TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 14-0787-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x 19 EH2+ Typ P2 8519 und
11,0 J x 19 EH2+ Typ P2 1119
Fertiger/Zulieferer AZEV Alurad GmbH
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Hersteller AZEV Alurad GmbH
Gewerbegebiet Sauerwiesen Technologie-Park I & II
67661 Kaiserslautern
QM-Nr.:49 02 0290909/02.
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell P2 P2
Typ P2 8519 P2 1119
Radgröße 8,5 J x 19 EH2+ 11,0 J x 19 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Achse Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
1 P2 8519 130P1 / ohne Ring 5/130/71,5 50 840 2300
2 P2 1119 130P1 / ohne Ring 5/130/71,5 45 800 2100
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen AZEV AZEV
Radtyp und Ausführung P2 8519 (s.o.) P2 1119 (s.o.)
Radgröße 8,5 J x 19 EH2+ 11,0 J x 19 EH2+
Einpresstiefe ET (s.o.) ET (s.o.)
Giessereikennzeichen JAW JAW
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 28 mm 130 29
S03 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 28 mm 160 29
Prüfungen
Die Gutachten Nr.13-0341-A00-V01 und 13-0389-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Porsche
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 14-0787-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x 19 EH2+ Typ P2 8519 und
11,0 J x 19 EH2+ Typ P2 1119
Fertiger/Zulieferer AZEV Alurad GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911 257 235/40R19 A12 R02 0A1 A02 A04
991 257 245/35R19 A12 R02 A05 A06 A07
e13*2007/46*1187*.. 257 245/40R19 A12 R02 A08 A09 A16
- Carrera 4/-4S 257 255/35R19 A12 R02 A18 A56 BnK
- Targa 257 295/30R19 A91 R03 Cbo Cpe R21
257 295/35R19 A91 R03 Skb Tar V9P
257 305/30R19 A12 R03 Vn5 S03
257 315/30R19 A12 K2b R03
257 325/30R19 A12 K2b R03
257-316 235/40R19 A12 M+S R02
257-316 245/35R19 A12 M+S R02
257-316 245/40R19 A12 M+S R02
257-316 295/30R19 A91 M+S R03
257-316 295/35R19 A91 M+S R03
Porsche 911 221-254 235/35R19 K45 R02 0A1 A02 A04
996 221-254 245/30R19 K1a K45 R02 A05 A06 A07
e13*95/54*0031*.., 221-254 305/25R19 K2b K42 K44 K80 R03 A08 A09 A12
e13*98/14*0031*.. 221-254 315/25R19 K2b K42 K44 K80 R03 A16 A18 Cbo
Cpe P11 PV9
R21 S02
Porsche 911 Carrera 239-254 295/30R19 R03 R35 0A1 A02 A04
- 4, 4S 239-300 235/35R19 K1c R02 R35 A05 A06 A07
997 239-300 235/35R19 K1c M+S R02 A08 A09 A12
e13*2001/116*0137* 239-300 295/30R19 M+S R03 A16 A18 A56
.. 239-300 305/30R19 R03 R35 Cbo Cpe R21
SPo Skb VP9
S02
Porsche 911 Carrera 235,254 235/35R19 K45 R02 0A1 A02 A04
4S 235,254 245/30R19 K1a K45 R02 A05 A06 A07
996 235,254 305/25R19 K2b K42 K56 R03 A08 A09 A12
e13*98/14*0031*.. 235,254 315/25R19 K2b K42 K56 R03 A16 A18 A56
Cbo Cpe PV9
R21 Skb S02
Porsche 911 GT3 265 235/35R19 K45 R02 Y87 0A1 A02 A04
996 265 245/30R19 K1a K45 R02 Y87 A05 A06 A07
e13*98/14*0031*.. 265 305/25R19 K2c K42 K44 K80 R03 A08 A09 A12
265 315/25R19 K2c K42 K44 K80 R03 A16 A18 Cpe
DS5 P11 PV9
R21 S02
Porsche 911 Turbo 309,331 235/35R19 K45 R02 0A1 A02 A04
996 Turbo 309,331 245/30R19 K1a K45 R02 A05 A06 A07
e13*98/14*0059*.. 309,331 305/25R19 K2b K42 K56 R03 A08 A09 A12
309,331 315/25R19 K2b K42 K56 R03 A16 A18 A56
Cbo Cpe PV9
R21 Skb S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Nummer 14-0787-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x 19 EH2+ Typ P2 8519 und
11,0 J x 19 EH2+ Typ P2 1119
Fertiger/Zulieferer AZEV Alurad GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911 Turbo 280-390 235/35R19 K1c R02 R35 0A1 A02 A04
997 Turbo 280-390 235/35R19 K1c M+S R02 A05 A06 A07
e13*2001/116*0177* 280-390 295/30R19 M+S R03 A08 A09 A12
.. 280-390 305/30R19 K2b R03 R35 A16 A18 A56
Cbo Cpe R21
SPo Skb VP9
S02
Porsche 911, 911S 239-300 235/35R19 K1a K1b R02 0A1 A02 A04
997 239-300 295/30R19 K2c K42 R03 A05 A06 A07
e13*2001/116*0137* 239-300 305/30R19 K2c K42 K44 K56 R03 A08 A09 A12
. A16 A18 A58
Cbo Cpe R21
SPo VP9 S02
Porsche 911/50 294, 316 235/40R19 A12 M+S R02 0A1 A02 A04
991 294, 316 245/35R19 A12 M+S R02 A05 A06 A07
e13*2007/46*1187*.. 294, 316 245/40R19 A12 M+S R02 A08 A09 A16
- Edition 50 Jahre 294, 316 295/30R19 A91 M+S R03 A18 A58 BnK
911 294, 316 295/35R19 A91 M+S R03 Cpe R21 Skb
V9P Vn5 S03
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
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A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf
einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
DS5 Das Sonderrad ist nur zulässig in Verbindung mit den serienmäßigen Distanzscheiben
[d=5mm]. Werden die Mindesteinschraubtiefen bzw. Umdrehungen unterschritten, so sind längere
Radschrauben, bzw. Stehbolzen zu verwenden.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K80 Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 sicherzustel-
len, ist der Falz am innenliegenden Knotenblech an der Verbindung Kotflügel und Heckschürze um
45° nach hinten umzulegen.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
P11 Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S
PV9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R19 255/30R19, 265/30R19
Nr. 2 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 305/25R19, 315/25R19
Nr. 3 245/30R19 305/25R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 verwen-
det werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 verwen-
det werden.
SPo Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geänder-
tem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen
Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.
Skb Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievarian-
te.
Tar Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Targa.
V9P Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 2 245/35R19 295/30R19, 305/30R19
Nr. 3 245/40R19 295/35R19
Nr. 4 255/35R19 305/30R19, 315/30R19, 325/30R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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VP9 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/35R19 295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19 275/30R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Vn5 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Y87 An Achse 1 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen der Rad- / Reifenkombination und
der Luftleiteinrichtung zu achten.
Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden in Lambsheim bei
der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ab März 2013 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am
14. August 2014 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
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Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 14. August 2014
Haasis 00215755.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim