GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINER
                                                    ABE 49219
                                           2012-ABE-PSA-0101

                                                         mbDESIGN GmbH & Co. KG
                                         Antragsteller : Im Steinigen Graben 18
                                                         D-63571 Gelnhausen


                                                       Art : Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
                                                      Typ : PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+
                                              Radname : PIUMA
                                  Sonderrad-Größe : 8,5Jx19H2/EH2+

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung einer ABE verliert
seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.


0.       HINWEISE
         Der Radtyp PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ ist mit dem Radname PIUMA für die Sonderrad-
         Größe 8,5Jx19H2/EH2+ gekennzeichnet. Es können noch zusätzliche Kontrollkennzeichen
         angebracht sein!

         Das Leichtmetall-Sonderrad PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ (KBA49219) an Achse 1 ist in
         Verbindung mit dem Sonderrad PIUMA-C 19 B 9,5Jx19H2/EH2+ (KBA49220) an Achse 2
         zulässig.

         Siehe Gutachten zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis 2012-ABE-PSA-0102 (KBA
         49220).

         Das Leichtmetall-Sonderrad PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ (KBA49219) an Achse 1 ist in
         Verbindung mit dem Sonderrad PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+ (KBA49221) an Achse 2
         zulässig.

         Siehe Gutachten zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis 2012-ABE-PSA-0103 (KBA
         49221).


                                   Prüflabor Süd GmbH · Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt
              HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Dipl.-Ing. Renato Rittel · Peter Kleingarn
                              Steuernummer-Nr. 11294WV · Umsatzsteuer-ID-Nr./VAT-ID DE267048415
     BANK Raiffeisenbank eG · BLZ 200 691 30 · KONTO 332 461 · IBAN DE33200691300000332461 · BIC/SWIFT GENODEF1BBR
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                                      PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL             Leichtmetall-Sonderrad             Typ                                       GRÖSSE          8,5Jx19H2/EH2+
                                                                      8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER               mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                       DATUM                   01.11.2012



            Die Zentrierung des Leichtmetall-Sonderrades erfolgt über Zentrierringe ww. aus den
            Werkstoffen Kunststoff oder Aluminium. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über
            240km/h sind ausschließlich Zentrierringe aus dem Werkstoff Aluminium zu verwenden. Die
            Radausführungen die fixgebohrt sind, und ohne Zentrierring auskommen sind hiervon
            ausgenommen.

            0.1 Aufstellung

                                                               Kennzeichnung
                    Radausführung           Zentrierring                                Abmessungen                     Werkstoff
                                                                Zentrierring
               1           5E2                    JA              Ø78,1 - Ø60,1                60,1                 Kunststoff ww. Aluminium
               2            5E                    JA              Ø78,1 - Ø60,1                60,1             Kunststoff ww. Aluminium
               3           5E2                    JA              Ø78,1 - Ø63,4                63,4             Kunststoff ww. Aluminium
               4            5E                    JA              Ø78,1 - Ø63,4                63,4             Kunststoff ww. Aluminium
               5           5E2                    JA              Ø78,1 - Ø65,1                65,1             Kunststoff ww. Aluminium
               6            5E                    JA              Ø78,1 - Ø65,1                65,1             Kunststoff ww. Aluminium
               7           5E2                    JA              Ø78,1 - Ø67,1                67,1             Kunststoff ww. Aluminium
               8            5E                    JA              Ø78,1 - Ø67,1                67,1             Kunststoff ww. Aluminium
               9            5F                   NEIN              ohne Ring                    --              Kunststoff ww. Aluminium
              10           5P2                    JA              Ø78,1 - Ø57,1                57,1             Kunststoff ww. Aluminium
              11            5B                    JA              Ø78,1 - Ø57,1                57,1             Kunststoff ww. Aluminium
              12           5R1                    JA              Ø78,1 - Ø57,1                57,1             Kunststoff ww. Aluminium
              13            5R                    JA              Ø78,1 - Ø57,1                57,1             Kunststoff ww. Aluminium
              14           5P2                    JA              Ø78,1 - Ø66,5                66,5             Kunststoff ww. Aluminium
              15           5P2                    JA              Ø78,1 - Ø66,6                66,6             Kunststoff ww. Aluminium
              16            5B                    JA              Ø78,1 - Ø66,5                66,6             Kunststoff ww. Aluminium
              17            5B                    JA              Ø78,1 - Ø66,6                66,6             Kunststoff ww. Aluminium
              18           5R1                    JA              Ø78,1 - Ø66,5                66,5             Kunststoff ww. Aluminium
              19           5R1                    JA              Ø78,1 - Ø66,6                66,6             Kunststoff ww. Aluminium
              20            5R                    JA              Ø78,1 - Ø66,5                66,5             Kunststoff ww. Aluminium
              21            5R                    JA              Ø78,1 - Ø66,6                66,6             Kunststoff ww. Aluminium
              22           5C2                    JA              Ø78,1 - Ø56,1                56,1             Kunststoff ww. Aluminium
              23            5C                    JA              Ø78,1 - Ø56,1                56,1             Kunststoff ww. Aluminium
              24           5C1                    JA              Ø78,1 - Ø56,1                56,1             Kunststoff ww. Aluminium
              25           5C2                    JA              Ø78,1 - Ø56,6                56,6             Kunststoff ww. Aluminium
              26            5C                    JA              Ø78,1 - Ø56,6                56,6             Kunststoff ww. Aluminium
              27           5C1                    JA              Ø78,1 - Ø56,6                56,6             Kunststoff ww. Aluminium
              28           5C2                    JA              Ø78,1 - Ø60,1                60,1             Kunststoff ww. Aluminium
              29            5C                    JA              Ø78,1 - Ø60,1                60,1             Kunststoff ww. Aluminium
              30           5C1                    JA              Ø78,1 - Ø60,1                60,1             Kunststoff ww. Aluminium
              31           5C2                    JA              Ø78,1 - Ø64,1                64,1             Kunststoff ww. Aluminium
              32            5C                    JA              Ø78,1 - Ø64,1                64,1             Kunststoff ww. Aluminium
              33           5C1                    JA              Ø78,1 - Ø64,1                64,1             Kunststoff ww. Aluminium
              34           5C2                    JA              Ø78,1 - Ø66,1                66,1             Kunststoff ww. Aluminium
              35            5C                    JA              Ø78,1 - Ø66,1                66,1             Kunststoff ww. Aluminium
              36           5C1                    JA              Ø78,1 - Ø66,1                66,1             Kunststoff ww. Aluminium
              37           5C2                    JA              Ø78,1 - Ø66,6                66,6             Kunststoff ww. Aluminium
              38            5C                    JA              Ø78,1 - Ø66,6                66,6             Kunststoff ww. Aluminium
              39           5C1                    JA              Ø78,1 - Ø66,6                66,6             Kunststoff ww. Aluminium
              40           5C2                    JA              Ø78,1 - Ø67,1                67,1             Kunststoff ww. Aluminium
              41            5C                    JA              Ø78,1 - Ø67,1                67,1             Kunststoff ww. Aluminium
              42           5C1                    JA              Ø78,1 - Ø67,1                67,1             Kunststoff ww. Aluminium
              43           5C2                    JA              Ø78,1 - Ø68,1                68,1             Kunststoff ww. Aluminium
              44            5C                    JA              Ø78,1 - Ø68,1                68,1             Kunststoff ww. Aluminium
              45           5C1                    JA              Ø78,1 - Ø68,1                68,1             Kunststoff ww. Aluminium
              46           5C2                    JA              Ø78,1 - Ø70,1                70,1             Kunststoff ww. Aluminium
                                                                Seite 2 von 9
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2012-ABE-PSA-0101
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                                      PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL             Leichtmetall-Sonderrad             Typ                                       GRÖSSE        8,5Jx19H2/EH2+
                                                                      8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER               mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                       DATUM               01.11.2012

                                                               Kennzeichnung
                    Radausführung           Zentrierring                                Abmessungen                  Werkstoff
                                                                Zentrierring
              47            5C                    JA              Ø78,1 - Ø70,1                70,1             Kunststoff ww. Aluminium
              48           5C1                    JA              Ø78,1 - Ø70,1                70,1             Kunststoff ww. Aluminium
              49           5C2                    JA              Ø78,1 - Ø70,5                70,5             Kunststoff ww. Aluminium
              50            5C                    JA              Ø78,1 - Ø70,5                70,5             Kunststoff ww. Aluminium
              51           5C1                    JA              Ø78,1 - Ø70,5                70,5             Kunststoff ww. Aluminium
              52           5C4                    JA              Ø78,1 - Ø70,2                70,2             Kunststoff ww. Aluminium
              53           5C6                   NEIN              ohne Ring                    --              Kunststoff ww. Aluminium
              54           5C4                    JA              Ø78,1 - Ø71,6                71,6             Kunststoff ww. Aluminium
              55            5G                    JA              Ø78,1 - Ø64,1                64,1             Kunststoff ww. Aluminium
              56           5G2                    JA              Ø78,1 - Ø64,1                64,1             Kunststoff ww. Aluminium
              57           5G1                    JA              Ø78,1 - Ø64,1                64,1             Kunststoff ww. Aluminium
              58            5G                    JA              Ø78,1 - Ø65,1                65,1             Kunststoff ww. Aluminium
              59           5G2                    JA              Ø78,1 - Ø65,1                65,1             Kunststoff ww. Aluminium
              60           5L1                   NEIN              ohne Ring                    --              Kunststoff ww. Aluminium
              61           5G1                    JA              Ø78,1 - Ø65,1                65,1             Kunststoff ww. Aluminium
              62            5G                    JA              Ø78,1 - Ø67,1                67,1             Kunststoff ww. Aluminium
              63           5G2                    JA              Ø78,1 - Ø67,1                67,1             Kunststoff ww. Aluminium
              64           5G1                    JA              Ø78,1 - Ø67,1                67,1             Kunststoff ww. Aluminium
              65            5N                   NEIN              ohne Ring                    --              Kunststoff ww. Aluminium
              66            5G                    JA              Ø78,1 - Ø72,6                72,6             Kunststoff ww. Aluminium
              67           5G2                    JA              Ø78,1 - Ø72,6                72,6             Kunststoff ww. Aluminium
              68           5G1                    JA              Ø78,1 - Ø72,6                72,6             Kunststoff ww. Aluminium
              69            5G                    JA              Ø78,1 - Ø74,1                74,1             Kunststoff ww. Aluminium
              70           5G2                    JA              Ø78,1 - Ø74,1                74,1             Kunststoff ww. Aluminium
              71           5Z1                   NEIN              ohne Ring                    --              Kunststoff ww. Aluminium
              72           5S1                   NEIN              ohne Ring                    --              Kunststoff ww. Aluminium


            0.2 Befestigung

            Die   Leichtmetall-Sonderräder  PIUMA-C    19   A 8,5Jx19H2/EH2+        werden    mit
            Kegelbundschrauben/-muttern mit einem Kegelwinkel 60° bzw. Kugelbundschrauben mit
            Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in der DIN
            Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.

            Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben
            der im jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.

