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							PSA-Teilegutachten: 2023-TG-PSA-0009-A1
Stand:              19.01.2023
                                                                                                            Seite 1 von 3


                                                    Teilegutachten

                                          Nr.: 2023-TG-PSA-0009-A1



                                 Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG
                                             Im Steinigen Graben 18
                                             63571 Gelnhausen




                        Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
                                                 Achse 1:                            Achse 2:
                                     Radtyp: SF1-8520 A ZV                           SF1DC-1121 C ZV
                         Radausführung: POZV1                                        POZV2
                                 Radname: SF1                                        SF1
                                 Radgröße: 8½ J x 20H2                               11 J x 21H2
                                Zentrierart: Mittenzentriert                         Mittenzentriert

1. Hinweise

1.1. Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

1.2. Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.


1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.


Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
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   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
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Stand:              19.01.2023
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2. Befestigung

Die Befestigung der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug kann für die vielfältigen Ausführungsarten nicht
pauschal beschrieben werden. Sie ist deshalb den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zugeordnet und dort
zu entnehmen.
Dies gilt auch für das jeweilige maximale Anzugsdrehmoment, welches in der Regel den Vorgaben des im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugherstellers entspricht - vom Radhersteller allerdings
verändert werden darf.
Beim stufenweisen Anzug sind die einzelnen Schritte aufgeführt.

3. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ
und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick
auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.


3.1. Festigkeitsprüfung
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
Achse 1: 8½ J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                2022-TB-PSA-0401; Prüflabor Süd GmbH
Achse 2: 11 J x 21H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                2022-TB-PSA-0414; Prüflabor Süd GmbH

3.2. Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.

4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen gültigen
Fassungen durchgeführt.

Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %)



5. Verweise auf andere Teilegutachten
  Teilegutachten Nr.:           ---




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6. Anlagen
Verwendungsbereich

            Anlage:         A1 PORSCHE

Radabdeckungen

Bilddarstellung

Anbauabnahme

7. Qualitätsmanagementsystem

Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt
vor (TÜV Thüringen e.V., gültig bis 29.05.2025).


8. Sachverständige Beurteilung

Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung
der in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.

Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der
unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren
des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.

Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.




                                                   Brokstedt, den 19.01.2023

                                                     Prüflabor Süd GmbH
                                                      Der Sachverständige




                                                     Ing. Matthias Kleingarn




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PSA-Teilegutachten: 2023-TG-PSA-0009-A1
Stand:              19.01.2023
                                                                                                            Seite 1

Verwendungsbereich: Anlage                             A1       PORSCHE
Raddaten
Achse 1:
Art:         PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                   Lochkreis:        15/130
Radtyp:      SF1-8520 A ZV                                                           Zentrierung: Mittenzentriert

       Ausführung                        Typ                 Mittenloch         Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                            Durchmesser           tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                [mm]              [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
          POZV1                   SF1-8520 A ZV                   84,1              53             470           2100        01.07.2022
Achse 2:
Art:         PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                   Lochkreis:        15/130
Radtyp:      SF1DC-1121 C ZV                                                         Zentrierung: Mittenzentriert

       Ausführung                        Typ                 Mittenloch         Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                            Durchmesser           tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                [mm]              [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
          POZV2                 SF1DC-1121 C ZV                   84,1              66             700           2220        01.07.2022


Zentrierringe
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne


Distanzscheiben
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne

RDKS-Hersteller/(Typ)
Achse 1: Alligator, Beru
Achse 2: Alligator, Beru
Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern dar. Die Ausführungen der Sensoren ist für
das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen
Softwarestand des Fahrzeuges abhängt.




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PSA-Teilegutachten: 2023-TG-PSA-0009-A1
Stand:              19.01.2023
                                                                                                            Seite 2
Fahrzeugdaten
Hersteller: PORSCHE
Modell:     911 Carrera GTS/4GTS
Typ:        992

Achse 1:      Radgröße/Ausführung:           8½J×20H2                       POZV1

Befestigungsmittel VA
Artikelnummer:             Bef.Art:             Bund/Bez.:                          Dimension: Schaftlänge [mm]:
--                         Mutter               ZV PORSCHE                          ZV PORSCHE -
Anzugsmoment [Nm]                              600

Handelsbezeichnung                 kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

