Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49219
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8,5 J x 19 H2/EH2+
Typ: PIUMA-C 19A 8,5Jx19H2/EH2+
Inhaber der ABE mbDESIGN GmbH & Co.KG
und Hersteller: DE-63571 Gelnhausen
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49219
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49219
Die ABE-Nr. 49219 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 H2/EH2+ ,
Typ PIUMA-C 19A 8,5Jx19H2/EH2+, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr.
2012-ABE-PSA-0101 vom 01.11.2012 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der Anlage Nr. 1 des Gutachtens
genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Woche, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Prüflabors Süd GmbH,
Bad Bramstedt, vom 01.11.2012 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 13.02.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 2012-ABE-PSA-0101, zur Genehmigung vorgelegt am: 12.02.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49219
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
2012-ABE-PSA-0101
CP-66
GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINER
ABE 49219
2012-ABE-PSA-0101
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Antragsteller : Im Steinigen Graben 18
D-63571 Gelnhausen
Art : Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
Typ : PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+
Radname : PIUMA
Sonderrad-Größe : 8,5Jx19H2/EH2+
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung einer ABE verliert
seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. HINWEISE
Der Radtyp PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ ist mit dem Radname PIUMA für die Sonderrad-
Größe 8,5Jx19H2/EH2+ gekennzeichnet. Es können noch zusätzliche Kontrollkennzeichen
angebracht sein!
Das Leichtmetall-Sonderrad PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ (KBA49219) an Achse 1 ist in
Verbindung mit dem Sonderrad PIUMA-C 19 B 9,5Jx19H2/EH2+ (KBA49220) an Achse 2
zulässig.
Siehe Gutachten zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis 2012-ABE-PSA-0102 (KBA
49220).
Das Leichtmetall-Sonderrad PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ (KBA49219) an Achse 1 ist in
Verbindung mit dem Sonderrad PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+ (KBA49221) an Achse 2
zulässig.
Siehe Gutachten zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis 2012-ABE-PSA-0103 (KBA
49221).
Prüflabor Süd GmbH · Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt
HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Dipl.-Ing. Renato Rittel · Peter Kleingarn
Steuernummer-Nr. 11294WV · Umsatzsteuer-ID-Nr./VAT-ID DE267048415
BANK Raiffeisenbank eG · BLZ 200 691 30 · KONTO 332 461 · IBAN DE33200691300000332461 · BIC/SWIFT GENODEF1BBR
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Die Zentrierung des Leichtmetall-Sonderrades erfolgt über Zentrierringe ww. aus den
Werkstoffen Kunststoff oder Aluminium. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über
240km/h sind ausschließlich Zentrierringe aus dem Werkstoff Aluminium zu verwenden. Die
Radausführungen die fixgebohrt sind, und ohne Zentrierring auskommen sind hiervon
ausgenommen.
0.1 Aufstellung
Kennzeichnung
Radausführung Zentrierring Abmessungen Werkstoff
Zentrierring
1 5E2 JA Ø78,1 - Ø60,1 60,1 Kunststoff ww. Aluminium
2 5E JA Ø78,1 - Ø60,1 60,1 Kunststoff ww. Aluminium
3 5E2 JA Ø78,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff ww. Aluminium
4 5E JA Ø78,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff ww. Aluminium
5 5E2 JA Ø78,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff ww. Aluminium
6 5E JA Ø78,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff ww. Aluminium
7 5E2 JA Ø78,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff ww. Aluminium
8 5E JA Ø78,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff ww. Aluminium
9 5F NEIN ohne Ring -- Kunststoff ww. Aluminium
10 5P2 JA Ø78,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff ww. Aluminium
11 5B JA Ø78,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff ww. Aluminium
12 5R1 JA Ø78,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff ww. Aluminium
13 5R JA Ø78,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff ww. Aluminium
14 5P2 JA Ø78,1 - Ø66,5 66,5 Kunststoff ww. Aluminium
15 5P2 JA Ø78,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff ww. Aluminium
16 5B JA Ø78,1 - Ø66,5 66,6 Kunststoff ww. Aluminium
17 5B JA Ø78,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff ww. Aluminium
18 5R1 JA Ø78,1 - Ø66,5 66,5 Kunststoff ww. Aluminium
19 5R1 JA Ø78,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff ww. Aluminium
20 5R JA Ø78,1 - Ø66,5 66,5 Kunststoff ww. Aluminium
21 5R JA Ø78,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff ww. Aluminium
22 5C2 JA Ø78,1 - Ø56,1 56,1 Kunststoff ww. Aluminium
23 5C JA Ø78,1 - Ø56,1 56,1 Kunststoff ww. Aluminium
24 5C1 JA Ø78,1 - Ø56,1 56,1 Kunststoff ww. Aluminium
25 5C2 JA Ø78,1 - Ø56,6 56,6 Kunststoff ww. Aluminium
26 5C JA Ø78,1 - Ø56,6 56,6 Kunststoff ww. Aluminium
27 5C1 JA Ø78,1 - Ø56,6 56,6 Kunststoff ww. Aluminium
28 5C2 JA Ø78,1 - Ø60,1 60,1 Kunststoff ww. Aluminium
29 5C JA Ø78,1 - Ø60,1 60,1 Kunststoff ww. Aluminium
30 5C1 JA Ø78,1 - Ø60,1 60,1 Kunststoff ww. Aluminium
31 5C2 JA Ø78,1 - Ø64,1 64,1 Kunststoff ww. Aluminium
32 5C JA Ø78,1 - Ø64,1 64,1 Kunststoff ww. Aluminium
33 5C1 JA Ø78,1 - Ø64,1 64,1 Kunststoff ww. Aluminium
34 5C2 JA Ø78,1 - Ø66,1 66,1 Kunststoff ww. Aluminium
35 5C JA Ø78,1 - Ø66,1 66,1 Kunststoff ww. Aluminium
36 5C1 JA Ø78,1 - Ø66,1 66,1 Kunststoff ww. Aluminium
37 5C2 JA Ø78,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff ww. Aluminium
38 5C JA Ø78,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff ww. Aluminium
39 5C1 JA Ø78,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff ww. Aluminium
40 5C2 JA Ø78,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff ww. Aluminium
41 5C JA Ø78,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff ww. Aluminium
42 5C1 JA Ø78,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff ww. Aluminium
43 5C2 JA Ø78,1 - Ø68,1 68,1 Kunststoff ww. Aluminium
44 5C JA Ø78,1 - Ø68,1 68,1 Kunststoff ww. Aluminium
45 5C1 JA Ø78,1 - Ø68,1 68,1 Kunststoff ww. Aluminium
46 5C2 JA Ø78,1 - Ø70,1 70,1 Kunststoff ww. Aluminium
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2012-ABE-PSA-0101
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Kennzeichnung
Radausführung Zentrierring Abmessungen Werkstoff
Zentrierring
47 5C JA Ø78,1 - Ø70,1 70,1 Kunststoff ww. Aluminium
48 5C1 JA Ø78,1 - Ø70,1 70,1 Kunststoff ww. Aluminium
49 5C2 JA Ø78,1 - Ø70,5 70,5 Kunststoff ww. Aluminium
50 5C JA Ø78,1 - Ø70,5 70,5 Kunststoff ww. Aluminium
51 5C1 JA Ø78,1 - Ø70,5 70,5 Kunststoff ww. Aluminium
52 5C4 JA Ø78,1 - Ø70,2 70,2 Kunststoff ww. Aluminium
53 5C6 NEIN ohne Ring -- Kunststoff ww. Aluminium
54 5C4 JA Ø78,1 - Ø71,6 71,6 Kunststoff ww. Aluminium
55 5G JA Ø78,1 - Ø64,1 64,1 Kunststoff ww. Aluminium
56 5G2 JA Ø78,1 - Ø64,1 64,1 Kunststoff ww. Aluminium
57 5G1 JA Ø78,1 - Ø64,1 64,1 Kunststoff ww. Aluminium
58 5G JA Ø78,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff ww. Aluminium
59 5G2 JA Ø78,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff ww. Aluminium
60 5L1 NEIN ohne Ring -- Kunststoff ww. Aluminium
61 5G1 JA Ø78,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff ww. Aluminium
62 5G JA Ø78,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff ww. Aluminium
63 5G2 JA Ø78,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff ww. Aluminium
64 5G1 JA Ø78,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff ww. Aluminium
65 5N NEIN ohne Ring -- Kunststoff ww. Aluminium
66 5G JA Ø78,1 - Ø72,6 72,6 Kunststoff ww. Aluminium
67 5G2 JA Ø78,1 - Ø72,6 72,6 Kunststoff ww. Aluminium
68 5G1 JA Ø78,1 - Ø72,6 72,6 Kunststoff ww. Aluminium
69 5G JA Ø78,1 - Ø74,1 74,1 Kunststoff ww. Aluminium
70 5G2 JA Ø78,1 - Ø74,1 74,1 Kunststoff ww. Aluminium
71 5Z1 NEIN ohne Ring -- Kunststoff ww. Aluminium
72 5S1 NEIN ohne Ring -- Kunststoff ww. Aluminium
0.2 Befestigung
Die Leichtmetall-Sonderräder PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ werden mit
Kegelbundschrauben/-muttern mit einem Kegelwinkel 60° bzw. Kugelbundschrauben mit
Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in der DIN
Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.
Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben
der im jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.
0.3 Kombination
ACHSE 1: PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ in Verbindung mit ACHSE 2: PIUMA-C 19 B
9,5Jx19H2/EH2+ ww./oder PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+
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2012-ABE-PSA-0101
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
I. ÜBERSICHT
Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- zul. zul. gültig
Einpress-
kreis loch Rad- Abroll- ab
Ausführung tiefe
(mm) last umfang Fertig.
Kennzeichnung
/-zahl
Rad Zentrierring (mm) (mm) (kg) (mm) Datum
5E2 PIUMA-C 19 5E2 Ø78,1 - Ø60,1 5/108 60,1 28 815 2275 2/2012
5E PIUMA-C 19 5E Ø78,1 - Ø60,1 5/108 60,1 45 735 2275 2/2012
5E2 PIUMA-C 19 5E2 Ø78,1 - Ø63,4 5/108 63,4 28 815 2275 2/2012
5E PIUMA-C 19 5E Ø78,1 - Ø63,4 5/108 63,4 45 735 2275 2/2012
5E2 PIUMA-C 19 5E2 Ø78,1 - Ø65,1 5/108 65,1 28 815 2275 2/2012
5E PIUMA-C 19 5E Ø78,1 - Ø65,1 5/108 65,1 45 735 2275 2/2012
5E2 PIUMA-C 19 5E2 Ø78,1 - Ø67,1 5/108 67,1 28 815 2275 2/2012
5E PIUMA-C 19 5E Ø78,1 - Ø67,1 5/108 67,1 45 735 2275 2/2012
5F PIUMA-C 19 5F ohne Ring 5/110 65,1 35 735 2275 2/2012
5P2 PIUMA-C 19 5P2 Ø78,1 - Ø57,1 5/112 57,1 25 815 2275 2/2012
5B PIUMA-C 19 5B Ø78,1 - Ø57,1 5/112 57,1 35 735 2275 2/2012
5R1 PIUMA-C 19 5R1 Ø78,1 - Ø57,1 5/112 57,1 40 825 2275 2/2012
5R PIUMA-C 19 5R Ø78,1 - Ø57,1 5/112 57,1 45 735 2275 2/2012
5P2 PIUMA-C 19 5P2 Ø78,1 - Ø66,5 5/112 66,5 25 815 2275 2/2012
5P2 PIUMA-C 19 5P2 Ø78,1 - Ø66,6 5/112 66,6 25 815 2275 2/2012
5B PIUMA-C 19 5B Ø78,1 - Ø66,5 5/112 66,5 35 735 2275 2/2012
5B PIUMA-C 19 5B Ø78,1 - Ø66,6 5/112 66,6 35 735 2275 2/2012
5R1 PIUMA-C 19 5R1 Ø78,1 - Ø66,5 5/112 66,5 40 825 2275 2/2012
5R1 PIUMA-C 19 5R1 Ø78,1 - Ø66,6 5/112 66,6 40 825 2275 2/2012
5R PIUMA-C 19 5R Ø78,1 - Ø66,5 5/112 66,5 45 735 2275 2/2012
5R PIUMA-C 19 5R Ø78,1 - Ø66,6 5/112 66,6 45 735 2275 2/2012
5C2 PIUMA-C 19 5C2 Ø78,1 - Ø56,1 5/114,3 56,1 28 815 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C Ø78,1 - Ø56,1 5/114,3 56,1 35 735 2275 2/2012
5C1 PIUMA-C 19 5C1 Ø78,1 - Ø56,1 5/114,3 56,1 45 735 2275 2/2012
5C2 PIUMA-C 19 5C2 Ø78,1 - Ø56,6 5/114,3 56,6 28 815 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C Ø78,1 - Ø56,6 5/114,3 56,6 35 735 2275 2/2012
5C1 PIUMA-C 19 5C1 Ø78,1 - Ø56,6 5/114,3 56,6 45 735 2275 2/2012
5C2 PIUMA-C 19 5C2 Ø78,1 - Ø60,1 5/114,3 60,1 28 815 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C Ø78,1 - Ø60,1 5/114,3 60,1 35 735 2275 2/2012
5C1 PIUMA-C 19 5C1 Ø78,1 - Ø60,1 5/114,3 60,1 45 735 2275 2/2012
5C2 PIUMA-C 19 5C2 Ø78,1 - Ø64,1 5/114,3 64,1 28 815 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C Ø78,1 - Ø64,1 5/114,3 64,1 35 735 2275 2/2012
5C1 PIUMA-C 19 5C1 Ø78,1 - Ø64,1 5/114,3 64,1 45 735 2275 2/2012
5C2 PIUMA-C 19 5C2 Ø78,1 - Ø66,1 5/114,3 66,1 28 815 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C Ø78,1 - Ø66,1 5/114,3 66,1 35 735 2275 2/2012
5C1 PIUMA-C 19 5C1 Ø78,1 - Ø66,1 5/114,3 66,1 45 735 2275 2/2012
5C2 PIUMA-C 19 5C2 Ø78,1 - Ø66,6 5/114,3 66,6 28 815 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C Ø78,1 - Ø66,6 5/114,3 66,6 35 735 2275 2/2012
5C1 PIUMA-C 19 5C1 Ø78,1 - Ø66,6 5/114,3 66,6 45 735 2275 2/2012
5C2 PIUMA-C 19 5C2 Ø78,1 - Ø67,1 5/114,3 67,1 28 815 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C Ø78,1 - Ø67,1 5/114,3 67,1 35 735 2275 2/2012
5C1 PIUMA-C 19 5C1 Ø78,1 - Ø67,1 5/114,3 67,1 45 735 2275 2/2012
5C2 PIUMA-C 19 5C2 Ø78,1 - Ø68,1 5/114,3 68,1 28 815 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C Ø78,1 - Ø68,1 5/114,3 68,1 35 735 2275 2/2012
5C1 PIUMA-C 19 5C1 Ø78,1 - Ø68,1 5/114,3 68,1 45 735 2275 2/2012
5C2 PIUMA-C 19 5C2 Ø78,1 - Ø70,1 5/114,3 70,1 28 815 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C Ø78,1 - Ø70,1 5/114,3 70,1 35 735 2275 2/2012
5C1 PIUMA-C 19 5C1 Ø78,1 - Ø70,1 5/114,3 70,1 45 735 2275 2/2012
5C2 PIUMA-C 19 5C2 Ø78,1 - Ø70,5 5/114,3 70,5 28 815 2275 2/2012
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2012-ABE-PSA-0101
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- zul. zul. gültig
Einpress-
kreis loch Rad- Abroll- ab
Ausführung tiefe
(mm) last umfang Fertig.
Kennzeichnung
/-zahl
Rad Zentrierring (mm) (mm) (kg) (mm) Datum
5C PIUMA-C 19 5C Ø78,1 - Ø70,5 5/114,3 70,5 35 735 2275 2/2012
5C1 PIUMA-C 19 5C1 Ø78,1 - Ø70,5 5/114,3 70,5 45 735 2275 2/2012
5C4 PIUMA-C 19 5C4 Ø78,1 - Ø70,2 5/115 70,2 40 825 2275 2/2012
5C6 PIUMA-C 19 5C6 ohne Ring 5/115 71,6 20 815 2275 2/2012
5C4 PIUMA-C 19 5C4 Ø78,1 - Ø71,6 5/115 71,6 40 825 2275 2/2012
5G PIUMA-C 19 5G Ø78,1 - Ø64,1 5/120 64,1 28 815 2275 2/2012
5G2 PIUMA-C 19 5G2 Ø78,1 - Ø64,1 5/120 64,1 35 735 2275 2/2012
5G1 PIUMA-C 19 5G1 Ø78,1 - Ø64,1 5/120 64,1 42 860 2140 2/2012
5G PIUMA-C 19 5G Ø78,1 - Ø65,1 5/120 65,1 28 815 2275 2/2012
5G2 PIUMA-C 19 5G2 Ø78,1 - Ø65,1 5/120 65,1 35 735 2275 2/2012
5L1 PIUMA-C 19 5L1 ohne Ring 5/120 65,1 42 860 2140 2/2012
5G1 PIUMA-C 19 5G1 Ø78,1 - Ø65,1 5/120 65,1 42 860 2140 2/2012
5G PIUMA-C 19 5G Ø78,1 - Ø67,1 5/120 67,1 28 815 2275 2/2012
5G2 PIUMA-C 19 5G2 Ø78,1 - Ø67,1 5/120 67,1 35 735 2275 2/2012
5G1 PIUMA-C 19 5G1 Ø78,1 - Ø67,1 5/120 67,1 42 860 2140 2/2012
5N PIUMA-C 19 5N ohne Ring 5/120 72,6 20 815 2275 2/2012
5G PIUMA-C 19 5G Ø78,1 - Ø72,6 5/120 72,6 28 815 2275 2/2012
5G2 PIUMA-C 19 5G2 Ø78,1 - Ø72,6 5/120 72,6 35 735 2275 2/2012
5G1 PIUMA-C 19 5G1 Ø78,1 - Ø72,6 5/120 72,6 42 860 2140 2/2012
5G PIUMA-C 19 5G Ø78,1 - Ø74,1 5/120 74,1 28 815 2275 2/2012
5G2 PIUMA-C 19 5G2 Ø78,1 - Ø74,1 5/120 74,1 35 735 2275 2/2012
5Z1 PIUMA-C 19 5Z1 ohne Ring 5/127 71,6 35 815 2275 2/2012
5S1 PIUMA-C 19 5S1 ohne Ring 5/130 71,6 50 815 2310 2/2012
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2012-ABE-PSA-0101
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
I.1. BESCHREIBUNG DER SONDERRÄDER
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Antragsteller : Im Steinigen Graben 18
D-63571 Gelnhausen
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Hersteller : Im Steinigen Graben 18
D-63571 Gelnhausen
Handelsmarke : ETA BETA
Einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit
Art der Sonderräder : unsymmetrischen Tiefbett und Doppelhump;
Nabenbohrung durch Deckel verschlossen
Einteiliges Aluminiumgussrad mit 10
Beschreibung des Design :
Speichen in Y-Form und Nabenabdeckung
Pulverpolyesterbeschichtung in
Korrosionsschutz : unterschiedlicher Farbgebung, ww. Front
poliert
Radgewicht : 13,400kg (unlackiert)
Hinweis zum Sonderrad
Die Ausführung(en) 5N | 5G| 5G2 | 5G1 des Sonderrades PIUMA-C 19 A werden mit HUMP
EH2+ gem. E.T.R.T.O. ausgeführt.
I.2. RADANSCHLUSS DER SONDERRÄDER
- siehe Anlage(n)
Anlage 1 - 7 Seite(n)
I.3. KENNZEICHNUNG DER SONDERRÄDER
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite
eingegossen bzw. eingeprägt: (siehe Beispiel)
RADAUSSENSEITE RADINNENSEITE
KBA-Typzeichen : KBA 49219 : --
Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL
Handelsbezeichnung /-marke : -- : ETA BETA
Ausführung / Typ : -- : z.B. PIUMA-C 19 A 5E2
Hersteller : -- : ETA BETA
Sonderrad-Größe : -- : 8,5Jx19H2/EH2+
Lochkreis (mm) : -- : z.B. 112
Einpresstiefe (mm) : -- : z.B. ET50
Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN ITALY
Herstellungsdatum : -- : Datumsgitter
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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Die KBA-Nummer ist an der Radaußenseite mittels eines bedruckten Sicherheitsfolien-
Aufklebers angebracht (siehe Anlage: Kennzeichnung). Zusätzlich können noch verschiedene
Kontrollkennzeichen angebracht sein!
I.4. VERWENDUNGSBREICH
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländewagen vorgesehen.
II. SONDERRADPRÜFUNG
Sonderradprüfungen siehe Bericht-Nummer: 12-8037-A00-V01, TÜV Pfalz Verkehrswesen
GmbH, Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim, Königsberger Strasse 20d, D-67245
Lambsheim, 4/24/2012
III. ANBAU- UND VERWENDUNGSPRÜFUNG
III.1. ANBAUUNTERSUCHUNG AM FAHRZEUG
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden
Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei dem im
Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.
III.2. FAHRVERSUCHE
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung
liegen vor.
--
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der
Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-
20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-
Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen
unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei
den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der
Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht
zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-
Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. FAHRWERKSFESTIGKEIT
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen
Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
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2012-ABE-PSA-0101
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
IV. ZUSAMMENFASSUNG
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine
technischen Bedenken.
Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder
gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen
Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in masslicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer
Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- in Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. UNTERLAGEN UND ANLAGEN
V.1. VERWENDUNGSBEREICHSANLAGEN
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Allg.
Anlage Ausführung ET erstellt am
Hinweise
DR. ING. H.C. F. PORSCHE
1 5S1 50 01.11.2012 liegt bei
AG
V.2. ALLGEMEINE HINWEISE
- siehe Anlage:
Radabdeckung – 1 Seite(n)
Karosserie Fahrzeug – 1 Seite(n)
V.3. TECHNISCHE UNTERLAGEN
- siehe Anlage:
Technische Unterlagen – 2 Seite(n)
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2012-ABE-PSA-0101
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
VI. BEMERKUNGEN
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
( FAKT Certification Services - Register-Nr. 01 06 004 - Erstzertifizierung 20.07.2006 - Gültig bis
03.11.2013 )
VII. ANMERKUNGEN
Dieses Gutachten umfasst Seite(n) 1 bis 9, sowie die unter Punkt V.3. angeführten Anlagen und darf
nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Bad Bramstedt, 01.11.2012
Prüflabor Süd GMBH
Akkreditiert von der Benennungsstelle
des Kraf tf ahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
KBA-P 00081-09
Der Sachverständige
Chr. P f e i l
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2012-ABE-PSA-0101
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
ANLAGE -1- Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
DR. ING. H.C. F. PORSCHE AG - 0583
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8,5Jx19H2/EH2+ Einpresstiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführungsbezeichnung Loch- zul. zul. gültig
Mitten- Einpress-
kreis Zentrierring Rad- Abroll- ab
Ausführung loch tiefe
(mm) Werkstoff last umfang Fertig.
