B6565050521xx
Gutachten zur
ABE
Leichtmetallrad
B656
5/108 – ET 50
AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25 info@autec-wheels.de
D - 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 45912*08
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 16 H2
Typ: B 656
Inhaber der ABE AUTEC GmbH & Co. KG
und Hersteller: DE-67105 Schifferstadt
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 45912*08
Die ABE-Nr. 45912 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ B 656, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55150804 (9.Ausfertigung) vom
30.07.2012 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
51, 61, 68, 69, 72 (3. Ausfertigung)
43, 47, 54, 59, 66, 71 (4. Ausfertigung)
44-46, 48-50, 52, 54, 55, (5. Ausfertigung)
58, 60, 62, 65, 67, 70 (5. Ausfertigung)
30 (6. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 30.07.2012
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 20.08.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55150804 (9.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
01.08.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 45912*08
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55150804 (9. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 6
Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ B 656
Radgröße 6,5 J x 16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
- B 656 LK100 4/100/70 42 615 1935 8/2007
- B 656 LK100/Ø70-Ø54,1 4/100/54,1 42 615 1935 8/2007
LM-Nr. 23
T37 B 656 LK100/Ø70-Ø54,1 4/100/54,1 42 615 1935 11/2007
LM-Nr. 23
- B 656 LK100/Ø70-Ø56,1 4/100/56,1 42 615 1935 8/2007
LM-Nr. 43
T37 B 656 LK100/Ø70-Ø56,1 4/100/56,1 42 615 1935 11/2007
LM-Nr. 43
- B 656 LK100/Ø70-Ø56,6 4/100/56,6 42 615 1935 1/2008
LM-Nr. 33
T37 B 656 LK100/Ø70-Ø56,6 4/100/56,6 42 615 1935 11/2007
LM-Nr. 33
- B 656 LK100/Ø70-Ø57,1 4/100/57,1 42 615 1935 8/2007
LM-Nr. 13
T37 B 656 LK100/Ø70-Ø57,1 4/100/57,1 42 615 1935 11/2007
LM-Nr. 13
- B 656 LK100/Ø70-Ø60,1 4/100/60,1 42 615 1935 8/2007
LM-Nr. 20
T37 B 656 LK100/Ø70-Ø60,1 4/100/60,1 42 615 1935 11/2007
LM-Nr. 20
- B 656 LK108 4/108/70 45 615 1935 5/2004
- B 656 LK108/Ø70-Ø63,4 4/108/63,4 45 615 1935 5/2004
LM-Nr. 12
T37 B 656 LK108/Ø70-Ø63,4 4/108/63,4 45 615 1935 11/2007
LM-Nr. 12
- B 656 LK108/ohne Ring 4/108/65,1 26 615 1960 5/2004
15, T37 B 656 LK108/ohne Ring 4/108/65,1 26 615 1960 11/2007
- B 656 LK98/Ø70-Ø58,1 4/98/58,1 42 615 1935 8/2007
- B 656 LK108 5/108/70 40 840 2060 5/2004
- B 656 LK108 5/108/70 45 825 2060 5/2004
- B 656 LK108 5/108/70 50 815 2060 5/2004
- B 656 LK108/Ø70-Ø60,1 5/108/60,1 43 825 2060 1/2005
LM-Nr. 20
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55150804 (9. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 6
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
T37 B 656 LK108/Ø70-Ø60,1 5/108/60,1 43 825 2060 11/2007
LM-Nr. 20
- B 656 LK108/Ø70-Ø60,1 5/108/60,1 50 815 2060 5/2004
LM-Nr. 20
T37 B 656 LK108/Ø70-Ø60,1 5/108/60,1 50 815 2060 11/2007
LM-Nr. 20
- B 656 LK108/Ø70-Ø63,4 5/108/63,4 43 825 2060 1/2005
LM-Nr. 12
T37 B 656 LK108/Ø70-Ø63,4 5/108/63,4 43 825 2060 11/2007
LM-Nr. 12
- B 656 LK108/Ø70-Ø63,4 5/108/63,4 50 815 2060 5/2004
LM-Nr. 12
T37 B 656 LK108/Ø70-Ø63,4 5/108/63,4 50 815 2060 11/2007
LM-Nr. 12
- B 656 LK108/Ø70-Ø65,1 5/108/65,1 43 825 2060 1/2005
LM-Nr. 3
T37 B 656 LK108/Ø70-Ø65,1 5/108/65,1 43 825 2060 11/2007
LM-Nr. 3
- B 656 LK108/Ø70-Ø65,1 5/108/65,1 50 815 2060 5/2004
LM-Nr. 3
T37 B 656 LK108/Ø70-Ø65,1 5/108/65,1 50 815 2060 11/2007
LM-Nr. 3
- B 656 LK110/Ø70-Ø65,1 5/110/65,1 38 840 2060 1/2005
LM-Nr. 3
T37 B 656 LK110/Ø70-Ø65,1 5/110/65,1 38 840 2060 11/2007
LM-Nr. 3
- B 656 LK110/Ø70-Ø65,1 5/110/65,1 40 840 2060 5/2004
- B 656 LK110/Ø70-Ø65,1 5/110/65,1 45 825 2060 5/2004
