Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:              46942*03



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 17 H2


Typ:                         SH780



Inhaber der ABE              Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:              DE-56316 Raubach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                                2
Nummer der ABE: 46942*03


Die ABE-Nr. 46942 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 17 H2 , Typ SH780, in den
Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55061507 (4. Ausfertigung) vom 16.06.2009
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

21                          (1. Ausfertigung)
3, 12                       (3. Ausfertigung)
5, 8 - 11, 13, 14, 15, 18   (4. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des Technischen Überwachungs-
Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 16.06.2009 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 29.06.2009
Im Auftrag




(M.Godemann)




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 55061507 (4. Ausfertigung)
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46942*03


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46942 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55061507 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 17x8J Typ SH780
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                   Reifen Gundlach
                               Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                               56316 Raubach
                               QM-Nr. QA 05 102 9050

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         SF43
Typ                            SH780
Radgröße                       17x8J
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-              SH780 / Ø72,6xØ60,1                 5/108/60,1         45       880     2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46942
Herstellerzeichen              -
Radtyp und Ausführung          SH780 (s.o.)
Radgröße                       17x8J
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           YHI
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110               28,3
S02    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100               26

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55061507)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46942 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55061507 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 17x8J Typ SH780
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Megane                110            205/50R17         M04                               A02 A04 A05
M                     110            215/45R17                                           A08 A09 A12
e2*98/14*0272*..      110            225/45R17                                           A15 A18 Flh
                                                                                         RDK V17 S02
Megane Cabrio         110            205/50R17         M04                               A02 A04 A05
M                     110            215/45R17                                           A08 A09 A12
e2*98/14*0272*..      110            225/45R17                                           A15 A18 Cbo
- Cabrio/Coupé                                                                           Cpe RDK V17
                                                                                         S02
Megane Grandtour      110            205/50R17         M04                               A02 A04 A05
M                     110            215/45R17                                           A08 A09 A12
e2*98/14*0272*..      110            225/45R17                                           A15 A18 Car
                                                                                         RDK V17 S02
Renault Espace        85-177         225/55R17                                           A02 A04 A05
K                                                                                        A08 A09 A12
e2*98/14*0265*..                                                                         A15 A18 B03
                                                                                         RDK S01


Auflagen und Hinweise

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46942 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55061507 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 17x8J Typ SH780
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                        Seite 3 von 4

A15     Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
der Klebegewichte auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

M04     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.          Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Bridgestone      S-02                                          WT 05 M+S
Continental      CSC, CSC2, CZ91                               TS770, TS750, TS790
Dunlop           SP 8000 NO, SP 9000                           WinterSport M2, M3
Goodyear         Eagle NCT5, F1 GS-D3                          Ultra Grip GW-3
Michelin         MXX3                                          X M+S 330-
Semperit         --                                            Sport-Grip
Pirelli          P 700-Z, P 7000, P Zero Dir.,                 W210 P, W210 Asim., W240 XL
                 P Zero Asim., P Zero Rosso N3

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 205/50R17 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 8 J x 17 H2 montierbar sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46942 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55061507 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 17x8J Typ SH780
Hersteller                      YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                        Seite 4 von 4
V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   205/40R17     225/35R17
Nr.    2   205/45R17     235/40R17
Nr.    3   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.    4   215/40R17     245/35R17
Nr.    5   215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 29.Mai 2007




Laux                                                                    00109043.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen