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							TECHART Automobildesign GmbH
Röntgenstraße 47
71229 Leonberg – Höfingen



                                 Teilegutachten



                                 TECHART –                   Sonderrad Formula VI

                                                             10,0x22 ET56 mit 285/30R22
                                                             11,5x22 ET59 mit 335/25R22

                                 Art. Nr.:                   09J.2F6.102.256.CCC
                                                             09J.2F6.115.259.CCC

                                 Für PORSCHE                 Taycan




     T:\+ Technik - Produktakten\Felgen\Formula VI\10. TÜV\22 Zoll\Taycan\Deckblatt Teilegutachten Formula VI Taycan_285-335.doc
KÜS Technik GmbH
Am Hasensprung 17
D-66679 Losheim am See


                                                                                              Seite: 1 von 5

                                      TEILEGUTACHTEN



                                         TGA-0001681594_00

Hersteller:                           TECHART Automobildesign GmbH
                                      Röntgenstraße 47
                                      71229 Leonberg
Art:                                  Sonderräder
Typ:                                  FORMULA VI               10.0 J X 22 H2
                                      FORMULA VI               11.5 J X 22 H2


0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte
Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und
Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




              KÜS Technik GmbH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  AM HASENSPRUNG 17  66679 LOSHEIM AM SEE
Teilegutachten: TGA-0001681594_00
Seite: 2 von 5 Stand: 08.06.2021

I.       Übersicht
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Loch-         Mittenl Ein-    zul.   zul.       gültig
                                                                     kreis         och     preß-   Rad-   Abroll     ab
               Kennzeichnung                  Kennzeichnung          (mm) /        (mm) tiefe      last   umf.       Fertig.
               Rad                            Zentrierring           -zahl                 (mm)    (kg)   (mm)       Datum
--             FORMULA VI 10.0JX22H2          ohne                   130/5         71,5    56      770    2385       03/21
--             FORMULA VI 11.5JX22H2          ohne                   130/5         71,5    59      810    2350       03/21

I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                     : TECHART Automobildesign GmbH
                               : Röntgenstraße 47
                               : 71229 Leonberg
Handelsmarke                   :-
Korrosionsschutz               : Mehrschicht-Einbrennlackierung


I.2.     Radanschluß
siehe Anlage

I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt:


I.3.1    FORMULA VI            10.0 J X 22 H2

                                    : Außenseite                                  : Innenseite
Hersteller                          : TECHART                                     : TECHART
Radtyp                              : --                                          : FORMULA VI
Radausführung                       : --                                          : --
Radgröße                            : --                                          : 10.0 J X 22 H2
Einpreßtiefe                        : --                                          : ET56
Herstellungsdatum                   : --                                          : Fertigungswoche und -jahr
                                                                                  : z.B. 13-21
Herkunftsmerkmal                    : --                                          : ROC
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                          : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




KÜS Technik GmbH
Am Hasensprung 17                          Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
66679 Losheim am See                                                                                       Dok. Stand: 01.11.2020
Teilegutachten: TGA-0001681594_00
Seite: 3 von 5 Stand: 08.06.2021

I.3.2    FORMULA VI            11.5 J X 22 H2

                                   : Außenseite                                  : Innenseite
Hersteller                         : TECHART                                     : TECHART
Radtyp                             : --                                          : FORMULA VI
Radausführung                      : --                                          : --
Radgröße                           : --                                          : 11.5 J X 22 H2
Einpreßtiefe                       : --                                          : ET59
Herstellungsdatum                  : --                                          : Fertigungswoche und -jahr
                                                                                 : z.B. 13-21
Herkunftsmerkmal                   : --                                          : ROC
Japan. Prüfwertzeichen             : --                                          : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.


I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.

II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.

II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen in wesentlichen Punkten der E.T.R.T.O. Norm.

II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.

II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                      Datum          Technischer Dienst
Technischer Bericht      20-0437-A00-V02                    27.05.2021     TÜV Pfalz
Technischer Bericht      20-0440-A00-V02                    27.05.2021     TÜV Pfalz

III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:

III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
Die Räder wurden mit einem Fahrzeug im Serienzustand geprüft. Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen
möglichen Umrüstmaßnahmen wie Fahrwerkstieferlegung, Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz,
Motorleistung, Lenkrad etc. ist eine gesonderte Begutachtung durchzuführen.




KÜS Technik GmbH
Am Hasensprung 17                         Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
66679 Losheim am See                                                                                    Dok. Stand: 01.11.2020
Teilegutachten: TGA-0001681594_00
Seite: 4 von 5 Stand: 08.06.2021

III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der
Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des
VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoff- /Energieverbrauch mit den von
der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.

IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Cert GmbH Reg. - Nr
49 02 0632009 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 9 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie
bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als nationaler Technischer Dienst nach den Bestimmungen der Anlage XIX zu §19 StVZO zur
Erstellung von Teilegutachten mit nationaler Geltung für den Bereich des StVG vom Bundesland Saarland unter
dem Aktenzeichen: D/3 – 512.1 – 480/12 Pr/By anerkannt.


V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anlage     Hersteller                            Typ/Ausführung                erstellt am   Allg.
                                                                                             Hinweise
         1 PORSCHE                               FORMULA VI                    08.06.2021    liegt bei




KÜS Technik GmbH
Am Hasensprung 17                      Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
66679 Losheim am See                                                                             Dok. Stand: 01.11.2020
Teilegutachten: TGA-0001681594_00
Seite: 5 von 5 Stand: 08.06.2021

V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




B.Eng. Marcel Schmitt

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Losheim am See, 08.06.2021




KÜS Technik GmbH
Am Hasensprung 17                     Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
66679 Losheim am See                                                         Dok. Stand: 01.11.2020
Teilegutachten: TGA-0001681594_00
ANLAGE: Allgemeine Hinweise

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Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




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Am Hasensprung 17                       Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
66679 Losheim am See                                                                              Dok. Stand: 01.11.2020
Teilegutachten: TGA-0001681594_00
ANLAGE: 1

Seite: 1 von 3 Stand: 08.06.2021


Fahrzeughersteller                       : Porsche
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 10.0 J X 22 H2             Einpreßtiefe (mm)         : 56
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 130/5                      Zentrierart               : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung    Ausführungsbezeichnung                           Mitten-   Zentrierring-      zul.     zul.           gültig
                                                                loch      werkstoff         Rad-    Abroll-          ab
              Kennzeichnung                Kennzeichnung       (mm)                         last     umf.           Fertig
              Rad                          Zentrierring                                     (kg)    (mm)            datum
              FORMULA VI
--                                         ohne                 71,5            --          770      2385           03/21
              10.0JX22H2
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




Fahrzeughersteller                       : Porsche
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 11.5 J X 22 H2             Einpreßtiefe (mm)         : 59
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 130/5                      Zentrierart               : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung    Ausführungsbezeichnung                           Mitten-   Zentrierring-      zul.     zul.           gültig
                                                                loch      werkstoff         Rad-    Abroll-          ab
              Kennzeichnung                Kennzeichnung       (mm)                         last     umf.           Fertig
              Rad                          Zentrierring                                     (kg)    (mm)            datum
              FORMULA VI
--                                         ohne                 71,5            --          810      2350           03/21
              11.5JX22H2
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




KÜS Technik GmbH
Am Hasensprung 17                        Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
66679 Losheim am See                                                                                       Dok. Stand: 01.11.2020
Teilegutachten: TGA-0001681594_00
ANLAGE: 1

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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller      : Porsche
Befestigungsteile                     : Serienbefestigungsmittel: Kugelbundschrauben M14x1,5
                                       Schaftlänge 34 mm, Durchmesser 28 mm, Kugelbund lose
Anzugsmoment der Befestigungsteile    : 160 Nm



Verkaufsbezeichnung:     Taycan Turbo, Taycan Turbo S, Taycan 4S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen           Auflagen
Y1A          e13*2007/46*0919*.. 113 - 142 285/30 ZR22  57E; R285                    4S; Turbo; Turbo S;
                                           (101Y) XL                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                           335/25 ZR22  57F; R01; R327               12A; 51A; 71C; 71K;
                                           (105Y) XL                                 725; 73C; 74D; A15;
                                                                                     K03

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur auf der Radgröße 10.0 J X 22 H2 an der Vorderachse
     zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur auf der Radgröße 11.5 J X 22 H2 an der Hinterachse
     zulässig.




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Teilegutachten: TGA-0001681594_00
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden. Diese müssen sich unterhalb der Felgenschulter befinden. Bei der Auswahl und Anbringung der
     Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
A15) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50
     Grad hinter der Radmitte mit einer Breite von 15 mm in einer Länge von 280 mm in Fahrtrichtung (bis
     Übergang Kotflügel – Heckschürze) auslaufend herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                                     280mm




K03) Die Spritzschutz-Gummilippe an den hinteren Türen ist um 3 mm zu kürzen.
R01) Dieser Reifen für die Hinterachse ist nur in Verbindung mit 285/30R22 auf der Vorderachse zulässig.
R285) Die Gesamtbreite des Reifens in betriebsbereitem Zustand darf 285 mm nicht überschreiten.
R327) Die Gesamtbreite des Reifens in betriebsbereitem Zustand darf 327 mm nicht überschreiten.




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 Nur gültig mit Unterschrift, rotem Querbalken und „TECHART“ – Firmenstempel !




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    Die im Teilegutachten dargestellte Montageanleitung ist nur beispielhaft, für
       Montagezwecke stets die aktuelle und bauteilspezifische Variante auf

                              www.techart.de/manuals

                                         verwenden.




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