Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065016-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : STC-10/P10
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: STC-10/P10
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: FONDMETAL
Radausführung: Lk 130/A
Radgröße: 11Jx22H2
Rad-Einpresstiefe: 55 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2405 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
92A, 92AN, 92AH, 92AHN Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 34 mm
RZ-065016-A0-072-02~PO-5-130-71_5-ET55.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065016-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : STC-10/P10
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
92A e13*2007/46*1085*..
92AH e13*2007/46*1107*..
92AHN e13*2007/46*1108*..
92AN e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 397 Porsche Cayenne 265/35R22 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serien- M00) B31)
Verbreiterung)
275/35R22
285/30R22
M00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
92A e13*2007/46*1085*..
92AH e13*2007/46*1107*..
92AHN e13*2007/46*1108*..
92AN e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 397 Porsche Cayenne 265/35R22 A02) bis A10)
(Ausführungen ohne A01)K01)K04)M00) B31)
Serien-Verbreiterung)
275/35R22
A01)K01)K04)
285/30R22
A01)K01)K04)M00)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RZ-065016-A0-072-02~PO-5-130-71_5-ET55.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065016-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : STC-10/P10
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B31) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
- belüftete Bremsscheibe Ø350x34 mm.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RZ-065016-A0-072-02~PO-5-130-71_5-ET55.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065016-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : STC-10/P10
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ STC-10/P10 des Herstellers Fondmetal S.p.A..
Geschäftsstelle Essen, 24.09.2014
RZ-065016-A0-072-02~PO-5-130-71_5-ET55.docx