Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49752
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8,5 J x 19 H2 ww. EH2+
Typ: MANAY 19
Inhaber der ABE ETA BETA S.p.A.
und Hersteller: IT-25014 Castenedolo
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49752
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49752
Die ABE-Nr. 49752 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 H2 ww. EH2+,
Typ MANAY 19, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55801414 (1.Ausfertigung) vom
21.05.2014 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 4 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 21.05.2014
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 11.08.2014
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55801414 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 28.07.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49752
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ MANAY 19
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Auftraggeber ETA BETA s.p.a.
Via Brescia 53/a
I-25014 Castenedolo (BS)
20 100 32000463
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell DLW MANAY
Typ MANAY 19
Radgröße 8,5 J x 19 H2 ww. EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
5E MANAY 19 5E / Ø 78,1 - Ø 60,1 5/108/60,1 45 735 2255 12/2013
5E MANAY 19 5E / Ø 78,1 - Ø 63,4 5/108/63,4 45 735 2255 12/2013
5E MANAY 19 5E / Ø 78,1 - Ø 65,1 5/108/65,1 45 735 2255 12/2013
5E MANAY 19 5E / Ø 78,1 - Ø 67,1 5/108/67,1 45 735 2255 12/2013
5F MANAY 19 5F / Ø 78,1 - Ø 65,1 5/110/65,1 35 650 2100 12/2013
5P2 MANAY 19 5P2 / Ø 78,1 - Ø 57,1 5/112/57,1 31 735 2100 12/2013
5B1 MANAY 19 5B1 / Ø 78,1 - Ø 57,1 5/112/57,1 33 740 2100 12/2013
5B MANAY 19 5B / Ø 78,1 - Ø 57,1 5/112/57,1 35 650 2100 12/2013
5B2 MANAY 19 5B2 / Ø 78,1 - Ø 57,1 5/112/57,1 35 735 2100 12/2013
5R MANAY 19 5R / Ø 78,1 - Ø57,1 5/112/57,1 39 825 2255 12/2013
5P3 MANAY 19 5P3 / Ø 78,1 - Ø 57,1 5/112/57,1 45 735 2255 12/2013
5P4 MANAY 19 5P4 / Ø 78,1 - Ø 57,1 5/112/57,1 47 740 2255 12/2013
5P5 MANAY 19 5P5 / Ø 78,1 - Ø 57,1 5/112/57,1 49 735 2255 12/2013
5P2 MANAY 19 5P2 / Ø 78,1 - Ø 66,5 5/112/66,5 31 735 2100 12/2013
5P2 MANAY 19 5P2 / Ø 78,1 - Ø 66,6 5/112/66,6 31 735 2100 12/2013
5B1 MANAY 19 5B1 / Ø 78,1 - Ø 66,5 5/112/66,5 33 740 2100 12/2013
5B1 MANAY 19 5B1 / Ø 78,1 - Ø 66,6 5/112/66,6 33 740 2100 12/2013
5B MANAY 19 5B / Ø 78,1 - Ø 66,5 5/112/66,5 35 650 2100 12/2013
5B MANAY 19 5B / Ø 78,1 - Ø 66,6 5/112/66,6 35 650 2100 12/2013
5B2 MANAY 19 5B2 / Ø 78,1 - Ø 66,5 5/112/66,5 35 735 2100 12/2013
5B2 MANAY 19 5B2 / Ø 78,1 - Ø 66,6 5/112/66,6 35 735 2100 12/2013
5R MANAY 19 5R / Ø 78,1 - Ø 66,5 5/112/66,5 39 825 2255 12/2013
5R MANAY 19 5R / Ø 78,1 - Ø 66,6 5/112/66,6 39 825 2255 12/2013
5P3 MANAY 19 5P3 / Ø 78,1 - Ø 66,6 5/112/66,6 45 735 2255 12/2013
5P3 MANAY 19 5P3 / Ø 78,1 - Ø 66,5 5/112/66,5 45 735 2255 12/2013
5P4 MANAY 19 5P4 / Ø 78,1 - Ø 66,6 5/112/66,6 47 740 2255 12/2013
5P4 MANAY 19 5P4 / Ø 78,1 - Ø 66,5 5/112/66,5 47 740 2255 12/2013
5P5 MANAY 19 5P5 / Ø 78,1 - Ø 66,5 5/112/66,5 49 735 2255 12/2013
5P5 MANAY 19 5P5 / Ø 78,1 - Ø 66,6 5/112/66,6 49 735 2255 12/2013
5C MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 56,1 5/114,3/56,1 35 650 2100 12/2013
5C2 MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 56,1 5/114,3/56,1 39 825 2255 12/2013
5C MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 56,6 5/114,3/56,6 35 650 2100 12/2013
5C2 MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 56,6 5/114,3/56,6 39 825 2255 12/2013
5C MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 60,1 5/114,3/60,1 35 650 2100 12/2013
5C2 MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 60,1 5/114,3/60,1 39 825 2255 12/2013
5C MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 64,1 5/114,3/64,1 35 650 2100 12/2013
5C2 MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 64,1 5/114,3/64,1 39 825 2255 12/2013
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ MANAY 19
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
5C MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 66,1 5/114,3/66,1 35 650 2100 12/2013
5C2 MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 66,1 5/114,3/66,1 39 825 2255 12/2013
5C MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 66,6 5/114,3/66,6 35 650 2100 12/2013
5C2 MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 66,6 5/114,3/66,6 39 825 2255 12/2013
5C MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 67,1 5/114,3/67,1 35 650 2100 12/2013
5C2 MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 67,1 5/114,3/67,1 39 825 2255 12/2013
5C MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 68,1 5/114,3/68,1 35 650 2100 12/2013
5C2 MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 68,1 5/114,3/68,1 39 825 2255 12/2013
5C MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 70,1 5/114,3/70,1 35 650 2100 12/2013
5C2 MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 70,1 5/114,3/70,1 39 825 2255 12/2013
5C MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 70,5 5/114,3/70,5 35 650 2100 12/2013
5C MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 70,6 5/114,3/70,6 35 650 2100 12/2013
5C2 MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 70,5 5/114,3/70,5 39 825 2255 12/2013
5C2 MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 70,6 5/114,3/70,6 39 825 2255 12/2013
5Z MANAY 19 5Z / Ø 78,1 - Ø 70,2 5/115/70,2 39 825 2255 12/2013
5Z MANAY 19 5Z / Ø 78,1 - Ø 71,6 5/115/71,6 39 825 2255 12/2013
5G3 MANAY 19 5G3 / Ø 78,1 - Ø 64,1 5/120/64,1 42 825 2255 12/2013
5G3 MANAY 19 5G3 / Ø 78,1 - Ø 65,1 5/120/65,1 42 825 2255 12/2013
5L1 MANAY 19 5L1 ohne Ring 5/120/65,1 42 825 2255 12/2013
5G3 MANAY 19 5G3 / Ø 78,1 - Ø 67,1 5/120/67,1 42 825 2255 12/2013
5G3 MANAY 19 5G3 / Ø 78,1 - Ø 72,6 5/120/72,6 42 825 2255 12/2013
5G3 MANAY 19 5G3 / Ø 78,1 - Ø 74,1 5/120/74,1 42 825 2255 12/2013
5S1 MANAY 19 5S1 ohne Ring 5/130/71,6 45 825 2285 12/2013
Kennzeichnung
KBA-Nummer 49752
Herstellerzeichen ETA BETA
Radtyp und Ausführung MANAY 19 ... (s.o)
Radgröße 8,5 J x 19 H2 ww. EH2+
Einpreßtiefe ET ... (s.o)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstellungsdatum Monat und jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
- Biegeumlaufprüfung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ MANAY 19
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/110 35 650 2100
5/112 33 740 2100
5/112 47 740 2255
5/108 45 735 2255
5/112 39 825 2255
5/120 42 825 2255
5/130 45 825 2285
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 215/35R19 42 825
5/130 215/35R19 45 825
5/108 215/35R19 45 735
5/110 215/35R19 35 650
5/112 215/35R19 33 740
5/112 215/35R19 39 825
5/112 215/35R19 47 740
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 285/55R19 42 825
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 12,5 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Capriano del Colle beim Qualilab s.r.l. ab 02-2014
durchgeführt.
Hinweise zum Sonderrad
Die Sonderradausführungen 5G3 (5x120) werden mit der Humpform EH2+ gefertigt. Auf Wunsche des
Herstellers wurden nur für Sonderradausführungen 5B2 und 5S1 Verwendungsbereiche festgelegt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ MANAY 19
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung - 24.01.2014
Radzeichnung EB.328.02 22.11.2013
Radzeichnung EB.328.02.5S1 08.07.2013
Radzeichnung EB.328.02.5R 08.07.2013
Radzeichnung EB.328.02.5P5 08.07.2013
Radzeichnung EB.328.02.5E 08.07.2013
Radzeichnung EB.328.02.5C2 08.07.2013
Radzeichnung EB.328.02.5B2 08.07.2013
Radzeichnung EB.328.02.5L1 08.07.2013
Radzeichnung EB.328.02.5G3 08.07.2013
Radzeichnung EB.328.02.5F 08.07.2013
Radzeichnung EB.328.02.5P4 08.07.2013
Radzeichnung EB.328.02.5P3 08.07.2013
Radzeichnung EB.328.02.5P2 08.07.2013
Radzeichnung EB.328.02.5B1 08.07.2013
Radzeichnung EB.328.02.5C 15.01.2014
Radzeichnung EB.328.02.5B 22.11.2013
Radzeichnung EB.328.02.5Z 08.07.2013
Befestigungsmittelzeichnung VH1.12.125.30.CH17.6 02.02.2004
Befestigungsmittelzeichnung VGK.14.15.30.CH17.60 27.11.2008
Befestigungsmittelzeichnung VU.14.15.32.CH17.60 09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung VS.12.175.27.CH19.60 09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung VP.12.15.24.CH17.60 09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung VP.12.15.24.CH17.60 09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung VM6.14.125.28.CH17.6 10.05.2012
Befestigungsmittelzeichnung VM.14.125.35.CH17.60 29.04.2009
Befestigungsmittelzeichnung D3.12.125.26.CH19.60 09.01.2006
Befestigungsmittelzeichnung VF.12.15.31.CH17.60 09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung VB.12.15.27.CH17.60 09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung D18.14.2.25.CH22.60 06.10.2009
Befestigungsmittelzeichnung D9B.14.15.32.CH19.60 06.02.2009
Befestigungsmittelzeichnung D7.1-2.34.CH19.60 16.09.2008
Befestigungsmittelzeichnung D9.14.15.27.CH19.60 09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung VK.14.15.28.CH17.60 09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung D1B.12.15.32.CH19.60 03.06.2009
Befestigungsmittelzeichnung D1.12.15.27.CH19.60 09.01.2001
Zentrierringzeichnung TAB.08 Ø78,1 10.10.2007
mit Änderung vom 16.07.2009
Nabenkappenzeichnung MT070 17.04.2013
Test Report 103-QL14-R01 ver. 0 07.02.2014
Verwendungen Anlage 1-3
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ MANAY 19
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 21. Mai 2014
Coen 00210700.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ MANAY 19
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Auftraggeber ETA BETA s.p.a.