            0.3 Kombination

            ACHSE 1: PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ in Verbindung mit ACHSE 2: PIUMA-C 19 B
            9,5Jx19H2/EH2+ ww./oder PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+




                                                                Seite 3 von 9
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2012-ABE-PSA-0101
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                                       PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL              Leichtmetall-Sonderrad             Typ                                     GRÖSSE          8,5Jx19H2/EH2+
                                                                       8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER                mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                     DATUM                01.11.2012



I.          ÜBERSICHT

                                Ausführungsbezeichnung                Loch-     Mitten-                   zul.        zul.   gültig
                                                                                        Einpress-
                                                                      kreis      loch                     Rad-       Abroll-  ab
              Ausführung                                                                  tiefe
                                                                      (mm)                                last       umfang Fertig.
                                     Kennzeichnung
                                                                      /-zahl
                                    Rad      Zentrierring                        (mm)         (mm)         (kg)       (mm)   Datum
                    5E2         PIUMA-C 19 5E2    Ø78,1 - Ø60,1       5/108       60,1          28         815        2275    2/2012
                     5E         PIUMA-C 19 5E     Ø78,1 - Ø60,1       5/108       60,1          45         735        2275    2/2012
                    5E2         PIUMA-C 19 5E2    Ø78,1 - Ø63,4       5/108       63,4          28         815        2275    2/2012
                     5E         PIUMA-C 19 5E     Ø78,1 - Ø63,4       5/108       63,4          45         735        2275    2/2012
                    5E2         PIUMA-C 19 5E2    Ø78,1 - Ø65,1       5/108       65,1          28         815        2275    2/2012
                     5E         PIUMA-C 19 5E     Ø78,1 - Ø65,1       5/108       65,1          45         735        2275    2/2012
                    5E2         PIUMA-C 19 5E2    Ø78,1 - Ø67,1       5/108       67,1          28         815        2275    2/2012
                     5E         PIUMA-C 19 5E     Ø78,1 - Ø67,1       5/108       67,1          45         735        2275    2/2012
                     5F         PIUMA-C 19 5F      ohne Ring          5/110       65,1          35         735        2275    2/2012
                    5P2         PIUMA-C 19 5P2    Ø78,1 - Ø57,1       5/112       57,1          25         815        2275    2/2012
                     5B         PIUMA-C 19 5B     Ø78,1 - Ø57,1       5/112       57,1          35         735        2275    2/2012
                    5R1         PIUMA-C 19 5R1    Ø78,1 - Ø57,1       5/112       57,1          40         825        2275    2/2012
                     5R         PIUMA-C 19 5R     Ø78,1 - Ø57,1       5/112       57,1          45         735        2275    2/2012
                    5P2         PIUMA-C 19 5P2    Ø78,1 - Ø66,5       5/112       66,5          25         815        2275    2/2012
                    5P2         PIUMA-C 19 5P2    Ø78,1 - Ø66,6       5/112       66,6          25         815        2275    2/2012
                     5B         PIUMA-C 19 5B     Ø78,1 - Ø66,5       5/112       66,5          35         735        2275    2/2012
                     5B         PIUMA-C 19 5B     Ø78,1 - Ø66,6       5/112       66,6          35         735        2275    2/2012
                    5R1         PIUMA-C 19 5R1    Ø78,1 - Ø66,5       5/112       66,5          40         825        2275    2/2012
                    5R1         PIUMA-C 19 5R1    Ø78,1 - Ø66,6       5/112       66,6          40         825        2275    2/2012
                     5R         PIUMA-C 19 5R     Ø78,1 - Ø66,5       5/112       66,5          45         735        2275    2/2012
                     5R         PIUMA-C 19 5R     Ø78,1 - Ø66,6       5/112       66,6          45         735        2275    2/2012
                    5C2         PIUMA-C 19 5C2    Ø78,1 - Ø56,1      5/114,3      56,1          28         815        2275    2/2012
                     5C         PIUMA-C 19 5C     Ø78,1 - Ø56,1      5/114,3      56,1          35         735        2275    2/2012
                    5C1         PIUMA-C 19 5C1    Ø78,1 - Ø56,1      5/114,3      56,1          45         735        2275    2/2012
                    5C2         PIUMA-C 19 5C2    Ø78,1 - Ø56,6      5/114,3      56,6          28         815        2275    2/2012
                     5C         PIUMA-C 19 5C     Ø78,1 - Ø56,6      5/114,3      56,6          35         735        2275    2/2012
                    5C1         PIUMA-C 19 5C1    Ø78,1 - Ø56,6      5/114,3      56,6          45         735        2275    2/2012
                    5C2         PIUMA-C 19 5C2    Ø78,1 - Ø60,1      5/114,3      60,1          28         815        2275    2/2012
                     5C         PIUMA-C 19 5C     Ø78,1 - Ø60,1      5/114,3      60,1          35         735        2275    2/2012
                    5C1         PIUMA-C 19 5C1    Ø78,1 - Ø60,1      5/114,3      60,1          45         735        2275    2/2012
                    5C2         PIUMA-C 19 5C2    Ø78,1 - Ø64,1      5/114,3      64,1          28         815        2275    2/2012
                     5C         PIUMA-C 19 5C     Ø78,1 - Ø64,1      5/114,3      64,1          35         735        2275    2/2012
                    5C1         PIUMA-C 19 5C1    Ø78,1 - Ø64,1      5/114,3      64,1          45         735        2275    2/2012
                    5C2         PIUMA-C 19 5C2    Ø78,1 - Ø66,1      5/114,3      66,1          28         815        2275    2/2012
                     5C         PIUMA-C 19 5C     Ø78,1 - Ø66,1      5/114,3      66,1          35         735        2275    2/2012
                    5C1         PIUMA-C 19 5C1    Ø78,1 - Ø66,1      5/114,3      66,1          45         735        2275    2/2012
                    5C2         PIUMA-C 19 5C2    Ø78,1 - Ø66,6      5/114,3      66,6          28         815        2275    2/2012
                     5C         PIUMA-C 19 5C     Ø78,1 - Ø66,6      5/114,3      66,6          35         735        2275    2/2012
                    5C1         PIUMA-C 19 5C1    Ø78,1 - Ø66,6      5/114,3      66,6          45         735        2275    2/2012
                    5C2         PIUMA-C 19 5C2    Ø78,1 - Ø67,1      5/114,3      67,1          28         815        2275    2/2012
                     5C         PIUMA-C 19 5C     Ø78,1 - Ø67,1      5/114,3      67,1          35         735        2275    2/2012
                    5C1         PIUMA-C 19 5C1    Ø78,1 - Ø67,1      5/114,3      67,1          45         735        2275    2/2012
                    5C2         PIUMA-C 19 5C2    Ø78,1 - Ø68,1      5/114,3      68,1          28         815        2275    2/2012
                     5C         PIUMA-C 19 5C     Ø78,1 - Ø68,1      5/114,3      68,1          35         735        2275    2/2012
                    5C1         PIUMA-C 19 5C1    Ø78,1 - Ø68,1      5/114,3      68,1          45         735        2275    2/2012
                    5C2         PIUMA-C 19 5C2    Ø78,1 - Ø70,1      5/114,3      70,1          28         815        2275    2/2012
                     5C         PIUMA-C 19 5C     Ø78,1 - Ø70,1      5/114,3      70,1          35         735        2275    2/2012
                    5C1         PIUMA-C 19 5C1    Ø78,1 - Ø70,1      5/114,3      70,1          45         735        2275    2/2012
                    5C2         PIUMA-C 19 5C2    Ø78,1 - Ø70,5      5/114,3      70,5          28         815        2275    2/2012
                                                                 Seite 4 von 9
                             Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                          schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt!
2012-ABE-PSA-0101
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                                       PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL              Leichtmetall-Sonderrad             Typ                                     GRÖSSE          8,5Jx19H2/EH2+
                                                                       8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER                mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                     DATUM                01.11.2012




                                Ausführungsbezeichnung                Loch-     Mitten-                   zul.        zul.   gültig
                                                                                        Einpress-
                                                                      kreis      loch                     Rad-       Abroll-  ab
              Ausführung                                                                  tiefe
                                                                      (mm)                                last       umfang Fertig.
                                     Kennzeichnung
                                                                      /-zahl
                                    Rad      Zentrierring                        (mm)         (mm)         (kg)       (mm)   Datum
                     5C         PIUMA-C 19 5C     Ø78,1 - Ø70,5      5/114,3      70,5          35         735        2275    2/2012
                    5C1         PIUMA-C 19 5C1    Ø78,1 - Ø70,5      5/114,3      70,5          45         735        2275    2/2012
                    5C4         PIUMA-C 19 5C4    Ø78,1 - Ø70,2       5/115       70,2          40         825        2275    2/2012
                    5C6         PIUMA-C 19 5C6     ohne Ring          5/115       71,6          20         815        2275    2/2012
                    5C4         PIUMA-C 19 5C4    Ø78,1 - Ø71,6       5/115       71,6          40         825        2275    2/2012
                     5G         PIUMA-C 19 5G     Ø78,1 - Ø64,1       5/120       64,1          28         815        2275    2/2012
                    5G2         PIUMA-C 19 5G2    Ø78,1 - Ø64,1       5/120       64,1          35         735        2275    2/2012
                    5G1         PIUMA-C 19 5G1    Ø78,1 - Ø64,1       5/120       64,1          42         860        2140    2/2012
                     5G         PIUMA-C 19 5G     Ø78,1 - Ø65,1       5/120       65,1          28         815        2275    2/2012
                    5G2         PIUMA-C 19 5G2    Ø78,1 - Ø65,1       5/120       65,1          35         735        2275    2/2012
                    5L1         PIUMA-C 19 5L1     ohne Ring          5/120       65,1          42         860        2140    2/2012
                    5G1         PIUMA-C 19 5G1    Ø78,1 - Ø65,1       5/120       65,1          42         860        2140    2/2012
                     5G         PIUMA-C 19 5G     Ø78,1 - Ø67,1       5/120       67,1          28         815        2275    2/2012
                    5G2         PIUMA-C 19 5G2    Ø78,1 - Ø67,1       5/120       67,1          35         735        2275    2/2012
                    5G1         PIUMA-C 19 5G1    Ø78,1 - Ø67,1       5/120       67,1          42         860        2140    2/2012
                     5N         PIUMA-C 19 5N      ohne Ring          5/120       72,6          20         815        2275    2/2012
                     5G         PIUMA-C 19 5G     Ø78,1 - Ø72,6       5/120       72,6          28         815        2275    2/2012
                    5G2         PIUMA-C 19 5G2    Ø78,1 - Ø72,6       5/120       72,6          35         735        2275    2/2012
                    5G1         PIUMA-C 19 5G1    Ø78,1 - Ø72,6       5/120       72,6          42         860        2140    2/2012
                     5G         PIUMA-C 19 5G     Ø78,1 - Ø74,1       5/120       74,1          28         815        2275    2/2012
                    5G2         PIUMA-C 19 5G2    Ø78,1 - Ø74,1       5/120       74,1          35         735        2275    2/2012
                    5Z1         PIUMA-C 19 5Z1     ohne Ring          5/127       71,6          35         815        2275    2/2012
                    5S1         PIUMA-C 19 5S1     ohne Ring          5/130       71,6          50         815        2310    2/2012




                                                                 Seite 5 von 9
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2012-ABE-PSA-0101
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                                          PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL                 Leichtmetall-Sonderrad             Typ                                  GRÖSSE          8,5Jx19H2/EH2+
                                                                          8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER                   mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                  DATUM               01.11.2012



I.1.        BESCHREIBUNG DER SONDERRÄDER

                                                                            mbDESIGN GmbH & Co. KG
                Antragsteller                                         :     Im Steinigen Graben 18
                                                                            D-63571 Gelnhausen
                                                                            mbDESIGN GmbH & Co. KG
                Hersteller                                            :     Im Steinigen Graben 18
                                                                            D-63571 Gelnhausen
                Handelsmarke                                          :     ETA BETA
                                                                            Einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit
                Art der Sonderräder                                   :     unsymmetrischen Tiefbett und Doppelhump;
                                                                            Nabenbohrung durch Deckel verschlossen
                                                                            Einteiliges Aluminiumgussrad mit 10
                Beschreibung des Design                               :
                                                                            Speichen in Y-Form und Nabenabdeckung
                                                                            Pulverpolyesterbeschichtung in
                Korrosionsschutz                                      :     unterschiedlicher Farbgebung, ww. Front
                                                                            poliert
                Radgewicht                                            :     13,400kg (unlackiert)

            Hinweis zum Sonderrad

            Die Ausführung(en) 5N | 5G| 5G2 | 5G1 des Sonderrades PIUMA-C 19 A werden mit HUMP
            EH2+ gem. E.T.R.T.O. ausgeführt.

