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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47371
                Nr. :                      RA-000437-I0-233
                Anlage-Nr. :               1
                Seite :                    1/4                                                         Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             CMS Trading Automotive GmbH
                Teiletyp :                 C12 808


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                    C12 808
                Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
                Montageposition:                                        Vorderachse
                Radausführung:                                            CMS 491
                Artikel- oder Katalog-Nr:                              C12 808 5774S
                Radgröße:                                                8Jx18EH2+
                Rad-Einpresstiefe:                                             57 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                      130 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                    71,60 mm
§ 22 47371*08




                Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             ohne Ring
                geprüfte Radlast:                                              625 kg
                bei Reifenabrollumfang:                                   2144 mm

                * Die Verwendung des Rades C12 808, CMS 491 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
                beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C12 908 (ABE-Nr. 47372*05)
                an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
                Gutachten für den Radtyp C12 908, CMS 492 (ABE-Nr. 47372*05) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche (D)

                Radbefestigung
                Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                      moment
                987, 981                          Serien-Befestigungsteile (siehe Auflage             130 Nm
                                                  S106)




                RA-000437-I0-233-01~PO-5-130-71_5-71_6-57-C12_808_5774S.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47371
                Nr. :                      RA-000437-I0-233
                Anlage-Nr. :               1
                Seite :                    2/4                                                                               Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             CMS Trading Automotive GmbH
                Teiletyp :                 C12 808


                Typ:                          987
                ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0141*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen      zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen              Auflagen und
                (kW)                                   Vorderachse            Hinterachse                  Hinweise
                                                        8 J x 18, ET57        9J x 18, ET43
                155 bis 243   Porsche Boxster,         235/40R18 -91Y         265/40R18 -101Y              A02) bis A10)
                              Porsche Cayman,                                                              S106)V00)
                              Porsche Cayman S,
                              Porsche Cayman R         235/40R18 M+S          265/40R18 M+S                A02) bis A10)
                                                                                                           S106)VH03)

                                                                235/40R18 M+S        255/40R18 M+S         A02) bis A10)
                                                                                                           S106)V00)

                Die Verwendung des Rades C12 808, CMS 491 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C12 908 (ABE-Nr. 47372*05) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
                weise genannten Reifengrößen zulässig.
                e13*2001/116*0141*12   785/940                                                             5/130/71,5



                Typ:                          981
§ 22 47371*08




                ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1185*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen      zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen              Auflagen und
                (kW)                                   Vorderachse            Hinterachse                  Hinweise
                                                        8 J x 18, ET57        9J x 18, ET43
                232 ; 239     Porsche Boxster S,       235/45R18 M+S          265/45R18 M+S                A02) bis A10)
                              Porsche Cayman S                                                             S106)V00)

                Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                            Vorderachse            Hinterachse
                155; 195               Porsche Boxster          235/45R18            265/45R18             A02) bis A10)
                                                                                                           S106)V00)

                                                                235/45R18 M+S        265/45R18 M+S         A02) bis A10)
                                                                                                           S106)V00)

                Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                           Vorderachse            Hinterachse
                188                    Porsche Boxster, Cayman 235/40R18            265/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                           S106)V00)

                                                                235/40R18 M+S        255/40R18 M+S         A02) bis A10)
                                                                                                           S106)V00)

                                                                235/40R18 M+S        265/40R18 M+S         A02) bis A10)
                                                                                                           S106)V00)

                Die Verwendung des Rades C12 808, CMS 491 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C12 908 (ABE-Nr. 47372*05) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
                weise genannten Reifengrößen zulässig.
                e13*2007/46*1185*01                                                                        5/130/71,5




                RA-000437-I0-233-01~PO-5-130-71_5-71_6-57-C12_808_5774S.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47371
                Nr. :                      RA-000437-I0-233
                Anlage-Nr. :               1
                Seite :                    3/4                                                        Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             CMS Trading Automotive GmbH
                Teiletyp :                 C12 808


                Auflagen und Hinweise
                A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
                     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine
                     Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

                A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
§ 22 47371*08




                     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
                     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
                     verwendet werden (s. Auflagen S 101 ff.).

                A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vor-
                     geschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
                     Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                     werden.

                A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
                     nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                     Gutachten erlaubt wird.

                A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
                     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
                     Unterhalb des Tiefbetts darf das Klebegewicht maximal 3 mm dick sein.




                RA-000437-I0-233-01~PO-5-130-71_5-71_6-57-C12_808_5774S.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47371
                Nr. :                      RA-000437-I0-233
                Anlage-Nr. :               1
                Seite :                    4/4                                                           Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             CMS Trading Automotive GmbH
                Teiletyp :                 C12 808


                S106) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör:
                                           Achse 1                          Achse 2
                     Radtyp                C12 808                          C12 908
                     Radgröße              8J x 18EH2+, Et 57               9J x 18EH2+, Et 43
                     KBA – Nr.             47371                            47372
                     Adapter-/             Entfällt                         Entfällt
                     Zwischenscheibe
                     Radbefestigungs-      Porsche Serien-Kugelbund- Porsche Serien-Kugelbund-
                     teile                 Radbolzen M14x 1,5x 30           Radbolzen M14x 1,5x 30
                                           mit Kugelbundkalotte;            mit Kugelbundkalotte;
                                           Anzugsmoment: 130 Nm             Anzugsmoment: 130 Nm

                V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
                     ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des
                     jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
                     ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
                     entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

                VH03) Die Verwendung dieser Winter- Reifenkombination (vorne 235/40R18 hinten 265/40R18)
§ 22 47371*08




                    am Porsche Boxster, Boxster S, Boxter Spyder, Cayman, Cayman S, Typ 987 ist nur
                    für die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate/-typen zulässig.
                    Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so sind nur solche Fabrikate mit einer
                    Abrollumfangsdifferenz vorn/hinten von min. 60 mm bis max. 80 mm zulässig.


                Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                die Sonderräder Typ C12 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.

                Geschäftsstelle Essen, 20.07.2017




                RA-000437-I0-233-01~PO-5-130-71_5-71_6-57-C12_808_5774S.docx