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TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Hersteller / Manufacturer: TECHART Automobildesign GmbH
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TEILEGUTACHTEN
Nr. 22-00426-CX-GBM-00
TGA-Art: 14.1
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den Änderungsumfang : Sonder-Rad/Reifenkombination
vom Typ : Formula VII
des Herstellers : TECHART Automobildesign GmbH
Röntgenstr. 47
D - 71229 Leonberg
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorlie-
genden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prü-
fer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwa-
chungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungs-
abnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen
vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
I. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, sowie M1Gund N1G vorgesehen.
Weiterführende Angaben zum Verwendungsbereich siehe Verwendungsbereichsanlagen unter
Punkt VI.1.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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II. Beschreibung des Änderungsumfanges
Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mit- Ein- zul. zul. gültig
kreis tenloc preß- Rad- Abroll ab
h
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
FORMULA VII FORMULA VII L Ohne Ring Zentral- 84.0 42 500 2200 07/2022
L 9.5Jx20H2 9.5Jx20H2 verschluss
FORMULA VII FORMULA VII R Ohne Ring Zentral- 84.0 42 500 2200 07/2022
R 9.5Jx20H2 9.5Jx20H2 verschluss
FORMULA VII FORMULA VII L Ohne Ring Zentral- 84.0 42 690 2300 07/2022
L 12Jx21H2 12Jx21H2 verschluss
FORMULA VII FORMULA VII R Ohne Ring Zentral- 84.0 42 690 2300 07/2022
R 12Jx21H2 12Jx21H2 verschluss
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller / Hersteller :
TECHART Automobildesign GmbH
Röntgenstr. 47
D - 71229 Leonberg
Fertigungsbetrieb : ROC Fertigung24 GmbH
Im Sulzhau 4
DE 72250 Freudenstadt
Handelsmarke : TECHART
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, mit Zentralverschluss
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : Ausf: L/R 9,5Jx20H2 : ca. 9,9kg
Ausf. L/R 12Jx21H2 : ca. 12,3kg
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Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegos-
sen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung : FORMULA VII L 9.5Jx20H2
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : TECHART : TECHART
Radtyp : - : FORMULA VII
Radgröße : - : 9.5Jx20H2
Typzeichen : - : -
Einpreßtiefe : - : 42
Herstellungsdatum
und -jahr : - : 07/22
Japan. Prüfwertzeichen : - : -
MADE IN
Weitere Kennzeichnung : - : GERMANY
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen ange-
bracht sein.
Sonderradprüfung
Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
Ausführung Einpreßtiefe Radlast Abrollumfang Anzugsmoment Prüfmoment [Nm]
[mm] [kg] [mm] [Nm] Prüfwert Mb max. bei 100%
FORMULA VII 42 500 2200 600 3503
9.5Jx20H2
FORMULA VII 42 690 2330 600 5087
12Jx21H2
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Abrollprüfung:
Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern
für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998" durchgeführt.
Ausführung Einpresstiefe Radlast Prüflast Reifengröße
[mm] [kg] [kg]
FORMULA VII 42 500 1250 325/60R20
9.5Jx20H2
FORMULA VII 42 690 1725 345/30R21
12Jx21H2
Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine
Funktionsbeeinträchtigung festgestellt.
Impact Prüfung:
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung Einpresstiefe Radlast Reifengröße
[mm] [kg]
FORMULA VII 42 500 245/35R20
9.5Jx20H2
FORMULA VII 42 690 295/25R21
12Jx21H2
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Rheinland mit der Berichtnummer 22-0491-A00-V01 liegt vor.
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Rheinland mit der Berichtnummer 22-0492-A00-V01 liegt vor.
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Rheinland mit der Berichtnummer 22-0500-A00-V01 liegt vor.
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Rheinland mit der Berichtnummer 22-0561-A00-V01 liegt vor.