I.2.        RADANSCHLUSS DER SONDERRÄDER

            -       siehe Anlage(n)
                                    Anlage       1         -         7        Seite(n)

I.3.        KENNZEICHNUNG DER SONDERRÄDER

            An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite
            eingegossen bzw. eingeprägt: (siehe Beispiel)

                                                                 RADAUSSENSEITE                           RADINNENSEITE
                KBA-Typzeichen                          :           KBA 49219                    :                 --
                Japanisches Prüfwertzeichen             :               --                       :               JWL
                Handelsbezeichnung /-marke              :               --                       :            ETA BETA
                Ausführung / Typ                        :               --                       :     z.B. PIUMA-C 19 A 5E2
                Hersteller                              :               --                       :            ETA BETA
                Sonderrad-Größe                         :               --                       :        8,5Jx19H2/EH2+
                Lochkreis (mm)                          :               --                       :             z.B. 112
                Einpresstiefe (mm)                      :               --                       :            z.B. ET50
                Herkunftsmerkmal                        :               --                       :         MADE IN ITALY
                Herstellungsdatum                       :               --                       :           Datumsgitter


                                                                 Seite 6 von 9
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2012-ABE-PSA-0101
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                                  PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL          Leichtmetall-Sonderrad            Typ                                     GRÖSSE          8,5Jx19H2/EH2+
                                                                  8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER            mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                    DATUM               01.11.2012



            Die KBA-Nummer ist an der Radaußenseite mittels eines bedruckten Sicherheitsfolien-
            Aufklebers angebracht (siehe Anlage: Kennzeichnung). Zusätzlich können noch verschiedene
            Kontrollkennzeichen angebracht sein!

I.4.        VERWENDUNGSBREICH

            Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländewagen vorgesehen.


II.         SONDERRADPRÜFUNG
            Sonderradprüfungen siehe Bericht-Nummer: 12-8037-A00-V01, TÜV Pfalz Verkehrswesen
            GmbH, Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim, Königsberger Strasse 20d, D-67245
            Lambsheim, 4/24/2012

III.        ANBAU- UND VERWENDUNGSPRÜFUNG
III.1.      ANBAUUNTERSUCHUNG AM FAHRZEUG

            Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden
            Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei dem im
            Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.

III.2.      FAHRVERSUCHE

            Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung
            liegen vor.
            --
            Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und
            Handlingsprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der
            Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-
            20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-
            Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen
            unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei
            den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der
            Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht
            zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-
            Kombinationen wurde nicht gemessen.

III.3.      FAHRWERKSFESTIGKEIT

            Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen
            Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.

            Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
            und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.



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2012-ABE-PSA-0101
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                                       PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL              Leichtmetall-Sonderrad             Typ                                     GRÖSSE          8,5Jx19H2/EH2+
                                                                       8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER                mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                     DATUM               01.11.2012




IV. ZUSAMMENFASSUNG
            Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine
            technischen Bedenken.

            Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder
            gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen
            Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn

            -       sich am Sonderrad Änderungen in masslicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer
                    Hinsicht ergeben.
            -       sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
                    (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
            -       in Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
                    fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.


V.          UNTERLAGEN UND ANLAGEN
V.1.        VERWENDUNGSBEREICHSANLAGEN

Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:

                                                                                                                           Allg.
                               Anlage                          Ausführung                   ET            erstellt am
                                                                                                                         Hinweise

                        DR. ING. H.C. F. PORSCHE
                    1                                               5S1                     50            01.11.2012      liegt bei
                        AG



V.2.        ALLGEMEINE HINWEISE

            -       siehe Anlage:
                                    Radabdeckung – 1 Seite(n)
                                    Karosserie Fahrzeug – 1 Seite(n)


V.3.        TECHNISCHE UNTERLAGEN

            -       siehe Anlage:
                                    Technische Unterlagen – 2 Seite(n)




                                                                 Seite 8 von 9
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                          schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt!
2012-ABE-PSA-0101
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                                 PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL         Leichtmetall-Sonderrad            Typ                                     GRÖSSE          8,5Jx19H2/EH2+
                                                                 8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER           mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                    DATUM               01.11.2012



VI. BEMERKUNGEN
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
( FAKT Certification Services - Register-Nr. 01 06 004 - Erstzertifizierung 20.07.2006 - Gültig bis
03.11.2013 )


VII. ANMERKUNGEN
Dieses Gutachten umfasst Seite(n) 1 bis 9, sowie die unter Punkt V.3. angeführten Anlagen und darf
nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.

                                              Bad Bramstedt, 01.11.2012

                                              Prüflabor Süd GMBH


                                Akkreditiert von der Benennungsstelle
                    des Kraf tf ahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland




                                                    KBA-P 00081-09

                                                  Der Sachverständige


                                                        Chr. P f e i l




                                                           Seite 9 von 9
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2012-ABE-PSA-0101
  GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
  ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                                                          PIUMA-C 19 A
  ANLAGE                           -1-                                        Typ                                                  GRÖSSE             8,5Jx19H2/EH2+
                                                                                          8,5Jx19H2/EH2+
  HERSTELLER                       mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                                          DATUM                   01.11.2012



                                                                                                                   DR. ING. H.C. F. PORSCHE AG - 0583

  Raddaten:

  Radgröße nach Norm                               :      8,5Jx19H2/EH2+                       Einpresstiefe (mm)                   :   50

  Lochkreis (mm)/Lochzahl                          :      130/5                                Zentrierart                          :   Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

                           Ausführungsbezeichnung                        Loch-                                                            zul.           zul.   gültig
                                                                                                           Mitten- Einpress-
                                                                         kreis      Zentrierring                                          Rad-          Abroll-  ab
   Ausführung                                                                                               loch     tiefe
                                                                         (mm)        Werkstoff                                            last          umfang Fertig.
                                    Kennzeichnung
                                                                         /-zahl
                                  Rad               Zentrierring                                            (mm)             (mm)             (kg)       (mm)       Datum

          5S1              PIUMA-C 19 A                   ohne           130/5            --                71,6             50               815        2310       02/12


                                                                                                         ART der Befestigung:
                                                                                    SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = OE
                                      Befestigungsmittel             :                                      Befestigungsmittel
                                                                                    Anzugsdrehmoment: z.B. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wert-nachziehen

                                                                                                                                                                  Anzugs-
                                                                             Hersteller           Fz-Typ             kW      ART    MASSE      SCHAFT   BUND
                                                                                                                                                                Drehmoment


                                                                             PORSCHE               996             221-254    OE    M14x1,5      29      KU      110/130

                                                                             PORSCHE               996              265       OE    M14x1,5      29      KU        130

                                                                             PORSCHE               996             309-331    OE    M14x1,5      29      KU        120

                                                                             PORSCHE               997             239-300    OE    M14x1,5      29      KU      110/130

                                                                             PORSCHE               991             257-294    OE    M14x1,5      29      KU      110/130

                                                                             PORSCHE               970             220-294    OE    M14x1,5      29      KU        130

                                                                             PORSCHE               986             155-237    OE    M14x1,5      29      KU        120

                                                                             PORSCHE               987             155-237    OE    M14x1,5      29      KU      110/130

                                                                             PORSCHE               981             195-232    OE    M14x1,5      29      KU      110/130




         Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller                         :                                                                                         PORSCHE


                                    Verkaufsbezeichnung              :                                                                                                   911

   Fahrzeugtyp                 Betriebserlaubnis                   kW               Reifen                   Auflagen zu Reifen                       Auflagen
  996                        e13*95/54*0031*..,                  221 -          235/35R19 87Y              371; 53S; 55M; 57E                    Coupe; Cabrio;
                             e13*98/14*0031*..                   254            235/35R19 87               371; 51G; 52J; 53S; 57E               Heckantrieb;
                                                                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                245/30R19 89Y              11A; 24J; 250; 371; 53S;
                                                                                                                                                 12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                           57E
                                                                                                                                                 71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                                                 73C; 740; 744; 74D;
                                                                                                                                                 74H; 74P; 76A; 835;
                                                                                                                                                 919; PDA




                                                                                  Seite 1 von 7
232 | 49219-2012-0101-501-PORSCHE-K-1 Stand: 2013-04-18
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  GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
  ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                                              PIUMA-C 19 A
  ANLAGE                           -1-                                Typ                                  GRÖSSE           8,5Jx19H2/EH2+
                                                                              8,5Jx19H2/EH2+
  HERSTELLER                       mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                  DATUM                01.11.2012



                                    Verkaufsbezeichnung       :                                                                        911

   Fahrzeugtyp                Betriebserlaubnis             kW            Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
  996                        e13*98/14*0031*..            265         235/35R19 87Y      371; 53S; 55M; 57E            Coupe;
                                                                      235/35R19 87       371; 51G; 52J; 53S; 57E       nur Ausf. 911 GT3;
                                                                                                                       MJ 2004;
                                                                      245/30R19 89Y      11A; 24J; 250; 371; 53S;      Heckantrieb;
                                                                                         57E
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                       71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 740; 744; 74D;
                                                                                                                       74H; 74P; 76A; 835;
                                                                                                                       919; PDA

                                    Verkaufsbezeichnung       :                                                                 911 TURBO

   Fahrzeugtyp                Betriebserlaubnis             kW            Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
  996 TURBO                  e13*98/14*0059*..            309 -       235/35R19 87Y      371; 53S; 55M; 57E            Coupe; Cabrio;
                                                          331         235/35R19 87       371; 51G; 52J; 53S; 57E       Allradantrieb;
                                                                                                                       nicht Turbo S;
                                                                      245/30R19 89Y      11A; 24J; 250; 371; 53S;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         57E
                                                                                                                       12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                       71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 740; 744; 74D;
                                                                                                                       74H; 74P; 76A; 835;
                                                                                                                       919; PDA

                                      Verkaufsbezeichnung         :                                                           911 CARRERA

   Fahrzeugtyp                Betriebserlaubnis              kW            Reifen           Auflagen zu Reifen              Auflagen
  997                        e13*2001/116*0137*..         239 - 300    235/35R19 87Y       371; 53S; 55M; 57E          Coupe; Cabrio;
                                                                       235/35R19 87        371; 51G; 52J; 53S;         Heckantrieb;
                                                                                           57E                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                       71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 740; 744; 74D;
                                                                                                                       74H; 74P; 76A; 835;
                                                                                                                       919; PDA

                                      Verkaufsbezeichnung         :                                                   911 CARRERA 4 / 4S

   Fahrzeugtyp                Betriebserlaubnis              kW            Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
  997                        e13*2001/116*0137*..         239 - 300    235/35R19 87Y       371; 53S; 55M; 57E          Allradantrieb;
                                                                       235/35R19 87        51G; 52J; 53S; 57E          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                       71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 740; 744; 74D;
                                                                                                                       74H; 74P; 76A; 835;
                                                                                                                       919; PDA