Via Brescia 53/a
I-25014 Castenedolo (BS)
20 100 32000463
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell DLW MANAY
Typ MANAY 19
Radgröße 8,5 J x 19 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
5S1 MANAY 19 5S1 ohne Ring 5/130/71,6 45 825 2285
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49752
Herstellerzeichen ETA BETA
Radtyp und Ausführung MANAY 19 ... (s.o)
Radgröße 8,5 J x 19 H2
Einpresstiefe ET ... (s.o)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund (mm) Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 130 34
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 130 29
S03 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 160 29
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Porsche
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Der hier genannte Verwendungsbereich ist nur zulässig bei Montage der Räder MANAY 19 5S1
(ABE Nr. 49752) an Achse 1 in Verbindung mit den Rädern MANAY-K 19 11 5S2 (ABE Nr. 49750)
an Achse 2.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ MANAY 19
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911 257 235/40R19 A12 R02 0A1 A02 A04
991 257 245/35R19 A12 R02 A05 A07 A08
e13*2007/46*1187*.. 257 245/40R19 A12 R02 A09 A14 A18
- Carrera 4/-4S 257 255/35R19 A01 A12 K1a K1b R02 A56 BnK Cbo
- Targa Cpe R21 Skb
257-316 235/40R19 A12 M+S R02
Tar V9P
257-316 245/35R19 A12 M+S R02 Vn5 S03
257-316 245/40R19 A12 M+S R02
Porsche 911 221-254 235/35R19 K1a K45 R02 0A1 A01 A02
996 221-254 245/30R19 K1c K45 R02 A04 A05 A07
e13*95/54*0031*.., A08 A09 A12
e13*98/14*0031*.. A14 A18 Cbo
Cpe P11 PV9
R21 S02
Porsche 911 Carrera 239-300 235/35R19 K1c R02 R35 0A1 A01 A02
- 4, 4S 239-300 235/35R19 K1c M+S R02 A04 A05 A08
997 A09 A12 A14
e13*2001/116*0137*. A18 A56 Cbo
. Cpe R21 SPo
Skb VP9 S02
Porsche 911 Carrera 235, 254 235/35R19 K1a K45 R02 0A1 A01 A02
4S 235, 254 245/30R19 K1c K45 R02 A04 A05 A07
996 A08 A09 A12
e13*98/14*0031*.. A14 A18 A56
Cbo Cpe PV9
R21 Skb S02
Porsche 911 GT3 265 235/35R19 K1a K41 K45 R02 0A1 A01 A02
996 265 245/30R19 K1c K45 R02 Y87 A04 A05 A07
e13*98/14*0031*.. A08 A09 A12
A14 A18 Cpe
DS5 P11 PV9
R21 S01
Porsche 911 Turbo 309, 331 235/35R19 K1a K45 R02 0A1 A01 A02
996 Turbo 309, 331 245/30R19 K1c K45 R02 A04 A05 A07
e13*98/14*0059*.. A08 A09 A12
A14 A18 A56
Cbo Cpe PV9
R21 Skb S02
Porsche 911 Turbo 280-390 235/35R19 K1c R02 R35 0A1 A01 A02
997 Turbo 280-390 235/35R19 K1c M+S R02 A04 A05 A08
e13*2001/116*0177*. A09 A12 A14
. A18 A56 Cbo
Cpe R21 SPo
Skb VP9 S02
Porsche 911, 911S 239-300 235/35R19 K1c R02 R35 0A1 A01 A02
997 A04 A05 A08
e13*2001/116*0137*. A09 A12 A14
A18 A58 Cbo
Cpe R21 SPo
VP9 S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ MANAY 19
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911/50 294, 316 235/40R19 A12 M+S R02 0A1 A02 A04
991 294, 316 245/35R19 A12 M+S R02 A05 A07 A08
e13*2007/46*1187*.. 294, 316 245/40R19 A12 M+S R02 A09 A14 A18
- Edition 50 Jahre A58 BnK Cpe
911 R21 Skb V9P
Vn5 S03
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ MANAY 19
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
DS5 Das Sonderrad ist nur zulässig in Verbindung mit den serienmäßigen Distanzscheiben
[d=5mm].
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
P11 Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ MANAY 19
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PV9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R19 255/30R19, 265/30R19
Nr. 2 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 305/25R19, 315/25R19
Nr. 3 245/30R19 305/25R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.
SPo Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.
Skb Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.
Tar Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Targa.
V9P Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 2 245/35R19 295/30R19, 305/30R19
Nr. 3 245/40R19 295/35R19
Nr. 4 255/35R19 305/30R19, 315/30R19, 325/30R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ MANAY 19
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
VP9 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/35R19 295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19 275/30R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Vn5 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Y87 An Achse 1 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen der Rad- / Reifenkombination und
der Luftleiteinrichtung zu achten.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 20. Mai 2014 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Die Sonderradausführungen 5G3 (5x120) werden mit der Humpform EH2+ gefertigt. Auf Wunsche des
Herstellers wurden nur für Sonderradausführungen 5B2 und 5S1 Verwendungsbereiche festgelegt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ MANAY 19
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 20.Mai 2014
Coen 00211683.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49750
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
11 J x 19 H2
Typ: MANAY-K 19 11
Inhaber der ABE ETA BETA S.p.A.