Kennzeichnung
/-zahl
Rad Zentrierring (mm) (mm) (kg) (mm) Datum
5S1 PIUMA-C 19 A ohne 130/5 -- 71,6 50 815 2310 02/12
ART der Befestigung:
SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = OE
Befestigungsmittel : Befestigungsmittel
Anzugsdrehmoment: z.B. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wert-nachziehen
Anzugs-
Hersteller Fz-Typ kW ART MASSE SCHAFT BUND
Drehmoment
PORSCHE 996 221-254 OE M14x1,5 29 KU 110/130
PORSCHE 996 265 OE M14x1,5 29 KU 130
PORSCHE 996 309-331 OE M14x1,5 29 KU 120
PORSCHE 997 239-300 OE M14x1,5 29 KU 110/130
PORSCHE 991 257-294 OE M14x1,5 29 KU 110/130
PORSCHE 970 220-294 OE M14x1,5 29 KU 130
PORSCHE 986 155-237 OE M14x1,5 29 KU 120
PORSCHE 987 155-237 OE M14x1,5 29 KU 110/130
PORSCHE 981 195-232 OE M14x1,5 29 KU 110/130
Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller : PORSCHE
Verkaufsbezeichnung : 911
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
996 e13*95/54*0031*.., 221 - 235/35R19 87Y 371; 53S; 55M; 57E Coupe; Cabrio;
e13*98/14*0031*.. 254 235/35R19 87 371; 51G; 52J; 53S; 57E Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R19 89Y 11A; 24J; 250; 371; 53S;
12A; 51A; 51E; 574;
57E
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74D;
74H; 74P; 76A; 835;
919; PDA
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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
ANLAGE -1- Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Verkaufsbezeichnung : 911
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
996 e13*98/14*0031*.. 265 235/35R19 87Y 371; 53S; 55M; 57E Coupe;
235/35R19 87 371; 51G; 52J; 53S; 57E nur Ausf. 911 GT3;
MJ 2004;
245/30R19 89Y 11A; 24J; 250; 371; 53S; Heckantrieb;
57E
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74D;
74H; 74P; 76A; 835;
919; PDA
Verkaufsbezeichnung : 911 TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
996 TURBO e13*98/14*0059*.. 309 - 235/35R19 87Y 371; 53S; 55M; 57E Coupe; Cabrio;
331 235/35R19 87 371; 51G; 52J; 53S; 57E Allradantrieb;
nicht Turbo S;
245/30R19 89Y 11A; 24J; 250; 371; 53S;
10B; 11B; 11G; 11H;
57E
12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74D;
74H; 74P; 76A; 835;
919; PDA
Verkaufsbezeichnung : 911 CARRERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
997 e13*2001/116*0137*.. 239 - 300 235/35R19 87Y 371; 53S; 55M; 57E Coupe; Cabrio;
235/35R19 87 371; 51G; 52J; 53S; Heckantrieb;
57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74D;
74H; 74P; 76A; 835;
919; PDA
Verkaufsbezeichnung : 911 CARRERA 4 / 4S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
997 e13*2001/116*0137*.. 239 - 300 235/35R19 87Y 371; 53S; 55M; 57E Allradantrieb;
235/35R19 87 51G; 52J; 53S; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74D;
74H; 74P; 76A; 835;
919; PDA
Seite 2 von 7
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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
ANLAGE -1- Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Verkaufsbezeichnung : 911 TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
997 TURBO e13*2001/116*0177*.. 353 - 368 235/35R19 87Y 371; 53S; 55M; 57E Allradantrieb;
235/35R19 87 51G; 52J; 53S; 57E nicht Turbo S;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74D;
74H; 74P; 76A; 835;
919; PDA
Verkaufsbezeichnung : 911 CARRERA / -S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
991 e13*2007/46*1187*.. 257 - 294 235/40R19 92Y 371; 51G; 53S; 57E Coupe; Cabrio;
235/40R19 92 371; 51G; 52J; 53S; Heckantrieb;
57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74D;
74H; 74P; 76A; 835;
919; PDA
Verkaufsbezeichnung : 911 CARRERA 4 / -S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
991 e13*2007/46*1187*.. 257 - 294 235/40R19 92Y 12A; 51G; 53S; 57E Coupe; Cabrio;
235/40R19 92 12K; 51G; 52J; 53S; Allradantrieb;
57E 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 51E; 574; 71K;
723; 725; 729; 73C;
740; 744; 74D; 74H;
74P; 76A; 835; 919;
PDA
Verkaufsbezeichnung : PANAMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
970 e13*2007/46*0970*.., 220 - 294 255/45R19 100Y 371; 51G; 53S; 57E Limousine;
970N e13*2007/46*1143*.. 255/45R19 100 371; 51G; 52J; 53S; Heckantrieb;
57E auch S-Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74D;
74H; 74P; 76A; 835;
919; PDA; PPA
Seite 3 von 7
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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
ANLAGE -1- Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Verkaufsbezeichnung : BOXSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
986 e13*95/54*0020*.., 150 - 196 225/35R19 88Y 11A; 250; 371; 53S; Coupe, Cabrio;
e13*98/14*0020*.. 57E Heckantrieb;
235/35R19 87W 11A; 250; 371; 53S; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E 12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74D;
74H; 74P; 76A; 835;
919; PDA
Verkaufsbezeichnung : BOXSTER / CAYMANN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
987 e13*2001/116*0141*.. 155 - 235 235/35R19 87Y 11A; 250; 371; 53S; Coupe, Cabrio;
57E Heckantrieb;
235/35R19 87 11A; 250; 371; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J; 53S; 57E 12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74D;
74H; 74P; 76A; 835;
919; PDA
Verkaufsbezeichnung : BOXSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
981 e13*2007/46*1185*.. 195 - 232 235/40R19 92Y 371; 53S; 55M; 57E Coupe, Cabrio;
235/40R19 92 371; 51G; 52J; 53S; Heckantrieb;
57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74D;
74H; 74P; 76A; 835;
919; PDA
Auflagen
10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19
StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der
Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
ANLAGE -1- Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte
Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K)
Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-
Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24J)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
250)
An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte
vollständig nach innen umzulegen. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind
unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten
Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
371)
Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E)
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und
Achse 2 zulässig.
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
ANLAGE -1- Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
51G)
Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren
bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das
Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und
die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)
Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe
des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
55M)
Es sind nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate zulässig. Die entsprechenden Hinweise in
der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sind zu beachten. Besondere Freigaben sind vom Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Ein Nachweis ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
574)
Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht
aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise
und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit
automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet
werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über
die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57E)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden. Bei der Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2mm zu
unbeweglichen Bremsteilen zu achten.
723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen
(DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm
geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die
Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
725)
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile
zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C)
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
ANLAGE -1- Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals
zu überprüfen.
744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
74D)
Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H)
Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses
verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der
Auflagefläche, müssen entfernt werden.
74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76A)
Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter
Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
835)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeugausführungen mit Karbon-Keramikbremsanlage ist
nicht zulässig.
919)
Die Verwendung der Sonderräder / Rad-Reifenkombination an Sonderschutzfahrzeuge(n) der
Widerstandsklasse(n) VR1 / VR2 / VR3 VR5 / VR6 / VR7 / VRSG1 sowie der Widerstandklassen VR9 bis VR14,
oder an geländegängige(n) Fahrzeuge(n) der Schutzstufe B6/B7 ist unzulässig.
PDA)
Gegebenenfalls serienmäßig verbaute Distanzscheiben an der Vorder- und/oder Hinterachse müssen vor dem
Anbau der Leichtmetall-Sonderräder entfernt werden.
PPA)
Die Verwendung der Leichtmetall-Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser Ø
390mm an Achse 1, und Ø 350mm an Achse 2 nicht zulässig.
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
ANLAGE RADABDECKUNG Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Hinweisblatt
Zu den im Gutachten 2012-ABE-PSA-0101 genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 240 – 250,
24A – 24Z. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar,
die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor
Bereich 30 Grad Bereich 50 Grad und 50 Grad hinter
vor der Radmitte zu hinter der Radmitte zu der Radmitte zu Auflage
Auflage 241 bzw. 245 Auflage 242 bzw. 246 241, 242, 245, 246, 24C, 24J,
24O
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor
Bereich 30 Grad Bereich 50 Grad und 50 Grad hinter
vor der Radmitte zu hinter der Radmitte der Radmitte zu Auflage
Auflage 243 bzw. 247 zu Auflage 244 bzw. 248 243, 244, 247, 248, 24D, 24M,
24N
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
KAROSSERIE PIUMA-C 19 A
ANLAGE Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
FAHRZEUG 8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Hinweisblatt
Zu den im Gutachten 2012-ABE-PSA-0101 genannten Karosserieauflagen Nr. 250 ff. für Achse -1-
und 260 ff. für Achse -2-. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der
Radabdeckung dar, die in den Karosserieauflagen beschrieben sind.
Grafik Darstellung
Vorderachse
Auflage Wert „X“ in mm Wert „Y“ in mm Wert „Z“ in mm
250 200 200 --
Hinterachse
Auflage Wert „X“ in mm Wert „Y“ in mm Wert „Z“ in mm
-- -- -- --
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
ANLAGE Technische Unterlagen Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen mit Änderung Datum Änderungsstand / Datum
Festigkeitsgutachten 12-8037-A00-V01 4/24/2012
Nabenkappe EB.30 A/1 04.05.2001
Radbeschreibung PiUMA-C 19 8,5x19 01.10.2012
Radzeichnung EB.319.01 03.12.2011 Stand: 19.10.2012
Zentrierring -- --
Zentrierring -- --
Zentrierring -- --
Radschraube -- --
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
ANLAGE Technische Unterlagen Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist
auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91%
ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85%
ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85%
ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluss des
Sturzwinkels ist zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des
serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
ANLAGE KENNZEICHNUNG Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
1. Beschreibung
Kennzeichnung des Leichtmetall-Sonderrades PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+-
8,5Jx19H2/EH2+
Die Kennzeichnung des Leichtmetall -Sonderrades erfolgt mittels einer im Siebdruckverfahren
bedruckten Sicherheitsfolie. Die Anbringung erfolgt im Bereich der Ventilöffnung. Die
Sicherheitsfolie ist ein leicht zerstörbares Folienmaterial, das speziell für die übertragungssichere
Kennzeichnung entwickelt wurde.
Eine Übertragung von Sicherheitsetiketten aus d iesen Folien in einem Stück auf einen anderen
Untergrund ist bei ordnungsgemäßer Verklebung in ausreichende Größe auf den meisten
Untergründen nicht möglich.
Die Sicherheitsfolie entspricht den Anforderungen für Fabrikschilder, im Geltungsbereich zur
Kennzeichnung von Fahrzeugteilen nach §22 StVZO. Die Folie schrumpft nicht und ist beständig
gegen alle Witterungseinflüsse.