                                                                       Seite 2 von 7
232 | 49219-2012-0101-501-PORSCHE-K-1 Stand: 2013-04-18
                                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                                 schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt!
  GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
  ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                                              PIUMA-C 19 A
  ANLAGE                           -1-                                Typ                                  GRÖSSE           8,5Jx19H2/EH2+
                                                                              8,5Jx19H2/EH2+
  HERSTELLER                       mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                  DATUM                 01.11.2012



                                      Verkaufsbezeichnung      :                                                                 911 TURBO

   Fahrzeugtyp                Betriebserlaubnis              kW            Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
  997 TURBO                  e13*2001/116*0177*..         353 - 368    235/35R19 87Y       371; 53S; 55M; 57E          Allradantrieb;
                                                                       235/35R19 87        51G; 52J; 53S; 57E          nicht Turbo S;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                       71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 740; 744; 74D;
                                                                                                                       74H; 74P; 76A; 835;
                                                                                                                       919; PDA

                                     Verkaufsbezeichnung      :                                                             911 CARRERA / -S

   Fahrzeugtyp                Betriebserlaubnis              kW            Reifen           Auflagen zu Reifen              Auflagen
  991                        e13*2007/46*1187*..          257 - 294    235/40R19 92Y       371; 51G; 53S; 57E          Coupe; Cabrio;
                                                                       235/40R19 92        371; 51G; 52J; 53S;         Heckantrieb;
                                                                                           57E                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                       71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 740; 744; 74D;
                                                                                                                       74H; 74P; 76A; 835;
                                                                                                                       919; PDA

                                     Verkaufsbezeichnung      :                                                        911 CARRERA 4 / -S

   Fahrzeugtyp                Betriebserlaubnis              kW            Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
  991                        e13*2007/46*1187*..          257 - 294    235/40R19 92Y       12A; 51G; 53S; 57E          Coupe; Cabrio;
                                                                       235/40R19 92        12K; 51G; 52J; 53S;         Allradantrieb;
                                                                                           57E                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 51E; 574; 71K;
                                                                                                                       723; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       740; 744; 74D; 74H;
                                                                                                                       74P; 76A; 835; 919;
                                                                                                                       PDA

                                     Verkaufsbezeichnung      :                                                                  PANAMERA

   Fahrzeugtyp                Betriebserlaubnis              kW             Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
  970                        e13*2007/46*0970*..,         220 - 294    255/45R19 100Y       371; 51G; 53S; 57E         Limousine;
  970N                       e13*2007/46*1143*..                       255/45R19 100        371; 51G; 52J; 53S;        Heckantrieb;
                                                                                            57E                        auch S-Hybrid;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                       71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 740; 744; 74D;
                                                                                                                       74H; 74P; 76A; 835;
                                                                                                                       919; PDA; PPA




                                                                       Seite 3 von 7
232 | 49219-2012-0101-501-PORSCHE-K-1 Stand: 2013-04-18
                                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                                 schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt!
  GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
  ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                                              PIUMA-C 19 A
  ANLAGE                           -1-                                Typ                                  GRÖSSE           8,5Jx19H2/EH2+
                                                                              8,5Jx19H2/EH2+
  HERSTELLER                       mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                  DATUM                01.11.2012



                                     Verkaufsbezeichnung      :                                                                  BOXSTER

   Fahrzeugtyp                Betriebserlaubnis              kW             Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
  986                        e13*95/54*0020*..,           150 - 196    225/35R19 88Y        11A; 250; 371; 53S;        Coupe, Cabrio;
                             e13*98/14*0020*..                                              57E                        Heckantrieb;
                                                                       235/35R19 87W        11A; 250; 371; 53S;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            57E                        12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                       71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 740; 744; 74D;
                                                                                                                       74H; 74P; 76A; 835;
                                                                                                                       919; PDA

                                      Verkaufsbezeichnung      :                                                    BOXSTER / CAYMANN

   Fahrzeugtyp                Betriebserlaubnis              kW             Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
  987                        e13*2001/116*0141*..         155 - 235    235/35R19 87Y         11A; 250; 371; 53S;       Coupe, Cabrio;
                                                                                             57E                       Heckantrieb;
                                                                       235/35R19 87          11A; 250; 371; 51G;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             52J; 53S; 57E             12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                       71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 740; 744; 74D;
                                                                                                                       74H; 74P; 76A; 835;
                                                                                                                       919; PDA

                                     Verkaufsbezeichnung      :                                                                  BOXSTER

   Fahrzeugtyp                Betriebserlaubnis              kW             Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
  981                        e13*2007/46*1185*..          195 - 232    235/40R19 92Y        371; 53S; 55M; 57E         Coupe, Cabrio;
                                                                       235/40R19 92         371; 51G; 52J; 53S;        Heckantrieb;
                                                                                            57E                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                       71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 740; 744; 74D;
                                                                                                                       74H; 74P; 76A; 835;
                                                                                                                       919; PDA


Auflagen

10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19
StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der
Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                                                                       Seite 4 von 7
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erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte
Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

12K)
Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-
Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

24J)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     das Hinweisblatt ist zu beachten!

250)
An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte
vollständig nach innen umzulegen. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind
unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten
Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen.
      das Hinweisblatt ist zu beachten!

371)
Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51E)
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und
Achse 2 zulässig.


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51G)
Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren
bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung),       freigegeben     ist.   Der     Loadindex,    das
Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und
die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

52J)
Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

53S)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe
des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

55M)
Es sind nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate zulässig. Die entsprechenden Hinweise in
der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sind zu beachten. Besondere Freigaben sind vom Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Ein Nachweis ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

574)
Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht
aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise
und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit
automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet
werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über
die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie zulässig.

57E)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.

71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden. Bei der Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2mm zu
unbeweglichen Bremsteilen zu achten.

723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen
(DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm
geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die
Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725)
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile
zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.

73C)
                                                                      Seite 6 von 7
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Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
    2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
        dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
        überprüfen.
    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals
        zu überprüfen.

744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.

74D)
Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.

74H)
Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses
verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der
Auflagefläche, müssen entfernt werden.

74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.

76A)
Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter
Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.

835)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeugausführungen mit Karbon-Keramikbremsanlage ist
nicht zulässig.

919)
Die Verwendung der Sonderräder / Rad-Reifenkombination an Sonderschutzfahrzeuge(n) der
Widerstandsklasse(n) VR1 / VR2 / VR3 VR5 / VR6 / VR7 / VRSG1 sowie der Widerstandklassen VR9 bis VR14,
oder an geländegängige(n) Fahrzeuge(n) der Schutzstufe B6/B7 ist unzulässig.

PDA)
Gegebenenfalls serienmäßig verbaute Distanzscheiben an der Vorder- und/oder Hinterachse müssen vor dem
Anbau der Leichtmetall-Sonderräder entfernt werden.

PPA)
Die Verwendung der Leichtmetall-Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser Ø
390mm an Achse 1, und Ø 350mm an Achse 2 nicht zulässig.




                                                                      Seite 7 von 7
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ANLAGE          RADABDECKUNG                      Typ                                    GRÖSSE           8,5Jx19H2/EH2+
                                                            8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER      mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                   DATUM                01.11.2012


Hinweisblatt
Zu den im Gutachten 2012-ABE-PSA-0101 genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 240 – 250,
24A – 24Z. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar,
die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


                                                 Vorderachse

                                                                                         Bereich 30 Grad vor
      Bereich 30 Grad                          Bereich 50 Grad                            und 50 Grad hinter
     vor der Radmitte zu                    hinter der Radmitte zu                     der Radmitte zu Auflage
    Auflage 241 bzw. 245                    Auflage 242 bzw. 246                     241, 242, 245, 246, 24C, 24J,
                                                                                                 24O




                                                 Hinterachse

                                                                                          Bereich 30 Grad vor
      Bereich 30 Grad                         Bereich 50 Grad                              und 50 Grad hinter
     vor der Radmitte zu                     hinter der Radmitte                       der Radmitte zu Auflage
    Auflage 243 bzw. 247                  zu Auflage 244 bzw. 248                    243, 244, 247, 248, 24D, 24M,
                                                                                                  24N




                                                    Seite 1 von 1

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                 KAROSSERIE                                  PIUMA-C 19 A
ANLAGE                                 Typ                                                GRÖSSE           8,5Jx19H2/EH2+
                 FAHRZEUG                                    8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER       mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                   DATUM                01.11.2012


Hinweisblatt
Zu den im Gutachten 2012-ABE-PSA-0101 genannten Karosserieauflagen Nr. 250 ff. für Achse -1-
und 260 ff. für Achse -2-. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der
Radabdeckung dar, die in den Karosserieauflagen beschrieben sind.

                                              Grafik Darstellung




                                                  Vorderachse

      Auflage                   Wert „X“ in mm                    Wert „Y“ in mm                   Wert „Z“ in mm
        250                           200                               200                               --

                                                  Hinterachse

      Auflage                   Wert „X“ in mm                    Wert „Y“ in mm                   Wert „Z“ in mm
         --                            --                                --                               --




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                                                             8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER          mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                DATUM                01.11.2012



                              Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:

   Bezeichnung Unterlagen mit Änderung                                Datum                 Änderungsstand / Datum


 Festigkeitsgutachten         12-8037-A00-V01                        4/24/2012

    Nabenkappe                   EB.30 A/1                           04.05.2001
  Radbeschreibung            PiUMA-C 19 8,5x19                       01.10.2012
   Radzeichnung                  EB.319.01                                03.12.2011 Stand: 19.10.2012

     Zentrierring                       --                               --
     Zentrierring                       --                               --
     Zentrierring                       --                               --

    Radschraube                        --                                --




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                                                              8,5Jx19H2/EH2+
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Wuchtgewichte

Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist
auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.


Allgemeine Reifenhinweise

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91%
ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85%
ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85%
ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluss des
Sturzwinkels ist zu beachten.

Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.


Ersatzrad

Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des
serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.


Allgemeine Radhinweise

Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




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                                                              8,5Jx19H2/EH2+
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  1. Beschreibung

   Kennzeichnung des             Leichtmetall-Sonderrades              PIUMA-C         19    A     8,5Jx19H2/EH2+-
   8,5Jx19H2/EH2+

   Die Kennzeichnung des Leichtmetall -Sonderrades erfolgt mittels einer im Siebdruckverfahren
   bedruckten Sicherheitsfolie. Die Anbringung erfolgt im Bereich der Ventilöffnung. Die
   Sicherheitsfolie ist ein leicht zerstörbares Folienmaterial, das speziell für die übertragungssichere
   Kennzeichnung entwickelt wurde.

   Eine Übertragung von Sicherheitsetiketten aus d iesen Folien in einem Stück auf einen anderen
   Untergrund ist bei ordnungsgemäßer Verklebung in ausreichende Größe auf den meisten
   Untergründen nicht möglich.

   Die Sicherheitsfolie entspricht den Anforderungen für Fabrikschilder, im Geltungsbereich zur
   Kennzeichnung von Fahrzeugteilen nach §22 StVZO. Die Folie schrumpft nicht und ist beständig
   gegen alle Witterungseinflüsse.

