Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
Seite 28
							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49752



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            8,5 J x 19 H2 ww. EH2+


Typ:                        MANAY 19



Inhaber der ABE             ETA BETA S.p.A.
und Hersteller:             IT-25014 Castenedolo




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49752


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49752

Die ABE-Nr. 49752 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 H2 ww. EH2+,
Typ MANAY 19, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55801414 (1.Ausfertigung) vom
21.05.2014 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 4 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 21.05.2014
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 11.08.2014
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55801414 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 28.07.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49752

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad Typ MANAY 19
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                     ETA BETA s.p.a.
                                 Via Brescia 53/a
                                 I-25014 Castenedolo (BS)
                                 20 100 32000463

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           DLW MANAY
Typ                              MANAY 19
Radgröße                         8,5 J x 19 H2 ww. EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                            Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                   (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                   Mittenloch-ø   (mm)
                                                   (mm)
5E            MANAY 19 5E / Ø 78,1 - Ø 60,1        5/108/60,1     45    735     2255       12/2013
5E            MANAY 19 5E / Ø 78,1 - Ø 63,4        5/108/63,4     45    735     2255       12/2013
5E            MANAY 19 5E / Ø 78,1 - Ø 65,1        5/108/65,1     45    735     2255       12/2013
5E            MANAY 19 5E / Ø 78,1 - Ø 67,1        5/108/67,1     45    735     2255       12/2013
5F            MANAY 19 5F / Ø 78,1 - Ø 65,1        5/110/65,1     35    650     2100       12/2013
5P2           MANAY 19 5P2 / Ø 78,1 - Ø 57,1       5/112/57,1     31    735     2100       12/2013
5B1           MANAY 19 5B1 / Ø 78,1 - Ø 57,1       5/112/57,1     33    740     2100       12/2013
5B            MANAY 19 5B / Ø 78,1 - Ø 57,1        5/112/57,1     35    650     2100       12/2013
5B2           MANAY 19 5B2 / Ø 78,1 - Ø 57,1       5/112/57,1     35    735     2100       12/2013
5R            MANAY 19 5R / Ø 78,1 - Ø57,1         5/112/57,1     39    825     2255       12/2013
5P3           MANAY 19 5P3 / Ø 78,1 - Ø 57,1       5/112/57,1     45    735     2255       12/2013
5P4           MANAY 19 5P4 / Ø 78,1 - Ø 57,1       5/112/57,1     47    740     2255       12/2013
5P5           MANAY 19 5P5 / Ø 78,1 - Ø 57,1       5/112/57,1     49    735     2255       12/2013
5P2           MANAY 19 5P2 / Ø 78,1 - Ø 66,5       5/112/66,5     31    735     2100       12/2013
5P2           MANAY 19 5P2 / Ø 78,1 - Ø 66,6       5/112/66,6     31    735     2100       12/2013
5B1           MANAY 19 5B1 / Ø 78,1 - Ø 66,5       5/112/66,5     33    740     2100       12/2013
5B1           MANAY 19 5B1 / Ø 78,1 - Ø 66,6       5/112/66,6     33    740     2100       12/2013
5B            MANAY 19 5B / Ø 78,1 - Ø 66,5        5/112/66,5     35    650     2100       12/2013
5B            MANAY 19 5B / Ø 78,1 - Ø 66,6        5/112/66,6     35    650     2100       12/2013
5B2           MANAY 19 5B2 / Ø 78,1 - Ø 66,5       5/112/66,5     35    735     2100       12/2013
5B2           MANAY 19 5B2 / Ø 78,1 - Ø 66,6       5/112/66,6     35    735     2100       12/2013
5R            MANAY 19 5R / Ø 78,1 - Ø 66,5        5/112/66,5     39    825     2255       12/2013
5R            MANAY 19 5R / Ø 78,1 - Ø 66,6        5/112/66,6     39    825     2255       12/2013
5P3           MANAY 19 5P3 / Ø 78,1 - Ø 66,6       5/112/66,6     45    735     2255       12/2013
5P3           MANAY 19 5P3 / Ø 78,1 - Ø 66,5       5/112/66,5     45    735     2255       12/2013
5P4           MANAY 19 5P4 / Ø 78,1 - Ø 66,6       5/112/66,6     47    740     2255       12/2013
5P4           MANAY 19 5P4 / Ø 78,1 - Ø 66,5       5/112/66,5     47    740     2255       12/2013
5P5           MANAY 19 5P5 / Ø 78,1 - Ø 66,5       5/112/66,5     49    735     2255       12/2013
5P5           MANAY 19 5P5 / Ø 78,1 - Ø 66,6       5/112/66,6     49    735     2255       12/2013
5C            MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 56,1        5/114,3/56,1   35    650     2100       12/2013
5C2           MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 56,1       5/114,3/56,1   39    825     2255       12/2013
5C            MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 56,6        5/114,3/56,6   35    650     2100       12/2013
5C2           MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 56,6       5/114,3/56,6   39    825     2255       12/2013
5C            MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 60,1        5/114,3/60,1   35    650     2100       12/2013
5C2           MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 60,1       5/114,3/60,1   39    825     2255       12/2013
5C            MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 64,1        5/114,3/64,1   35    650     2100       12/2013
5C2           MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 64,1       5/114,3/64,1   39    825     2255       12/2013

