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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0637-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ MCT7-8520 und
                                11,0 J x 20 H2 Typ MCT7-11020
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                     Seite 1 von 7

Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                67454 Haßloch
                                QM-Nr. 49020180804

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                      Achse 2
Modell                          MOTEC - MCT7                 MOTEC - MCT7
Typ                             MCT7-8520                    MCT7-11020
Radgröße                        8,5 J x 20 H2                11,0 J x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung            Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last    (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
PO         MCT7-8520 PO / ohne Ring        5/130/71,5             45         720    2100
PO         MCT7-11020 PO / ohne Ring       5/130/71,5             56         720    2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                      Achse 2
Herstellerzeichen               MOTEC                        MOTEC
Radtyp und Ausführung           MCT7-8520 (s.o.)             MCT7-11020 (s.o.)
Radgröße                        8,5 J x 20 H2                11,0 J x 20 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)                  ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM                          TAM
Herkunftsmerkmal                -                            -
Herstelldatum                   Monat und Jahr               Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01     Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 160                   serienmäßig
S02     Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 130                   serienmäßig

Prüfungen

Die Gutachten Nr.13-0972-A00-V01 und 14-0404-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        14-0637-A00-V02

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5 J x 20 H2 Typ MCT7-8520 und
                              11,0 J x 20 H2 Typ MCT7-11020
Fertiger/Zulieferer           AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911             257           235/35R20        R02                              A07 A12 A14
991                     257-316       235/35R20        M+S R02                          A16 A18 A58
e13*2007/46*1187*..     257-316       245/30R20        R02                              BnK Cbo Cpe
- Carrera /-S           257-316       245/35R20        R02                              P35 R21 Ska
                        257-316       245/35R20        M+S R02                          V0P Vn5 S01
                        257-316       295/30R20        K2c K6c K6g R03
                        257-316       295/30R20        K2c K6c K6g M+S R03
                        257-316       305/30R20        K2c K6c K6g R03
                        257-316       315/25R20        K2c K6f K6h R03 T99
Porsche 911 Turbo       383, 412      245/35R20        A12 R02                          A07 A14 A16
991 Turbo               383, 412      295/30R20        A91 M+S R03                      A18 A56 BmK
e13*2007/46*1188*..     383, 412      305/30R20        A12 R03 T03                      Cbo Cpe L04
- Turbo /-S                                                                             R21 Skb V0P
                                                                                        Vn5 S01
Porsche 911, 911S       239-300       235/30R20        K1c R02                          A12 A14 A16
997                     239-300       305/25R20        K2c K42 R03                      A18 A58 Cbo
e13*2001/116*0137*.                                                                     Cpe R21 SPo
                                                                                        VP0 S02
Porsche Panamera        155-309       255/40R20        R02                              A07 A12 A14
970, -N, -H, -HN        155-309       285/35R20        R03 141                          A16 A18 A57
e13*2007/46*0970*..,    155-309       295/35R20        R03 140                          B03 BnK Lim
e13*2007/46*1143*..;                                                                    R21 V20 S01
e13*2007/46*1160*..;
e13*2007/46*1161*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0637-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ MCT7-8520 und
                                11,0 J x 20 H2 Typ MCT7-11020
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 3 von 7

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.




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Nummer                         14-0637-A00-V02

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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 20 H2 Typ MCT7-8520 und
                               11,0 J x 20 H2 Typ MCT7-11020
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                      Seite 4 von 7

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

BmK     Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.



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Nummer                           14-0637-A00-V02

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5 J x 20 H2 Typ MCT7-8520 und
                                 11,0 J x 20 H2 Typ MCT7-11020
Fertiger/Zulieferer              AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 5 von 7

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

Ska    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit schmaler
Karosserievariante.

Skb    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V0P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1   235/35R20              295/30R20
Nr.   2   245/30R20              315/25R20
Nr.   3   245/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr.   4   255/30R20              325/25R20, 335/25R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0637-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ MCT7-8520 und
                                11,0 J x 20 H2 Typ MCT7-11020
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 6 von 7

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20              275/40R20
Nr. 9    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20              285/40R20
Nr. 13   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20              295/40R20
Nr. 17   275/35R20              305/30R20
Nr. 18   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VP0     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 235/30R20                 305/25R20, 325/25R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden inTUV Rheinland
Malaysia, Subang Jaya ab November 2013 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 9.
Februar 2015 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        14-0637-A00-V02

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5 J x 20 H2 Typ MCT7-8520 und
                              11,0 J x 20 H2 Typ MCT7-11020
Fertiger/Zulieferer           AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                        Seite 7 von 7
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Februar 2015




Tufan                                                                        00223327.DOC




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