   Die Ausführung und die Anbringung entspricht dem Merkblatt "Fabrikschilder" für die Prüfung von
   Fabrikschildern aus Platten, Blechen und F olien sowie deren Befestigung durch Kleben -
   herausgegeben durch das KBA - Ausgabestand: Juli 2007

  2. Konstruktion

                                    Folie Dicke        Klebstoff          Schutzpapier
         Produkt       Farbe                            Dicke in                                      Schutzpapier
                                       in mm                              in mm (g/m2)
               Gelb                 0,020             350 mm              0,075                Verdichtetes Papier,
       3812
               matt                                   0,025               (90)                 einseitig silikonisiert
               Weiß                 0,020             350                 0,056                Glassine Papier,
       3812DSL
               matt                                   0,025               (62)                 beidseitig silikonisiert
                                    0,020             350                 0,19                 Polybeschichtetes
                   Transp.
       3813                                                                                    Papier, einseitig
                   matt                               0,025               (170)
                                                                                               silikonisiert

  3. Physikalische Merkmale

                      Material                                       Polyurethan Mischpolymerisat
       Temperaturbeständigkeit                     –40°C bis+120°C
       (verklebt auf Aluminium)                    keine sichtbare Veränderung
       Formstabilität                              Kennzahl 02
       (geprüft nach DIN 30646)                    (Schrumpfung < 0,2%)
       Brandverhalten im                           Selbstlöschend nach 15 Sekunden, tropft
       verklebten Zustand                          nicht ab
       Deckkraft                                   Deckt kontrastreiche Farben des Untergrundes gut ab
       Salzsprüh                                   150 h
       (nach DIN 50021 SS)                         keine Beanstandung
       Pilz                                        pilzbeständig, nicht pilzfördernd
                                                   verursacht keine Korrosion auf
       Untergrundkorrosion                         dem beklebten Untergrund
                                                   Selbstkleber auf Acrylat-Basis, Serie 350, geeignet für
       Kleber                                      Polyethylen und Polypropylen
       Klebstoffart                                PNS (permanent haftender, Niedrigtemperatur-,
       (nach DIN 30646)                            Sonderklebstoff)
       Minimale Verklebetemperatur                 +4°C


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                                                            8,5Jx19H2/EH2+
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  4. Funktionstüchtigkeit / Haltbarkeit

     Haltbarkeit: Im Außeneinsatz: min. 5 Jahre / Im Inneneinsatz: nahezu unbegrenzt
     Lagerfähigkeit: 2 Jahre Empfohlene Lagerkondition: 23°C / 50% relative Luftfeuchtigkeit. Eine
     Aufbewahrung der Folien-/ Schilderrollen in Polybeuteln ist zu empfehlen.

  5. Verarbeitung

                                          Bedruckung: Siebdruck
      Bedruckung                          Hinweis: Der Basisdruck ist auch auf die Chemikalienbeständigkeit
                                          resistent!
                                          Die spezielle Oberflächenbeschichtung der Thermoscriptfolien eignet sich
                                          sehr gut für die Nachbeschriftung im Thermotransferdruck-verfahren. Das
                                          optische Erscheinungsbild und die Belastbarkeit der Nachbeschriftung
      Thermotransferdruck                 sind abhängig von dem verwendeten Farbband. Um ein optimales
                                          Druckbild       zu    erzielen,     müssen      gegebenenfalls       die
                                          Druckgeschwindigkeit und die Übertragungstemperatur der
                                          Heizleiste variiert werden.
                                          Scharfe Messer sowie minimale Bahnspannung und der Einsatz des
      Stanzung                            beidseitig silikonisierten Schutzpapiers sind zu empfehlen, um
                                          Auswirkungen eines möglichen Klebstoffaustrittes zu vermeiden.
      Vorbehandlung von                   Siehe Verarbeitungsinformation des Herstellers
      Untergründen /
      Verklebung

  6. Beanspruchung gegen Klimabeanspruchung

     Gem. SFW 0,2 S DIN 50018 - Beanspruchung 2 Zyklen: keine Veränderung
     Folie verklebt auf rostfreiem Stahl, geprüft bei 72 h Lagerung in Normalklima 23/50, DIN 50014.

  7. Beständigkeit gegen Chemikalien und Lösungsmittel

     Die Folie ist beständig gegen die meisten mineralischen Öle und Fette, Kraftstoffe, aliphatische
     Lösungsmittel, schwache Säuren, Salze und Alkalien, wie z.B.:

             Belastungsmittel                       Belastungszeit                              Resultat
     Heptan                                                 4h                      Keine Beanstandung
     Petroleum                                              4h                      Keine Beanstandung
     Diesel                                                 4h                      Keine Beanstandung
     Motoröl SAE 15W40                                      4h                      Keine Beanstandung
     Scheibenreiniger                                       4h                      Keine Beanstandung
     IPA                                                    4h                      Keine Beanstandung
     Industriereiniger (Zitrone)                            4h                      Keine Beanstandung
     Pril                                                   4h                      Keine Beanstandung
     Säure (PH 4)                                           4h                      Keine Beanstandung
     Lauge (PH 10)                                          4h                      Keine Beanstandung
     Urin (menschlich/tierisch)                             4h                      Keine Beanstandung

     Folie verklebt auf rostfreiem Stahl, geprüft nach 72 h Lagerung in Normalklima 23/50, DIN 50014.




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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                                           PIUMA-C 19 A
ANLAGE               KENNZEICHNUNG                             Typ                                              GRÖSSE            8,5Jx19H2/EH2+
                                                                           8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER           mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                                     DATUM                     01.11.2012



  8. Spezifikation

     Zugelassen für Innen- und Außenanwendungen.
     Das Qualitätssicherungssystem des Herstellwerkes ist nach EN ISO 9001-2000 zertifiziert.

  9. Typzeichen - Größe / Platzierung

                 Grafische Darstellung -MUSTER-                                                  Bilddarstellung -MUSTER-
                          Variante -1-




      ©C P2012

                               Variante -2-




      ©C P2012

                               Variante -3-                                           NUR BEI EXTREMEN PLATZMANGEL ZUL ÄSSIG!




      ©C P2012
     Di e Da rstellun gen die ne n ledi glich d er nä her en Ansch au ung . Ände run ge n in Art , Ausse hen u nd Di me n sion ist d en t at sä chlich en
     Pla tzver hält nissen g esch uldet . Irr tu m u nd Änd eru ng en bleibe n vo rbe halt en .




                                                                  Seite 3 von 4

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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                             PIUMA-C 19 A
ANLAGE           KENNZEICHNUNG                     Typ                                    GRÖSSE           8,5Jx19H2/EH2+
                                                             8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER       mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                   DATUM                01.11.2012




  10. Bilddarstellung PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ 8,5Jx19H2/EH2+


     Bild -1-




     Bild -2-




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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
                                                             PIUMA-C 19 A
ANLAGE             Anbauabnahme                   Typ                                          GRÖSSE              8,5Jx19H2/EH2+
                                                             8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER         mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                      DATUM                          01.11.2012

 Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad          Typ: PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+
 des Herstellers / Importeurs: mbDESIGN GmbH & Co. KG
 liegt ein Gutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder
 Anbau des Techn. Dienst PSA – Prüflabor Süd Automotive GmbH, Bad Bramstedt vor.


 Bericht-Nr.: 2012-ABE-PSA-0101        Datum: 01.11.2012

 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:          ,                          Fahrzeugtyp:        ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
 bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                              Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahme:                                          a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.


                                             Fahrzeugbeschreibung
                                                                                               P.2
 B     -           2.1           2.2                     L     -            9         -        P.4
                                                                                                        /-                          T       -
 J                          4                           18     -                                 19      -
 E                                       3              20     -                                    G    -
 D.1   -                                                12     -                13        -                       Q       -
                                                        V.7    -                F.1       -                    F.2        -
       -                                                7.1    -                7.2       -                    7.3        -
 D.2
       -                                                8.1    -                8.2       -                    8.3        -
       -                                                U.1    -                U.2       -                    U.3        -
 D.3   -                                                O.1    -                O.2       -                  S.1      -       S.2       -
 2     -                                                15.1   -
                                                        15.2   -
 5
                                                        15.3   -
 V.9   -                                                 R     -                                                              11    -
 14                                                      K     -
 P.3   -                                                 6     -                          17    -            16       -
 10    -        14.1            P.1      -              21     -
       -
       -
 22    -
       -
       -


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                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49221



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            11 J x 19 H2/EH2+


Typ:                        PIUMA-C 19B 11Jx19H2/EH2+



Inhaber der ABE             mbDESIGN GmbH & Co.KG
und Hersteller:             DE-63571 Gelnhausen




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49221


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49221

Die ABE-Nr. 49221 erstreckt sich auf die Sonderräder 11 J x 19 H2EH2+ ,
Typ PIUMA-C 19B 11Jx19H2/EH2+, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr.
2012-ABE_PSA-0103 vom 01.11.2012 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 2 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Woche, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Prüflabors Süd GmbH,
Bad Bramstedt, vom 01.11.2012 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 13.02.2013
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 2012-ABE_PSA-0103, zur Genehmigung vorgelegt am: 12.02.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49221

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
2012-ABE-PSA-0103
CP-68


                          GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINER
                                                    ABE 49221
                                           2012-ABE-PSA-0103

                                                         mbDESIGN GmbH & Co. KG
                                         Antragsteller : Im Steinigen Graben 18
                                                         D-63571 Gelnhausen


                                                       Art : Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
                                                      Typ : PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+
                                              Radname : PIUMA
                                  Sonderrad-Größe : 11Jx19H2/EH2+

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung einer ABE verliert
seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.


0.       HINWEISE
         Der Radtyp PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+ ist mit dem Radname PIUMA für die Sonderrad-
         Größe 11Jx19H2/EH2+ gekennzeichnet. Es können noch zusätzliche Kontrollkennzeichen
         angebracht sein!

         Das Leichtmetall-Sonderrad PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+ (KBA49221) an Achse 2 ist in
         Verbindung mit dem Sonderrad PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ (KBA49219) an Achse 1
         zulässig.

         Siehe Gutachten zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis 2012-ABE-PSA-0101 (KBA
         49219).

         Das Leichtmetall-Sonderrad PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+ (KBA49221) an Achse 2 ist in
         Verbindung mit dem Sonderrad PIUMA-C 19 B 9,5Jx19H2/EH2+ (KBA49220) an Achse 1
         zulässig.

         Siehe Gutachten zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis 2012-ABE-PSA-0102 (KBA
         49220).


                                   Prüflabor Süd GmbH · Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt
              HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Dipl.-Ing. Renato Rittel · Peter Kleingarn
                              Steuernummer-Nr. 11294WV · Umsatzsteuer-ID-Nr./VAT-ID DE267048415
     BANK Raiffeisenbank eG · BLZ 200 691 30 · KONTO 332 461 · IBAN DE33200691300000332461 · BIC/SWIFT GENODEF1BBR
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
                                                                       PIUMA-C 19 B
FAHRZEUGTEIL             Leichtmetall-Sonderrad              Typ                                      GRÖSSE        11Jx19H2/EH2+
                                                                       11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER               mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                       DATUM              01.11.2012



            Die Zentrierung des Leichtmetall-Sonderrades erfolgt über Zentrierringe ww. aus den
            Werkstoffen Kunststoff oder Aluminium. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über
            240km/h sind ausschließlich Zentrierringe aus dem Werkstoff Aluminium zu verwenden. Die
            Radausführungen die fixgebohrt sind, und ohne Zentrierring auskommen sind hiervon
            ausgenommen.

            0.1 Aufstellung

                                                               Kennzeichnung
                    Radausführung           Zentrierring                                Abmessungen                  Werkstoff
                                                                Zentrierring
                1          5P2                    JA               Ø78,1 - Ø57,1               57,1            Kunststoff ww. Aluminium
                2           5B                    JA               Ø78,1 - Ø57,1               57,1            Kunststoff ww. Aluminium
                3          5P2                    JA               Ø78,1 - Ø66,5               66,5            Kunststoff ww. Aluminium
                4          5P2                    JA               Ø78,1 - Ø66,6               66,6            Kunststoff ww. Aluminium
                5           5B                    JA               Ø78,1 - Ø66,5               66,5            Kunststoff ww. Aluminium
                6           5B                    JA               Ø78,1 - Ø66,6               66,6            Kunststoff ww. Aluminium
                7           5C                    JA               Ø78,1 - Ø56,1               56,1            Kunststoff ww. Aluminium
                8           5C                    JA               Ø78,1 - Ø56,6               56,6            Kunststoff ww. Aluminium
                9           5C                    JA               Ø78,1 - Ø60,1               60,1            Kunststoff ww. Aluminium
               10           5C                    JA               Ø78,1 - Ø64,1               64,1            Kunststoff ww. Aluminium
               11           5C                    JA               Ø78,1 - Ø66,1               66,1            Kunststoff ww. Aluminium
               12           5C                    JA               Ø78,1 - Ø67,1               67,1            Kunststoff ww. Aluminium
               13           5C                    JA               Ø78,1 - Ø68,1               68,1            Kunststoff ww. Aluminium
               14           5C                    JA               Ø78,1 - Ø70,1               70,1            Kunststoff ww. Aluminium
               15           5C                    JA               Ø78,1 - Ø70,5               70,5            Kunststoff ww. Aluminium
               16          5G2                    JA               Ø78,1 - Ø64,1               64,1            Kunststoff ww. Aluminium
               17          5G2                    JA               Ø78,1 - Ø65,1               65,1            Kunststoff ww. Aluminium
               18          5G2                    JA               Ø78,1 - Ø67,1               67,1            Kunststoff ww. Aluminium
               19          5G2                    JA               Ø78,1 - Ø72,6               72,6            Kunststoff ww. Aluminium
               20          5G2                    JA               Ø78,1 - Ø74,1               74,1            Kunststoff ww. Aluminium
               21          5S1                   NEIN                   --                      --                        --
               22          5S2                   NEIN                   --                      --                        --

            0.2 Befestigung

            Die   Leichtmetall-Sonderräder  PIUMA-C    19   B    11Jx19H2/EH2+     werden     mit
            Kegelbundschrauben/-muttern mit einem Kegelwinkel 60° bzw. Kugelbundschrauben mit
            Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in der DIN
            Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.

            Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben
            der im jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.

            Die Radausführung 5S1 des Leichtmetall-Sonderrades PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+ ist
            werkseitig mit einem Befestigungssteg von 25mm ±0,3mm versehen. Daher ist die
            Verwendung eines Radbolzen mit einer um 25mm längeren Schaftlänge erforderlich.




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2012-ABE-PSA-0103
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
                                                                        PIUMA-C 19 B
FAHRZEUGTEIL              Leichtmetall-Sonderrad              Typ                                     GRÖSSE         11Jx19H2/EH2+
                                                                        11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER                mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                      DATUM               01.11.2012




            0.3 Kombination

            ACHSE 1: PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ ww. PIUMA-C 19 B 9,5Jx19H2/EH2+ in
            Verbindung mit Achse 2: PIUMA-C 19 B 9,5Jx19H2/EH2+ ww./oder PIUMA-C 19 B
            11Jx19H2/EH2+


I.          ÜBERSICHT

                                Ausführungsbezeichnung                Loch-     Mitten-                   zul.        zul.     gültig
                                                                                        Einpress-
                                                                      kreis      loch                     Rad-       Abroll-     ab
             Ausführung                                                                   tiefe
                                                                      (mm)                                last       umfang    Fertig.
                                     Kennzeichnung
                                                                      /-zahl
                                    Rad      Zentrierring                      (mm)           (mm)         (kg)       (mm)     Datum
                    5P2        PIUMA-C 19 5P2 / Ø78,1 - Ø57,1           5/112/57,1              35          825        2275    2/2012
                     5B        PIUMA-C 19 5B / Ø78,1 - Ø57,1            5/112/57,1              42          825        2275    2/2012
                    5P2        PIUMA-C 19 5P2 / Ø78,1 - Ø66,5           5/112/66,5              35          825        2275    2/2012
                    5P2        PIUMA-C 19 5P2 / Ø78,1 - Ø66,6           5/112/66,6              35          825        2275    2/2012
                     5B        PIUMA-C 19 5B / Ø78,1 - Ø66,5            5/112/66,5              42          825        2275    2/2012
                     5B        PIUMA-C 19 5B / Ø78,1 - Ø66,6            5/112/66,6              42          825        2275    2/2012
                     5C        PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø56,1           5/114,3/56,1             35          825        2275    2/2012
                     5C        PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø56,6           5/114,3/56,6             35          825        2275    2/2012
                     5C        PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø60,1           5/114,3/60,1             35          825        2275    2/2012
                     5C        PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø64,1           5/114,3/64,1             35          825        2275    2/2012
                     5C        PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø66,1           5/114,3/66,1             35          825        2275    2/2012
                     5C        PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø67,1           5/114,3/67,1             35          825        2275    2/2012
                     5C        PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø68,1           5/114,3/68,1             35          825        2275    2/2012
                     5C        PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø70,1           5/114,3/70,1             35          825        2275    2/2012
                     5C        PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø70,5           5/114,3/70,5             35          825        2275    2/2012
                    5G2        PIUMA-C 19 5G2 / Ø78,1 - Ø64,1           5/120/64,1              35          825        2275    2/2012
                    5G2        PIUMA-C 19 5G2 / Ø78,1 - Ø65,1           5/120/65,1              35          825        2275    2/2012
                    5G2        PIUMA-C 19 5G2 / Ø78,1 - Ø67,1           5/120/67,1              35          825        2275    2/2012
                    5G2        PIUMA-C 19 5G2 / Ø78,1 - Ø72,6           5/120/72,6              35          825        2275    2/2012
                    5G2        PIUMA-C 19 5G2 / Ø78,1 - Ø74,1           5/120/74,1              35          825        2275    2/2012
                    5S1          PIUMA-C 19 5S1 / ohne Ring             5/130/71,6              45          800        2275    2/2012
                    5S2          PIUMA-C 19 5S2 / ohne Ring             5/130/71,6              55          700        2200    2/2012




                                                                 Seite 3 von 7
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2012-ABE-PSA-0103
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
                                                                          PIUMA-C 19 B
FAHRZEUGTEIL                 Leichtmetall-Sonderrad             Typ                                   GRÖSSE         11Jx19H2/EH2+
                                                                          11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER                   mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                   DATUM              01.11.2012



I.1.        BESCHREIBUNG DER SONDERRÄDER

                                                                            mbDESIGN GmbH & Co. KG
                Antragsteller                                         :     Im Steinigen Graben 18
                                                                            D-63571 Gelnhausen
                                                                            mbDESIGN GmbH & Co. KG
                Hersteller                                            :     Im Steinigen Graben 18
                                                                            D-63571 Gelnhausen
                Handelsmarke                                          :     ETA BETA
                                                                            Einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit
                Art der Sonderräder                                   :     unsymmetrischen Tiefbett und Doppelhump;
                                                                            Nabenbohrung durch Deckel verschlossen
                                                                            Einteiliges Aluminiumgussrad mit 10
                Beschreibung des Design                               :
                                                                            Speichen in Y-Form und Nabenabdeckung
                                                                            Pulverpolyesterbeschichtung in
                Korrosionsschutz                                      :     unterschiedlicher Farbgebung, ww. Front
                                                                            poliert
                Radgewicht                                            :     14,600kg (unlackiert)

            Hinweis zum Sonderrad

            Die Ausführung(en) 5G2 des Sonderrades PIUMA-C 19 B werden mit HUMP EH2+ gem.
            E.T.R.T.O. ausgeführt.

I.2.        RADANSCHLUSS DER SONDERRÄDER

            -       siehe Anlage(n)
                                    Anlage       1         -         6        Seite(n)
                                    Anlage       2         -         7        Seite(n)

I.3.        KENNZEICHNUNG DER SONDERRÄDER

            An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite
            eingegossen bzw. eingeprägt: (siehe Beispiel)

                                                                 RADAUSSENSEITE                           RADINNENSEITE
                KBA-Typzeichen                          :           KBA 49221                    :                 --
                Japanisches Prüfwertzeichen             :               --                       :               JWL
                Handelsbezeichnung /-marke              :               --                       :            ETA BETA
                Ausführung / Typ                        :               --                       :     z.B. PIUMA-C 19 B 5P2
                Hersteller                              :               --                       :            ETA BETA
                Sonderrad-Größe                         :               --                       :         11Jx19H2/EH2+
                Lochkreis (mm)                          :               --                       :             z.B. 112
                Einpresstiefe (mm)                      :               --                       :            z.B. ET50
                Herkunftsmerkmal                        :               --                       :         MADE IN ITALY
                Herstellungsdatum                       :               --                       :           Datumsgitter

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2012-ABE-PSA-0103
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
                                                                   PIUMA-C 19 B
FAHRZEUGTEIL          Leichtmetall-Sonderrad             Typ                                     GRÖSSE         11Jx19H2/EH2+
                                                                   11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER            mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                     DATUM              01.11.2012



            Die KBA-Nummer ist an der Radaußenseite mittels eines bedruckten Sicherheitsfolien-
            Aufklebers angebracht (siehe Anlage: Kennzeichnung). Zusätzlich können noch verschiedene
            Kontrollkennzeichen angebracht sein!

I.4.        VERWENDUNGSBREICH

            Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländewagen vorgesehen.


II.         SONDERRADPRÜFUNG
            Sonderradprüfungen siehe Bericht-Nummer: 12-8043-A00-V01, TÜV Pfalz Verkehrswesen
            GmbH, Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim, Königsberger Strasse 20d, D-67245
            Lambsheim, 5/25/2012

III.        ANBAU- UND VERWENDUNGSPRÜFUNG
III.1.      ANBAUUNTERSUCHUNG AM FAHRZEUG

            Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden
            Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei dem im
            Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.

III.2.      FAHRVERSUCHE

            Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung
            liegen vor.
            --
            Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und
            Handlingsprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der
            Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-
            20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-
            Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen
            unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei
            den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der
            Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht
            zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-
            Kombinationen wurde nicht gemessen.

III.3.      FAHRWERKSFESTIGKEIT

            Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen
            Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.

            Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
            und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.



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2012-ABE-PSA-0103
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
                                                                        PIUMA-C 19 B
FAHRZEUGTEIL              Leichtmetall-Sonderrad              Typ                                     GRÖSSE         11Jx19H2/EH2+
                                                                        11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER                mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                      DATUM              01.11.2012



IV. ZUSAMMENFASSUNG
            Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine
            technischen Bedenken.

            Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder
            gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen
            Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn

            -       sich am Sonderrad Änderungen in masslicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer
                    Hinsicht ergeben.
            -       sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
                    (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
            -       in Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
                    fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.


V.          UNTERLAGEN UND ANLAGEN
V.1.        VERWENDUNGSBEREICHSANLAGEN

Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:

                                                                                                                           Allg.
                               Anlage                          Ausführung                   ET            erstellt am
                                                                                                                         Hinweise

                        DR. ING. H.C. F. PORSCHE
                    1                                               5S1                     45            01.11.2012     liegt bei
                        AG

                        DR. ING. H.C. F. PORSCHE
                    2                                               5S2                     55            01.11.2012     liegt bei
                        AG



V.2.        ALLGEMEINE HINWEISE

            -       siehe Anlage:
                                    Radabdeckung – 1 Seite(n)
                                    Karosserie Fahrzeug – 1 Seite(n)

V.3.        TECHNISCHE UNTERLAGEN

            -       siehe Anlage:
                                    Technische Unterlagen – 2 Seite(n)



                                                                 Seite 6 von 7
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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
                                                                  PIUMA-C 19 B
FAHRZEUGTEIL         Leichtmetall-Sonderrad             Typ                                     GRÖSSE         11Jx19H2/EH2+
                                                                  11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER           mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                     DATUM              01.11.2012



VI. BEMERKUNGEN
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
( FAKT Certification Services - Register-Nr. 01 06 004 - Erstzertifizierung 20.07.2006 - Gültig bis
03.11.2013 )


VII. ANMERKUNGEN
Dieses Gutachten umfasst Seite(n) 1 bis 7, sowie die unter Punkt V.3. angeführten Anlagen und darf
nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.