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad Typ MANAY 19
Hersteller                    ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 2 von 5
Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-    Abroll- Gültig ab
führung                                           Lochkreis-     press- last    umfang Herstell-
                                                  (mm)/          tiefe  (kg)    (mm)     datum
                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                  (mm)
5C        MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 66,1           5/114,3/66,1   35      650    2100     12/2013
5C2       MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 66,1          5/114,3/66,1   39      825    2255     12/2013
5C        MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 66,6           5/114,3/66,6   35      650    2100     12/2013
5C2       MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 66,6          5/114,3/66,6   39      825    2255     12/2013
5C        MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 67,1           5/114,3/67,1   35      650    2100     12/2013
5C2       MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 67,1          5/114,3/67,1   39      825    2255     12/2013
5C        MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 68,1           5/114,3/68,1   35      650    2100     12/2013
5C2       MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 68,1          5/114,3/68,1   39      825    2255     12/2013
5C        MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 70,1           5/114,3/70,1   35      650    2100     12/2013
5C2       MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 70,1          5/114,3/70,1   39      825    2255     12/2013
5C        MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 70,5           5/114,3/70,5   35      650    2100     12/2013
5C        MANAY 19 5C / Ø 78,1 - Ø 70,6           5/114,3/70,6   35      650    2100     12/2013
5C2       MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 70,5          5/114,3/70,5   39      825    2255     12/2013
5C2       MANAY 19 5C2 / Ø 78,1 - Ø 70,6          5/114,3/70,6   39      825    2255     12/2013
5Z        MANAY 19 5Z / Ø 78,1 - Ø 70,2           5/115/70,2     39      825    2255     12/2013
5Z        MANAY 19 5Z / Ø 78,1 - Ø 71,6           5/115/71,6     39      825    2255     12/2013
5G3       MANAY 19 5G3 / Ø 78,1 - Ø 64,1          5/120/64,1     42      825    2255     12/2013
5G3       MANAY 19 5G3 / Ø 78,1 - Ø 65,1          5/120/65,1     42      825    2255     12/2013
5L1       MANAY 19 5L1 ohne Ring                  5/120/65,1     42      825    2255     12/2013
5G3       MANAY 19 5G3 / Ø 78,1 - Ø 67,1          5/120/67,1     42      825    2255     12/2013
5G3       MANAY 19 5G3 / Ø 78,1 - Ø 72,6          5/120/72,6     42      825    2255     12/2013
5G3       MANAY 19 5G3 / Ø 78,1 - Ø 74,1          5/120/74,1     42      825    2255     12/2013
5S1       MANAY 19 5S1 ohne Ring                  5/130/71,6     45      825    2285     12/2013