und Hersteller: IT-25014 Castenedolo
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49750
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49750
Die ABE-Nr. 49750 erstreckt sich auf die Sonderräder 11 J x 19 H2 , Typ MANAY-K 19 11, in
den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55801314 (1.Ausfertigung) vom 20.05.2014
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der Anlage Nr. 1 des Gutachtens
genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 20.05.2014
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 20.08.2014
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55801314 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 19.08.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49750
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller ETA BETA s.p.a.
Seite 1 von 3
Auftraggeber ETA BETA s.p.a.
Via Brescia 53/a
I-25014 Castenedolo (BS)
20 100 32000463
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell DLW MANAY-K
Typ MANAY-K 19 11
Radgröße 11 J x 19 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
5B MANAY-K 19 11 5B / 78,1 - Ø 57,1 5/112/57,1 42 800 2285 11/2013
5B MANAY-K 19 11 5B / 78,1 - Ø 66,5 5/112/66,6 42 800 2285 11/2013
5B MANAY-K 19 11 5B / 78,1 - Ø 66,6 5/112/66,6 42 800 2285 11/2013
5S2 MANAY-K 19 11 5S2 / ohne Ring 5/130/71,6 45 700 2200 11/2013
5S1 MANAY-K 19 11 5S1 / ohne Ring 5/130/71,6 55 700 2200 11/2013
Kennzeichnung
KBA-Nummer 49750
Herstellerzeichen ETA BETA
Radtyp und Ausführung MANAY-K 19 11...(s.o)
Radgröße 11 J x 19 H2
Einpreßtiefe ET ... (s.o)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlauf
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/130 45 700 2200
5/130 55 700 2200
5/112 42 800 2285
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/130 275/35R19 55 700
5/112 275/35R19 42 800
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112 325/35R19 42 800
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 13,5 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Capriano del Colle beim Qualilab s.r.l. ab 02-2014
durchgeführt.
Hinweise zum Sonderrad
Auf Wunsche des Herstellers wurde nur für Sonderradausführungen 5S2 ein Verwendungsbereich
festgelegt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Anlagen
Beschreibung - 24.01.2014
Radzeichnung EB.327.05 21.10.2013
Radzeichnung EB.327.05.5S1 21.10.2013
Radzeichnung EB.327.05.5B 21.10.2013
Radzeichnung EB.327.05.5S2 21.10.2013
Befestigungsmittelzeichnung VU.14.15.32.CH17.60 09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung VP.12.15.24.CH17.60 09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung VK.14.15.28.CH17.60 09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung VGK.14.15.30.CH17.60 27.11.2008
Zentrierringzeichnung TAB.08 Ø78,1 10.10.2007
mit Änderung vom 16.07.2009
Nabenkappenzeichnung MT070 17.04.2013
Verwendung Anlage 1
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 20. Mai 2014
Coen 00211713.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Auftraggeber ETA BETA s.p.a.
