Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47371
Nr. : RA-000437-I0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C12 808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C12 808
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorderachse
Radausführung: CMS 491
Artikel- oder Katalog-Nr: C12 808 5774S
Radgröße: 8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe: 57 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm
§ 22 47371*08
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 625 kg
bei Reifenabrollumfang: 2144 mm
* Die Verwendung des Rades C12 808, CMS 491 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C12 908 (ABE-Nr. 47372*05)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp C12 908, CMS 492 (ABE-Nr. 47372*05) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
987, 981 Serien-Befestigungsteile (siehe Auflage 130 Nm
S106)
RA-000437-I0-233-01~PO-5-130-71_5-71_6-57-C12_808_5774S.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47371
Nr. : RA-000437-I0-233
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C12 808
Typ: 987
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8 J x 18, ET57 9J x 18, ET43
155 bis 243 Porsche Boxster, 235/40R18 -91Y 265/40R18 -101Y A02) bis A10)
Porsche Cayman, S106)V00)
Porsche Cayman S,
Porsche Cayman R 235/40R18 M+S 265/40R18 M+S A02) bis A10)
S106)VH03)
235/40R18 M+S 255/40R18 M+S A02) bis A10)
S106)V00)
Die Verwendung des Rades C12 808, CMS 491 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C12 908 (ABE-Nr. 47372*05) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
e13*2001/116*0141*12 785/940 5/130/71,5
Typ: 981
§ 22 47371*08
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8 J x 18, ET57 9J x 18, ET43
232 ; 239 Porsche Boxster S, 235/45R18 M+S 265/45R18 M+S A02) bis A10)
Porsche Cayman S S106)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
155; 195 Porsche Boxster 235/45R18 265/45R18 A02) bis A10)
S106)V00)
235/45R18 M+S 265/45R18 M+S A02) bis A10)
S106)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
188 Porsche Boxster, Cayman 235/40R18 265/40R18 A02) bis A10)
S106)V00)
235/40R18 M+S 255/40R18 M+S A02) bis A10)
S106)V00)
235/40R18 M+S 265/40R18 M+S A02) bis A10)
S106)V00)
Die Verwendung des Rades C12 808, CMS 491 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C12 908 (ABE-Nr. 47372*05) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
e13*2007/46*1185*01 5/130/71,5
RA-000437-I0-233-01~PO-5-130-71_5-71_6-57-C12_808_5774S.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47371
Nr. : RA-000437-I0-233
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C12 808
Auflagen und Hinweise
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine
Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
§ 22 47371*08
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden (s. Auflagen S 101 ff.).
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vor-
geschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
Unterhalb des Tiefbetts darf das Klebegewicht maximal 3 mm dick sein.
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Nr. : RA-000437-I0-233
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C12 808
S106) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör:
Achse 1 Achse 2
Radtyp C12 808 C12 908
Radgröße 8J x 18EH2+, Et 57 9J x 18EH2+, Et 43
KBA – Nr. 47371 47372
Adapter-/ Entfällt Entfällt
Zwischenscheibe
Radbefestigungs- Porsche Serien-Kugelbund- Porsche Serien-Kugelbund-
teile Radbolzen M14x 1,5x 30 Radbolzen M14x 1,5x 30
mit Kugelbundkalotte; mit Kugelbundkalotte;
Anzugsmoment: 130 Nm Anzugsmoment: 130 Nm
V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des
jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
VH03) Die Verwendung dieser Winter- Reifenkombination (vorne 235/40R18 hinten 265/40R18)
§ 22 47371*08
am Porsche Boxster, Boxster S, Boxter Spyder, Cayman, Cayman S, Typ 987 ist nur
für die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate/-typen zulässig.
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so sind nur solche Fabrikate mit einer
Abrollumfangsdifferenz vorn/hinten von min. 60 mm bis max. 80 mm zulässig.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ C12 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 20.07.2017
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