                                              Bad Bramstedt, 01.11.2012

                                              Prüflabor Süd GMBH


                                Akkreditiert von der Benennungsstelle
                    des Kraf tf ahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland




                                                    KBA-P 00081-09

                                                  Der Sachverständige


                                                        Chr. P f e i l




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                    schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt!
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
                                                                                    PIUMA-C 19 B
ANLAGE                          -1-                                        Typ                                              GRÖSSE              11Jx19H2/EH2+
                                                                                    11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER                      mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                                      DATUM                   01.11.2012



                                                                                                            DR. ING. H.C. F. PORSCHE AG - 0583

Raddaten:

Radgröße nach Norm                          :     11Jx19H2/EH2+                          Einpresstiefe (mm)                 :     45

Lochkreis (mm)/Lochzahl                     :     130/5                                  Zentrierart                        :     Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

                         Ausführungsbezeichnung                    Loch-                                                           zul.          zul.   gültig
                                                                                                   Mitten-     Einpress-
                                                                   kreis      Zentrierring                                         Rad-         Abroll-  ab
  Ausführung                                                                                        loch         tiefe
                                                                   (mm)        Werkstoff                                           last         umfang Fertig.
                                    Kennzeichnung
                                                                   /-zahl
                                Rad             Zentrierring                                         (mm)          (mm)             (kg)         (mm)      Datum

        5S1              PIUMA-C 19 B              ohne            130/5            --               71,6             45            800          2275      02/12


                                                                                                  ART der Befestigung:
                                     Befestigungsmittel        :     SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = OE Befestigungsmittel
                                                                             Anzugsdrehmoment: z.B. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wert-nachziehen

                                                                                                                                                          Anzugs-
                                                                       Hersteller           Fz-Typ            kW      ART       MASSE   SCHAFT   BUND
                                                                                                                                                        Drehmoment


                                                                       PORSCHE               996            221-254    SC   M14x1,5        47     KU     110/130

                                                                       PORSCHE               996             265       SC   M14x1,5        47     KU       130

                                                                       PORSCHE               996            309-331    SC   M14x1,5        47     KU       120

                                                                       PORSCHE               997            239-300    SC   M14x1,5        47     KU     110/130

                                                                       PORSCHE               970            220-294    SC   M14x1,5        47     KU       130




        Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller                    :                                                                                        PORSCHE


                                    Verkaufsbezeichnung        :                                                                                                 911

 Fahrzeugtyp                Betriebserlaubnis                kW               Reifen                   Auflagen zu Reifen                        Auflagen
996                       e13*95/54*0031*..,              221 - 254       305/25R19 92Y              11A; 24M; 260; 371; 53S;              Coupe; Cabrio;
                          e13*98/14*0031*..                                                          57F                                   Heckantrieb;
                                                                          315/25R19 94Y              11A; 24M; 261; 371; 53S;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     57F                                   12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                                           71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                                           73C; 740; 744; 74A;
                                                                                                                                           74H; 74P; 76B; 835;
                                                                                                                                           919; PDA




                                                                            Seite 1 von 6
244 | 49221-2012-0103-501-PORSCHE
                                  Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                               schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt!
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
                                                                             PIUMA-C 19 B
ANLAGE                          -1-                                Typ                                     GRÖSSE         11Jx19H2/EH2+
                                                                             11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER                      mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                     DATUM              01.11.2012



                                    Verkaufsbezeichnung    :                                                                          911

 Fahrzeugtyp               Betriebserlaubnis            kW            Reifen             Auflagen zu Reifen                 Auflagen
996                       e13*98/14*0031*..          265          305/25R19 92Y        11A; 24M; 260; 371; 53S;       Coupe;
                                                                                       57F                            nur Ausf. 911 GT3;
                                                                  315/25R19 94Y        11A; 24M; 261; 371; 53S;       MJ 2004;
                                                                                       57F                            Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                      71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                      73C; 740; 744; 74A;
                                                                                                                      74H; 74P; 76B; 835;
                                                                                                                      919; PDA

                                    Verkaufsbezeichnung    :                                                                  911 TURBO

 Fahrzeugtyp               Betriebserlaubnis            kW            Reifen             Auflagen zu Reifen                 Auflagen
996 TURBO                 e13*98/14*0059*..          309 - 331    305/25R19 92Y        11A; 24M; 260; 53S; 57F        Coupe; Cabrio;
                                                                  315/25R19 94Y        11A; 24M; 261; 53S; 57F        Allradantrieb;
                                                                                                                      nicht Turbo S;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                      71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                      73C; 740; 744; 74A;
                                                                                                                      74H; 74P; 76B; 835;
                                                                                                                      919; PDA

                                    Verkaufsbezeichnung    :                                                               911 CARRERA

 Fahrzeugtyp               Betriebserlaubnis             kW             Reifen            Auflagen zu Reifen                Auflagen
997                       e13*2001/116*0137*..        239 - 300     295/30R19 96Y        11A; 24M; 371; 53S;          Coupe; Cabrio;
                                                                                         57F                          Heckantrieb;
                                                                    295/30R19 96         11A; 24M; 371; 52J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         53S; 57F                     12A; 51A; 51E; 574;
                                                                    305/30R19 98Y        11A; 24M; 260; 371;          71K; 723; 725; 729;
                                                                                         53S; 57F                     73C; 740; 744; 74A;
                                                                                                                      74H; 74P; 76B; 835;
                                                                                                                      919; PDA

                                    Verkaufsbezeichnung    :                                                         911 CARRERA 4 / 4S

 Fahrzeugtyp               Betriebserlaubnis             kW             Reifen            Auflagen zu Reifen                Auflagen
997                       e13*2001/116*0137*..        239 - 300     295/30R19 96Y        53S; 57F                     Allradantrieb;
                                                                    295/30R19 96         51G; 52J; 53S; 57F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    305/30R19 98Y        53S; 57F                     12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                      71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                      73C; 740; 744; 74A;
                                                                                                                      74H; 74P; 76B; 835;
                                                                                                                      919; PDA




                                                                    Seite 2 von 6
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                                  Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
                                                                             PIUMA-C 19 B
ANLAGE                          -1-                                Typ                                     GRÖSSE         11Jx19H2/EH2+
                                                                             11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER                      mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                     DATUM              01.11.2012



                                    Verkaufsbezeichnung    :                                                                  911 TURBO

 Fahrzeugtyp               Betriebserlaubnis             kW             Reifen            Auflagen zu Reifen                Auflagen
997 TURBO                 e13*2001/116*1187*..        353 - 368     295/30R19 96Y        11A; 261; 53S; 57F           Allradantrieb;
                                                                    305/30R19 98Y        11A; 24M; 261; 53S;          nicht Turbo S;
                                                                                         57F                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                      71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                      73C; 740; 744; 74A;
                                                                                                                      74H; 74P; 76B; 835;
                                                                                                                      919; PDA

                                    Verkaufsbezeichnung    :                                                                 PANAMERA

 Fahrzeugtyp               Betriebserlaubnis             kW              Reifen             Auflagen zu Reifen              Auflagen
970                       e13*2007/46*0970*..,        220 - 316     285/40R19 103Y         11A; 24M; 260; 53S;        Limousine;
970N                      e13*2007/46*1143*..                                              57F                        Heckantrieb;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      auch S-Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 51E; 574;
                                                                                                                      71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                      73C; 740; 744; 74A;
                                                                                                                      74H; 74P; 76B; 835;
                                                                                                                      919; PDA; PPB


Auflagen

10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum
§19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der
Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit

                                                                    Seite 3 von 6
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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
                                                                             PIUMA-C 19 B
ANLAGE                          -1-                                Typ                                     GRÖSSE         11Jx19H2/EH2+
                                                                             11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER                      mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                     DATUM              01.11.2012


dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in
Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

12K)
Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-
Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

24M)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     das Hinweisblatt ist zu beachten!

260)
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der
Radmitte     vollständig   nach     innen    umzulegen.    In   das    Radhaus     ragende   Kunststoffteile,
Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen.
Das Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei
zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu
entnehmen.
      das Hinweisblatt ist zu beachten!

261)
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der
Radmitte vollständig nach außen um den [Wert „Z“] aufzuweiten. In das Radhaus ragende Kunststoffteile,
Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen.
Das Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei
zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu
entnehmen.
      das Hinweisblatt ist zu beachten!

371)
Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51E)


                                                                    Seite 4 von 6
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Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und
Achse 2 zulässig.

51G)
Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren
bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung),       freigegeben     ist.   Der     Loadindex,    das
Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und
die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

52J)
Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

53S)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe
des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

574)
Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht
aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise
und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit
automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet
werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über
die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie zulässig.

57F)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.

71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden. Bei der Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2mm zu
unbeweglichen Bremsteilen zu achten.

723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von
11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind
die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725)
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile
zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.

73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.


                                                                    Seite 5 von 6
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740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
    2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
        dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
        überprüfen.
    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals
        zu überprüfen.

744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.

74A)
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die
Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die,
in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74H)
Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses
verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der
Auflagefläche, müssen entfernt werden.

74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.

76B)
Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter
Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.

835)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeugausführungen mit Karbon-Keramikbremsanlage ist
nicht zulässig.

919)
Die Verwendung der Sonderräder / Rad-Reifenkombination an Sonderschutzfahrzeuge(n) der
Widerstandsklasse(n) VR1 / VR2 / VR3 VR5 / VR6 / VR7 / VRSG1 sowie der Widerstandklassen VR9 bis VR14,
oder an geländegängige(n) Fahrzeuge(n) der Schutzstufe B6/B7 ist unzulässig.

PDA)
Gegebenenfalls serienmäßig verbaute Distanzscheiben an der Vorder- und/oder Hinterachse müssen vor dem
Anbau der Leichtmetall-Sonderräder entfernt werden.

PPB)
Die Verwendung der Leichtmetall-Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser Ø
410mm an Achse 1, und Ø 350mm an Achse 2 nicht zulässig.




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ANLAGE           RADABDECKUNG                      Typ                                   GRÖSSE           11Jx19H2/EH2+
                                                            11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER       mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                  DATUM                01.11.2012


Hinweisblatt
Zu den im Gutachten 2012-ABE-PSA-0103 genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 240 – 250,
24A – 24Z. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar,
die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


                                                 Vorderachse

                                                                                         Bereich 30 Grad vor
      Bereich 30 Grad                          Bereich 50 Grad                            und 50 Grad hinter
     vor der Radmitte zu                    hinter der Radmitte zu                     der Radmitte zu Auflage
    Auflage 241 bzw. 245                    Auflage 242 bzw. 246                     241, 242, 245, 246, 24C, 24J,
                                                                                                 24O




                                                 Hinterachse

                                                                                          Bereich 30 Grad vor
      Bereich 30 Grad                         Bereich 50 Grad                              und 50 Grad hinter
     vor der Radmitte zu                     hinter der Radmitte                       der Radmitte zu Auflage
    Auflage 243 bzw. 247                  zu Auflage 244 bzw. 248                    243, 244, 247, 248, 24D, 24M,
                                                                                                  24N




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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
                  KAROSSERIE                                 PIUMA-C 19 B
ANLAGE                                  Typ                                               GRÖSSE           11Jx19H2/EH2+
                  FAHRZEUG                                   11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER        mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                  DATUM                01.11.2012


Hinweisblatt
Zu den im Gutachten 2012-ABE-PSA-0103 genannten Karosserieauflagen Nr. 250 ff. für Achse -1-
und 260 ff. für Achse -2-. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der
Radabdeckung dar, die in den Karosserieauflagen beschrieben sind.

