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         ABE: 46274
              Design:
                C8
           Radnummer:
         C8 808 45 07
               Daten:
       8x18" ET45 LK5/108/R67.1

             CMS 388/13
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:              46274*03



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 18 H2


Typ:                         C8 808



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 46274*03

Die ABE-Nr. 46274 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ C8 808, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0493-05-MURD/N3 vom 28.07.2009
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 30 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV SÜD AUTOMOTIVE
GMBH, TÜV SÜD Gruppe, Garching, vom 28.07.2009 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 18.09.2009
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0493-05-MURD/N3
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46274*03


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk
Daimlerstrasse 11
D - 85748 Garching



                                                                                                          Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 46274
                                         366-0493-05-MURD/N3

Antragsteller:                          CMS Automotive Trading GmbH

                                        68789 St. Leon-Rot
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    C8 808

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise
Die LM- Sonderräder können auch mit 8,0Jx18H2 gekennzeichnet sein.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsvarianten 4591S und 3516 ML 67,1 kommen neu hinzu.
I.      Übersicht
Ausführung          Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                    Rad                       Zentrierring            -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C8 808 3506         C8 808 CMS388/2           SR02 Ø67.1-Ø54.1           100/5     54,1      35    610   2065     10/05
C8 808 3506         C8 808 CMS388/2           SR03 Ø67.1-Ø56.1           100/5     56,1      35    610   2065     10/05
C8 808 3506         C8 808 CMS388/2           SR05 Ø67.1-Ø57.1           100/5     57,1      35    610   2065     10/05
C8 808 3506C        C8 808 CMS388/2           SR20 Ø67.1-Ø57.1           100/5     57,1      35    610   2065     10/05
C8 808 3553S        C8 808 CMS388/1           ohne                       100/5     57,1      35    610   2065     10/05
C8 808 4007         C8 808 CMS388/3           SR10 Ø67.1-Ø60.1           108/5     60,1      40    715   2095     10/05
C8 808 4507         C8 808 CMS388/13          SR10 Ø67.1-Ø60.1           108/5     60,1      45    715   2095     10/05
C8 808 4007         C8 808 CMS388/3           SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      40    715   2095     10/05
C8 808 4507         C8 808 CMS388/13          SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      45    709   2114     10/05
C8 808 4507         C8 808 CMS388/13          SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      45    715   2095     10/05
C8 808 4007         C8 808 CMS388/3           SR13 Ø67.1-Ø65.1           108/5     65,1      40    715   2095     10/05
C8 808 4507         C8 808 CMS388/13          SR13 Ø67.1-Ø65.1           108/5     65,1      45    715   2095     10/05
C8 808 3559         C8 808 CMS388/4           ohne                       110/5     65,1      35    720   2115     10/05
C8 808 3509         C8 808 CMS388/7           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5     57,1      35    720   2115     10/05
C8 808 4460S        C8 808 CMS388/6           ohne                       112/5     57,1      44    720   2115     10/05
C8 808 5060S        C8 808 CMS388/5           ohne                       112/5     57,1      50    680   2000     10/05
C8 808 3509         C8 808 CMS388/7           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      35    679   2254     10/05
C8 808 3509         C8 808 CMS388/7           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      35    710   2144     10/05
C8 808 3509         C8 808 CMS388/7           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      35    720   2115     10/05
C8 808 4591S        C8 808 CMS388/15          ohne                       112/5     66,6      45    680   2050     11/12
C8 808 4010         C8 808 CMS388/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1          114,3/5    60,1      40    690   2217     10/05




