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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48177 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55073810 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RD 808
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                      ATS Leichtmetallräder GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            Radial
Typ                               RD 808
Radgröße                          8Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
50.S5        RD 808.50.S5 / ohne Ring            5/130/71,5         50       680     2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48177
Herstellerzeichen                 ATS
Radtyp und Ausführung             RD 808 ( s.o.)
Radgröße                          8Jx18H2
Einpresstiefe                     ET ( s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Made in Germany
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5        Kugel D=28 mm   130                    29
S03       Serienschraube M14x1,5        Kugel D=28 mm   160                    29

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Porsche

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55073810 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RD 808
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 718 Boxster /   220            235/45R18   R02                                   A07 A12 A19
Cayman                  220            245/40R18   A01 K1a R02                           A58 A99 BnK
982                     220, 257       235/45R18   M+S R02                               Cbo Cpe ML7
e13*2007/46*1607*..                                                                      V8B Vn3 VA1
                                                                                         S03
Porsche 911 Carrera     235,254        225/40R18   M+S R02                               A07 A12 A19
4S                                                                                       A56 A99 Cbo
996                                                                                      Cpe PV8 Skb
e13*98/14*0031*..                                                                        VA1 S02
Porsche 911 Turbo       309,331        225/40R18   M+S R02                               A07 A12 A19
996 Turbo                                                                                A56 A99 Cbo
e13*98/14*0059*..                                                                        Cpe PV8 Skb
                                                                                         VA1 S02
Porsche Boxster /       155-202        235/45R18   R02                                   A01 A07 A12
Cayman                  155-202        245/40R18   R02                                   A19 A58 A99
981                     155-250        235/45R18   M+S R02                               Cbo Cpe V8B
e13*2007/46*1185*..     155-250        245/40R18   M+S R02                               Vn3 VA1 S03
Porsche Boxster /       155-243        235/40R18   R02                                   A12 A19 A99
Cayman                                                                                   Cbo Cpe R21
987                                                                                      SPo VB8 VA1
e13*2001/116*0141*..                                                                     S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


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Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55073810 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RD 808
Hersteller                    ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 3 von 5

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

ML7    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm
an Achse 1.




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Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55073810 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RD 808
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

PV8     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

       Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 225/40R18        255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 2 235/40R18        295/30R18, 315/30R18
Nr. 3 245/35R18        295/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

Skb    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.

V8B     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

       Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 235/45R18        265/45R18
Nr. 2 245/40R18        275/40R18
Nr. 3 255/40R18        285/40R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 1, Gutachten Nummer 55073310, Ausfertigung 5
(RADTYP RD 1008) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48177 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55073810 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RD 808
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5

VB8     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1 235/40R18         255/40R18, 265/40R18, 295/35R18
Nr. 2 245/35R18         275/35R18, 285/35R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 29. September 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. September 2017




Blauth                                                                  00279929.DOC




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