- B 656 LK110/Ø70-Ø65,1 5/110/65,1 50 815 2060 5/2004
- B 656 LK112 5/112/70 45 825 2060 5/2004
- B 656 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 40 840 2060 5/2004
LM-Nr. 13
T37 B 656 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 40 840 2060 11/2007
LM-Nr. 13
- B 656 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 50 815 2060 5/2004
LM-Nr. 13
T37 B 656 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 50 815 2060 11/2007
LM-Nr. 13
- B 656 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 40 840 2060 5/2004
LM-Nr. 2
T37 B 656 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 40 840 2060 11/2007
LM-Nr. 2
- B 656 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 50 815 2060 5/2004
LM-Nr. 2
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55150804 (9. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 6
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
T37 B 656 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 50 815 2060 11/2007
LM-Nr. 2
- B 656 LK114,3 5/114,3/70 40 840 2060 5/2004
- B 656 LK114,3 5/114,3/70 45 825 2060 5/2004
- B 656 LK114,3 5/114,3/70 50 815 2060 5/2004
- B 656 LK114,3/Ø70-Ø56,6 5/114,3/56,6 45 825 2060 5/2004
LM-Nr. 33
T37 B 656 LK114,3/Ø70-Ø56,6 5/114,3/56,6 45 825 2060 11/2007
LM-Nr. 33
- B 656 LK114,3/Ø70-Ø60,1 5/114,3/60,1 45 825 2060 5/2004
LM-Nr. 20
T37 B 656 LK114,3/Ø70-Ø60,1 5/114,3/60,1 45 825 2060 11/2007
LM-Nr. 20
- B 656 LK114,3/Ø70-Ø60,1 5/114,3/60,1 50 815 2060 5/2004
LM-Nr. 20
T37 B 656 LK114,3/Ø70-Ø60,1 5/114,3/60,1 50 815 2060 11/2007
LM-Nr. 20
- B 656 LK114,3/Ø70-Ø64,1 5/114,3/64,1 45 825 2060 5/2004
LM-Nr. 22
T37 B 656 LK114,3/Ø70-Ø64,1 5/114,3/64,1 45 825 2060 11/2007
LM-Nr. 22
- B 656 LK114,3/Ø70-Ø64,1 5/114,3/64,1 50 815 2060 5/2004
LM-Nr. 22
T37 B 656 LK114,3/Ø70-Ø64,1 5/114,3/64,1 50 815 2060 11/2007
LM-Nr. 22
- B 656 LK114,3/Ø70-Ø66,1 5/114,3/66,1 45 825 2060 5/2004
LM-Nr. 21
T37 B 656 LK114,3/Ø70-Ø66,1 5/114,3/66,1 45 825 2060 11/2007
LM-Nr. 21
T37 B 656 LK114,3/Ø70-Ø66,1 5/114,3/66,1 50 815 2060 5/2004
LM-Nr. 21
- B 656 LK114,3/Ø70-Ø66,6 5/114,3/66,6 45 825 2060 5/2004
LM-Nr. 2
T37 B 656 LK114,3/Ø70-Ø66,6 5/114,3/66,6 45 825 2060 11/2007
LM-Nr. 2
- B 656 LK114,3/Ø70-Ø66,6 5/114,3/66,6 50 815 2060 5/2004
LM-Nr. 2
T37 B 656 LK114,3/Ø70-Ø66,6 5/114,3/66,6 50 815 2060 11/2007
LM-Nr. 2
- B 656 LK114,3/Ø70-Ø67,1 5/114,3/67,1 45 825 2060 5/2004
LM-Nr. 1
T37 B 656 LK114,3/Ø70-Ø67,1 5/114,3/67,1 45 825 2060 11/2007
LM-Nr. 1
- B 656 LK114,3/Ø70-Ø67,1 5/114,3/67,1 50 815 2060 5/2004
LM-Nr. 1
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55150804 (9. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 6
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
T37 B 656 LK114,3/Ø70-Ø67,1 5/114,3/67,1 50 815 2060 11/2007
LM-Nr. 1
30 B 656 LK120/ohne Ring 5/120/65,1 40 900 2100 12/2006
42 B 656 LK120/ohne Ring 5/120/67,1 40 900 2100 1/2009
Kennzeichnung
KBA-Nummer 45912
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung B 656 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen SD ww. KAT
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
4/100 195/40R16 42 615
4/108 195/40R16 26 615
4/108 195/40R16 45 615
5/108 195/40R16 40 840
5/112 195/40R16 50 825
5/120 195/40R16 40 900
5/120 185/55R16 40 900
4/100 185/50R16 42 615
4/108 185/50R16 45 615
5/120 185/50R16 42 900
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55150804 (9. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 5 von 6
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 265/70R16 40 900
5/120 265/70R16 42 900
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,1 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, ab Juni 2004 durchgeführt.
