TECHART Automobildesign GmbH
Röntgenstraße 47
71229 Leonberg – Höfingen
Teilegutachten
TÜV Austria
Nr. 20-TAAS-0060/SRA
TECHART – Sonderrad Daytona 2, 10x22 Zoll
10.0 x 22 ET 40 Typ DAYTONA 2 10.0JX22H2
Für PORSCHE Cayenne E3
Aktenzeichen /File number
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
20-TAAS-0060/SRA
Deutschstraße 10
Hersteller : Techart Automobildesign GmbH
Manufacturer A-1230 Wien
Type : DAYTONA 2
Type www.tuv.at
Prüfgegenstand : Sonderräder mit Reifen PBV-TAA-000 Rev. 00
Subject
Ansprechpartner:
Teilegutachten Rainer SCHARFY
Telefon:
TGA-Art 13.1 +49(0)711 722336-24
rainer.scharfy@tuv.at
Nr. 20-TAAS-0060/SRA
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für den Änderungsumfang : Sonderräder mit Reifen
vom Typ : DAYTONA 2 (10,0J x 22H2, ET40)
des Herstellers : Techart Automobildesign GmbH
Röntgenstraße 47
71229 Leonberg
DEUTSCHLAND
für das Fahrzeug
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung
der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich
einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder
einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen
Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH Seite/Page 1 / 6
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes
Benannter Technischer Dienst (KBA, NSAI)
Designated technical service (KBA, NSAI) bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH
The reproduction and/or duplication of this document in extracts requires
Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle (AkkA) written approval by TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Accredited Testing & Inspection body
G-Zl.: 20-TAAS-0060/SRA
I. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : PORSCHE
Fahrzeughersteller Handels- Fahrzeug- EG-BE-Nr. Fz. Variante
Bezeichnung typ
PORSCHE Cayenne 9YA E3, ab MJ 18 e13*2007/46*0900*..
1 Cayenne SUV
2 Cayenne Coupé
Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen:
Die Sonderräder sind geeignet zum Anbau an den o. g. Fahrzeugtypen, mit techn. zul. Achslast vorne bis
1800 kg und techn. zul. Achslast hinten bis 1800 kg.
II. Beschreibung der Rad-/Reifenkombination
II.1 an Achse 1 und 2
Achse Radtyp Radgröße Lochkreis ET Reifen
285/35R22
1 DAYTONA 2 10,0J x 22H2 5/130 40
295/30R22
285/35R22
2 DAYTONA 2 10,0J x 22H2 5/130 40
295/30R22
Technische Daten des Rades 1-teiliges Leichtmetall Sonderrad
Vorderrad Hinterrad
Kennzeichnungen
Hersteller: TECHART : TECHART
Radausführung: DAYTONA 2 : DAYTONA 2
Radgröße: 10,0J x 22H2 : 10,0J x 22H2
Einpresstiefe: ET 40 : ET40
Fertigungsdatum: Monat und Jahr : Monat und Jahr
Art der Kennzeichnung : eingegossen : eingegossen
Art des Rades : 1-teiliges Sonderrad : 1-teiliges Sonderrad
Einpresstiefe [mm] : 40 : 40
Zentrierung : Mittenzentrierung Ø 71,5 mm : Mittenzentrierung Ø 71,5 mm
Basiswerkstoff : Aluminium : Aluminium
Lochkreis : 5 x 130 : 5 x 130
Befestigung : Original Kugelbundschraube mit : Original Kugelbundschraube mit
beweglicher KugelkalotteM14 x beweglicher KugelkalotteM14 x
1,5; Schaftlänge 36 mm; 1,5; Schaftlänge 36 mm;
Anzugsmoment: 160Nm Anzugsmoment: 160Nm
geprüfte Radlast [kg] : 900 : 900
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH Seite/Page 2 / 6
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes
Benannter Technischer Dienst (KBA, NSAI)
Designated technical service (KBA, NSAI) bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH
The reproduction and/or duplication of this document in extracts requires
Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle (AkkA) written approval by TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Accredited Testing & Inspection body
G-Zl.: 20-TAAS-0060/SRA
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Spoiler, Sonderauspuffanlagen etc.
Bei Fahrzeugen mit Schwellern und Sonderstoßstangen ist die Umrüstung nur statthaft, wenn
ausreichender Freiraum in den Radhäusern erhalten bleibt.
Lenkung und Bremsen
Die Sonderräder wurden mit serienmäßiger Lenkung und Bremsen geprüft. Bei diesbezüglich geänderten
Fahrzeugen ist eine gesonderte Begutachtung durchzuführen.
IV. Hinweise und Auflagen
Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Bei Verkleinerung ist auf die Lesbarkeit zu achten.
Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster
und Handelsware.
Auflagen und Hinweise für den Einbau, die Änderungsabnahme und den Fahrzeughalter
Reifenfreigabe erforderlich.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis, entsprechend dem im
Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster, bescheinigen zu lassen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche –mit Ausnahme bei M+S-Profilen- und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind
nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
Es dürfen nur die vom Rad- oder Fahrzeughersteller mitgelieferten Radbefestigungsmittel verwendet
werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Einschraubtiefe
mindestens 6,5 Schraubumdrehungen.
Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden.
Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend
den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über
den Felgenrand hinausragen.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH Seite/Page 3 / 6
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes
Benannter Technischer Dienst (KBA, NSAI)
Designated technical service (KBA, NSAI) bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH
The reproduction and/or duplication of this document in extracts requires
Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle (AkkA) written approval by TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Accredited Testing & Inspection body
G-Zl.: 20-TAAS-0060/SRA
Die unter Punkt 0 auf Seite 1 dieses Teilegutachtens aufgeführten Hinweise sind zu beachten.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll nur mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten,
dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Nach 200 km Fahrstrecke sind die Anzugsmomente der Radbefestigung zu überprüfen.
Die Radabdeckung an Achse 1 und 2 muss im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter
der Radmitte betragen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein. Serienmäßige Porsche Radabdeckungen, Verbreiterungen.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH Seite/Page 4 / 6
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes
Benannter Technischer Dienst (KBA, NSAI)
Designated technical service (KBA, NSAI) bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH
The reproduction and/or duplication of this document in extracts requires
Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle (AkkA) written approval by TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Accredited Testing & Inspection body
G-Zl.: 20-TAAS-0060/SRA
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter
zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:
Feld Eintragung
22 MIT SONDERRÄDERN DES HERSTELLERS TECHART; KENNZEICHNUNG VORDERACHSE:
DAYTONA 2, 10,0JX22 H2, ET40, REIFEN VA: ___; KENNZEICHNUNG HINTERACHSE:
DAYTONA 2, 10,0JX22H2, ET40, REIFEN HA:___*******
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Bei fachgerechter Montage haben die Rad/Reifenkombinationen ausreichende Radabdeckungen,
ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im
Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.
V.2 Fahrversuche
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen
unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Anhang I (Ausgabe 01.2018). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Eine
Prüfung der Fahrwerksfestigkeit ist deshalb nicht erforderlich.
V.3 Festigkeit
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der „Richtlinien für die Prüfung
von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377“ vom 25.11.1998
geprüft.
Achse Rad
1 19-0750-A00-V01, TÜV Pfalz
2 19-0750-A00-V01, TÜV Pfalz
Die Festigkeit der Distanzscheiben wurde durch die Berichte der TÜV SÜD Automotive GmbH Nr. 08-
00165-CP-FIL-37 vom 14.11.2011 sowie Nr. 08-00570-CP-FIL vom 23.03.2011 nachgewiesen
Das beschriebene Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträder“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42.
VI. Anlagen
Anlage 1: Fotoblatt (3 Seiten)
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH Seite/Page 5 / 6
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes
Benannter Technischer Dienst (KBA, NSAI)
Designated technical service (KBA, NSAI) bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH
The reproduction and/or duplication of this document in extracts requires
Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle (AkkA) written approval by TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Accredited Testing & Inspection body
G-Zl.: 20-TAAS-0060/SRA
VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und
der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten
genannten Hinweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung
entsprechen.
Der Hersteller (Techart Automobildesign GmbH) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr.: 49 02
0121106, Zertifizierungsstelle der TÜV Rheinland Italia S. r. l) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungs-
system gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 6 und die unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen an den Fahrzeugteilen oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung der Teile beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.
Filderstadt, 31.01.2020
Der Prüfer
Test Engineer
Rainer SCHARFY
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH Seite/Page 6 / 6
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes
Benannter Technischer Dienst (KBA, NSAI)
Designated technical service (KBA, NSAI) bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH
The reproduction and/or duplication of this document in extracts requires
Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle (AkkA) written approval by TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Accredited Testing & Inspection body
Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 20-TAAS-0060/SRA
Fotoblatt
TECHART Sonderrad, Typ DAYTONA 2
Seite 1 von 3
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 20-TAAS-0060/SRA
Art der Kennzeichnung, Beispiel
Seite 2 von 3
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 20-TAAS-0060/SRA
Art der Kennzeichnung, Beispiel
Seite 3 von 3
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Nachdruck und jegliche Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, sind untersagt.
! ACHTUNG !
Nur gültig mit Unterschrift, rotem Querbalken und „TECHART“ – Firmenstempel !!
T:\++ ISO 9001\Formblätter\F 4 - 015 Schlußblatt.doc