Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 13b Seite : 1/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 53R6704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 53R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2025 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Renault (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment JM, M, N, P, R, FW, W, FW Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40364 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000575-A0-104-13b~RE-4-100-60-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 13b Seite : 2/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 120 Megane 205/55R16 A02) bis A10) (3- und 5-türig); Megane Limousine; 215/50R16 Megane Cabriolet 60 bis 99 Megane Break 205/55R16 A02) bis A10) 215/50R16 A01)K66) e2*98/17*0272*39 1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0) 4/100/60 Typ: JM ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 92; Megane Scenic 205/55R16 A02) bis A10)E06) 99 bis 120 E05) 205/60R16 G76) 215/55R16 225/50R16 225/55R16 G76) e2*2001/116*0274*32E 1130/1025 (0)/1130/1230 Langversion 4/100/60 Typ: P ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0319*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Modus 195/50R16 A01) bis A10) K03)K04) 195/45R16 205/45R16 205/50R16 K68)K69) e2*2001/116*0319*30 940/860(0) 4/100/60 RA-000575-A0-104-13b~RE-4-100-60-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 13b Seite : 3/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 Typ: P ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 74 Modus 195/50R16 A01) bis A10) K03)K04) 195/45R16 205/45R16 205/50R16 K68)K69) e2*2007/46*0007*00 910/890(0) 4/100/60 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Clio 195/50R16 A01) bis A10)E10) (Serie nur 15-Zoll) A93) K01)K04) 205/45R16 A93) 215/45R16 48 bis 82 Clio 195/50R16 A02) bis A10) (Serie 16-Zoll ww. 15Zoll) 205/45R16 215/45R16 e2*2001/116*0327*32 950/890(0) 4/100/60 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 78 Clio 195/50R16 A01) bis A10)E10) (Serie nur 15-Zoll) A93) K01)K04) 205/45R16 A93) 215/45R16 50 bis 63 Clio 195/50R16 A02) bis A10) (Serie 16-Zoll ww. 15Zoll) 205/45R16 215/45R16 e2*2007/46*0008*03 950/890(0) 4/100/60 RA-000575-A0-104-13b~RE-4-100-60-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 13b Seite : 4/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 Typ: N ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 74 Twingo 195/40R16 A02) bis A10) 195/45R16 205/40R16 205/45R16 215/35R16 215/40R16 e2*2001/116*0359*18 850/710(0) 4/100/60 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 64 Kangoo 205/50R16 A01) bis A10) (4-Loch) A93) K04) 205/55R16 A93)G01) 215/50R16 K74) 225/50R16 K74)G01) e2*2001/116*0364*09 1125/1210 5/108/60 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 64 Kangoo 205/50R16 A01) bis A10) (4-Loch) A93) K04) 205/55R16 A93)G01) 215/50R16 K74) 225/50R16 K74)G01) e2*2007/46*0006*03 960/1075(0) 4/100/60 RA-000575-A0-104-13b~RE-4-100-60-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 13b Seite : 5/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 Typ: FW ABE / EG-Genehmigung: N196 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 78 Kangoo 205/50R16 A01) bis A10) (4-Loch) A93) K04) 205/55R16 A93)G01) 215/50R16 K74) 225/50R16 K74)G01) N196 NT03 1095/1210 5/108/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000575-A0-104-13b~RE-4-100-60-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 13b Seite : 6/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung aus- gerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe- scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelas- sen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G76) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 oder 205/55R17 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000575-A0-104-13b~RE-4-100-60-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 13b Seite : 7/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen, für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel anzulegen. K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unter- halb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem bereich um ca. 40 mm zu kürzen. K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des Über- gangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden. K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Be- festigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststof- finnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben. Die Anlage Nr. 13b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010 RA-000575-A0-104-13b~RE-4-100-60-ET38_53R6704.doc