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Son-
derrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998
geprüft.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit anderen Bauteilen
siehe Verwendungsbereichsanlagen unter Punkt VI.1.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe Verwendungsbereichsanlagen unter Punkt VI.1.
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Weitere Hinweise
Die Verwendung der LM-Sonderräder, Typ Formula VII 9,5Jx20H2 ist nur an der Vorderachse,
in Verbindung mit den LM-Sonderräderrädern Typ Formula VII 12JX21H2 an der Hinterachse,
zulässig. Die im Verwendungsbereich aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu
beachten.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpa-
pieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:
Feld: Bezeichnung/Anmerkung Eintragung:
22 Bemerkungen u. Aus- ZU15.1/15.2: AUCH GENEHM.VA: 255/35 R20, A. LM-
nahmen, Auflagen SONDERRAD, HERST. TECHART AUTOMOBILDESIGN
GMBH, TYP: FORMULA VII,9,5J X20 ET42MM
I.V.M.HA:315/30R21 A.LM-SONDERRAD, HERST.
TECHART AUTOMOBILDESIGN GMBH, TYP: FORMULA
VII,12J X21 ET42MM***
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Verwendungs- und Anbauprüfung:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung
liegen teilweise nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen
durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung
von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998,
VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung
von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit, Ausgabe Stand 04.21 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben
sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Krite-
rien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den
von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Bei Vergrößerung des Abrollumfangs um mehr als 5% wurde eine zusätzliche Betrachtung der
Bremsanlage mit Hauptaugenmerk auf die Betätigungskräfte und Gesamtverzögerung des
Fahrzeuges durchgeführt.
Festigkeitsnachweis:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" bzw. VdTÜV-
Merkblatt 751 (Stand 04.21) geprüft.
VI. Anlagen
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VI.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um
neue Anlagen ergänzt:
Anlage Hersteller Ausführungen ET erstellt am Allg. Hin-
weise
1 Porsche FORMULA VII L/R 42 12.12.2022 liegt bei
9.5Jx20H2;
FORMULA VII L/R
12Jx21H2
VI.2. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
VI.3. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
VI.4. Radabdeckung
siehe Anlage: Radabdeckung
VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Än-
derung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller TECHART Automobildesign GmbH hat den Nachweis (TÜV Rheinland Re-
gistriernr: 49 02 0632009) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX,
Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 ± 7 zuzüglich der unter VI. aufgeführten Anlagen und
darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Teilegutachten ist nur für Teile gültig, die unter gültigen Zertifizierungen/Verifizierungen
hergestellt wurden.
München, den 13.12.2022 Dipl. Ing. (FH) Sven Thomas
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Fahrzeughersteller: DR.ING.H.C. F.PORSCHE AG
Typ ABE/EG-Nr. Motorleistung in kW Handelsbezeichnung
992 e13*2007/46*0992 375 911 GT3
nur Hinterradantrieb
Raddaten:
Radtyp: Radgröße Radkennzeich- Grundloch- Grund- Grund- zul. zul. gültig
nach Norm nung kreis Mittenloc Einpreß- Radlast Abroll ab
(mm) /-zahl h tiefe (kg) umf. Fertig.
