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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0787-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19 EH2+ Typ P2 8519 und
                               11,0 J x 19 EH2+ Typ P2 1119
Fertiger/Zulieferer            AZEV Alurad GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Hersteller                     AZEV Alurad GmbH
                               Gewerbegebiet Sauerwiesen Technologie-Park I & II
                               67661 Kaiserslautern
                               QM-Nr.:49 02 0290909/02.

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         P2                            P2
Typ                            P2 8519                       P2 1119
Radgröße                       8,5 J x 19 EH2+               11,0 J x 19 EH2+
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Achse         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-     Einpress-    Rad-   Abrollumfang
                                              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe        last   (mm)
                                              tenloch-ø (mm)      (mm)         (kg)
1             P2 8519 130P1 / ohne Ring       5/130/71,5          50           840    2300
2             P2 1119 130P1 / ohne Ring       5/130/71,5          45           800    2100

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              AZEV                          AZEV
Radtyp und Ausführung          P2 8519 (s.o.)                P2 1119 (s.o.)
Radgröße                       8,5 J x 19 EH2+               11,0 J x 19 EH2+
Einpresstiefe                  ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW                           JAW
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)
S02     Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm 130                        29
S03     Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm 160                        29

Prüfungen

Die Gutachten Nr.13-0341-A00-V01 und 13-0389-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Porsche

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0787-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 8,5 J x 19 EH2+ Typ P2 8519 und
                                11,0 J x 19 EH2+ Typ P2 1119
Fertiger/Zulieferer             AZEV Alurad GmbH

                                                                                   Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911           257            235/40R19       A12 R02                       0A1 A02 A04
991                   257            245/35R19       A12 R02                       A05 A06 A07
e13*2007/46*1187*..   257            245/40R19       A12 R02                       A08 A09 A16
- Carrera 4/-4S       257            255/35R19       A12 R02                       A18 A56 BnK
- Targa               257            295/30R19       A91 R03                       Cbo Cpe R21
                      257            295/35R19       A91 R03                       Skb Tar V9P
                      257            305/30R19       A12 R03                       Vn5 S03
                      257            315/30R19       A12 K2b R03
                      257            325/30R19       A12 K2b R03
                      257-316        235/40R19       A12 M+S R02
                      257-316        245/35R19       A12 M+S R02
                      257-316        245/40R19       A12 M+S R02
                      257-316        295/30R19       A91 M+S R03
                      257-316        295/35R19       A91 M+S R03
Porsche 911           221-254        235/35R19       K45 R02                       0A1 A02 A04
996                   221-254        245/30R19       K1a K45 R02                   A05 A06 A07
e13*95/54*0031*..,    221-254        305/25R19       K2b K42 K44 K80 R03           A08 A09 A12
e13*98/14*0031*..     221-254        315/25R19       K2b K42 K44 K80 R03           A16 A18 Cbo
                                                                                   Cpe P11 PV9
                                                                                   R21 S02
Porsche 911 Carrera   239-254        295/30R19       R03 R35                       0A1 A02 A04
- 4, 4S               239-300        235/35R19       K1c R02 R35                   A05 A06 A07
997                   239-300        235/35R19       K1c M+S R02                   A08 A09 A12
e13*2001/116*0137*    239-300        295/30R19       M+S R03                       A16 A18 A56
..                    239-300        305/30R19       R03 R35                       Cbo Cpe R21
                                                                                   SPo Skb VP9
                                                                                   S02
Porsche 911 Carrera   235,254        235/35R19       K45 R02                       0A1 A02 A04
4S                    235,254        245/30R19       K1a K45 R02                   A05 A06 A07
996                   235,254        305/25R19       K2b K42 K56 R03               A08 A09 A12
e13*98/14*0031*..     235,254        315/25R19       K2b K42 K56 R03               A16 A18 A56
                                                                                   Cbo Cpe PV9
                                                                                   R21 Skb S02
Porsche 911 GT3       265            235/35R19       K45 R02 Y87                   0A1 A02 A04
996                   265            245/30R19       K1a K45 R02 Y87               A05 A06 A07
e13*98/14*0031*..     265            305/25R19       K2c K42 K44 K80 R03           A08 A09 A12
                      265            315/25R19       K2c K42 K44 K80 R03           A16 A18 Cpe
                                                                                   DS5 P11 PV9
                                                                                   R21 S02
Porsche 911 Turbo     309,331        235/35R19       K45 R02                       0A1 A02 A04
996 Turbo             309,331        245/30R19       K1a K45 R02                   A05 A06 A07
e13*98/14*0059*..     309,331        305/25R19       K2b K42 K56 R03               A08 A09 A12
                      309,331        315/25R19       K2b K42 K56 R03               A16 A18 A56
                                                                                   Cbo Cpe PV9
                                                                                   R21 Skb S02




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           14-0787-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                  8,5 J x 19 EH2+ Typ P2 8519 und
                                 11,0 J x 19 EH2+ Typ P2 1119
Fertiger/Zulieferer              AZEV Alurad GmbH

                                                                                        Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich      Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911 Turbo     280-390         235/35R19        K1c R02 R35                       0A1 A02 A04
997 Turbo             280-390         235/35R19        K1c M+S R02                       A05 A06 A07
e13*2001/116*0177*    280-390         295/30R19        M+S R03                           A08 A09 A12
..                    280-390         305/30R19        K2b R03 R35                       A16 A18 A56
                                                                                         Cbo Cpe R21
                                                                                         SPo Skb VP9
                                                                                         S02
Porsche 911, 911S  239-300            235/35R19        K1a K1b R02                       0A1 A02 A04
997                239-300            295/30R19        K2c K42 R03                       A05 A06 A07
e13*2001/116*0137* 239-300            305/30R19        K2c K42 K44 K56 R03               A08 A09 A12
.                                                                                        A16 A18 A58
                                                                                         Cbo Cpe R21
                                                                                         SPo VP9 S02
Porsche 911/50        294, 316        235/40R19        A12 M+S R02                       0A1 A02 A04
991                   294, 316        245/35R19        A12 M+S R02                       A05 A06 A07
e13*2007/46*1187*..   294, 316        245/40R19        A12 M+S R02                       A08 A09 A16
- Edition 50 Jahre    294, 316        295/30R19        A91 M+S R03                       A18 A58 BnK
911                   294, 316        295/35R19        A91 M+S R03                       Cpe R21 Skb
                                                                                         V9P Vn5 S03

Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0787-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19 EH2+ Typ P2 8519 und
                               11,0 J x 19 EH2+ Typ P2 1119
Fertiger/Zulieferer            AZEV Alurad GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf
einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DS5   Das Sonderrad ist nur zulässig in Verbindung mit den serienmäßigen Distanzscheiben
[d=5mm]. Werden die Mindesteinschraubtiefen bzw. Umdrehungen unterschritten, so sind längere
Radschrauben, bzw. Stehbolzen zu verwenden.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0787-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 8,5 J x 19 EH2+ Typ P2 8519 und
                                11,0 J x 19 EH2+ Typ P2 1119
Fertiger/Zulieferer             AZEV Alurad GmbH

                                                                                          Seite 5 von 8

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K80       Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 sicherzustel-
len, ist der Falz am innenliegenden Knotenblech an der Verbindung Kotflügel und Heckschürze um
45° nach hinten umzulegen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P11     Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
        P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S

PV9   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1 225/35R19                 255/30R19, 265/30R19
Nr. 2 235/35R19                 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 305/25R19, 315/25R19
Nr. 3 245/30R19                 305/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           14-0787-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                  8,5 J x 19 EH2+ Typ P2 8519 und
                                 11,0 J x 19 EH2+ Typ P2 1119
Fertiger/Zulieferer              AZEV Alurad GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 verwen-
det werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 verwen-
det werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geänder-
tem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen
Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

Skb       Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievarian-
te.

Tar       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Targa.

V9P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1   235/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr.   2   245/35R19              295/30R19, 305/30R19
Nr.   3   245/40R19              295/35R19
Nr.   4   255/35R19              305/30R19, 315/30R19, 325/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0787-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 8,5 J x 19 EH2+ Typ P2 8519 und
                                11,0 J x 19 EH2+ Typ P2 1119
Fertiger/Zulieferer             AZEV Alurad GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

VP9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1 235/35R19                 295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19                 275/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Y87      An Achse 1 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen der Rad- / Reifenkombination und
der Luftleiteinrichtung zu achten.


Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden in Lambsheim bei
der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ab März 2013 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am
14. August 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                       14-0787-A00-V01

TGA-Art                      13.1
Prüfgegenstand               PKW-Sonderräder
                              8,5 J x 19 EH2+ Typ P2 8519 und
                             11,0 J x 19 EH2+ Typ P2 1119
Fertiger/Zulieferer          AZEV Alurad GmbH

                                                                                  Seite 8 von 8

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. August 2014




Haasis                              00215755.DOC




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