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 2 von 5
C8 808 4010        C8 808 CMS388/9              SR10 Ø67.1-Ø60.1       114,3/5    60,1      40      720   2115    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              SR10 Ø67.1-Ø60.1       114,3/5    60,1      45      690   2217    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              SR10 Ø67.1-Ø60.1       114,3/5    60,1      45      720   2115    10/05
C8 808 4010        C8 808 CMS388/9              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1      40      720   2115    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1      45      690   2217    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1      45      720   2114    10/05
C8 808 4010        C8 808 CMS388/9              SR14 Ø67.1-Ø66.1       114,3/5    66,1      40      670   2284    10/05
C8 808 4010        C8 808 CMS388/9              SR14 Ø67.1-Ø66.1       114,3/5    66,1      40      720   2115    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              SR14 Ø67.1-Ø66.1       114,3/5    66,1      45      660   2327    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              SR14 Ø67.1-Ø66.1       114,3/5    66,1      45      720   2114    10/05
C8 808 4010        C8 808 CMS388/9              ohne                   114,3/5    67,1      40      680   2254    10/05
C8 808 4010        C8 808 CMS388/9              ohne                   114,3/5    67,1      40      720   2115    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              ohne                   114,3/5    67,1      45      680   2254    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              ohne                   114,3/5    67,1      45      720   2115    10/05
C8 808 3516        C8 808 CMS388/14             SRZ11 Ø72.6-Ø67.1       120/5     67,1      35      690   2115    10/05
C8 808 1516        C8 808 CMS388/12             ohne                    120/5     72,6      15      720   2150    10/05
C8 808 2016        C8 808 CMS388/11             ohne                    120/5     72,6      20      695   2115    10/05
C8 808 3516        C8 808 CMS388/14             ohne                    120/5     72,6      35      690   2115    10/05
C8 808 4016        C8 808 CMS388/10             ohne                    120/5     72,6      40      690   2115    10/05
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                   :CMS Automotive Trading GmbH

                                 68789 St. Leon-Rot
Hersteller                      : CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                    : C8
Art der Sonderräder             :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 12,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 808 3553S:

                                         : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                               : CMS                                      : --
Handelsmarke                             : --                                       : C8
Radtyp                                   : --                                       : C8 808
Radausführung                            : --                                       : C8 808 CMS388/1
Radgröße                                 : --                                       : 8 J X 18 H2
Typzeichen                               : KBA 46274                                : --




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 5
Einpreßtiefe                             : --                                       : ET35
Herstellungsdatum                        : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                       z.B. 10.05
Gießereikennzeichnung                    : --                                       : TS 8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0493-05-MURD/N2-TB der TÜV Automotive GmbH.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
Für die in diesem Gutachten beschriebenen Ausführungen "ohne Verwendungsbereich" wurden keine
Anbauversuche durchgeführt. Der Untersuchungsumfang soll sich an den Kriterien des VdTÜV-Merkblattes Nr.
751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi) Ausgabe Februar 1990, Anhang I
orientieren.
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                        Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                                 Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 4 von 5
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                       Ausführung                       ET      erstellt am      Allg.
age                                                                                                                 Hinweise
  1      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                    C8 808 3553S                     35      28.07.2009       liegt bei
  2      RENAULT                                          C8 808 4507                      45      28.07.2009       liegt bei
  3      FORD, JAGUAR, VOLVO                              C8 808 4507; C8 808 4507         45      28.07.2009       liegt bei
  4      VOLVO                                            C8 808 4507                      45      28.07.2009       liegt bei
  5      FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB                C8 808 3559                      35      28.07.2009       liegt bei
  8      AUDI, SEAT, VOLKSWAGEN                           C8 808 5060S                     50      28.07.2009       liegt bei
  6      AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                  C8 808 3509                      35      28.07.2009       liegt bei
         SKODA, VOLKSWAGEN
     7   AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,                 C8 808 4460S                     44      28.07.2009       liegt bei
         VOLKSWAGEN
 29      AUDI                                             C8 808 4591S                     45      28.07.2009       liegt bei
  9      AUDI, CHRYSLER (USA), DAIMLER                    C8 808 3509; C8 808 3509;        35      28.07.2009       liegt bei
         BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                 C8 808 3509
 10      SUZUKI, TOYOTA                                   C8 808 4010; C8 808 4010         40      28.07.2009       liegt bei
 11      SUZUKI, TOYOTA                                   C8 808 4510; C8 808 4510         45      28.07.2009       liegt bei
 12      HONDA                                            C8 808 4010                      40      28.07.2009       liegt bei
 13      HONDA                                            C8 808 4510; C8 808 4510         45      28.07.2009       liegt bei
 14      NISSAN, NISSAN EUROPE (F)                        C8 808 4010; C8 808 4010         40      28.07.2009       liegt bei
 28      NISSAN, NISSAN EUROPE (F),                       C8 808 4510; C8 808 4510         45      28.07.2009       liegt bei
         RENAULT
 15      FORD, HYUNDAI, KIA, MAZDA,                       C8 808 4010; C8 808 4010         40      28.07.2009       liegt bei
         MITSUBISHI
 16      HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,                C8 808 4510; C8 808 4510         45      28.07.2009       liegt bei
         MAZDA
 30      OPEL                                             C8 808 3516                      35      28.07.2009       liegt bei
 18      BMW, BMW AG                                      C8 808 3516                      35      28.07.2009       liegt bei
 19      BMW, BMW AG                                      C8 808 4016                      40      28.07.2009       liegt bei
 17      BMW, BMW AG                                      C8 808 1516                      15      28.07.2009       liegt bei
 20      C8 808 3506                                      C8 808 3506                      35      28.07.2009       liegt bei
 21      C8 808 3506                                      C8 808 3506                      35      28.07.2009       liegt bei
 22      C8 808 3506                                      C8 808 3506                      35      28.07.2009       liegt bei
 23      C8 808 3506C                                     C8 808 3506C                     35      28.07.2009       liegt bei
 24      C8 808 4007                                      C8 808 4007                      40      28.07.2009       liegt bei
 25      C8 808 4007                                      C8 808 4007                      40      28.07.2009       liegt bei