Die Ausführung und die Anbringung entspricht dem Merkblatt "Fabrikschilder" für die Prüfung von
Fabrikschildern aus Platten, Blechen und F olien sowie deren Befestigung durch Kleben -
herausgegeben durch das KBA - Ausgabestand: Juli 2007
2. Konstruktion
Folie Dicke Klebstoff Schutzpapier
Produkt Farbe Dicke in Schutzpapier
in mm in mm (g/m2)
Gelb 0,020 350 mm 0,075 Verdichtetes Papier,
3812
matt 0,025 (90) einseitig silikonisiert
Weiß 0,020 350 0,056 Glassine Papier,
3812DSL
matt 0,025 (62) beidseitig silikonisiert
0,020 350 0,19 Polybeschichtetes
Transp.
3813 Papier, einseitig
matt 0,025 (170)
silikonisiert
3. Physikalische Merkmale
Material Polyurethan Mischpolymerisat
Temperaturbeständigkeit –40°C bis+120°C
(verklebt auf Aluminium) keine sichtbare Veränderung
Formstabilität Kennzahl 02
(geprüft nach DIN 30646) (Schrumpfung < 0,2%)
Brandverhalten im Selbstlöschend nach 15 Sekunden, tropft
verklebten Zustand nicht ab
Deckkraft Deckt kontrastreiche Farben des Untergrundes gut ab
Salzsprüh 150 h
(nach DIN 50021 SS) keine Beanstandung
Pilz pilzbeständig, nicht pilzfördernd
verursacht keine Korrosion auf
Untergrundkorrosion dem beklebten Untergrund
Selbstkleber auf Acrylat-Basis, Serie 350, geeignet für
Kleber Polyethylen und Polypropylen
Klebstoffart PNS (permanent haftender, Niedrigtemperatur-,
(nach DIN 30646) Sonderklebstoff)
Minimale Verklebetemperatur +4°C
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
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ANLAGE KENNZEICHNUNG Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
4. Funktionstüchtigkeit / Haltbarkeit
Haltbarkeit: Im Außeneinsatz: min. 5 Jahre / Im Inneneinsatz: nahezu unbegrenzt
Lagerfähigkeit: 2 Jahre Empfohlene Lagerkondition: 23°C / 50% relative Luftfeuchtigkeit. Eine
Aufbewahrung der Folien-/ Schilderrollen in Polybeuteln ist zu empfehlen.
5. Verarbeitung
Bedruckung: Siebdruck
Bedruckung Hinweis: Der Basisdruck ist auch auf die Chemikalienbeständigkeit
resistent!
Die spezielle Oberflächenbeschichtung der Thermoscriptfolien eignet sich
sehr gut für die Nachbeschriftung im Thermotransferdruck-verfahren. Das
optische Erscheinungsbild und die Belastbarkeit der Nachbeschriftung
Thermotransferdruck sind abhängig von dem verwendeten Farbband. Um ein optimales
Druckbild zu erzielen, müssen gegebenenfalls die
Druckgeschwindigkeit und die Übertragungstemperatur der
Heizleiste variiert werden.
Scharfe Messer sowie minimale Bahnspannung und der Einsatz des
Stanzung beidseitig silikonisierten Schutzpapiers sind zu empfehlen, um
Auswirkungen eines möglichen Klebstoffaustrittes zu vermeiden.
Vorbehandlung von Siehe Verarbeitungsinformation des Herstellers
Untergründen /
Verklebung
6. Beanspruchung gegen Klimabeanspruchung
Gem. SFW 0,2 S DIN 50018 - Beanspruchung 2 Zyklen: keine Veränderung
Folie verklebt auf rostfreiem Stahl, geprüft bei 72 h Lagerung in Normalklima 23/50, DIN 50014.
7. Beständigkeit gegen Chemikalien und Lösungsmittel
Die Folie ist beständig gegen die meisten mineralischen Öle und Fette, Kraftstoffe, aliphatische
Lösungsmittel, schwache Säuren, Salze und Alkalien, wie z.B.:
Belastungsmittel Belastungszeit Resultat
Heptan 4h Keine Beanstandung
Petroleum 4h Keine Beanstandung
Diesel 4h Keine Beanstandung
Motoröl SAE 15W40 4h Keine Beanstandung
Scheibenreiniger 4h Keine Beanstandung
IPA 4h Keine Beanstandung
Industriereiniger (Zitrone) 4h Keine Beanstandung
Pril 4h Keine Beanstandung
Säure (PH 4) 4h Keine Beanstandung
Lauge (PH 10) 4h Keine Beanstandung
Urin (menschlich/tierisch) 4h Keine Beanstandung
Folie verklebt auf rostfreiem Stahl, geprüft nach 72 h Lagerung in Normalklima 23/50, DIN 50014.
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
ANLAGE KENNZEICHNUNG Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
8. Spezifikation
Zugelassen für Innen- und Außenanwendungen.
Das Qualitätssicherungssystem des Herstellwerkes ist nach EN ISO 9001-2000 zertifiziert.
9. Typzeichen - Größe / Platzierung
Grafische Darstellung -MUSTER- Bilddarstellung -MUSTER-
Variante -1-
©C P2012
Variante -2-
©C P2012
Variante -3- NUR BEI EXTREMEN PLATZMANGEL ZUL ÄSSIG!
©C P2012
Di e Da rstellun gen die ne n ledi glich d er nä her en Ansch au ung . Ände run ge n in Art , Ausse hen u nd Di me n sion ist d en t at sä chlich en
Pla tzver hält nissen g esch uldet . Irr tu m u nd Änd eru ng en bleibe n vo rbe halt en .
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ANLAGE KENNZEICHNUNG Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
10. Bilddarstellung PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ 8,5Jx19H2/EH2+
Bild -1-
Bild -2-
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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0101
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49219
PIUMA-C 19 A
ANLAGE Anbauabnahme Typ GRÖSSE 8,5Jx19H2/EH2+
8,5Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+
des Herstellers / Importeurs: mbDESIGN GmbH & Co. KG
liegt ein Gutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder
Anbau des Techn. Dienst PSA – Prüflabor Süd Automotive GmbH, Bad Bramstedt vor.
Bericht-Nr.: 2012-ABE-PSA-0101 Datum: 01.11.2012
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-
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Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49221
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
11 J x 19 H2/EH2+
Typ: PIUMA-C 19B 11Jx19H2/EH2+
Inhaber der ABE mbDESIGN GmbH & Co.KG
und Hersteller: DE-63571 Gelnhausen
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49221
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49221
Die ABE-Nr. 49221 erstreckt sich auf die Sonderräder 11 J x 19 H2EH2+ ,
Typ PIUMA-C 19B 11Jx19H2/EH2+, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr.
2012-ABE_PSA-0103 vom 01.11.2012 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 2 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Woche, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Prüflabors Süd GmbH,
Bad Bramstedt, vom 01.11.2012 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 13.02.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 2012-ABE_PSA-0103, zur Genehmigung vorgelegt am: 12.02.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49221
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
2012-ABE-PSA-0103
CP-68
GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINER
ABE 49221
2012-ABE-PSA-0103
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Antragsteller : Im Steinigen Graben 18
D-63571 Gelnhausen
Art : Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
Typ : PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+
Radname : PIUMA
Sonderrad-Größe : 11Jx19H2/EH2+
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung einer ABE verliert
seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. HINWEISE
Der Radtyp PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+ ist mit dem Radname PIUMA für die Sonderrad-
Größe 11Jx19H2/EH2+ gekennzeichnet. Es können noch zusätzliche Kontrollkennzeichen
angebracht sein!
Das Leichtmetall-Sonderrad PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+ (KBA49221) an Achse 2 ist in
Verbindung mit dem Sonderrad PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ (KBA49219) an Achse 1
zulässig.
Siehe Gutachten zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis 2012-ABE-PSA-0101 (KBA
49219).
Das Leichtmetall-Sonderrad PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+ (KBA49221) an Achse 2 ist in
Verbindung mit dem Sonderrad PIUMA-C 19 B 9,5Jx19H2/EH2+ (KBA49220) an Achse 1
zulässig.
Siehe Gutachten zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis 2012-ABE-PSA-0102 (KBA
49220).
Prüflabor Süd GmbH · Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt
HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Dipl.-Ing. Renato Rittel · Peter Kleingarn
Steuernummer-Nr. 11294WV · Umsatzsteuer-ID-Nr./VAT-ID DE267048415
BANK Raiffeisenbank eG · BLZ 200 691 30 · KONTO 332 461 · IBAN DE33200691300000332461 · BIC/SWIFT GENODEF1BBR
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
PIUMA-C 19 B
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Die Zentrierung des Leichtmetall-Sonderrades erfolgt über Zentrierringe ww. aus den
Werkstoffen Kunststoff oder Aluminium. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über
240km/h sind ausschließlich Zentrierringe aus dem Werkstoff Aluminium zu verwenden. Die
Radausführungen die fixgebohrt sind, und ohne Zentrierring auskommen sind hiervon
ausgenommen.