Hinweise zum Sonderrad
Die mit „-“ gekennzeichneten Ausführungen wurden bis 31.10.2007 produziert.
Die mit „T37“ gekennzeichneten Ausführungen werden ab 01.11.2007 produziert.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung - 29.07.2004
Radzeichnung E1-5457 19.03.2004
mit Änderung vom 03.03.2006
Zubehörzeichnung AUTEC-Z-001 06.08.2004
mit Änderung vom 11.10.2011
Beschreibung - 09.01.2007
Radzeichnung W-650 665 01 05.10.2006
mit Änderung vom 10.01.2009
Beschreibung - 24.03.2010
Beschreibung - 09.09.2010
Radzeichnung 10-AT811-10-01 Bl.1- 19.07.2010
mit Änderung vom 29.11.2010
Verwendungen Anlage 1 bis 72
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55150804 (9. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 6 von 6
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 30. Juli 2012
Haasis 00182915.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Anlage 63 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 6
Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: QA 05 113 9096
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell -
Typ B 656
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
T37 B 656 LK108/Ø70-Ø60,1 5/108/60,1 50 815 2060
LM-Nr. 20
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45912
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung B 656 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 110 30
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28,5
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55150804 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Anlage 63 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Espace 72-123 205/55R16 T91 T94 X11 A02 A04 A05
JE 72-123 225/50R16 A01 T92 T93 X11 Z30 A08 A09 A16
e2*93/81,98/14* 72-140 215/55R16 T91 T93 T95 X21 A19 A30 A60
0084*.. 81-140 225/55R16 A01 X21 Z30 B02 B03 Re4
Re6 V16 S01
Renault Laguna 72-140 205/50R16 R37 T87 T91 A02 A04 A05
B56 72-140 205/55R16 T88 T89 X11 A08 A09 A16
G638, A19 A30 B02
e2*93/81*0012*.., Lim Re4 Re6
e2*98/14*0012*.. S01
Renault Laguna 66-152 205/55R16 T88 T89 A02 A04 A05
G 68-152 205/60R16 R09 A08 A09 A11
e2*98/14*0206*.. A16 A19 A74
B03 Car Lim
RDK X38 S02
Renault Laguna 72-140 205/55R16 T91 X11 A02 A04 A05
K56 A08 A09 A16
e2*93/81*0011*.., A19 A30 B02
e2*98/14*0011*.. Car Re4 Re6
S01
Renault Safrane 82-140 205/55R16 T88 T89 T91 A02 A04 A05
B54 A08 A09 A16
G199, A19 A30 B02
e2*93/81*0063*.., B03 Re4 Re6
e2*98/14*0063*.. S01
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Anlage 63 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
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Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
Re4 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nicht
zulässig an Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 262 mm) an Achse
1.
Re6 Aufgrund fehlender Freigängigkeit der Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeuge mit Bremssattel-Typ Lucas CN5 in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an Achse1.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Anlage 63 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
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T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 205/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/50R16 245/45R16
Nr. 11 215/55R16 235/50R16
Nr. 12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr. 13 225/50R16 245/45R16
Nr. 14 225/55R16 245/50R16
Nr. 15 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15,
205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
X21 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).
X38 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
an Achse 1.