                                    Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                      von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 5 von 5
 26 C8 808 4007                                     C8 808 4007                      40      28.07.2009      liegt bei
 27 C8 808 2016                                     C8 808 2016                      20      28.07.2009      liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Westphäling

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 28.07.2009
HPS




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                          Unterlagen                            Datum / Änderung / Datum
                                     mit Änderung
Angaben/Antrags.-CMS                 C8 808_J388                           21.07.2009
Fertigungs.-CMS-Pinarbasi            C8 808_J388                           08.07.2009
Hersteller.-CMS-Pinarbasi            C8 808_J388                           21.07.2009
Radteilzeichnung                     J 388 015                             12.11.2008
Zentrierring                         System Dezent 72,6                    01.10.2008




   TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.




   TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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                                                                                                          Seite: 1 von 3

Fahrzeughersteller                        : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                   (kg)       (mm)     datum
C8 808 4507         C8 808 CMS388/13          SR10 Ø67.1-Ø60.1            60,1    Kunststoff    715      2095     10/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : RENAULT
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : J; JM
Zubehör                                   : Z 38
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : J; K
Zubehör                                   : Z 43
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : K
                                            110 Nm für Typ : J
                                            130 Nm für Typ : JM
Verkaufsbezeichnung:     RENAULT ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
K            e2*98/14*0265*.. 85 - 177 245/45R18                  51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              74U

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
JM           e2*2001/116*0274*.. 110  225/40R18 92                                            kurzer Radstand;
                                                                                              langer Radstand;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              74U

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT VELSATIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
J            e2*98/14D0263*.., 83 - 127 245/45R18                 51G                         nur Fz. mit 4-
               e2*98/14*0263*..                                                               Zylindermotor;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              74U
J              e2*98/14D0263*..,       83 - 177 245/45R18         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0263*..                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              74U


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 3
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen durch geeignete ersetzt werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 3                                                             Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                               Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                        : FORD, JAGUAR, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                     Einpreßtiefe (mm)     : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/5                           Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung             (mm)                   last     umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                     (kg)     (mm)      datum
C8 808 4507         C8 808 CMS388/13          SR11 Ø67.1-Ø63.4               63,4   Kunststoff    709    2114      10/05
C8 808 4507         C8 808 CMS388/13          SR11 Ø67.1-Ø63.4               63,4   Kunststoff    715    2095      10/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : FORD
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : B4Y; B5Y; BWY; DA3; DM2
Zubehör                                   : Z 88
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör                                   : Z 84
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y; DA3; DB3
                                            120 Nm für Typ : DM2; PH2; PJ2; PT2; PU2
                                            130 Nm für Typ : DA3
                                            160 Nm für Typ : WA6 erhoeht
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 92  215/40R18 85             5EG                        Schrägheck;
                                  59 - 107 215/40R18 85W            5EG                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/40R18 89                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/40R18                11A; 24J; 24M; 51G         73C; 74A; 74H; 74P
                                           225/40R18 88             FGP; 11A; 24J; 24M
DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 215/40R18 89                                        Kombi;
                                           225/40R18                11A; 24J; 51G              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/40R18 88             FGP; 11A; 24J              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74A; 74H; 74P
DA3            e13*2001/116*0144*.. 166            225/40R18        51G                        Nur Ford Focus ST;
                                                                                               Schrägheck;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74A; 74H; 74P
DB3            e13*2001/116*0157*.. 59 - 92     215/40R18 85        5EG                        Stufenheck;
                                       59 - 107 215/40R18 85W       5EG                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/40R18 89                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                225/40R18           11A; 24J; 24M; 51G         73C; 74A; 74H; 74P
                                                225/40R18 88        FGP; 11A; 24J; 24M




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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                                                                                                        Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 215/40R18 89                                       Nur C-MAX;
                                           225/40R18 88                                       Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
BWY          e1*98/14*0156*..  66 - 125 225/40R18 88W             11A; 21B; 24J; 24M; 5FE     Frontantrieb;
                                        225/40R18 92              11A; 21B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                               66 - 166 225/40R18                 11A; 21B; 24J; 24M; 51G     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P
B4Y            e1*98/14*0154*..      66 - 107 225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 5FE                 10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y            e1*98/14*0155*..      66 - 125 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M; 5FE                12A; 51A; 71K; 723;
                                     150 - 166 225/40R18    11A; 24J; 24M; 51G                73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
PH2          e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 225/40R18    11A; 24D; 53S                           Pkw geschlossen;
PJ2          e1*2001/116*0207*..         225/40R18 92 11A; 24D; 5GM                           Lkw geschl.Kasten
PT2          L071                                                                             (Serie);
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              744; 75I

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 74 - 162 235/40R18 95           FGT; 5HR                    erhöhtes
                                           245/40R18 97           FGT; 11A; 24M               Anzugsmoment 160
                                                                                              Nm;
                                              245/45R18 96        FGT; 11A; 24M               Ford S-MAX; Ford
                                     92 - 107 245/40R18 93        FGT; 11A; 24M; 5HA          Galaxy;
                                     92 - 162 235/45R18 94        FGT; 5HI                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              740

Verkaufsbezeichnung:    TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                         Auflagen
PU2          L072             55 - 85 225/40R18    11A; 24D; 53S                              Pkw geschlossen;
                                      225/40R18 92 11A; 24D; 5GM                              Lkw geschl.Kasten
                                                                                              (Serie);
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              744; 75I




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : JAGUAR
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 88 w.w. Z 35
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : CF1 erhöhtes Anzugsmoment
                                           128 Nm für Typ : CCX
                                           135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
CCX          e11*98/14*0115*.. 147 - 203 245/40R18           11A; 22B; 22L; 24J; 24M; nur bis
                                                             51G                      e11*98/14*0115*05;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                      74A; 74H; 74P
CCX            e11*98/14*0115*..     147 - 175 235/40R18 91W 11A; 21B                 ab
                                     147 - 219 245/40R18     11A; 21B; 22B; 22L; 24J; e11*98/14*0115*06;
                                                             24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                      76O

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 190 245/45R18 96W                                     erhöhtes
                                  152 - 291 235/50R18 97                                      Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                               245/45R18 96Y                                  nur bis
                                               245/50R18 100 11A; 54A                         e11*2001/116*0217*0
                                                                                              4; Heckantrieb;
                                                                                              Luftfederung; nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P; 740; 75I; 76O
                                               255/45R18 99

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
CF1          e11*98/14*0176*.. 96 - 170 225/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22G; 362 Kombi;
                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74H; 74P
CF1          e11*98/14*0176*.. 96 - 170 225/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22G;     Limousine;
                                                      24M; 362                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74A; 74H; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLVO
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : M; M-2D
Zubehör                                  : Z 88 w.w. Z 35