Via Brescia 53/a
I-25014 Castenedolo (BS)
20 100 32000463
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell DLW MANAY-K
Typ MANAY-K 19 11
Radgröße 11 J x 19 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
5S2 MANAY-K 19 11 5S2 / 78,1 - Ø 5/130/71,6 45 700 2200
71,6
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49750
Herstellerzeichen ETA BETA
Radtyp und Ausführung MANAY-K 19 11...(s.o)
Radgröße 11 J x 19 H2
Einpresstiefe ET ... (s.o)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund (mm) Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 130 34
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 130 29
S03 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 160 29
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Porsche
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Der hier genannte Verwendungsbereich ist nur zulässig bei Montage der Räder MANAY 19 5S1
(ABE Nr. 49752) an Achse 1 in Verbindung mit den Rädern MANAY-K 19 11 5S2 (ABE Nr. 49750)
an Achse 2.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911 257 295/30R19 A91 R03 0A1 A02 A04
991 257 295/35R19 A91 R03 A05 A07 A08
e13*2007/46*1187*.. 257 305/30R19 A12 R03 A09 A14 A18
- Carrera 4/-4S 257 315/30R19 A01 A12 K2b R03 A56 BnK Cbo
- Targa Cpe R21 Skb
257 325/30R19 A01 A12 K2b R03
Tar V9P Vn5
257-316 295/30R19 A91 M+S R03 S03
257-316 295/35R19 A91 M+S R03
Porsche 911 221-254 305/25R19 K2b K42 K44 K80 R03 0A1 A01 A02
996 221-254 315/25R19 K2b K42 K44 K80 R03 A04 A05 A07
e13*95/54*0031*.., A08 A09 A14
e13*98/14*0031*.. A18A12 Cbo
Cpe P11 PV9
R21 S02
Porsche 911 Carrera 239-254 295/30R19 R03 R35 0A1 A01 A02
- 4, 4S 239-300 295/30R19 M+S R03 A04 A05 A08
997 239-300 305/30R19 R03 R35 A09 A12 A14
e13*2001/116*0137*. A18 A56 Cbo
. Cpe R21 SPo
Skb VP9 S02
Porsche 911 Carrera 235, 254 305/25R19 K2b K42 K56 R03 0A1 A01 A02
4S 235, 254 315/25R19 K2b K42 K56 R03 A04 A05 A07
996 A08 A09 A14
e13*98/14*0031*.. A18 A12 A56
Cbo Cpe PV9
R21 Skb S02
Porsche 911 GT3 265 305/25R19 K2c K42 K44 K80 R03 0A1 A01 A02
996 265 315/25R19 K2c K42 K44 K80 R03 A04 A05 A07
e13*98/14*0031*.. A08 A09 A12
A14 A18 Cpe
DS5 P11 PV9
R21 S01
Porsche 911 Turbo 309, 331 305/25R19 K2b K42 K56 R03 0A1 A01 A02
996 Turbo 309, 331 315/25R19 K2b K42 K56 R03 A04 A05 A07
e13*98/14*0059*.. A08 A09 A12
A14 A18 A56
Cbo Cpe PV9
R21 Skb S02
Porsche 911 Turbo 280-390 295/30R19 M+S R03 0A1 A01 A02
997 Turbo 280-390 305/30R19 K2b R03 R35 A04 A05 A08
e13*2001/116*0177*. A09 A12 A14
. A18 A56 Cbo
Cpe R21 SPo
Skb VP9 S02
Porsche 911, 911S 239-300 305/30R19 K2c K42 K44 K56 R03 0A1 A01 A02
997 A04 A05 A08
e13*2001/116*0137*. A09 A12 A14
A18 A58 Cbo
Cpe R21 SPo
VP9 S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911/50 294, 316 295/30R19 A91 M+S R03 0A1 A02 A04
991 294, 316 295/35R19 A91 M+S R03 A05 A07 A08
e13*2007/46*1187*.. A09 A14 A18
- Edition 50 Jahre A58 BnK Cpe
911 R21 Skb V9P
Vn5 S03
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
DS5 Das Sonderrad ist nur zulässig in Verbindung mit den serienmäßigen Distanzscheiben
[d=5mm].
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K80 Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2
sicherzustellen, ist der Falz am innenliegenden Knotenblech an der Verbindung Kotflügel und
Heckschürze um 45° nach hinten umzulegen.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
P11 Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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PV9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R19 255/30R19, 265/30R19
Nr. 2 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 305/25R19, 315/25R19
Nr. 3 245/30R19 305/25R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.
SPo Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.
Skb Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.
Tar Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Targa.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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V9P Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 2 245/35R19 295/30R19, 305/30R19
Nr. 3 245/40R19 295/35R19
Nr. 4 255/35R19 305/30R19, 315/30R19, 325/30R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
VP9 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/35R19 295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19 275/30R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Vn5 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Y87 An Achse 1 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen der Rad- / Reifenkombination und
der Luftleiteinrichtung zu achten.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 20. Mai 2014 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Auf Wunsche des Herstellers wurde nur für Sonderradausführungen 5S2 ein Verwendungsbereich
festgelegt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 20.Mai 2014
Coen 00211704.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim