TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr.: 16-00115-CP-BWG-00
Hersteller: BBS Motorsport GmbH
Typ: RE 1704 Seite 1 von 4
TEILEGUTACHTEN
Nr. 16-00115-CP-BWG-00
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil /
den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : RE 1704
des Herstellers : BBS Motorsport GmbH
Im Mühlegrün 10
D - 77716 Haslach i.K.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Zulassungsbescheinigung II und
Zulassungsbescheinigung I, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder
Anhängerverzeichnis ) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu
beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
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Hersteller: BBS Motorsport GmbH
Typ: RE 1704 Seite 2 von 4
I. Verwendungsbereich
siehe Anlagen zum Gutachten
II. Beschreibung des Teils / des Änderungsumfangs
Art: einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und
beidseitigem Hump.
Radgröße: 11 J x 20 H2
Kennzeichnung: Außenseite Innenseite
Handelsmarke BBS -
Schriftzug FORGED -
Radtyp/Ausführung - RE 1704
lfd. Nr. - XXX
Herstelldatum - MMJJ
(Monat/Jahr)
Radgröße - 11X20H2
Einpreßtiefe - ET50
Anzugsmoment: 160 Nm
Ventile: Metallschraubventil für schlauchlose Reifen
Radprüfung gemäß "Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und für Krafträder“ durch die TÜV Süd Auto
Service GmbH (Prüfbericht 16-00113-CP-BWG-00).
lfd. Ausf. Kenn- Kennzeichnung Loch- Mittenloch Grund- Ein- zul. zul.
Nr. zeich- Zentrierring kreis [mm] einpreß- preß Rad Abroll-
: nung [mm] / tiefe tiefe last umfang
Rad -zahl [mm] [mm] [kg] [mm]
1. - RE 1704 - 130/5 71.6 50 50 490 2124
Austauschseite vom 09.02.2017
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Hersteller: BBS Motorsport GmbH
Typ: RE 1704 Seite 3 von 4
Reifen
siehe Pkt 2. in den Anlagen zum Teilegutachten gemäß I. (Verwendungsbereich)
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
siehe Anlagen zum Gutachten
IV. Hinweise und Auflagen
Fahrzeugspezifische Hinweise und Auflagen siehe Punkt 3. in den Anlagen zum
Teilegutachten gemäß I. (Verwendungsbereich)
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand Mai 2000) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage PO16
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Hersteller: BBS Motorsport GmbH
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VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller BBS Motorsport GmbH (D) hat den Nachweis erbracht
(Reg. - Nr. 2016-0050290 Intertek Certification GmbH) daß er ein Qualitätsmanagement-
System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 zuzüglich der unter VI. aufgeführten Anlagen und
darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
Benannt als Technischer Dienst durch: /
designated as Technical Service by:
Genehmigungsbehörde/ Land/Country Registriernummer/ Aktueller Benennungsumfang/
Approval authority Registration-number Actual scope list
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Deutschland/ KBA-P 00100-10 www.kba.de
Germany
Vehicle Certification Agency (VCA) Vereintes Königreich/ VCA-TS-006 http://ec.europa.eu/enterprise/se
United Kingdom ctors/automotive/approval-
Approval Authority of the Netherlands Niederlande/ RDW-99050009 01 authorities-technical-
(RDW) The Netherlands
services/technical-
National Standards Authority of Ireland Irland/ Technical Service services/index_en.htm
(NSAI) Ireland Number: 49
Vehicle Safety Certification Center Taiwan/ DE04-06-1 http://www.vscc.org.tw/English/D
(VSCC) Taiwan efault.aspx
München, den 01. 08. 2016
AS-CRC-BW-LU/--
Tel.: 0711-7005 160
Fax.: 0711-7005 178
16-00115-CP-BWG-00.doc
Lutterbeck
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Hersteller: BBS Motorsport GmbH Anlage PO16 zum
77716 Haslach i.K. Gutachten Nr.
16-00115-CP-BWG
Radtyp: RE 1704 (11 J x 20 H2 ET50)
Ausführung: - Blatt: 1 von 3 (Stand 08/16)
0. Raddaten (Kurzfassung)
0.1. NUR Vorderachse
siehe Anlage PO16 zu RE 1703
0.2. NUR Hinterachse
Radtyp / Radgröße / Zuläss. Radlast/ Zentrierart Rad-
Ausführung Einpresstiefe max. Abrollumfang Befestigung
RE 1704 / Mitten- Kugelbundschrauben
11 J x 20 H2 490 kg /
- ET 50 2124 mm Zentrierrung M14x1,5x28,6
HINWEIS: Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung
ist nicht zulässig. Ein solches Rad entspricht nicht mehr der geprüften Version
und führt bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebs-
erlaubnis im Bereich der StVZO.
1. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: Dr.Ing.h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart
Typ Genehmigungs - Nr.1) Ausführungen (Motortyp) Handelsbezeichnung
981 e13*2007/46*1185*_ _ CX11 (DBX) Cayman GT4
1) _ _ dokumentiert den jeweiligen Nachtrag zur Betriebserlaubnis. Die Zuordnung des Fahrzeugtyps
zur Genehmigung ist für die Belange des vorliegenden Teilegutachtens ausreichend.
2. Reifen
In Verbindung mit dem Radtyp RE 1703 an der Vorderachse und dem Radtyp RE 1704 an
der Hinterachse sind folgende Bereifungskombinationen unter Berücksichtigung der
entsprechenden Auflagen und Hinweise zulässig:
Kombination 1: Auflagen und Hinweise
vorn 245/35 ZR20 (91Y) R) siehe Anlage PO16 zu RE 1703
hinten 295/30 ZR20 (101Y) XL R) 11G) 11H) 12A) 51A) 51G) 575)
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Hersteller: BBS Motorsport GmbH Anlage PO16 zum
77716 Haslach i.K. Gutachten Nr.
16-00115-CP-BWG
Radtyp: RE 1704 (11 J x 20 H2 ET50)
Ausführung: - Blatt: 2 von 3 (Stand 08/16)
3. Auflagen und Hinweise
R) Es sind vorn und hinten nur Reifen eines Herstellers und Typs zulässig.
*) Der erforderliche Geschwindigkeits-/Lastindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Sofern es sich nicht um serienmässige Bereifung handelt ist die Eignung der
verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit
dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen
Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen vorn
und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen
(ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der
Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art
darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung)!
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-
Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden,
dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine
Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der
Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden. \rBei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist
bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier
aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit
Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am
Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. \rDie
Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in
den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s.
Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungs-
bescheinigung), freigegeben ist.
Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die
Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht
aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und
Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
********
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Westendstraße 199
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Hersteller: BBS Motorsport GmbH Anlage PO16 zum
77716 Haslach i.K. Gutachten Nr.
16-00115-CP-BWG
Radtyp: RE 1704 (11 J x 20 H2 ET50)
Ausführung: - Blatt: 3 von 3 (Stand 08/16)
4. Abnahme des Anbaus
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage PO16 (Blatt 1 bis 3) hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Nr. 16-
00051-CP-BWG.
Benannt als Technischer Dienst durch: /
designated as Technical Service by:
Genehmigungsbehörde/ Land/Country Registriernummer/ Aktueller Benennungsumfang/
Approval authority Registration-number Actual scope list
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Deutschland/ KBA-P 00100-10 www.kba.de
Germany
Vehicle Certification Agency (VCA) Vereintes Königreich/ VCA-TS-006 http://ec.europa.eu/enterprise/se
United Kingdom ctors/automotive/approval-
Approval Authority of the Netherlands Niederlande/ RDW-99050009 01 authorities-technical-
(RDW) The Netherlands
services/technical-
National Standards Authority of Ireland Irland/ Technical Service services/index_en.htm
(NSAI) Ireland Number: 49
Vehicle Safety Certification Center Taiwan/ DE04-06-1 http://www.vscc.org.tw/English/D
(VSCC) Taiwan efault.aspx
München, den 01. 08. 2016
AS-CRC-BW-LU/--
Tel.: 0711-7005 160
Fax.: 0711-7005 178
RE1704PO160.doc
Lutterbeck