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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                                                                                                        Seite: 4 von 8
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : A
Zubehör                                  : Serienschrauben + Z.-Ringe
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes
                                           Anzugsmoment
                                           140 Nm für Typ : A
Verkaufsbezeichnung:     C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
M-2D         e1*2001/116*0427*..     74 - 132 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M; 365                erhöhtes
                                     74 - 162 215/40R18 89                                    Anzugsmoment 120
                                                                                              Nm;
                                               215/45R18 89                                   VOLVO C30 (Coupe);
                                               225/40R18 88Y 11A; 24J; 24M; 365               Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              740

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 100 - 132 215/40R18 89W                                      erhöhtes
                                           215/45R18 89W                                      Anzugsmoment 120
                                                                                              Nm;
                                               225/40R18 88W 5FE                              VOLVO C70 (Cabrio);
                                     100 - 162 215/40R18 89Y                                  Frontantrieb;
                                               215/45R18 89Y                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/40R18 92                                   12K; 51A; 71K; 723;
                                               235/40R18     51G                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              740
M              e4*2001/116*0076*..   74 - 132 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M; 365                erhöhtes
                                     74 - 162 215/40R18 89                                    Anzugsmoment 120
                                                                                              Nm;
                                               215/45R18 89                                   VOLVO C30 (Coupe);
                                               225/40R18 88Y 11A; 24J; 24M; 365               Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              740
M              e4*2001/116*0076*..   74 - 125 225/40R18 88W 11A; 22I; 24J; 24M; 366           erhöhtes
                                     74 - 162 215/40R18 89                                    Anzugsmoment 120
                                                                                              Nm;
                                               215/45R18     51G                              VOLVO S40, V50;
                                               225/40R18 88Y 11A; 22I; 24J; 24M; 366          Kombi; Limousine;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              740




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
A            e9*2001/116*0057*.. 120 - 147 225/45R18 91W          5GG                         Allradantrieb;
                                           235/40R18 91W          5GG                         Frontantrieb;
                                 120 - 175 225/45R18 91Y          5GG                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R18 95                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                           235/40R18 91Y          5GG                         73C; 74D; 74H; 74P
                                           235/40R18 95
                                           245/40R18 93W          11A; 22I
                                 120 - 232 225/45R18 95Y
                                           235/40R18 95Y
                                           245/40R18 93Y          11A; 22I
                                           245/40R18 97           11A; 22I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit
     Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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                                                                                                        Seite: 7 von 8
      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer ......., ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht
     vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits
     eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18 (Kontrollmöglichkeit: 2,5
     Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig
     eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige
     Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt
     7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 28.07.2009
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Fahrzeughersteller                       : VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                    Einpreßtiefe (mm)     : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/5                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung             (mm)                   last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
C8 808 4507         C8 808 CMS388/13         SR13 Ø67.1-Ø65.1               65,1   Kunststoff    715     2095     10/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLVO
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 32
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
H            e9*2001/116*0044*., 85 - 191 225/40R18 88Y VEM; 11A                              Allradantrieb;
               e9*98/14*0044*..
R              e9*2001/116*0036*.,                235/40R18        51G                        Frontantrieb;
               e9*98/14*0036*..
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P; VEZ

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
K            e9*2001/116*0043*., 96 - 200 235/40R18                51G                        nicht gepanzerte Fz;
               e9*98/14*0043*..
T              e9*2001/116P0028*.,                                                            Allradantrieb;
               e9*2001/116*0028*..,
               e9*96/79*0028*..,
               e9*98/14P0028*..,
               e9*98/14*0028*..
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                              51A; 573; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
J            e4*2001/116*0061*, 85 - 147          225/40R18 88W 11A; 367; 5FE                 nicht Cross Country;
             e4*98/14*0061*..    85 - 191         225/40R18 88Y 11A; 367; 5FE                 Allradantrieb;
JV           e1*KS*0006*..                        225/40R18 92W 11A; 367                      Frontantrieb;
S            e4*2001/116*0040*.,                  235/40R18     11A; 21B; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0040*..                                 51G                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                  235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;      723; 73C; 74A; 74H;
                                                                367                           74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 3
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 3
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw.
     7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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