Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 10 Seite : 1/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 808 Art des Sonderrades: Einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: CMS 590/06 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 808 40 07 Radgröße: 8Jx18EH2+ Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: SR 10 Ø67,1-Ø60,1 geprüfte Radlast: 703 kg bei Reifenabrollumfang: 2254 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment G, M, JM, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z 38 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm J bis Modelljahr 08/2002 Z 38 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ab Modelljahr 09/2002 Z 43 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm JE,DE Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z 43 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm RA-000492-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 10 Seite : 2/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: JE ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 140 Renault Espace 235/40R18 A01) bis A10) K52)S02) e2*93/81*0084*05 1340/1270(1320) 5/108/60 e2*98/14*0084*09E Typ: G ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 152 Laguna Limousine, 225/40R18 A01) bis A10) Laguna Break K03)K15)K18) e2*98/14*0206*39 1190/1110(0) 5/108/60 Typ: DE ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 120 Renault Aventime 225/45R18 A01) bis A10) K03) 245/40R18 e2*98/14*0247*03E 1310/1060 5/108/60 Typ: J ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0263*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 177 Renault VelSatis 245/45R18 A01) bis A10) K03)K04) e1*98/14*0263*28 1370 / 1370 5/108/60 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Renault Megane Limousine 225/40R18 A01) bis A10) (3- und 5-türig), K52) Megane Cabriolet 110 Renault Megane Break 225/40R18 A01) bis A10) K52)K66) E2*98/14*0272*39 1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0) 5/108/60 RA-000492-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 10 Seite : 3/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: JM ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 110 Megane Scenic 225/40R18 A02) bis A10) e2*2001/116*0274*32 1185/1230(0)/1130/1230 Langversion 4/100/60 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*..; e2*2007/46*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 78 Kangoo 215/40R18 A01) bis A10) T89) K04)K74) 225/35R18 T87) 225/40R18 235/35R18 T90) e2*2001/116*0364*06 1080-1125/1050-1210(0) 5/108/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000492-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 10 Seite : 4/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Kunststoffhalter zwischen hinteren Stoßfänger und Radhaus bis zum Niet zu kürzen. Der Kotflügelbereich oberhalb des Stoßfängers ist um etwa 10 mm auszustellen und die Radhauskante auf eine Restdicke von etwa 3 mm abzuschleifen. K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen, für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel anzulegen. RA-000492-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 10 Seite : 5/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben. S02) Die auf den Radanlageflächen an Achse 2 befindlichen Torx-Schrauben sind zu entfernen. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 05.02.2010 RA-000492-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-40-C18_808_40_07.doc RA-000492-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-40-C18_808_40_07.doc