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    49752
Herstellerzeichen             ETA BETA
Radtyp und Ausführung         MANAY 19 ... (s.o)
Radgröße                      8,5 J x 19 H2 ww. EH2+
Einpreßtiefe                  ET ... (s.o)
Herkunftsmerkmal              MADE IN ITALY
Herstellungsdatum             Monat und jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Abrollprüfung
- Impactprüfung
- Biegeumlaufprüfung



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad Typ MANAY 19
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 5

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/110         35                   650            2100
5/112         33                   740            2100
5/112         47                   740            2255
5/108         45                   735            2255
5/112         39                   825            2255
5/120         42                   825            2255
5/130         45                   825            2285

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/120         215/35R19      42                   825
5/130         215/35R19      45                   825
5/108         215/35R19      45                   735
5/110         215/35R19      35                   650
5/112         215/35R19      33                   740
5/112         215/35R19      39                   825
5/112         215/35R19      47                   740

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120         285/55R19      42                 825

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 12,5 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Capriano del Colle beim Qualilab s.r.l. ab 02-2014
durchgeführt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderradausführungen 5G3 (5x120) werden mit der Humpform EH2+ gefertigt. Auf Wunsche des
Herstellers wurden nur für Sonderradausführungen 5B2 und 5S1 Verwendungsbereiche festgelegt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad Typ MANAY 19
Hersteller                    ETA BETA s.p.a.

                                                                                  Seite 4 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                     -                              24.01.2014
Radzeichnung                     EB.328.02                      22.11.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5S1                  08.07.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5R                   08.07.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5P5                  08.07.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5E                   08.07.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5C2                  08.07.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5B2                  08.07.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5L1                  08.07.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5G3                  08.07.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5F                   08.07.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5P4                  08.07.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5P3                  08.07.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5P2                  08.07.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5B1                  08.07.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5C                   15.01.2014
Radzeichnung                     EB.328.02.5B                   22.11.2013
Radzeichnung                     EB.328.02.5Z                   08.07.2013
Befestigungsmittelzeichnung      VH1.12.125.30.CH17.6           02.02.2004
Befestigungsmittelzeichnung      VGK.14.15.30.CH17.60           27.11.2008
Befestigungsmittelzeichnung      VU.14.15.32.CH17.60            09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung      VS.12.175.27.CH19.60           09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung      VP.12.15.24.CH17.60            09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung      VP.12.15.24.CH17.60            09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung      VM6.14.125.28.CH17.6           10.05.2012
Befestigungsmittelzeichnung      VM.14.125.35.CH17.60           29.04.2009
Befestigungsmittelzeichnung      D3.12.125.26.CH19.60           09.01.2006
Befestigungsmittelzeichnung      VF.12.15.31.CH17.60            09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung      VB.12.15.27.CH17.60            09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung      D18.14.2.25.CH22.60            06.10.2009
Befestigungsmittelzeichnung      D9B.14.15.32.CH19.60           06.02.2009
Befestigungsmittelzeichnung      D7.1-2.34.CH19.60              16.09.2008
Befestigungsmittelzeichnung      D9.14.15.27.CH19.60            09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung      VK.14.15.28.CH17.60            09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung      D1B.12.15.32.CH19.60           03.06.2009
Befestigungsmittelzeichnung      D1.12.15.27.CH19.60            09.01.2001
Zentrierringzeichnung            TAB.08 Ø78,1                   10.10.2007
                                 mit Änderung vom               16.07.2009
Nabenkappenzeichnung             MT070                          17.04.2013
Test Report                      103-QL14-R01 ver. 0            07.02.2014
Verwendungen                     Anlage 1-3




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad Typ MANAY 19
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                      Seite 5 von 5

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 21. Mai 2014




Coen                                                                                 00210700.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ MANAY 19
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                   ETA BETA s.p.a.
                               Via Brescia 53/a
                               I-25014 Castenedolo (BS)
                               20 100 32000463

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         DLW MANAY
Typ                            MANAY 19
Radgröße                       8,5 J x 19 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung   Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/            Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                             Lochkreis- (mm)/     tiefe     last    (mm)
                                             Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                             (mm)
5S1          MANAY 19 5S1 ohne Ring          5/130/71,6           45         825    2285


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     49752
Herstellerzeichen              ETA BETA
Radtyp und Ausführung          MANAY 19 ... (s.o)
Radgröße                       8,5 J x 19 H2
Einpresstiefe                  ET ... (s.o)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund (mm)       Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01    Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28      130                 34
S02    Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28      130                 29
S03    Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28      160                 29

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Porsche

Spurverbreiterung              innerhalb 2%


Der hier genannte Verwendungsbereich ist nur zulässig bei Montage der Räder MANAY 19 5S1
(ABE Nr. 49752) an Achse 1 in Verbindung mit den Rädern MANAY-K 19 11 5S2 (ABE Nr. 49750)
an Achse 2.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ MANAY 19
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                   Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911           257            235/40R19       A12 R02                        0A1 A02 A04
991                   257            245/35R19       A12 R02                        A05 A07 A08
e13*2007/46*1187*..   257            245/40R19       A12 R02                        A09 A14 A18
- Carrera 4/-4S       257            255/35R19       A01 A12 K1a K1b R02            A56 BnK Cbo
- Targa                                                                             Cpe R21 Skb
                      257-316        235/40R19       A12 M+S R02
                                                                                    Tar V9P
                      257-316        245/35R19       A12 M+S R02                    Vn5 S03
                      257-316        245/40R19       A12 M+S R02
Porsche 911           221-254        235/35R19       K1a K45 R02                    0A1 A01 A02
996                   221-254        245/30R19       K1c K45 R02                    A04 A05 A07
e13*95/54*0031*..,                                                                  A08 A09 A12
e13*98/14*0031*..                                                                   A14 A18 Cbo
                                                                                    Cpe P11 PV9
                                                                                    R21 S02
Porsche 911 Carrera 239-300          235/35R19       K1c R02 R35                    0A1 A01 A02
- 4, 4S             239-300          235/35R19       K1c M+S R02                    A04 A05 A08
997                                                                                 A09 A12 A14
e13*2001/116*0137*.                                                                 A18 A56 Cbo
.                                                                                   Cpe R21 SPo
                                                                                    Skb VP9 S02

Porsche 911 Carrera 235, 254         235/35R19       K1a K45 R02                    0A1 A01 A02
4S                  235, 254         245/30R19       K1c K45 R02                    A04 A05 A07
996                                                                                 A08 A09 A12
e13*98/14*0031*..                                                                   A14 A18 A56
                                                                                    Cbo Cpe PV9
                                                                                    R21 Skb S02
Porsche 911 GT3       265            235/35R19       K1a K41 K45 R02                0A1 A01 A02
996                   265            245/30R19       K1c K45 R02 Y87                A04 A05 A07
e13*98/14*0031*..                                                                   A08 A09 A12
                                                                                    A14 A18 Cpe
                                                                                    DS5 P11 PV9
                                                                                    R21 S01
Porsche 911 Turbo     309, 331       235/35R19       K1a K45 R02                    0A1 A01 A02
996 Turbo             309, 331       245/30R19       K1c K45 R02                    A04 A05 A07
e13*98/14*0059*..                                                                   A08 A09 A12
                                                                                    A14 A18 A56
                                                                                    Cbo Cpe PV9
                                                                                    R21 Skb S02
Porsche 911 Turbo   280-390          235/35R19       K1c R02 R35                    0A1 A01 A02
997 Turbo           280-390          235/35R19       K1c M+S R02                    A04 A05 A08
e13*2001/116*0177*.                                                                 A09 A12 A14
.                                                                                   A18 A56 Cbo
                                                                                    Cpe R21 SPo
                                                                                    Skb VP9 S02
Porsche 911, 911S   239-300          235/35R19       K1c R02 R35                    0A1 A01 A02
997                                                                                 A04 A05 A08
e13*2001/116*0137*.                                                                 A09 A12 A14
                                                                                    A18 A58 Cbo
                                                                                    Cpe R21 SPo
                                                                                    VP9 S02


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ MANAY 19
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911/50        294, 316       235/40R19         A12 M+S R02                       0A1 A02 A04
991                   294, 316       245/35R19         A12 M+S R02                       A05 A07 A08
e13*2007/46*1187*..   294, 316       245/40R19         A12 M+S R02                       A09 A14 A18
- Edition 50 Jahre                                                                       A58 BnK Cpe
911                                                                                      R21 Skb V9P
                                                                                         Vn5 S03

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ MANAY 19
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 4 von 7

A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DS5   Das Sonderrad ist nur zulässig in Verbindung mit den serienmäßigen Distanzscheiben
[d=5mm].

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P11    Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
       P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ MANAY 19
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 5 von 7
PV9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 225/35R19                  255/30R19, 265/30R19
Nr. 2 235/35R19                  255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 305/25R19, 315/25R19
Nr. 3 245/30R19                  305/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

Skb    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.

Tar       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Targa.

V9P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1   235/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr.   2   245/35R19              295/30R19, 305/30R19
Nr.   3   245/40R19              295/35R19
Nr.   4   255/35R19              305/30R19, 315/30R19, 325/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ MANAY 19
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 6 von 7
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VP9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1 235/35R19                 295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19                 275/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Y87      An Achse 1 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen der Rad- / Reifenkombination und
der Luftleiteinrichtung zu achten.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Mai 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderradausführungen 5G3 (5x120) werden mit der Humpform EH2+ gefertigt. Auf Wunsche des
Herstellers wurden nur für Sonderradausführungen 5B2 und 5S1 Verwendungsbereiche festgelegt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49752 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ MANAY 19
Hersteller                    ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 20.Mai 2014




Coen                                                                                00211683.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49750



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            11 J x 19 H2


Typ:                        MANAY-K 19 11



Inhaber der ABE             ETA BETA S.p.A.
und Hersteller:             IT-25014 Castenedolo




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49750


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49750

Die ABE-Nr. 49750 erstreckt sich auf die Sonderräder 11 J x 19 H2 , Typ MANAY-K 19 11, in
den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55801314 (1.Ausfertigung) vom 20.05.2014
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der Anlage Nr. 1 des Gutachtens
genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 20.05.2014
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 20.08.2014
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55801314 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 19.08.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49750

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                     ETA BETA s.p.a.
                                 Via Brescia 53/a
                                 I-25014 Castenedolo (BS)
                                 20 100 32000463

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           DLW MANAY-K
Typ                              MANAY-K 19 11
Radgröße                         11 J x 19 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
5B            MANAY-K 19 11 5B / 78,1 - Ø 57,1       5/112/57,1     42    800     2285       11/2013
5B            MANAY-K 19 11 5B / 78,1 - Ø 66,5       5/112/66,6     42    800     2285       11/2013
5B            MANAY-K 19 11 5B / 78,1 - Ø 66,6       5/112/66,6     42    800     2285       11/2013
5S2           MANAY-K 19 11 5S2 / ohne Ring          5/130/71,6     45    700     2200       11/2013
5S1           MANAY-K 19 11 5S1 / ohne Ring          5/130/71,6     55    700     2200       11/2013

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       49750
Herstellerzeichen                ETA BETA
Radtyp und Ausführung            MANAY-K 19 11...(s.o)
Radgröße                         11 J x 19 H2
Einpreßtiefe                     ET ... (s.o)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN ITALY
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlauf
- Abrollprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 2 von 3

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß       Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/130          45                   700            2200
5/130          55                   700            2200
5/112          42                   800            2285

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/130          275/35R19      55                 700
5/112          275/35R19      42                 800

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112          325/35R19      42                 800

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 13,5 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Capriano del Colle beim Qualilab s.r.l. ab 02-2014
durchgeführt.