0.1 Aufstellung
Kennzeichnung
Radausführung Zentrierring Abmessungen Werkstoff
Zentrierring
1 5P2 JA Ø78,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff ww. Aluminium
2 5B JA Ø78,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff ww. Aluminium
3 5P2 JA Ø78,1 - Ø66,5 66,5 Kunststoff ww. Aluminium
4 5P2 JA Ø78,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff ww. Aluminium
5 5B JA Ø78,1 - Ø66,5 66,5 Kunststoff ww. Aluminium
6 5B JA Ø78,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff ww. Aluminium
7 5C JA Ø78,1 - Ø56,1 56,1 Kunststoff ww. Aluminium
8 5C JA Ø78,1 - Ø56,6 56,6 Kunststoff ww. Aluminium
9 5C JA Ø78,1 - Ø60,1 60,1 Kunststoff ww. Aluminium
10 5C JA Ø78,1 - Ø64,1 64,1 Kunststoff ww. Aluminium
11 5C JA Ø78,1 - Ø66,1 66,1 Kunststoff ww. Aluminium
12 5C JA Ø78,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff ww. Aluminium
13 5C JA Ø78,1 - Ø68,1 68,1 Kunststoff ww. Aluminium
14 5C JA Ø78,1 - Ø70,1 70,1 Kunststoff ww. Aluminium
15 5C JA Ø78,1 - Ø70,5 70,5 Kunststoff ww. Aluminium
16 5G2 JA Ø78,1 - Ø64,1 64,1 Kunststoff ww. Aluminium
17 5G2 JA Ø78,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff ww. Aluminium
18 5G2 JA Ø78,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff ww. Aluminium
19 5G2 JA Ø78,1 - Ø72,6 72,6 Kunststoff ww. Aluminium
20 5G2 JA Ø78,1 - Ø74,1 74,1 Kunststoff ww. Aluminium
21 5S1 NEIN -- -- --
22 5S2 NEIN -- -- --
0.2 Befestigung
Die Leichtmetall-Sonderräder PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+ werden mit
Kegelbundschrauben/-muttern mit einem Kegelwinkel 60° bzw. Kugelbundschrauben mit
Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in der DIN
Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.
Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben
der im jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.
Die Radausführung 5S1 des Leichtmetall-Sonderrades PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+ ist
werkseitig mit einem Befestigungssteg von 25mm ±0,3mm versehen. Daher ist die
Verwendung eines Radbolzen mit einer um 25mm längeren Schaftlänge erforderlich.
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2012-ABE-PSA-0103
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
PIUMA-C 19 B
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
0.3 Kombination
ACHSE 1: PIUMA-C 19 A 8,5Jx19H2/EH2+ ww. PIUMA-C 19 B 9,5Jx19H2/EH2+ in
Verbindung mit Achse 2: PIUMA-C 19 B 9,5Jx19H2/EH2+ ww./oder PIUMA-C 19 B
11Jx19H2/EH2+
I. ÜBERSICHT
Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- zul. zul. gültig
Einpress-
kreis loch Rad- Abroll- ab
Ausführung tiefe
(mm) last umfang Fertig.
Kennzeichnung
/-zahl
Rad Zentrierring (mm) (mm) (kg) (mm) Datum
5P2 PIUMA-C 19 5P2 / Ø78,1 - Ø57,1 5/112/57,1 35 825 2275 2/2012
5B PIUMA-C 19 5B / Ø78,1 - Ø57,1 5/112/57,1 42 825 2275 2/2012
5P2 PIUMA-C 19 5P2 / Ø78,1 - Ø66,5 5/112/66,5 35 825 2275 2/2012
5P2 PIUMA-C 19 5P2 / Ø78,1 - Ø66,6 5/112/66,6 35 825 2275 2/2012
5B PIUMA-C 19 5B / Ø78,1 - Ø66,5 5/112/66,5 42 825 2275 2/2012
5B PIUMA-C 19 5B / Ø78,1 - Ø66,6 5/112/66,6 42 825 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø56,1 5/114,3/56,1 35 825 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø56,6 5/114,3/56,6 35 825 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 35 825 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 35 825 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 35 825 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø67,1 5/114,3/67,1 35 825 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø68,1 5/114,3/68,1 35 825 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø70,1 5/114,3/70,1 35 825 2275 2/2012
5C PIUMA-C 19 5C / Ø78,1 - Ø70,5 5/114,3/70,5 35 825 2275 2/2012
5G2 PIUMA-C 19 5G2 / Ø78,1 - Ø64,1 5/120/64,1 35 825 2275 2/2012
5G2 PIUMA-C 19 5G2 / Ø78,1 - Ø65,1 5/120/65,1 35 825 2275 2/2012
5G2 PIUMA-C 19 5G2 / Ø78,1 - Ø67,1 5/120/67,1 35 825 2275 2/2012
5G2 PIUMA-C 19 5G2 / Ø78,1 - Ø72,6 5/120/72,6 35 825 2275 2/2012
5G2 PIUMA-C 19 5G2 / Ø78,1 - Ø74,1 5/120/74,1 35 825 2275 2/2012
5S1 PIUMA-C 19 5S1 / ohne Ring 5/130/71,6 45 800 2275 2/2012
5S2 PIUMA-C 19 5S2 / ohne Ring 5/130/71,6 55 700 2200 2/2012
Seite 3 von 7
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2012-ABE-PSA-0103
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
PIUMA-C 19 B
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
I.1. BESCHREIBUNG DER SONDERRÄDER
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Antragsteller : Im Steinigen Graben 18
D-63571 Gelnhausen
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Hersteller : Im Steinigen Graben 18
D-63571 Gelnhausen
Handelsmarke : ETA BETA
Einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit
Art der Sonderräder : unsymmetrischen Tiefbett und Doppelhump;
Nabenbohrung durch Deckel verschlossen
Einteiliges Aluminiumgussrad mit 10
Beschreibung des Design :
Speichen in Y-Form und Nabenabdeckung
Pulverpolyesterbeschichtung in
Korrosionsschutz : unterschiedlicher Farbgebung, ww. Front
poliert
Radgewicht : 14,600kg (unlackiert)
Hinweis zum Sonderrad
Die Ausführung(en) 5G2 des Sonderrades PIUMA-C 19 B werden mit HUMP EH2+ gem.
E.T.R.T.O. ausgeführt.
I.2. RADANSCHLUSS DER SONDERRÄDER
- siehe Anlage(n)
Anlage 1 - 6 Seite(n)
Anlage 2 - 7 Seite(n)
I.3. KENNZEICHNUNG DER SONDERRÄDER
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite
eingegossen bzw. eingeprägt: (siehe Beispiel)
RADAUSSENSEITE RADINNENSEITE
KBA-Typzeichen : KBA 49221 : --
Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL
Handelsbezeichnung /-marke : -- : ETA BETA
Ausführung / Typ : -- : z.B. PIUMA-C 19 B 5P2
Hersteller : -- : ETA BETA
Sonderrad-Größe : -- : 11Jx19H2/EH2+
Lochkreis (mm) : -- : z.B. 112
Einpresstiefe (mm) : -- : z.B. ET50
Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN ITALY
Herstellungsdatum : -- : Datumsgitter
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2012-ABE-PSA-0103
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PIUMA-C 19 B
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Die KBA-Nummer ist an der Radaußenseite mittels eines bedruckten Sicherheitsfolien-
Aufklebers angebracht (siehe Anlage: Kennzeichnung). Zusätzlich können noch verschiedene
Kontrollkennzeichen angebracht sein!
I.4. VERWENDUNGSBREICH
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländewagen vorgesehen.
II. SONDERRADPRÜFUNG
Sonderradprüfungen siehe Bericht-Nummer: 12-8043-A00-V01, TÜV Pfalz Verkehrswesen
GmbH, Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim, Königsberger Strasse 20d, D-67245
Lambsheim, 5/25/2012
III. ANBAU- UND VERWENDUNGSPRÜFUNG
III.1. ANBAUUNTERSUCHUNG AM FAHRZEUG
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden
Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei dem im
Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.
III.2. FAHRVERSUCHE
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung
liegen vor.
--
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der
Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-
20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-
Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen
unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei
den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der
Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht
zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-
Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. FAHRWERKSFESTIGKEIT
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen
Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
Seite 5 von 7
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2012-ABE-PSA-0103
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
PIUMA-C 19 B
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
IV. ZUSAMMENFASSUNG
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine
technischen Bedenken.
Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder
gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen
Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in masslicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer
Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- in Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. UNTERLAGEN UND ANLAGEN
V.1. VERWENDUNGSBEREICHSANLAGEN
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Allg.
Anlage Ausführung ET erstellt am
Hinweise
DR. ING. H.C. F. PORSCHE
1 5S1 45 01.11.2012 liegt bei
AG
DR. ING. H.C. F. PORSCHE
2 5S2 55 01.11.2012 liegt bei
AG
V.2. ALLGEMEINE HINWEISE
- siehe Anlage:
Radabdeckung – 1 Seite(n)
Karosserie Fahrzeug – 1 Seite(n)
V.3. TECHNISCHE UNTERLAGEN
- siehe Anlage:
Technische Unterlagen – 2 Seite(n)
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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
PIUMA-C 19 B
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
VI. BEMERKUNGEN
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
( FAKT Certification Services - Register-Nr. 01 06 004 - Erstzertifizierung 20.07.2006 - Gültig bis
03.11.2013 )
VII. ANMERKUNGEN
Dieses Gutachten umfasst Seite(n) 1 bis 7, sowie die unter Punkt V.3. angeführten Anlagen und darf
nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Bad Bramstedt, 01.11.2012
Prüflabor Süd GMBH
Akkreditiert von der Benennungsstelle
des Kraf tf ahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
KBA-P 00081-09
Der Sachverständige
Chr. P f e i l
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2012-ABE-PSA-0103
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
PIUMA-C 19 B
ANLAGE -1- Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
DR. ING. H.C. F. PORSCHE AG - 0583
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 11Jx19H2/EH2+ Einpresstiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführungsbezeichnung Loch- zul. zul. gültig
Mitten- Einpress-
kreis Zentrierring Rad- Abroll- ab
Ausführung loch tiefe
(mm) Werkstoff last umfang Fertig.
Kennzeichnung
/-zahl
Rad Zentrierring (mm) (mm) (kg) (mm) Datum
5S1 PIUMA-C 19 B ohne 130/5 -- 71,6 45 800 2275 02/12
ART der Befestigung:
Befestigungsmittel : SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = OE Befestigungsmittel
Anzugsdrehmoment: z.B. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wert-nachziehen
Anzugs-
Hersteller Fz-Typ kW ART MASSE SCHAFT BUND
Drehmoment
PORSCHE 996 221-254 SC M14x1,5 47 KU 110/130
PORSCHE 996 265 SC M14x1,5 47 KU 130
PORSCHE 996 309-331 SC M14x1,5 47 KU 120
PORSCHE 997 239-300 SC M14x1,5 47 KU 110/130
PORSCHE 970 220-294 SC M14x1,5 47 KU 130
Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller : PORSCHE
Verkaufsbezeichnung : 911
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
996 e13*95/54*0031*.., 221 - 254 305/25R19 92Y 11A; 24M; 260; 371; 53S; Coupe; Cabrio;
e13*98/14*0031*.. 57F Heckantrieb;
315/25R19 94Y 11A; 24M; 261; 371; 53S; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F 12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74A;
74H; 74P; 76B; 835;
919; PDA
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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
PIUMA-C 19 B
ANLAGE -1- Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Verkaufsbezeichnung : 911
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
996 e13*98/14*0031*.. 265 305/25R19 92Y 11A; 24M; 260; 371; 53S; Coupe;
57F nur Ausf. 911 GT3;
315/25R19 94Y 11A; 24M; 261; 371; 53S; MJ 2004;
57F Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74A;
74H; 74P; 76B; 835;
919; PDA
Verkaufsbezeichnung : 911 TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
996 TURBO e13*98/14*0059*.. 309 - 331 305/25R19 92Y 11A; 24M; 260; 53S; 57F Coupe; Cabrio;
315/25R19 94Y 11A; 24M; 261; 53S; 57F Allradantrieb;
nicht Turbo S;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74A;
74H; 74P; 76B; 835;
919; PDA
Verkaufsbezeichnung : 911 CARRERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
997 e13*2001/116*0137*.. 239 - 300 295/30R19 96Y 11A; 24M; 371; 53S; Coupe; Cabrio;
57F Heckantrieb;
295/30R19 96 11A; 24M; 371; 52J; 10B; 11B; 11G; 11H;
53S; 57F 12A; 51A; 51E; 574;
305/30R19 98Y 11A; 24M; 260; 371; 71K; 723; 725; 729;
53S; 57F 73C; 740; 744; 74A;
74H; 74P; 76B; 835;
919; PDA
Verkaufsbezeichnung : 911 CARRERA 4 / 4S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
997 e13*2001/116*0137*.. 239 - 300 295/30R19 96Y 53S; 57F Allradantrieb;
295/30R19 96 51G; 52J; 53S; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
305/30R19 98Y 53S; 57F 12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74A;
74H; 74P; 76B; 835;
919; PDA
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ANLAGE -1- Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Verkaufsbezeichnung : 911 TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
997 TURBO e13*2001/116*1187*.. 353 - 368 295/30R19 96Y 11A; 261; 53S; 57F Allradantrieb;
305/30R19 98Y 11A; 24M; 261; 53S; nicht Turbo S;
57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74A;
74H; 74P; 76B; 835;
919; PDA
Verkaufsbezeichnung : PANAMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
970 e13*2007/46*0970*.., 220 - 316 285/40R19 103Y 11A; 24M; 260; 53S; Limousine;
970N e13*2007/46*1143*.. 57F Heckantrieb;
Allradantrieb;
auch S-Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51E; 574;
71K; 723; 725; 729;
73C; 740; 744; 74A;
74H; 74P; 76B; 835;
919; PDA; PPB
Auflagen
10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum
§19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der
Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit
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11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in
Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K)
Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-
Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24M)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
260)
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der
Radmitte vollständig nach innen umzulegen. In das Radhaus ragende Kunststoffteile,
Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen.
Das Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei
zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu
entnehmen.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
261)
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der
Radmitte vollständig nach außen um den [Wert „Z“] aufzuweiten. In das Radhaus ragende Kunststoffteile,
Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen.
Das Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei
zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu
entnehmen.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
371)
Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E)
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11Jx19H2/EH2+
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Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und
Achse 2 zulässig.
51G)
Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren
bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das
Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und
die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)
Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe
des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
574)
Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht
aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise
und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit
automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet
werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über
die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57F)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden. Bei der Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2mm zu
unbeweglichen Bremsteilen zu achten.
723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von
11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind
die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
725)
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile
zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
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244 | 49221-2012-0103-501-PORSCHE
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
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ANLAGE -1- Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals
zu überprüfen.
744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
74A)
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die
Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die,
in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H)
Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses
verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der
Auflagefläche, müssen entfernt werden.
74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76B)
Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter
Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
835)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeugausführungen mit Karbon-Keramikbremsanlage ist
nicht zulässig.
919)
Die Verwendung der Sonderräder / Rad-Reifenkombination an Sonderschutzfahrzeuge(n) der
Widerstandsklasse(n) VR1 / VR2 / VR3 VR5 / VR6 / VR7 / VRSG1 sowie der Widerstandklassen VR9 bis VR14,
oder an geländegängige(n) Fahrzeuge(n) der Schutzstufe B6/B7 ist unzulässig.
PDA)
Gegebenenfalls serienmäßig verbaute Distanzscheiben an der Vorder- und/oder Hinterachse müssen vor dem
Anbau der Leichtmetall-Sonderräder entfernt werden.
PPB)
Die Verwendung der Leichtmetall-Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser Ø
410mm an Achse 1, und Ø 350mm an Achse 2 nicht zulässig.
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
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ANLAGE RADABDECKUNG Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Hinweisblatt
Zu den im Gutachten 2012-ABE-PSA-0103 genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 240 – 250,
24A – 24Z. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar,
die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor
Bereich 30 Grad Bereich 50 Grad und 50 Grad hinter
vor der Radmitte zu hinter der Radmitte zu der Radmitte zu Auflage
Auflage 241 bzw. 245 Auflage 242 bzw. 246 241, 242, 245, 246, 24C, 24J,
24O
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor
Bereich 30 Grad Bereich 50 Grad und 50 Grad hinter
vor der Radmitte zu hinter der Radmitte der Radmitte zu Auflage
Auflage 243 bzw. 247 zu Auflage 244 bzw. 248 243, 244, 247, 248, 24D, 24M,
24N
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
KAROSSERIE PIUMA-C 19 B
ANLAGE Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
FAHRZEUG 11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Hinweisblatt
Zu den im Gutachten 2012-ABE-PSA-0103 genannten Karosserieauflagen Nr. 250 ff. für Achse -1-
und 260 ff. für Achse -2-. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der
Radabdeckung dar, die in den Karosserieauflagen beschrieben sind.