(mm) (mm) (mm) Datum
Formula 9,5 x 20 H2 Formula VII L ZV 84,0 42 500 2200 07/22
VII 9,5Jx20H2
9,5 x 20 H2 Formula VII R ZV 84,0 42 500 2200 07/22
9,5Jx20H2
12 x 21 H2 Formula VII L ZV 84,0 42 690 2300 07/22
12Jx21H2
12 x 21 H2 Formula VII R ZV 84,0 42 690 2300 07/22
12Jx21H2
Befestigungsteile:
Befestigung fahrzeugseitig Anzugsmoment [Nm]
Art Schaftlänge [mm]
Zentralverschlussmutter, - 600
Serie
Zulässige Kombination:
Sonderradausführung Vorderachse Hinterachse
Links Rechts Links Rechts
Radausführung Formula VII L Formula VII R Formula VII L Formula VII R
9,5Jx20H2 9,5Jx20H2 12Jx21H2 12Jx21H2
Radgröße 9,5Jx20H2 12Jx20H2
Einpresstiefe 42 42
Stand: 13.12.2022
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Auflagenzuordnung
Auflagenzuordnung zu Radausführung Formula VII L/R 9,5Jx20H2
Ausführung Radgröße: Einpresstiefe [mm]
Formula VII L/R 9,5Jx20H2 9,5 x 20 H2 42
kW Reifengröße Reifenbezogene Auflagen Allgemeine Auflagen
375 255/35R20 24J; 57E 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A;
71A; 725; 729; 73C; 74D
Auflagenzuordnung zu Radausführung Formula VII L/R 12,0Jx21H2
Ausführung Radgröße: Einpresstiefe [mm]
Formula VII L/R 12,0Jx21H2 12 x 21 H2 42
kW Reifengröße Reifenbezogene Auflagen Allgemeine Auflagen
375 315/30R21 24D; 56G; 57F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A;
71A; 725; 729; 73C; 74D
Allgemein:
Spurverbreiterung: beträgt weniger als 2% der serienmäßigen Spurweite an Fahrzeugen der Klasse
M1 und N1 bzw. weniger als 4% der serienmäßigen Spurweite an Geländewagen mit Leiterrahmen
der Klasse M1 und N1 die für schweren Geländeeinsatz konzipiert und gebaut sind. Deshalb ist eine
Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand
entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine
technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine
Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Stand: 13.12.2022
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind
die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte
und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination
muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der
Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte
und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser
Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug)
bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur
Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad
kann das serienmäßige System verwendet werden. Beim Einbau in Sonderräder sind die
Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten
Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden.
Stand: 13.12.2022
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Prüfbericht Nr. / Test Report No.: 22-00426-CX-GBM-00 Anl.: Techn. Unterlagen
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Radzeichnung: Nr.: 20x9.5 Techart Formula vom 19.07.2022
VII L ZV ET42 CB84.0 -
F1A0V1
Radzeichnung: Nr.: 20x9.5 Techart Formula vom 19.07.2022
VII R ZV ET42 CB84.0 -
F1A0V1
Radzeichnung: Nr.: 21x12.0 Techart Formula vom 20.07.2022
VII L ZV ET42 CB84.0 -
F1A0V1
Radzeichnung: Nr.: 21x12.0 Techart Formula vom 20.07.2022
VII R ZV ET42 CB84.0 -
F1A0V1
Festigkeitsbericht Nr.: 22-0491-A00-V01 vom 12.09.2022
Festigkeitsbericht Nr.: 22-0492-A00-V01 vom 12.09.2022
Festigkeitsbericht Nr.: 22-0500-A00-V01 vom 21.09.2022
Festigkeitsbericht Nr.: 22-0561-A00-V01 vom 20.09.2022
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb
des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn
angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Len-
kungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h
bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpo-
liert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h
bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpo-
liert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h
bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpo-
liert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestäti-
gen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahr-
zeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu ad-
dieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifen-
herstellern bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen
(Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutach-
ten bleiben hiervon unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des
serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 ± 248, 24C, 24D,
24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hin-
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 ter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hin-
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 ter der Radmitte
Zu Auflage 243,244,247,248,24D,24M
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Nachdruck und jegliche Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, sind untersagt.
! ACHTUNG !
Nur gültig mit Unterschrift, rotem Querbalken und „TECHART“ – Firmenstempel !
! ACHTUNG !
Die im Teilegutachten dargestellte Montageanleitung ist nur beispielhaft, für
Montagezwecke stets die aktuelle und bauteilspezifische Variante auf
www.techart.de/manuals
verwenden.
T:\+ Dokumentationen\TÜV-Gutachten\F 04 - 015 Schlußblatt Teilegutachten neu ohne DTC.doc