Hinweise zum Sonderrad

Auf Wunsche des Herstellers wurde nur für Sonderradausführungen 5S2 ein Verwendungsbereich
festgelegt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                      Seite 3 von 3

Anlagen

Beschreibung                      -                                24.01.2014
Radzeichnung                      EB.327.05                        21.10.2013
Radzeichnung                      EB.327.05.5S1                    21.10.2013
Radzeichnung                      EB.327.05.5B                     21.10.2013
Radzeichnung                      EB.327.05.5S2                    21.10.2013
Befestigungsmittelzeichnung       VU.14.15.32.CH17.60              09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung       VP.12.15.24.CH17.60              09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung       VK.14.15.28.CH17.60              09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung       VGK.14.15.30.CH17.60             27.11.2008
Zentrierringzeichnung             TAB.08 Ø78,1                     10.10.2007
                                  mit Änderung vom                 16.07.2009
Nabenkappenzeichnung              MT070                            17.04.2013
Verwendung                        Anlage 1

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 20. Mai 2014




Coen                                                                                 00211713.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                   ETA BETA s.p.a.
                               Via Brescia 53/a
                               I-25014 Castenedolo (BS)
                               20 100 32000463

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         DLW MANAY-K
Typ                            MANAY-K 19 11
Radgröße                       11 J x 19 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung   Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/            Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                             Lochkreis- (mm)/     tiefe     last    (mm)
                                             Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                             (mm)
5S2          MANAY-K 19 11 5S2 / 78,1 - Ø    5/130/71,6           45         700    2200
             71,6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     49750
Herstellerzeichen              ETA BETA
Radtyp und Ausführung          MANAY-K 19 11...(s.o)
Radgröße                       11 J x 19 H2
Einpresstiefe                  ET ... (s.o)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund (mm)      Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01    Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28     130                 34
S02    Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28     130                 29
S03    Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28     160                 29

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Porsche

Spurverbreiterung              innerhalb 2%

Der hier genannte Verwendungsbereich ist nur zulässig bei Montage der Räder MANAY 19 5S1
(ABE Nr. 49752) an Achse 1 in Verbindung mit den Rädern MANAY-K 19 11 5S2 (ABE Nr. 49750)
an Achse 2.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                   Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911           257            295/30R19       A91 R03                        0A1 A02 A04
991                   257            295/35R19       A91 R03                        A05 A07 A08
e13*2007/46*1187*..   257            305/30R19       A12 R03                        A09 A14 A18
- Carrera 4/-4S       257            315/30R19       A01 A12 K2b R03                A56 BnK Cbo
- Targa                                                                             Cpe R21 Skb
                      257            325/30R19       A01 A12 K2b R03
                                                                                    Tar V9P Vn5
                      257-316        295/30R19       A91 M+S R03                    S03
                      257-316        295/35R19       A91 M+S R03
Porsche 911           221-254        305/25R19       K2b K42 K44 K80 R03            0A1 A01 A02
996                   221-254        315/25R19       K2b K42 K44 K80 R03            A04 A05 A07
e13*95/54*0031*..,                                                                  A08 A09 A14
e13*98/14*0031*..                                                                   A18A12 Cbo
                                                                                    Cpe P11 PV9
                                                                                    R21 S02
Porsche 911 Carrera 239-254          295/30R19       R03 R35                        0A1 A01 A02
- 4, 4S             239-300          295/30R19       M+S R03                        A04 A05 A08
997                 239-300          305/30R19       R03 R35                        A09 A12 A14
e13*2001/116*0137*.                                                                 A18 A56 Cbo
.                                                                                   Cpe R21 SPo
                                                                                    Skb VP9 S02