Grafik Darstellung
Vorderachse
Auflage Wert „X“ in mm Wert „Y“ in mm Wert „Z“ in mm
-- -- -- --
Hinterachse
Auflage Wert „X“ in mm Wert „Y“ in mm Wert „Z“ in mm
260 200 200 --
261 200 200 15
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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
PIUMA-C 19 B
ANLAGE Technische Unterlagen Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen mit Änderung Datum Änderungsstand / Datum
Festigkeitsgutachten 12-8043-A00-V01 5/25/2012
Nabenkappe EB.30 A/1 04.05.2001
Radbeschreibung PiUMA-C 19 11x19 01.10.2012
Radzeichnung EB.320.02 12.01.2012 Stand: 19.10.2012
Zentrierring -- --
Zentrierring -- --
Zentrierring -- --
Radschraube 82-145XX06-B-00 17.07.2009
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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
PIUMA-C 19 B
ANLAGE Technische Unterlagen Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist
auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91%
ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85%
ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85%
ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluss des
Sturzwinkels ist zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des
serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
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GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0103
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
PIUMA-C 19 B
ANLAGE KENNZEICHNUNG Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 01.11.2012
1. Beschreibung
Kennzeichnung des Leichtmetall-Sonderrades PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+-
11Jx19H2/EH2+
Die Kennzeichnung des Leichtmetall -Sonderrades erfolgt mittels einer im Siebdruckverfahren
bedruckten Sicherheitsfolie. Die Anbringung erfolgt im Bereich der Ventilöffnung. Die
Sicherheitsfolie ist ein leicht zerstörbares Folienmaterial, das speziell für die übertragungssichere
Kennzeichnung entwickelt wurde.
Eine Übertragung von Sicherheitsetiketten aus diesen Folien in einem Stück auf einen anderen
Untergrund ist bei ordnungsgemäßer Verklebung in ausreichende Größe auf den meisten
Untergründen nicht möglich.
Die Sicherheitsfolie entspricht den Anforderungen für Fabrikschilder, im Geltungsbereich zur
Kennzeichnung von Fahrzeugteilen nach §22 StVZO. Die Folie schrumpft nicht und ist beständig
gegen alle Witterungseinflüsse.
Die Ausführung und die Anbringung entspricht dem Merkblatt "Fabrikschilder" für die Prüfung von
Fabrikschildern aus Platten, Blechen und Folien sowie deren Befestigung durch Kleben -
herausgegeben durch das KBA - Ausgabestand: Juli 2007
2. Konstruktion
Folie Dicke Klebstoff Schutzpapier
Produkt Farbe Dicke in Schutzpapier
in mm in mm (g/m2)
Gelb 0,020 350 mm 0,075 Verdichtetes Papier,
3812
matt 0,025 (90) einseitig silikonisiert
Weiß 0,020 350 0,056 Glassine Papier,
3812DSL
matt 0,025 (62) beidseitig silikonisiert
0,020 350 0,19 Polybeschichtetes
Transp.
3813 Papier, einseitig
matt 0,025 (170)
silikonisiert
3. Physikalische Merkmale
Material Polyurethan Mischpolymerisat
Temperaturbeständigkeit –40°C bis+120°C
(verklebt auf Aluminium) keine sichtbare Veränderung
Formstabilität Kennzahl 02
(geprüft nach DIN 30646) (Schrumpfung < 0,2%)
Brandverhalten im Selbstlöschend nach 15 Sekunden, tropft
verklebten Zustand nicht ab
Deckkraft Deckt kontrastreiche Farben des Untergrundes gut ab
Salzsprüh 150 h
(nach DIN 50021 SS) keine Beanstandung
Pilz pilzbeständig, nicht pilzfördernd
verursacht keine Korrosion auf
Untergrundkorrosion dem beklebten Untergrund
Selbstkleber auf Acrylat-Basis, Serie 350, geeignet für
Kleber Polyethylen und Polypropylen
Klebstoffart PNS (permanent haftender, Niedrigtemperatur-,
(nach DIN 30646) Sonderklebstoff)
Minimale Verklebetemperatur +4°C
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ANLAGE KENNZEICHNUNG Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
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4. Funktionstüchtigkeit / Haltbarkeit
Haltbarkeit: Im Außeneinsatz: min. 5 Jahre / Im Inneneinsatz: nahezu unbegrenzt
Lagerfähigkeit: 2 Jahre Empfohlene Lagerkondition: 23°C / 50% relative Luftfeuchtigkeit. Eine
Aufbewahrung der Folien-/ Schilderrollen in Polybeuteln ist zu empfehlen.
5. Verarbeitung
Bedruckung: Siebdruck
Bedruckung Hinweis: Der Basisdruck ist auch auf die Chemikalienbeständigkeit
resistent!
Die spezielle Oberflächenbeschichtung der Thermoscriptfolien eignet sich
sehr gut für die Nachbeschriftung im Thermotransferdruck-verfahren. Das
optische Erscheinungsbild und die Belastbarkeit der Nachbeschriftung
Thermotransferdruck sind abhängig von dem verwendeten Farbband. Um ein optimales
Druckbild zu erzielen, müssen gegebenenfalls die
Druckgeschwindigkeit und die Übertragungstemperatur der
Heizleiste variiert werden.
Scharfe Messer sowie minimale Bahnspannung und der Einsatz des
Stanzung beidseitig silikonisierten Schutzpapiers sind zu empfehlen, um
Auswirkungen eines möglichen Klebstoffaustrittes zu vermeiden.
Vorbehandlung von Siehe Verarbeitungsinformation des Herstellers
Untergründen /
Verklebung
6. Beanspruchung gegen Klimabeanspruchung
Gem. SFW 0,2 S DIN 50018 - Beanspruchung 2 Zyklen: keine Veränderung
Folie verklebt auf rostfreiem Stahl, geprüft bei 72 h Lagerung in Normalklima 23/50, DIN 50014.
7. Beständigkeit gegen Chemikalien und Lösungsmittel
Die Folie ist beständig gegen die meisten mineralischen Öle und Fette, Kraftstoffe, aliphatische
Lösungsmittel, schwache Säuren, Salze und Alkalien, wie z.B.:
Belastungsmittel Belastungszeit Resultat
Heptan 4h Keine Beanstandung
Petroleum 4h Keine Beanstandung
Diesel 4h Keine Beanstandung
Motoröl SAE 15W40 4h Keine Beanstandung
Scheibenreiniger 4h Keine Beanstandung
IPA 4h Keine Beanstandung
Industriereiniger (Zitrone) 4h Keine Beanstandung
Pril 4h Keine Beanstandung
Säure (PH 4) 4h Keine Beanstandung
Lauge (PH 10) 4h Keine Beanstandung
Urin (menschlich/tierisch) 4h Keine Beanstandung
Folie verklebt auf rostfreiem Stahl, geprüft nach 72 h Lagerung in Normalklima 23/50, DIN 50014.
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ZUR ERTEILUNG EINER ABE 49221
PIUMA-C 19 B
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11Jx19H2/EH2+
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8. Spezifikation
Zugelassen für Innen- und Außenanwendungen.
Das Qualitätssicherungssystem des Herstellwerkes ist nach EN ISO 9001-2000 zertifiziert.
9. Typzeichen - Größe / Platzierung
Grafische Darstellung -MUSTER- Bilddarstellung -MUSTER-
Variante -1-
©C P2012
Variante -2-
©C P2012
Variante -3- NUR BEI EXTREMEN PLATZMANGEL ZUL ÄSSIG!
©C P2012
Di e Da rstellun gen die ne n ledi glich d er nä her en Ansch au ung . Ände run ge n in Art , Ausse hen u nd Di me n sion ist d en t at sä chlich en
Pla tzver hält nissen g esch uldet . Irr tu m u nd Änd eru ng en bleibe n vo rbe halt en .
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PIUMA-C 19 B
ANLAGE KENNZEICHNUNG Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
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10. Bilddarstellung PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+ 11Jx19H2/EH2+
Bild -1-
Bild -2-
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PIUMA-C 19 B
ANLAGE Anbauabnahme Typ GRÖSSE 11Jx19H2/EH2+
11Jx19H2/EH2+
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Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: PIUMA-C 19 B 11Jx19H2/EH2+
des Herstellers / Importeurs: mbDESIGN GmbH & Co. KG
liegt ein Gutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder
Anbau des Techn. Dienst PSA – Prüflabor Süd Automotive GmbH, Bad Bramstedt vor.
Bericht-Nr.: 2012-ABE-PSA-0103 Datum: 01.11.2012
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
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22 -
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