Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-K0-015 Anlage-Nr. : 4e Seite : 1/4 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 60430 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: LK 100 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64,0/Ø56,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 1980 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : PROTON / Malasysia Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment C96/C9, C97, C98 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,5 Typ: C98 ABE / EG-Genehmigung: e11*92/53*0004*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 Proton 416 185/60R14 A02) bis A10) 195/55R14 195/60R14 A01)G01) e11*92/53*0004*02 830/790(895) 4/100/56 RA-000353-K0-015-04e~PR-4-100-56-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-K0-015 Anlage-Nr. : 4e Seite : 2/4 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 Typ: C97 ABE / EG-Genehmigung: e11*92/53*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Proton 415 175/65R14 A02) bis A10) 185/60R14 195/55R14 195/60R14 A01)G01) e11*92/53*0003*02 830/790(860) 4/100/56 Typ: C96/C9 ABE / EG-Genehmigung: e11*92/53*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Proton 175/65R14 A02) bis A10) (4-türig Fließheck, 4-türig Stufenheck) 185/60R14 195/55R14 195/60R14 A01)G01) 55 bis 66 Proton Compact 175/65R14 (2-türig Schrägheck) 185/60R14 A01)K15) 60 bis 99 Proton 185/60R14 (4-türig Fließheck, 4-türig Stufenheck) 195/55R14 195/60R14 A01)G01) 64 bis 99 Proton Compact 175/65R14 (2-türig Schrägheck) 185/60R14 A01)K15) e11*92/53*0002*10 830/790(895) 4/100/56 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000353-K0-015-04e~PR-4-100-56-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-K0-015 Anlage-Nr. : 4e Seite : 3/4 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. RA-000353-K0-015-04e~PR-4-100-56-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-K0-015 Anlage-Nr. : 4e Seite : 4/4 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 Die Anlage Nr. 4e mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011 RA-000353-K0-015-04e~PR-4-100-56-ET38.docx