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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-C0-306
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  WM859
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             130
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       53 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   130 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 71,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        925 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Porsche

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
964                              Serien-Radmutter, Kugel Ø28 mm,              -      130 Nm
                                 Gewinde M14x1,5,
9PA                              Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,            -     160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm
92A, 92AN, 92AH, 92AHN           Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,            -     160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 34 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-C0-306
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
964                              F035
Motorleistung    Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 191      Porsche 911              215/35R19 M+S                             A02) bis A10)
                 (964 schmale Karosserie) A01)K03)K13)K39)T85)W225)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                            K03)K13)K39)         N255)              V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
964                               F035
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne                hinten
184             Porsche 911                 215/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                (964 breite Karosserie WTL) K39)                                    V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-C0-306
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA                            e13*2001/116*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 397     Porsche Cayenne         235/55R19                         A02) bis A10)B23)
                                        N245)                             EF0)

                                         235/55R19 M+S
                                         W245)

                                         245/50R19
                                         A01)K03)N255)

                                         245/50R19 M+S
                                         A01)K03)W255)

                                         245/55R19
                                         A01)G4L)K03)N255)

                                         245/55R19 M+S
                                         A01)G4L)K03)W255)

                                         255/50R19
                                         A01)K01)N265)

                                         255/50R19 M+S
                                         A01)K01)W265)

                                         255/55R19
                                         A01)G1E)K01)N265)

                                         255/55R19 M+S
                                         A01)G1E)K01)W265)

                                         265/50R19
                                         A01)G4L)K01)

                                         275/45R19
                                         A01)K01)

                                         275/50R19
                                         A01)G1E)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-C0-306
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                             e13*2007/46*1085*..
92AH                            e13*2007/46*1107*..
92AHN                           e13*2007/46*1108*..
92AN                            e13*2007/46*1106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 405     Porsche Cayenne           255/50R19                          A02) bis A10)B26a)
                (Ausführungen mit Serien- A95)N265)
                Verbreiterung)
                                          255/55R19
                                          A95)N265)

                                           265/50R19
                                           A95)

                                           275/45R19

                                           275/50R19




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                               e13*2007/46*1085*..
92AH                              e13*2007/46*1107*..
92AHN                             e13*2007/46*1108*..
92AN                              e13*2007/46*1106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 405     Porsche Cayenne            255/50R19                         A02) bis A10)B26a)
                (Ausführungen ohne         A95)N265)
                Serien-Verbreiterung)
                                           255/55R19
                                           A95)N265)

                                           265/50R19
                                           A95)

                                           275/45R19

                                           275/50R19
                                           A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-C0-306
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

B23) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Vorderachse: Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø380x38 mm

B26a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


RA-000802-C0-306-16a~PO-5-130-71_5-ET53.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50214
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R20 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19,
     275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.




RA-000802-C0-306-16a~PO-5-130-71_5-ET53.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-C0-306
Anlage-Nr. :               16a
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich vor der Vorderachse, im gelb
         markierten Bereich, warm einzuformen und eng an das Blech- Innenradhaus
         anzulegen/ kleben,
     - zusätzlich ist der im Bild rot markierte Bereich auszuschneiden und an den
         Schnittkanten zu verkleben.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000802-C0-306-16a~PO-5-130-71_5-ET53.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-C0-306
Anlage-Nr. :               16a
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 16a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ WM859 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 12.05.2015




RA-000802-C0-306-16a~PO-5-130-71_5-ET53.docx
						
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