Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB15
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   CW3-9021
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                       Vorderachse **)
               Radausführung:                                               130 P
               Radausführungskennz.:                                        130 P
               Radgröße:                                                  9Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          55 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      130 mm
§22 49137*04




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    71,58 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*03)
               an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
               für den Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*03) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                       160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                      160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB15
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               92A                              e13*2007/46*1085*..
               92AH                             e13*2007/46*1107*..
               92AHN                            e13*2007/46*1108*..
               92AN                             e13*2007/46*1106*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9Jx21H2, ET55    10½Jx21H2, ET54
               155 bis 419      Porsche Cayenne          265/40R21        265/40R21                       A02) bis A10)
                                (Ausführungen mit                                                         A11) BF1) N275)
                                Serien-Verbreiterung)    275/35R21        275/35R21                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
                                                            275/40R21              275/40R21              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
§22 49137*04




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               92A                              e13*2007/46*1085*..
               92AH                             e13*2007/46*1107*..
               92AHN                            e13*2007/46*1108*..
               92AN                             e13*2007/46*1106*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9Jx21H2, ET55    10½Jx21H2, ET54
               155 bis 419      Porsche Cayenne          265/40R21        265/40R21                       A01) bis A10)
                                (Ausführungen ohne                                                        A11) BF1) N275)
                                Serien-Verbreiterung)    275/35R21        275/35R21                       A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
                                                            275/40R21              275/40R21              A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB15
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               970                                e13*2007/46*0970*..
               970H                               e13*2007/46*1161*..
               970HN                              e13*2007/46*1160*..
               970N                               e13*2007/46*1143*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                                           9Jx21H2, ET55    10½Jx21H2, ET54
               155 bis 405      Porsche Panamera, -4, - 245/35R21           285/30R21                     A02) bis A10)
                                4S, -Diesel, -S , -S E-    EF1) N255)                                     BF2) E63) V00)
                                Hybrid                     255/35R21        295/30R21                     A02) bis A10)
                                (Ausf. mit kleinsten       EF1)                                           BF2) E63) V00)
                                Serienrädern in 18Zoll)    265/35R21        305/30R21                     A01) bis A10)
                                                           EF1)                                           BF2) E63) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
§22 49137*04




               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               970                                e13*2007/46*0970*..
               970N                               e13*2007/46*1143*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                                           9Jx21H2, ET55    10½Jx21H2, ET54
               294 bis 405      Porsche Panamera S, - 255/35R21             295/30R21                     A02) bis A10)
                                4S, -GTS, -Turbo, -        EF1)                                           BF2) E63) V00)
                                Turbo S
                                (Ausf. mit kleinsten       265/35R21        305/30R21                     A01) bis A10)
                                Serienrädern in 19Zoll)    EF1)                                           BF2) E63) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               971                            e13*2007/46*0971*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2, ET55      10½Jx21H2, ET54
               243 bis 324      Porsche Panamera       265/35R21          305/30R21                       A01) bis A10)
                                                       EF1) K01) N275)                                    A11) BF1) V00)
                                                       265/35R21 M+S      305/30R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                       EF1) K01)                                          A11) BF1) V00)
                                                       275/35R21          315/30R21                       A01) bis A10)
                                                       EF1) K01)                                          A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB15
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y1A                             e13*2007/46*0919*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx21H2, ET55     10½Jx21H2, ET54
               113 bis 140      Porsche Taycan          245/40R21         285/35R21                       A02) bis A10)
                                (Sport Limousine)                                                         BF1) V00)
                                                        255/35R21         295/30R21                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            255/35R21              305/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            255/40R21              295/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            265/35R21              305/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            265/35R21              315/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            275/35R21              315/30R21              A01) bis A10)
§22 49137*04




                                                                                                          BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y1A                            e13*2007/46*0919*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2, ET55      10½Jx21H2, ET54
               140              Porsche Taycan Cross   245/40R21          285/35R21                       A02) bis A10)
                                Turismo                                                                   BF1) V00)
                                                       255/35R21          295/30R21                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            255/35R21              305/30R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            255/40R21              295/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            265/35R21              305/30R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            265/35R21              315/30R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            275/35R21              315/30R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB15
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
§22 49137*04




                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB15
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
                      Sonderrad-Anbau zu entfernen.
§22 49137*04




               EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
                      ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind
                      oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB15 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 19.03.2024