                                              Grafik Darstellung




                                                  Vorderachse

      Auflage                   Wert „X“ in mm                    Wert „Y“ in mm                   Wert „Z“ in mm
         --                            --                                --                               --

                                                  Hinterachse

      Auflage                   Wert „X“ in mm                    Wert „Y“ in mm                   Wert „Z“ in mm
        260                           200                               200                               --
        261                           200                               200                              15




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                                                             PIUMA-C 19 B
ANLAGE              Technische Unterlagen           Typ                                   GRÖSSE           11Jx19H2/EH2+
                                                             11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER          mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                DATUM                01.11.2012



                              Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:

   Bezeichnung Unterlagen mit Änderung                                 Datum                Änderungsstand / Datum


 Festigkeitsgutachten         12-8043-A00-V01                        5/25/2012

    Nabenkappe                   EB.30 A/1                           04.05.2001
  Radbeschreibung            PiUMA-C 19 11x19                        01.10.2012
   Radzeichnung                 EB.320.02                                 12.01.2012 Stand: 19.10.2012

     Zentrierring                       --                               --
     Zentrierring                       --                               --
     Zentrierring                       --                               --

    Radschraube              82-145XX06-B-00                         17.07.2009




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                                                              PIUMA-C 19 B
ANLAGE             Technische Unterlagen             Typ                                   GRÖSSE           11Jx19H2/EH2+
                                                              11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER         mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                  DATUM                01.11.2012



Wuchtgewichte

Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist
auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.


Allgemeine Reifenhinweise

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91%
ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85%
ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85%
ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluss des
Sturzwinkels ist zu beachten.

Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.


Ersatzrad

Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des
serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.


Allgemeine Radhinweise

Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




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                                                              PIUMA-C 19 B
ANLAGE             KENNZEICHNUNG                    Typ                                     GRÖSSE         11Jx19H2/EH2+
                                                              11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER         mbDESIGN GmbH & Co. KG                                                   DATUM               01.11.2012


  1. Beschreibung

   Kennzeichnung des             Leichtmetall-Sonderrades              PIUMA-C         19     B     11Jx19H2/EH2+-
   11Jx19H2/EH2+

   Die Kennzeichnung des Leichtmetall -Sonderrades erfolgt mittels einer im Siebdruckverfahren
   bedruckten Sicherheitsfolie. Die Anbringung erfolgt im Bereich der Ventilöffnung. Die
   Sicherheitsfolie ist ein leicht zerstörbares Folienmaterial, das speziell für die übertragungssichere
   Kennzeichnung entwickelt wurde.

   Eine Übertragung von Sicherheitsetiketten aus diesen Folien in einem Stück auf einen anderen
   Untergrund ist bei ordnungsgemäßer Verklebung in ausreichende Größe auf den meisten
   Untergründen nicht möglich.

   Die Sicherheitsfolie entspricht den Anforderungen für Fabrikschilder, im Geltungsbereich zur
   Kennzeichnung von Fahrzeugteilen nach §22 StVZO. Die Folie schrumpft nicht und ist beständig
   gegen alle Witterungseinflüsse.

   Die Ausführung und die Anbringung entspricht dem Merkblatt "Fabrikschilder" für die Prüfung von
   Fabrikschildern aus Platten, Blechen und Folien sowie deren Befestigung durch Kleben -
   herausgegeben durch das KBA - Ausgabestand: Juli 2007

  2. Konstruktion

                                    Folie Dicke        Klebstoff          Schutzpapier
         Produkt       Farbe                            Dicke in                                      Schutzpapier
                                       in mm                              in mm (g/m2)
               Gelb                 0,020             350 mm              0,075                Verdichtetes Papier,
       3812
               matt                                   0,025               (90)                 einseitig silikonisiert
               Weiß                 0,020             350                 0,056                Glassine Papier,
       3812DSL
               matt                                   0,025               (62)                 beidseitig silikonisiert
                                    0,020             350                 0,19                 Polybeschichtetes
                   Transp.
       3813                                                                                    Papier, einseitig
                   matt                               0,025               (170)
                                                                                               silikonisiert

  3. Physikalische Merkmale

                      Material                                       Polyurethan Mischpolymerisat
       Temperaturbeständigkeit                     –40°C bis+120°C
       (verklebt auf Aluminium)                    keine sichtbare Veränderung
       Formstabilität                              Kennzahl 02
       (geprüft nach DIN 30646)                    (Schrumpfung < 0,2%)
       Brandverhalten im                           Selbstlöschend nach 15 Sekunden, tropft
       verklebten Zustand                          nicht ab
       Deckkraft                                   Deckt kontrastreiche Farben des Untergrundes gut ab
       Salzsprüh                                   150 h
       (nach DIN 50021 SS)                         keine Beanstandung
       Pilz                                        pilzbeständig, nicht pilzfördernd
                                                   verursacht keine Korrosion auf
       Untergrundkorrosion                         dem beklebten Untergrund
                                                   Selbstkleber auf Acrylat-Basis, Serie 350, geeignet für
       Kleber                                      Polyethylen und Polypropylen
       Klebstoffart                                PNS (permanent haftender, Niedrigtemperatur-,
       (nach DIN 30646)                            Sonderklebstoff)
       Minimale Verklebetemperatur                 +4°C


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                                                            11Jx19H2/EH2+
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  4. Funktionstüchtigkeit / Haltbarkeit

     Haltbarkeit: Im Außeneinsatz: min. 5 Jahre / Im Inneneinsatz: nahezu unbegrenzt
     Lagerfähigkeit: 2 Jahre Empfohlene Lagerkondition: 23°C / 50% relative Luftfeuchtigkeit. Eine
     Aufbewahrung der Folien-/ Schilderrollen in Polybeuteln ist zu empfehlen.

  5. Verarbeitung

                                          Bedruckung: Siebdruck
      Bedruckung                          Hinweis: Der Basisdruck ist auch auf die Chemikalienbeständigkeit
                                          resistent!
                                          Die spezielle Oberflächenbeschichtung der Thermoscriptfolien eignet sich
                                          sehr gut für die Nachbeschriftung im Thermotransferdruck-verfahren. Das
                                          optische Erscheinungsbild und die Belastbarkeit der Nachbeschriftung
      Thermotransferdruck                 sind abhängig von dem verwendeten Farbband. Um ein optimales
                                          Druckbild       zu    erzielen,     müssen      gegebenenfalls       die
                                          Druckgeschwindigkeit und die Übertragungstemperatur der
                                          Heizleiste variiert werden.
                                          Scharfe Messer sowie minimale Bahnspannung und der Einsatz des
      Stanzung                            beidseitig silikonisierten Schutzpapiers sind zu empfehlen, um
                                          Auswirkungen eines möglichen Klebstoffaustrittes zu vermeiden.
      Vorbehandlung von                   Siehe Verarbeitungsinformation des Herstellers
      Untergründen /
      Verklebung

  6. Beanspruchung gegen Klimabeanspruchung

     Gem. SFW 0,2 S DIN 50018 - Beanspruchung 2 Zyklen: keine Veränderung
     Folie verklebt auf rostfreiem Stahl, geprüft bei 72 h Lagerung in Normalklima 23/50, DIN 50014.

  7. Beständigkeit gegen Chemikalien und Lösungsmittel

     Die Folie ist beständig gegen die meisten mineralischen Öle und Fette, Kraftstoffe, aliphatische
     Lösungsmittel, schwache Säuren, Salze und Alkalien, wie z.B.:

             Belastungsmittel                       Belastungszeit                              Resultat
     Heptan                                                 4h                      Keine Beanstandung
     Petroleum                                              4h                      Keine Beanstandung
     Diesel                                                 4h                      Keine Beanstandung
     Motoröl SAE 15W40                                      4h                      Keine Beanstandung
     Scheibenreiniger                                       4h                      Keine Beanstandung
     IPA                                                    4h                      Keine Beanstandung
     Industriereiniger (Zitrone)                            4h                      Keine Beanstandung
     Pril                                                   4h                      Keine Beanstandung
     Säure (PH 4)                                           4h                      Keine Beanstandung
     Lauge (PH 10)                                          4h                      Keine Beanstandung
     Urin (menschlich/tierisch)                             4h                      Keine Beanstandung

     Folie verklebt auf rostfreiem Stahl, geprüft nach 72 h Lagerung in Normalklima 23/50, DIN 50014.




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                                                                            11Jx19H2/EH2+
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  8. Spezifikation

     Zugelassen für Innen- und Außenanwendungen.
     Das Qualitätssicherungssystem des Herstellwerkes ist nach EN ISO 9001-2000 zertifiziert.

  9. Typzeichen - Größe / Platzierung

                 Grafische Darstellung -MUSTER-                                                  Bilddarstellung -MUSTER-
                          Variante -1-




      ©C P2012

                               Variante -2-




      ©C P2012

                               Variante -3-                                           NUR BEI EXTREMEN PLATZMANGEL ZUL ÄSSIG!




      ©C P2012
     Di e Da rstellun gen die ne n ledi glich d er nä her en Ansch au ung . Ände run ge n in Art , Ausse hen u nd Di me n sion ist d en t at sä chlich en
     Pla tzver hält nissen g esch uldet . Irr tu m u nd Änd eru ng en bleibe n vo rbe halt en .




                                                                  Seite 3 von 4

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                                                             11Jx19H2/EH2+
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  10. Bilddarstellung PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+ 11Jx19H2/EH2+


     Bild -1-




     Bild -2-




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 Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad          Typ: PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+
 des Herstellers / Importeurs: mbDESIGN GmbH & Co. KG
 liegt ein Gutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder
 Anbau des Techn. Dienst PSA – Prüflabor Süd Automotive GmbH, Bad Bramstedt vor.


 Bericht-Nr.: 2012-ABE-PSA-0103        Datum: 01.11.2012

 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:          ,                          Fahrzeugtyp:        ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
 bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                              Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahme:                                          a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.


                                             Fahrzeugbeschreibung
                                                                                               P.2
 B     -           2.1           2.2                     L      -           9         -        P.4
                                                                                                        /-                          T       -
 J                          4                           18      -                                19      -
 E                                       3              20      -                                   G    -
 D.1   -                                                12      -               13        -                       Q       -
                                                        V.7     -               F.1       -                    F.2        -
       -                                                7.1     -               7.2       -                    7.3        -
 D.2
       -                                                8.1     -               8.2       -                    8.3        -
       -                                                U.1     -               U.2       -                    U.3        -
 D.3   -                                                O.1     -               O.2       -                  S.1      -       S.2       -
 2     -                                                15.1    -
                                                        15.2    -
 5
                                                        15.3    -
 V.9   -                                                 R      -                                                             11    -
 14                                                      K      -
 P.3   -                                                 6      -                         17    -            16       -
 10    -        14.1            P.1      -              21      -
       -
       -
 22    -
       -
       -


                                                    Seite 1 von 1

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