992                                353                                                                              A01PZV, A03,
e13*2007/46*0992*..                                                                                                 A04, A05, A07,
                                                                                                                    A08, A09, A10,
                                                                                                                    A11, A12, A13,
                                                                                                                    M01, RBPZV

                                                                                                                    Auflagen bei
                                                                                                                    Räderkombinat.
                                                     245/35R20        R005


Achse 2:      Radgröße/Ausführung:           11J×21H2                       POZV2

Befestigungsmittel HA
Artikelnummer:             Bef.Art:            Bund/Bez.:
                                               Bund/Bez.                            Dimension: Schaftlänge [mm]:
--                         Mutter              ZV PORSCHE                           ZV PORSCHE -
Anzugsmoment [Nm]                             600

Handelsbezeichnung                 kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

992                                353                                                                              A01PZV, A03,
e13*2007/46*0992*..                                                                                                 A04, A05, A07,
                                                                                                                    A08, A09, A10,
                                                                                                                    A11, A12, A13,
                                                                                                                    M01, RBPZV

                                                                                                                    Auflagen bei
                                                                                                                    Räderkombinat.
                                                     295/30R21        R005




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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Stand:              19.01.2023
                                                                                                            Seite 3
Auflagenhinweise

A01PZV Das Montieren der Räder ist strikt nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers Porsche durchzuführen! Bitte
       entnehmen Sie dazu alle Informationen und Hinweise dem Fahrzeughandbuch.
A03    Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
       diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
       Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
       Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
       der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04    Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
       Sonderräder funktionsfähig bleiben.
A05    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
       unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
       Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart
       und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und
       Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
A07    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
       Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
       gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
       Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit
       gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
       für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten
       nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
       Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft
       wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten
       aufgeführt ist.
A11    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder
       des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand
       von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
       angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum
       Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
       Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
       210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
       bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
       Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
       Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein.
       Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den
       Felgenrand hinausragen.
M01    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
       Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast
       im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
R005   Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S Bereifung.
RBPZV    Für die Montage der Räder ist nur die original Porsche-Zentralverschlussmutter des Fahrzeugherstellers zulässig.




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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                                                                                                            Seite 1

Radabdeckung
Vorderachse
            Bereich 30°                                    Bereich 50°                                 Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                  hinter der Radmitte zu Auflage                         und 50° hinter
            KA102, K1a                                     KA103, K1b                              der Radmitte zu Auflage
                                                                                                         KA101, K1c




                                                             Fahrtrichtung




Hinterachse
            Bereich 30°                                   Bereich 50°                                  Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                  hinter der Radmitte zu Auflage                         und 50° hinter
            KA202, K2a                                    KA203, K2b                               der Radmitte zu Auflage
                                                                                                         KA201, K2c




                                                            Fahrtrichtung




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Stand:              19.01.2023
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Bilddarstellung




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
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PSA-Teilegutachten: 2023-TG-PSA-0009-A1
Stand:              19.01.2023
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Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZ

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typen: SF1-8520 A ZV/SF1DC-1121 C ZV des
Herstellers/Importeurs:
mbDESIGN GmbH & Co. KG liegt ein TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit
eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA - Prüflabor Süd
Automotive GmbH, Brokstedt vor.
Bericht-Nr.: 2023-TG-PSA-0009-A1 Datum: 19.01.2023
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: ___________________________, Fahrzeugtyp:______________________________ ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:____________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs-
behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: ______________        Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
                                                                a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.



                                               Fahrzeugbeschreibung
  B         -        2.1                 2.2                L         -               9         .            P.2               /-             T           -
                                                                                                             P.4

  J                   4                                     18                    -                          19                     -
  E                                              3          20                    -                          G                      -
 D.1                          -                             12            -               13             -       Q
 D.2                                                       V.7            -               F.1            -    F.2
                                                           7.1            -               7.2            -    7.3
                              -                            8.1            -               8.2            -    8.3
                              -                            U.1            -               U.2            -    U.3
 D.3                          -                            O.1            -               O.2            -    S.1          -            S.2           -
  2                           -                            15.1                                                      -
  5                                                        15.2                                                      -
                                                           15.3                                                      -
 V.9                          -                             R                                        -                                  11        -
  14                                                        K                                                        -
 P.3                          -                             6                 -                     17               -    16             -
  10        -                                               21                                                       -
  22                                                              -
                                                                  -
                                                                  -
                                                                  -
                                                                  -




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