Porsche 911 Carrera 235, 254         305/25R19       K2b K42 K56 R03                0A1 A01 A02
4S                  235, 254         315/25R19       K2b K42 K56 R03                A04 A05 A07
996                                                                                 A08 A09 A14
e13*98/14*0031*..                                                                   A18 A12 A56
                                                                                    Cbo Cpe PV9
                                                                                    R21 Skb S02
Porsche 911 GT3       265            305/25R19       K2c K42 K44 K80 R03            0A1 A01 A02
996                   265            315/25R19       K2c K42 K44 K80 R03            A04 A05 A07
e13*98/14*0031*..                                                                   A08 A09 A12
                                                                                    A14 A18 Cpe
                                                                                    DS5 P11 PV9
                                                                                    R21 S01
Porsche 911 Turbo     309, 331       305/25R19       K2b K42 K56 R03                0A1 A01 A02
996 Turbo             309, 331       315/25R19       K2b K42 K56 R03                A04 A05 A07
e13*98/14*0059*..                                                                   A08 A09 A12
                                                                                    A14 A18 A56
                                                                                    Cbo Cpe PV9
                                                                                    R21 Skb S02
Porsche 911 Turbo   280-390          295/30R19       M+S R03                        0A1 A01 A02
997 Turbo           280-390          305/30R19       K2b R03 R35                    A04 A05 A08
e13*2001/116*0177*.                                                                 A09 A12 A14
.                                                                                   A18 A56 Cbo
                                                                                    Cpe R21 SPo
                                                                                    Skb VP9 S02
Porsche 911, 911S   239-300          305/30R19       K2c K42 K44 K56 R03            0A1 A01 A02
997                                                                                 A04 A05 A08
e13*2001/116*0137*.                                                                 A09 A12 A14
                                                                                    A18 A58 Cbo
                                                                                    Cpe R21 SPo
                                                                                    VP9 S02


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911/50      294, 316         295/30R19         A91 M+S R03                       0A1 A02 A04
991                 294, 316         295/35R19         A91 M+S R03                       A05 A07 A08
e13*2007/46*1187*..                                                                      A09 A14 A18
- Edition 50 Jahre                                                                       A58 BnK Cpe
911                                                                                      R21 Skb V9P
                                                                                         Vn5 S03

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 4 von 7

A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56     Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DS5   Das Sonderrad ist nur zulässig in Verbindung mit den serienmäßigen Distanzscheiben
[d=5mm].

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K80     Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2
sicherzustellen, ist der Falz am innenliegenden Knotenblech an der Verbindung Kotflügel und
Heckschürze um 45° nach hinten umzulegen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P11    Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
       P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 5 von 7
PV9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1 225/35R19                 255/30R19, 265/30R19
Nr. 2 235/35R19                 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 305/25R19, 315/25R19
Nr. 3 245/30R19                 305/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

Skb    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.

Tar     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Targa.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                          Seite 6 von 7

V9P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr.   1   235/40R19             285/35R19, 295/35R19
Nr.   2   245/35R19             295/30R19, 305/30R19
Nr.   3   245/40R19             295/35R19
Nr.   4   255/35R19             305/30R19, 315/30R19, 325/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VP9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1 235/35R19                 295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19                 275/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Y87      An Achse 1 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen der Rad- / Reifenkombination und
der Luftleiteinrichtung zu achten.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Mai 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Auf Wunsche des Herstellers wurde nur für Sonderradausführungen 5S2 ein Verwendungsbereich
festgelegt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49750 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 11 J x 19 H2 Typ MANAY-K 19 11
Hersteller                    ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 20.Mai 2014




Coen                                                                                00211704.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen