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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50007
Nr. :                      RA-000795-B0-015
Anlage-Nr. :               5a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 S-10022


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 S-10022
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK130
Radgröße:                                              10Jx22H2
Rad-Einpresstiefe:                                       55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   130 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 71,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2280 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
9PA                              Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                   160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm
92A, 92AN, 92AH, 92AHN           Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                  160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 34 mm
970, 970N, 970H, 970HN           Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                  160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 28 mm


RA-000795-B0-015-05a~PO-5-130-71_5-ET55.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50007
Nr. :                      RA-000795-B0-015
Anlage-Nr. :               5a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 S-10022


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA                            e13*2001/116*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 404     Porsche Cayenne         255/35R22                           A02) bis A10)B32)
                                        A01)K03)N265)T99)

                                          265/35R22
                                          A01)K01)N275)

                                          275/30R22
                                          A01)K01)T99)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                             e13*2007/46*1085*..
92AN                            e13*2007/46*1106*..
92AH                            e13*2007/46*1107*..
92AHN                           e13*2007/46*1108*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419     Porsche Cayenne           255/35R22                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serien- N265)T99)
                Verbreiterung)
                                          265/35R22
                                          N275)

                                          275/30R22
                                          T99)

                                          275/35R22

                                          285/30R22
                                          T101)

                                          295/30R22




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50007
Nr. :                      RA-000795-B0-015
Anlage-Nr. :               5a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 S-10022


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                               e13*2007/46*1085*..
92AN                              e13*2007/46*1106*..
92AH                              e13*2007/46*1107*..
92AHN                             e13*2007/46*1108*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419     Porsche Cayenne            255/35R22                            A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne         N265)T99)
                Serien-Verbreiterung)
                                           265/35R22
                                           N275)

                                           275/30R22
                                           A01)K01)K04)T99)

                                           275/35R22
                                           A01)K01)K04)

                                           285/30R22
                                           A01)K01)K04)T101)

                                           295/30R22
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
970                            e13*2007/46*0970*..
970N                           e13*2007/46*1143*..
970HN                          e13*2007/46*1160*..
970H                           e13*2007/46*1161*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne                hinten
155 bis 405     Porsche Panamera        265/30R22            295/25R22          A01) bis A10)
                                        K01)                                    EF0)VH11)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50007
Nr. :                      RA-000795-B0-015
Anlage-Nr. :               5a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 S-10022


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B32) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Vorderachse: Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm, 6-Kolben-Festsattel

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000795-B0-015-05a~PO-5-130-71_5-ET55.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50007
Nr. :                      RA-000795-B0-015
Anlage-Nr. :               5a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 S-10022


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

VH11) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifenkombinationen an
    Vorder-und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
    wurde. Dabei darf die Abrollumfangsdifferenz der Reifen zwischen Vorder- und
    Hinterachse max. 15 mm betragen. Dies ist durch den jeweiligen Reifen- oder
    Fahrzeughersteller zu bestätigen.


Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ S-10022 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.04.2018




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