Z30 An Achse 2 ist an der Innenseite des Radhauses durch Nacharbeit des Karosseriefalzes eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Anlage 63 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
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Prüfort und Prüfdatum
Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Juni 2004
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 19.05.2009 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 19.Mai 2009
Haasis 00137385.DOC
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55150804 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ B 656
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
T37 B 656 LK108/Ø70-Ø63,4 5/108/63,4 50 815 2060
LM-Nr. 12
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45912
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung B 656 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 -
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 -
S04 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 140 -
S05 Mutter M12x1,5 (mit Schaft) Kegel 60° 130 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Ford
Jaguar
Landrover
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55150804 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-MAX 66-107 205/55R16 A02 A04 A05
DM2 A08 A09 A16
e13*2001/116*0109*. A19 A33 B02
S01
Ford C-Max (Com- 70-134 205/55R16 A13 R09 A02 A04 A05
pact) 70-134 205/60R16 A12 R37 A08 A09 A16
DXA 70-134 215/55R16 A33 A19 A58 B02
e13*2007/46*1103*.. 70-134 225/50R16 A12 KoS V16 S03
Ford Focus 166 205/55R16 A13 M+S A02 A04 A05
DA3, DB3 59-107 205/55R16 A33 A08 A09 A16
e13*2001/116* 59-107 215/50R16 A12 A19 B02 Car
0144,0157*.. 59-92 195/55R16 A13 R37 T87 Flh Sth S03
Ford Focus 63-134 205/55R16 A13 A02 A04 A05
DYB 63-134 215/55R16 A33 A08 A09 A16
e13*2007/46*1138*.. 63-134 225/50R16 A12 A19 A58 Car
Flh Lim V16
S03
Ford Focus Cabrio 74-107 205/55R16 A33 A02 A04 A05
DB3 74-107 215/50R16 A12 A08 A09 A16
e13*2001/116*0157*. A19 B02 Cbo
S03
Ford Galaxy 74-149 215/60R16 A33 T94 T95 A02 A04 A05
WA6 74-149 225/55R16 A12 T94 T95 A08 A09 A16
e13*2001/116*0185*. 74-149 235/50R16 A12 A19 A58 A74
B02 S04
Ford Grand C-Max 70-134 215/55R16 A01 A33 G40 T93 T97 A02 A04 A05
DXA 70-134 215/55R16 A33 R09 T93 T97 A08 A09 A16
e13*2007/46*1103*.. 70-134 225/50R16 A12 T92 T96 A19 A58 B02
77,92 205/55R16 A13 NoD R09 T94 KmS V16 S03
Ford Kuga 100 215/70R16 R09 A02 A04 A05
DM2 100-147 215/65R16 A08 A09 A13
e13*2001/116* 100-147 225/65R16 A16 A19 A57
0109*19-.. 100-147 235/60R16 B02 S03
Ford Mondeo 66-150 205/50R16 R37 T87 T91 A02 A04 A05
B4Y, B5Y 66-150 205/55R16 T88 T89 T91 A08 A09 A13
e1*98/14* 66-166 205/55R16 M+S T91 A16 A19 A58
0154,0155*.. B02 B03 Flh
Sth S01
Ford Mondeo 74-176 215/55R16 A13 R09 A02 A04 A05
BA7 74-176 215/55R16 A01 A13 G03 A08 A09 A16
e13*2001/116*0249*. 74-92 205/55R16 A13 R37 A19 A58 A74
- incl. MJ 2011 B02 Flh Lim
S05
Ford Mondeo Turnier 74-176 215/55R16 R09 T91 T93 A02 A04 A05
BA7 74-176 215/55R16 A01 G03 T91 T93 A08 A09 A13
e13*2001/116*0249*. 74-92 205/55R16 R37 T91 T93 A16 A19 A58
- incl. MJ 2011 A74 B02 Car
S05
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55150804 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo Turnier 66-150 205/50R16 R37 T87 T91 A02 A04 A05
BWY 66-150 205/55R16 T91 A08 A09 A13
e1*98/14*0156*.. 66-166 205/55R16 M+S T91 A16 A19 A58
B02 B03 Car
S01
Ford S-Max 74-176 215/60R16 A33 T94 T95 A02 A04 A05
WA6 74-176 225/55R16 A12 T94 T95 A08 A09 A16
e13*2001/116*0185*. 74-176 235/50R16 A12 A19 A58 A74
B02 S04
Ford Tourneo Connect 55-85 205/55R16 T91 T94 A02 A04 A05
PH2, PJ2 A08 A09 A12
e1*2001/116* A16 A19 B02
0206*,0207* .. S02
Ford Transit Connect 55-85 205/55R16 T91 T94 A02 A04 A05
PT2, PU2 A08 A09 A12
L071; L072; A16 A19 B02
e1*2007/46*0271*..; S02
e1*2007/46*0272*..
Jaguar X-Type 96-170 205/55R16 A02 A04 A05
CF1 A08 A09 A16
e11*98/14*0176*.. A19 A63 B02
B03 Lim S01
Land Rover Freelan- 110-118 215/75R16 A44 A02 A04 A05
der 2 110-118 225/70R16 A44 A08 A09 A16
LF 110-118 225/75R16 A44 A19 B03 S04
e11*2001/116*0300*. 110-118 235/70R16 A12
Volvo C30 73-169 195/60R16 A13 R37 A02 A04 A05
M, M-2D 73-169 205/55R16 A33 A08 A09 A16
e4*2001/116*0076*.., 73-169 225/50R16 A12 R03 A19 A58 B02
e1*2001/116*0427*.. Com V16 S01
Volvo S40, V50 73-169 195/60R16 A11 R37 A02 A04 A05
M 73-169 205/55R16 A33 A08 A09 A16
e4*2001/116*0076*.. 73-169 225/50R16 A01 A12 K42 K46 R03 A19 B02 B03
Car Lim V00
V16 S01
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Anlage 43 zum Gutachten Nr. 55150804 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A44 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ket-
tenschloß auftragen, verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
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A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronik-
teil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder
Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Com Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact
(3-türig).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G40 Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-
mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
nungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeits-messers
und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KmS Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.
KoS Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
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R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 26. Juli 2012 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
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Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 26. Juli 2012
Haasis 00182845.DOC
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Anlage 64 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: QA 05 113 9096
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell -
Typ B 656
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
T37 B 656 LK108/Ø70-Ø65,1 5/108/65,1 50 815 2060
LM-Nr. 3
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45912
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung B 656 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 33
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55150804 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S60, -/BiFuel 85-191 205/55R16 A02 A04 A05
R, H 85-191 205/55R16 M+S A08 A09 A16
e9*98/14, 2001/116* 85-191 215/55R16 A01 LV2 A19 A30 B02
0036,0044*.. B03 S01
Volvo S80, -/BiFuel 96-125 205/60R16 A13 R37 A02 A04 A05
T, K 96-166 215/55R16 A13 A08 A09 A16
e9*96/79,98/14, 96-200 215/55R16 A13 M+S A19 B02 B03
2001/116* 96-200 225/55R16 A12 NBF S01
0028,0043*..
Volvo V70, -/BiFuel 85-191 205/55R16 T88 T89 T91 A02 A04 A05
S, J 85-191 205/55R16 M+S T88 T89 T91 A08 A09 A16
e4*98/14,2001/116* 85-191 215/55R16 A01 LV2 A19 A30 B02
0040,0061*.. B03 X7V S01
Volvo XC70; V70 XC 120-154 205/55R16 A13 M+S R09 T90 T91 A02 A04 A05
S 120-154 215/65R16 A63 A08 A09 A16
e4*98/14*0040*.., A19 B02 B03
e4*2001/116*0040*.. KMV S01
- XC (Cross Country)
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Anlage 64 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 5
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LV2 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45 R 17, 235/50 R
17 bzw. 235/40 R 18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Anlage 64 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).
Prüfort und Prüfdatum
Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Juni 2004
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 18.05.2009 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45912 nach §22 StVZO
Anlage 64 zum Gutachten Nr. 55150804 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ B 656
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 18.Mai 2009
Haasis 00137333.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“
Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen
K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c
hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.
Vorderachse
Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Hinterachse
Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Wichtige Hinweise zur Pflege
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder.
Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B.
heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können
Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann.
Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen
Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten:
1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden?
Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann
sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt
werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir
die Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken.
2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden?
Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel
gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchs-
anweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine
aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet
werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder
Radbolzen an.
3. Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden.
- Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.
- Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.
- Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,
Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.
- Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und
Bremsstaub gereinigt werden.
- Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.
- Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder
Textilien in Kontakt kommen.
- Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.
- Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch
hier die Gebrauchsanweisung beachten.
4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“
In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer
Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehen
jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder:
- Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren
(Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den
spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht!
- Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung
des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur
ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können.
- Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen,
dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht
jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung!
Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen,
dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann.
Schifferstadt, 21. März 2012
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