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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0751-A00-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19H2 Typ 01908 und 11 J x 19H2 Typ 01942
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                      O.Z. Spa
                                Via Cartigliana, 125/C
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                      Achse 2
Modell                          FORMULA HLT                  FORMULA HLT
Typ                             01908                        01942
Radgröße                        8,5 J x 19 H2                11 J x 19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung            Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
001         01908 001 / ohne Ring           5/130/71,5            53          630   1975
001         01942 001 / ohne Ring           5/130/71,5            50          630   1975

Kennzeichnungen                 Achse 1                      Achse 2
Herstellerzeichen               O.Z.                         O.Z.
Radtyp und Ausführung           01908 001                    01942 001
Radgröße                        8,5 J x 19 H2 bzw. EH2+      11 J x 19 H2
Einpresstiefe                   ET 53                        ET 50
Giessereikennzeichen            -                            -
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr               Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02     Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28mm    130                   29
S03     Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28mm    160                   29

Prüfungen

Die Gutachten Nr.13-8015-A00-V02 und 13-8044-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0751-A00-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19H2 Typ 01908 und 11 J x 19H2 Typ 01942
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                   Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911         257              235/40R19       A12 R02                       0A1 A02 A04
991                 257              245/35R19       A12 R02                       A05 A06 A07
e13*2007/46*1187*.. 257              245/40R19       A12 R02                       A08 A09 A16
- Carrera 4/-4S     257              295/30R19       A32 R03                       A21 A56 BnK
                    257              295/35R19       A32 R03 120                   Cbo Cpe R21
                    257              305/30R19       A12 R03                       Skb V9P Vn5
                    257-316          235/40R19       A12 M+S R02                   S03
                    257-316          245/35R19       A12 M+S R02
                    257-316          245/40R19       A12 M+S R02
                    257-316          295/30R19       A32 M+S R03
                    257-316          295/35R19       A32 M+S R03 120
Porsche 911         257              235/40R19       R02                           0A1 A02 A04
991                 257              245/35R19       R02                           A05 A06 A07
e13*2007/46*1187*.. 257              245/40R19       R02                           A08 A09 A12
- Carrera /-S       257              285/35R19       K2c K6c K6g R03 120           A16 A21 A58
                    257              295/30R19       K2c K6c K6g R03               BnK Cbo
                    257              295/35R19       K2c K6c K6g R03 120           Cpe R21 Ska
                    257              305/30R19       K2c K6f K6h R03               V9P Vn5 S03
                    257-316          235/40R19       M+S R02
                    257-316          245/35R19       M+S R02
                    257-316          245/40R19       M+S R02
                    257-316          285/35R19       K2c K6c K6g M+S R03 120
                    257-316          295/30R19       K2c K6c K6g M+S R03
                    257-316          295/35R19       K2c K6c K6g M+S R03 120
Porsche 911 Carrera 239-254          295/30R19       A12 R03 R35                   0A1 A02 A04
- 4, 4S             239-300          235/35R19       A12 R02 R35                   A05 A06 A08
997                 239-300          235/35R19       A12 M+S R02                   A09 A16 A21
e13*2001/116*0137* 239-300           295/30R19       A63 M+S R03                   A56 Cbo Cpe
..                  239-300          305/30R19       A12 R03 R35                   R21 SPo Skb
                                                                                   VP9 S02

Porsche 911 Turbo     280-390        235/35R19       A12 R02 R35                   0A1 A02 A04
997 Turbo             280-390        235/35R19       A12 M+S R02                   A05 A06 A08
e13*2001/116*0177*    280-390        295/30R19       A63 M+S R03 124               A09 A16 A21
..                    280-390        305/30R19       A12 R03 R35 123               A56 Cbo Cpe
                                                                                   R21 SPo Skb
                                                                                   VP9 S02
Porsche 911, 911S  239-300           235/35R19       R02                           0A1 A02 A04
997                239-300           295/30R19       K2c K42 R03                   A05 A06 A08
e13*2001/116*0137* 239-300           305/30R19       K2c K42 K44 K56 R03           A09 A12 A16
.                                                                                  A21 A58 Cbo
                                                                                   Cpe R21
                                                                                   SPo VP9
                                                                                   S02




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0751-A00-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19H2 Typ 01908 und 11 J x 19H2 Typ 01942
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0751-A00-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19H2 Typ 01908 und 11 J x 19H2 Typ 01942
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 6

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           13-0751-A00-V02
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5 J x 19H2 Typ 01908 und 11 J x 19H2 Typ 01942
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

Ska    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit schmaler
Karosserievariante.

Skb    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.

V9P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1   235/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr.   2   245/35R19              295/30R19, 305/30R19
Nr.   3   245/40R19              295/35R19
Nr.   4   255/35R19              305/30R19, 315/30R19, 325/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0751-A00-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19H2 Typ 01908 und 11 J x 19H2 Typ 01942
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                            Seite 6 von 6

VP9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1 235/35R19                 295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19                 275/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps 01908 wurden in Pogliano Milanese beim TÜV Rheinland
Itlaia S.r.l. ab April 2013 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps 01942 wurden in Pogliano
Milanese beim TÜV Rheinland Group ab Juni 2013 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Dezember 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 12. Dezember 2013




Pohl                                                                             00204163.DOC




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