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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45597 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55056604 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B13 757
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Brock GmbH
                               Gewerbegebiet
                               53919 Weilerswist - Derkum


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B13
Typ                            B13 757
Radgröße                       7,5Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   kreis- (mm)/ Mit-   tiefe     last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
W1             B13 757 W1/BA17 N27                 5/108/60,1           38        715   2110
               Ø72,6xØ60,1


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45597
Herstellerzeichen              Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B13 757 (s.o.)
Radgröße                       7,5Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°        110                   28
S02    Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110                   28


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55056604) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfun-
gen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                     Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55056604 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B13 757
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung kW-Bereich       Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Espace     110              225/45R17       T90 T91 T93 T94               A01 A02 A04
J63                110              235/40R17       M27 T90                       A05 A08 A09
F691                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  B02 K42 S01
Renault Espace       72-123         205/50R17       R37 T89 T93                   A01 A02 A04
JE                   72-123         215/50R17       R37 T90 T91                   A05 A08 A09
e2*93/81,98/14*      72-140         225/45R17       T90 T91 T93 T94               A12 A14 A21
0084*..              72-140         235/45R17       T93 T94 T97                   A60 B02 K42
                                                                                  K49 K50 K56
                                                                                  Re4 V17 S01
Renault Espace       85-177         225/55R17       143 K50                       A01 A02 A04
K                    85-177         235/50R17       143 K49 K50 T00 T96           A05 A08 A09
e2*98/14*0265*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  B03 RDK V17
                                                                                  S01
Renault Laguna       72-140         205/45R17       K41 K45 K50 T88               A01 A02 A04
B56                  72-140         205/50R17       K41 K45 K50 X11               A05 A08 A09
G638,                72-140         215/40R17       K41 K45 K50 T85 T87           A12 A14 A21
e2*93/81*0012*..,    72-140         215/45R17       K41 K45 K50 T87 T88 T91       B02 K42 K49
e2*98/14*0012*..     72-140         225/45R17       K41 K45 K50                   K56 Lim Re4
                     72-140         235/40R17       K41 K45 K50 M27               V17 S01
                     72-140         245/35R17       K41 K45 K50 M36 T87
Renault Laguna       66-152         215/45R17       K49 K50 R37 T87 T88 T91       A01 A02 A04
G                    66-152         225/45R17       K42 K49 K50 T90               A05 A08 A09
e2*98/14*0206*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  Car Lim RDK
                                                                                  S02
Renault Laguna       72-140         205/45R17       K41 K45 K50 T88               A01 A02 A04
K56                  72-140         215/45R17       K41 K45 K50 T88 T91           A05 A08 A09
e2*93/81*0011*..,    72-140         225/45R17       K41 K45 K50 T90 T91           A12 A14 A21
e2*98/14*0011*..     72-140         235/40R17       K41 K45 K50 M27 T90           B02 Car K42
                                                                                  K49 K56 Re4
                                                                                  V17 S01
Renault Safrane      82,5-140       205/50R17       K41 K42 K45 T89 T93           A01 A02 A04
B54                  82,5-140       215/45R17       K41 K42 K45 K49 T87 T88 T91   A05 A08 A09
G199,                82,5-140       225/45R17       K41 K42 K45 K49 T90 T91       A12 A14 A21
e2*93/81*0063*..,                                                                 B02 Re4 V17
e2*98/14*0063*..                                                                  S01
Renault VelSatis     84-177         225/55R17       K49 K50                       A01 A02 A04
J                    84-177         235/50R17       K49 K50                       A05 A08 A09
e2*98/14*0263*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  B03 RDK Srv
                                                                                  V17 S01




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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55056604 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B13 757
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrau-
ben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45597 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55056604 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B13 757
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M27     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.          Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Dunlop         SP 8000, SP 9000                               ---
Bridgestone    S-01                                           ---
Pirelli        P700-Z, P Zero Asim.                           ---
Uniroyal       RTT2, Rallye 440 (ZR)                          ---
Michelin       MXX3                                           ---
Continental    CSC, CZ91                                      ---
Goodyear       Eagle ZR, GSA, GSD, GSD+, Eagle F1             ---
Fulda          Y 3000, Carat Extremo                          ---
Semperit       M800                                           ---
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 235/40R17 verwendet werden, die gemäß Bestäti-
gung des Reifenherstellers auf 7,5 J x 17 H2 montierbar sind.

M36     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.          Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Dunlop         D 40, SP 8000                                  --
Goodyear       Eagle F1                                       --
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 245/35R17 verwendet werden, die gemäß Bestäti-
gung des Reifenherstellers auf 7,5 J x 17 H2 montierbar sind.

R37      Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serienmä-
ßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45597 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55056604 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B13 757
Hersteller                         Brock GmbH

                                                                                                Seite 5 von 6

Re4     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nicht
zulässig an Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 262 mm) an Achse 1.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 ver-
wendet werden.

Srv     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen bis MJ 2002 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsschrauben M12x1,5; ab MJ 2003 dürfen nur die Befestigungsschrauben M14x1,5; (siehe
Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden.

T00       Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T85       Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T87       Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T88       Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T89       Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T90       Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T91       Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T93       Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T94       Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T96       Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T97       Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse     Hinterachse
Nr.   1   205/40R17       225/35R17
Nr.   2   205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   3   215/40R17       245/35R17
Nr.   4   215/45R17       225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   5   215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.   6   225/45R17       245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr.   7   225/50R17       245/45R17, 255/45R17
Nr.   8   225/55R17       245/50R17, 255/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45597 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55056604 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ B13 757
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                          Seite 6 von 6

X11    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16.

143     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1430 kg.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 30.März 2004




Bohlander                                                                      00061817.DOC




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