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							Teilegutachten: TGA-0001949650_00
ANLAGE: 1

Seite: 1 von 3 Stand: 11.10.2022


Fahrzeughersteller                       : Porsche
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 9.0 J X 21 H2               Einpreßtiefe (mm)        : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 130/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung    Ausführungsbezeichnung                           Mitten-    Zentrierring-     zul.     zul.           gültig
                                                                loch       werkstoff        Rad-    Abroll-           ab
              Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                         last     umf.           Fertig
              Rad                       Zentrierring                                        (kg)    (mm)            datum
              DAYTONA 2                 TECHART
--                                                              71,5      Aluminium         500      2100           05/22
              9.0JX21H2                 092.280.003.100
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




Fahrzeughersteller                       : Porsche
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 12.0 J X 22 H2              Einpreßtiefe (mm)        : 70
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 130/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung    Ausführungsbezeichnung                           Mitten-    Zentrierring-     zul.     zul.           gültig
                                                                loch       werkstoff        Rad-    Abroll-           ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung      (mm)                         last     umf.           Fertig
              Rad                           Zentrierring                                    (kg)    (mm)            datum
              DAYTONA 2
--                                          ohne                71,5            --          690      2250           05/22
              12.0JX22H2
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




KÜS Technik GmbH
Am Hasensprung 17                        Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
66679 Losheim am See                                                                                       Dok. Stand: 01.11.2020
Teilegutachten: TGA-0001949650_00
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : Porsche
Befestigungsteile                      : Serienbefestigungsmittel: Kugelbundschrauben M14x1,5
                                        Schaftlänge 34 mm, Durchmesser 28 mm, Kugelbund lose
Zubehör                                : Distanzscheibe 3 mm für VA: TECHART 092.280.003.100
                                        ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 160 Nm



Verkaufsbezeichnung:     911 Carrera
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen    Auflagen
992          e13*2007/46*0992*.. 283          255/30 R21        57E; 246              nicht
                                              93(Y)                                   Carbon Bremsen;
                                              335/25 R22        57F; R01; 248         10B; 11G; 11H; 11K;
                                              105(Y)                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                      DS3

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter


KÜS Technik GmbH
Am Hasensprung 17                      Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
66679 Losheim am See                                                                             Dok. Stand: 01.11.2020
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      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur auf der Radgröße 9.0 J X 21 H2 an der Vorderachse
     zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur auf der Radgröße 12.0 J X 22 H2 an der Hinterachse
     zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
DS3) Die Verwendung der Sonderräder der Vorderachse 9.0 J X 21 H2 ist nur zulässig in Verbindung mit der
     3mm-Distanzscheibe mit der Kennzeichnung TECHART 092.280.003.100.
R01) Dieser Reifen für die Hinterachse ist nur in Verbindung mit 255/30 R21 auf der Vorderachse zulässig.




KÜS Technik GmbH
Am Hasensprung 17                      Prüflabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
66679 Losheim am See                                                                             Dok. Stand: 01.11.2020
						
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