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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47394 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55084408 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ PV.6516
Hersteller                     ProLine Wheels GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                   ProLine Wheels GmbH
                               Besselstraße 28
                               68219 Mannheim
                               49 02 0010801

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         PV.
Typ                            PV.6516
Radgröße                       6,5Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                                   kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
W1             PV.6516 W1/74,1-60,1                5/108/60,1          42          590    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47394
Herstellerzeichen              PLW
Radtyp und Ausführung          PV.6516 (s.o.)
Radgröße                       6,5Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110               30
S02    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100               28
S03    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55084408)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfun-
gen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55084408 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ PV.6516
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich       Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Megane             110              205/55R16       A33                           A02 A04 A05
M                  110              225/50R16       A01 A12 K49 K50               A08 A09 A16
e2*98/14*0272*..                                                                  A21 B03 Flh
                                                                                  RDK V16 S02
Megane Cabrio          110          205/55R16       A33                           A02 A04 A05
M                      110          225/50R16       A12                           A08 A09 A16
e2*98/14*0272*..                                                                  A21 B03 Cbo
- Cabrio/Coupé                                                                    Cpe RDK V16
                                                                                  S02
Megane Grandtour       110          205/55R16       A33                           A02 A04 A05
M                      110          225/50R16       A01 A12 K29                   A08 A09 A16
e2*98/14*0272*..                                                                  A21 B03 Car
                                                                                  RDK V16 S02
Renault Espace         72-123       205/55R16       T91 T94 X11 122               A02 A04 A05
JE                     72-123       225/50R16       A01 T92 T93 X11 Z30 122       A08 A09 A16
e2*93/81,98/14*        72-140       215/55R16       T91 T93 T95 X21 122           A21 A30 A60
0084*..                81-140       225/55R16       A01 X21 Z30 122               B02 B03 B31
                                                                                  V16 S01
Renault Kangoo II      50-78        195/55R16       A31 T87 T91                   A02 A04 A05
W, FW                  50-78        195/60R16       A31 T89                       A08 A09 A16
e2*2001/116*0364*..,   50-78        205/55R16       A12                           A21 A58 S03
e2*2001/116*0370*..,   50-78        205/60R16       A01 A12 G03
N196                   50-78        215/50R16       A01 A12 K78 T90
                       50-78        215/55R16       A01 A12 K78
                       76,78        205/60R16       A12 R09
Renault Laguna         72-140       205/50R16       R37 T87 T91                   A02 A04 A05
B56                    72-140       205/55R16       T88 T89 X11                   A08 A09 A16
G638,                                                                             A21 A30 B02
e2*93/81*0012*..,                                                                 B31 Lim S01
e2*98/14*0012*..
Renault Laguna         66-152       205/55R16       T88 T89                       A02 A04 A05
G                      68-152       205/60R16       R09                           A08 A09 A11
e2*98/14*0206*..                                                                  A16 A21 A74
                                                                                  B03 Car Lim
                                                                                  RDK X38 S03
Renault Laguna         72-140       205/55R16       T91 X11                       A02 A04 A05
K56                                                                               A08 A09 A16
e2*93/81*0011*..,                                                                 A21 A30 B02
e2*98/14*0011*..                                                                  B31 Car S01
Renault Safrane        82-140       205/55R16       T88 T89 T91 122               A02 A04 A05
B54                                                                               A08 A09 A16
G199,                                                                             A21 A30 B02
e2*93/81*0063*..,                                                                 B03 B31 S01
e2*98/14*0063*..




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55084408 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ PV.6516
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                          Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47394 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55084408 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ PV.6516
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ket-
tenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A74      Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elekt-
ronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug-
oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03      Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern für Sommerbereifung ausgerüstet sind.
Bei Verwendung von M+S-Bereifung sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen, die aus-
schließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Winterbereifung ausgerüstet sind.

B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die nicht in den Fahr-
zeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Wird die Anzeige ange-
glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit
zu überprüfen.

K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze in
den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47394 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55084408 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ PV.6516
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                          Seite 5 von 7

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K78     Die Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Kunststoffeinsätze an den hinteren
Radhausinnenwänden sind zu entfernen und die Kunststoffeinsätze durch geeignete Maßnahmen neu
zu befestigen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)

R37      Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serienmä-
ßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (sie-
he Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (sie-
he Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (sie-
he Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47394 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55084408 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ PV.6516
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   185/50R16       205/45R16
Nr. 2   195/40R16       215/35R16
Nr. 3   195/45R16       215/40R16, 225/40R16
Nr. 4   195/50R16       205/45R16
Nr. 5   205/45R16       225/40R16
Nr. 6   205/50R16       225/45R16
Nr. 7   205/55R16       225/50R16, 245/45R16
Nr. 8   205/60R16       225/55R16
Nr. 9   215/40R16       225/40R16, 245/35R16
Nr.10   215/50R16       245/45R16
Nr.11   215/55R16       235/50R16
Nr.12   225/40R16       245/35R16, 255/35R16
Nr.13   225/50R16       245/45R16
Nr.14   225/55R16       245/50R16
Nr.15   225/60R16       245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

X11    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16.

X21    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/65R15 , 205/60R15 oder 205/55R16.

X38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
an Achse 1.

Z30     Durch Nacharbeit des Karosseriefalzes an der Innenseite des Radhauses an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47394 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55084408 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ PV.6516
Hersteller                     ProLine Wheels GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 8.September 2008




Haasis                                                                00126822.DOC




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