ABE
C16
Radnummer:
C16 6564507
Dimension: 6,5x16“
Lochkreis: 5/108/R67,1
ABE-Nr.: 47667
CMS Kundeninformation CMS Automotive Trading
Lanzstraße 20
1) Nach der Montage von CMS- D-68789 St. Leon-Rot
Leichtmetallrädern ist nicht mehr Tel.: +49 (0) 6227 35838-0
sichergestellt, daß diese mit dem Fax: +49 (0) 6227 35838-33
serienmäßigen Bordwerkzeug Mail: info@cms-wheels.de
demontiert werden können. Bitte www.cms-wheels.de
überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres
Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls Montageinformation
erforderlich.
1) Vor der Montage muß geprüft werden,
2) Legen Sie bitte die ob die Räder auf das vorgesehene
Originalbefestigungsteile zu Ihrem Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
Reserverad. Dies kann nur mit diesen wechselnd auf alle Naben des
Befestigungsteilen montiert werden. Fahrzeugs stecken und den Freigang
prüfen. Bereits mit Reifen montierte
3) Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Räder, bei denen nachträglich
Dokument aus, das im nachfolgenden festgestellt wird, daß sie nicht passen
ein Tüv-Gutachten, oder eine können wir nicht zurücknehmen.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mit
enthält. Gegebenenfalls ist die vollständigem und passenden Zubehör
Begutachtung Ihrer Rad- geliefert wurden.
Reifenkombination durch einen
Sachverständigen notwendig. Bitte 2) Die Radnabe, Befestigungsfläche und
überprüfen Sie dies in dem Dokument. ggf. Stehbolzen müssen vor der
Das Gutachten, bzw. die ABE sollte Montage der Räder gründlich von Rost
bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt und Schmutz befreit werden.
werden.
3) Bitte beachten Sie, daß nicht alle Räder
4) Die CMS-Leichtmetallräder sollten, von der Vorderseite montiert werden
wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit können.
einem nicht aggressivem
4) Bei allen CMS Rädern sind
Reinigungsmittel gesäubert werden.
ausschließlich Klebegewichte zu
verwenden.
5) Beim Überfahren von Hindernissen
und beim Auffahren auf Bordsteine
5) Bitte beachten Sie das Anzugsmoment
bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
laut ABE/Gutachten.
sein, da hierbei sowohl der Reifen als
auch das Rad beschädigt werden
6) Schrauben oder Muttern sollten nicht
können und wir daraus resultierende
geölt oder gefettet werden.
Reklamationen nicht anerkennen.
7) Die Gewährleistung richted sich
6) Wir machen ausdrücklich darauf
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
aufmerksam, daß Reklamationen, die
durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen,
von uns oder unseren Händlern nicht
anerkannt werden.
St. Leon-Rot, im Juni 2007
Gutachten 366-0463-08-MURD
zur Erteilung der ABE 47667
ANLAGE: 8 Radtyp: C16 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 09.03.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 2
Fahrzeughersteller : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C16 656 4507 C16 656 CMS466/13 SR10 Ø67.1-Ø60.1 60,1 Kunststoff 710 2060 12/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 38
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : G
130 Nm für Typ : JM
Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G e2*98/14*0206*.. 66 - 152 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R16 51G 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 729; 73C; 74A; 74P;
74U; 76U
Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM e2*2001/116*0274*.. 110 205/60R16 92 kurzer Radstand;
215/55R16 93 langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
74U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen
die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0463-08-MURD
zur Erteilung der ABE 47667
ANLAGE: 8 Radtyp: C16 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 09.03.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 2
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die
Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist
die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen durch geeignete ersetzt werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.