TECHART Automobildesign GmbH
Röntgenstraße 47
71229 Leonberg – Höfingen
Teilegutachten
TECHART – Sonderrad Formula VI
10,0x22 ET56 mit 285/30R22
11,5x22 ET59 mit 335/25R22
Art. Nr.: 09J.2F6.102.256.CCC
09J.2F6.115.259.CCC
Für PORSCHE Taycan
T:\+ Technik - Produktakten\Felgen\Formula VI\10. TÜV\22 Zoll\Taycan\Deckblatt Teilegutachten Formula VI Taycan_285-335.doc
KÜS Technik GmbH
Am Hasensprung 17
D-66679 Losheim am See
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TEILEGUTACHTEN
TGA-0001681594_00
Hersteller: TECHART Automobildesign GmbH
Röntgenstraße 47
71229 Leonberg
Art: Sonderräder
Typ: FORMULA VI 10.0 J X 22 H2
FORMULA VI 11.5 J X 22 H2
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte
Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und
Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
KÜS Technik GmbH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG AM HASENSPRUNG 17 66679 LOSHEIM AM SEE
Teilegutachten: TGA-0001681594_00
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I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
-- FORMULA VI 10.0JX22H2 ohne 130/5 71,5 56 770 2385 03/21
-- FORMULA VI 11.5JX22H2 ohne 130/5 71,5 59 810 2350 03/21
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : TECHART Automobildesign GmbH
: Röntgenstraße 47
: 71229 Leonberg
Handelsmarke :-
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt:
I.3.1 FORMULA VI 10.0 J X 22 H2
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : TECHART : TECHART
Radtyp : -- : FORMULA VI
Radausführung : -- : --
Radgröße : -- : 10.0 J X 22 H2
Einpreßtiefe : -- : ET56
Herstellungsdatum : -- : Fertigungswoche und -jahr
: z.B. 13-21
Herkunftsmerkmal : -- : ROC
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
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Am Hasensprung 17 Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
66679 Losheim am See Dok. Stand: 01.11.2020
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I.3.2 FORMULA VI 11.5 J X 22 H2
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : TECHART : TECHART
Radtyp : -- : FORMULA VI
Radausführung : -- : --
Radgröße : -- : 11.5 J X 22 H2
Einpreßtiefe : -- : ET59
Herstellungsdatum : -- : Fertigungswoche und -jahr
: z.B. 13-21
Herkunftsmerkmal : -- : ROC
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen in wesentlichen Punkten der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht 20-0437-A00-V02 27.05.2021 TÜV Pfalz
Technischer Bericht 20-0440-A00-V02 27.05.2021 TÜV Pfalz
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
Die Räder wurden mit einem Fahrzeug im Serienzustand geprüft. Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen
möglichen Umrüstmaßnahmen wie Fahrwerkstieferlegung, Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz,
Motorleistung, Lenkrad etc. ist eine gesonderte Begutachtung durchzuführen.
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Am Hasensprung 17 Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
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III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der
Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des
VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoff- /Energieverbrauch mit den von
der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Cert GmbH Reg. - Nr
49 02 0632009 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 9 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie
bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als nationaler Technischer Dienst nach den Bestimmungen der Anlage XIX zu §19 StVZO zur
Erstellung von Teilegutachten mit nationaler Geltung für den Bereich des StVG vom Bundesland Saarland unter
dem Aktenzeichen: D/3 – 512.1 – 480/12 Pr/By anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anlage Hersteller Typ/Ausführung erstellt am Allg.
Hinweise
1 PORSCHE FORMULA VI 08.06.2021 liegt bei
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
B.Eng. Marcel Schmitt
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Losheim am See, 08.06.2021
KÜS Technik GmbH
Am Hasensprung 17 Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
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ANLAGE: Allgemeine Hinweise
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Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
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Am Hasensprung 17 Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
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ANLAGE: 1
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Fahrzeughersteller : Porsche
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10.0 J X 22 H2 Einpreßtiefe (mm) : 56
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll- ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
FORMULA VI
-- ohne 71,5 -- 770 2385 03/21
10.0JX22H2
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Fahrzeughersteller : Porsche
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 11.5 J X 22 H2 Einpreßtiefe (mm) : 59
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll- ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
FORMULA VI
-- ohne 71,5 -- 810 2350 03/21
11.5JX22H2
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
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Am Hasensprung 17 Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
66679 Losheim am See Dok. Stand: 01.11.2020
Teilegutachten: TGA-0001681594_00
ANLAGE: 1
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Porsche
Befestigungsteile : Serienbefestigungsmittel: Kugelbundschrauben M14x1,5
Schaftlänge 34 mm, Durchmesser 28 mm, Kugelbund lose
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: Taycan Turbo, Taycan Turbo S, Taycan 4S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y1A e13*2007/46*0919*.. 113 - 142 285/30 ZR22 57E; R285 4S; Turbo; Turbo S;
(101Y) XL 10B; 11G; 11H; 11K;
335/25 ZR22 57F; R01; R327 12A; 51A; 71C; 71K;
(105Y) XL 725; 73C; 74D; A15;
K03
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur auf der Radgröße 10.0 J X 22 H2 an der Vorderachse
zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur auf der Radgröße 11.5 J X 22 H2 an der Hinterachse
zulässig.
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Am Hasensprung 17 Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
66679 Losheim am See Dok. Stand: 01.11.2020
Teilegutachten: TGA-0001681594_00
ANLAGE: 1
Seite: 3 von 3 Stand: 08.06.2021
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden. Diese müssen sich unterhalb der Felgenschulter befinden. Bei der Auswahl und Anbringung der
Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
A15) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50
Grad hinter der Radmitte mit einer Breite von 15 mm in einer Länge von 280 mm in Fahrtrichtung (bis
Übergang Kotflügel – Heckschürze) auslaufend herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
280mm
K03) Die Spritzschutz-Gummilippe an den hinteren Türen ist um 3 mm zu kürzen.
R01) Dieser Reifen für die Hinterachse ist nur in Verbindung mit 285/30R22 auf der Vorderachse zulässig.
R285) Die Gesamtbreite des Reifens in betriebsbereitem Zustand darf 285 mm nicht überschreiten.
R327) Die Gesamtbreite des Reifens in betriebsbereitem Zustand darf 327 mm nicht überschreiten.
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Am Hasensprung 17 Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
66679 Losheim am See Dok. Stand: 01.11.2020
Nachdruck und jegliche Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, sind untersagt.
! ACHTUNG !
Nur gültig mit Unterschrift, rotem Querbalken und „TECHART“ – Firmenstempel !
! ACHTUNG !
Die im Teilegutachten dargestellte Montageanleitung ist nur beispielhaft, für
Montagezwecke stets die aktuelle und bauteilspezifische Variante auf
www.techart.de/manuals
verwenden.
T:\+ Dokumentationen\TÜV-Gutachten\F 04 - 015 Schlußblatt Teilegutachten neu ohne DTC.doc