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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45240 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55220302 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC05 706
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 1 von 4

Auftraggeber                   Rad Center Derkum GmbH
                               Schleidener Straße 23
                               53919 Weilerswist-Derkum

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC
Typ                            RC05 706
Radgröße                       7Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   kreis- (mm)/ Mit-   tiefe     last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
W1             RC05 706 W1/N27 Ø72,6-Ø60,1         5/108/60,1           38        670   1995


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45240
Herstellerzeichen              RCD
Radtyp und Ausführung          RC05 706
Radgröße                       7Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°        110                   28


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55220302) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfun-
gen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                     Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55220302 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC05 706
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Espace     72-123            205/55R16         134 R37 T89 T91 T92               A02 A04 A05
JE                 72-123            215/55R16         134 R37 T91 T93 T95               A08 A09 A14
e2*93/81,98/14*                                                                          A21 A30 A60
0084*..                                                                                  B02 Re4 V16
                                                                                         S01


Auflagen und Hinweise

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrau-
ben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55220302 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC05 706
Hersteller                       Rad Center Derkum GmbH

                                                                                              Seite 3 von 4

R37      Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

Re4     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nicht
zulässig an Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 262 mm) an Achse
1.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T92     Reifen (LI92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

        185/50R16       205/45R16
        195/40R16       215/35R16
        195/45R16       215/40R16, 225/40R16
        205/45R16       225/40R16
        205/50R16       225/45R16
        205/55R16       225/50R16, 245/45R16
        205/60R16       225/55R16
        215/40R16       225/40R16, 245/35R16
        215/50R16       245/45R16
        215/55R16       235/50R16
        225/40R16       245/35R16, 255/35R16
        225/50R16       245/45R16
        225/55R16       245/50R16
        225/60R16       245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

134     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45240 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55220302 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC05 706
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                         Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2002.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 31.Januar 2003




Bohlander                                                                     00047363.DOC




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