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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52850 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001069-A0-104
Anlage-Nr. :                44
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9915


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   SC1.9915
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          Speedline Corse
Montageposition:                                        Hinterachse *
Radausführung:                                          SC1.9915.151
Radgröße:                                                  9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          64 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      130 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    71,58 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           780 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2200 mm
* Die Verwendung des Rades SC1.9915, SC1.9915.151 ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SC1.9815 an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp SC1.9815, SC1.9815.151 (ABE-Nr. 52847) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
996                              Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                     130 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 29 mm




RA-001069-A0-104-44~PO-5-130-71_5-ET64_SC1.9915
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52850 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001069-A0-104
Anlage-Nr. :                44
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9915


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
996                              e13*95/54*0031*.., e13*98/14*0031*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse           Hinterachse
                                          8.0x19,ET57           9.0x19,ET64
221 bis 254     Porsche 911               215/35R19             255/30R19                    A02) bis A10)B22)
                (Typ 996 mit schmaler                           A94a)N265)                   EF2)V00)
                Karosserie)
                                          215/35R19 M+S         255/30R19 M+S                A02) bis A10)B22)
                                                                A94a)                        EF2)V00)

                                               215/35R19              265/30R19              A02) bis A10)B22)
                                                                      A94a)N275)             EF2)V00)

                                               215/35R19 M+S          265/30R19 M+S          A02) bis A10)B22)
                                                                      A94a)                  EF2)V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9915, SC1.9915.151 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9815 (ABE-Nr. 52847) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-001069-A0-104-44~PO-5-130-71_5-ET64_SC1.9915
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52850 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001069-A0-104
Anlage-Nr. :                44
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9915


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B22) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Vorderachse: Bremssattel Brembo mit bel. Bremsscheibe Ø318x28mm
     - Hinterachse : Bremssattel Brembo mit bel. Bremsscheibe Ø299x24mm

EF2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Hinterachse nur mit
     Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
     Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
     Umrüstrades sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-001069-A0-104-44~PO-5-130-71_5-ET64_SC1.9915
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52850 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001069-A0-104
Anlage-Nr. :                44
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9915


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 44 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SC1.9915 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.03.2020




RA-001069-A0-104-44~PO-5-130-71_5-ET64_SC1.9915