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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48292 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55103210 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PN707
Hersteller                        Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
                                  Industriestraße 17
                                  D-67136 Fußgönheim
                                  QM-Nr.: 49020071003

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Poison
Typ                               PN707
Radgröße                          7Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B5           PN707 B5/Z13 Ø70-60,1                 5/108/60,1         48       720     2145

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48292
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             PN707 (s.o.)
Radgröße                          7Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen              UW
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110               26
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      110               30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55103210 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PN707
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Espace        72-123       205/50R17    R37 T89 T93                       A02 A04 A05
JE                    72-123       215/50R17    R37 T90 T91 T93 T95               A08 A09 A12
e2*93/81,98/14*       72-140       225/45R17    T90 T91 T93 T94                   A14 A21 A60
0084*..                                                                           B02 Re4 V17
                                                                                  S02
Renault Espace        85-177       225/55R17    A11                               A02 A04 A05
K                     85-177       235/50R17    A12 T00 T96                       A08 A09 A14
e2*98/14*0265*..;                                                                 A21 B03 RDK
e2*2007/46*0009*..                                                                S02
Renault Laguna        72-140       205/45R17    T88                               A02 A04 A05
B56                   72-140       205/50R17    X11                               A08 A09 A12
G638,                 72-140       215/40R17    T83 T85 T87                       A14 A21 B02
e2*93/81*0012*..,     72-140       215/45R17    T87 T88 T91                       Lim Re4 V17
e2*98/14*0012*..      72-140       225/45R17    A01 K42 K45 K56                   S02
Renault Laguna        66-152       205/50R17    R37 T89 T93                       A02 A04 A05
G                     66-152       215/45R17    R37 T87 T88 T91                   A08 A09 A12
e2*98/14*0206*..      66-152       225/45R17    T91                               A14 A21 Car
                                                                                  Lim RDK S01
Renault Laguna        72-140       205/50R17    T93 X11                           A02 A04 A05
K56                   72-140       215/45R17    T91                               A08 A09 A12
e2*93/81*0011*..,     72-140       225/45R17    A01 K42 K45 K56 T90 T91           A14 A21 B02
e2*98/14*0011*..                                                                  Car Re4 V17
                                                                                  S02
Renault Megane        110          205/50R17                                      A02 A04 A05
M                     110          215/45R17    T87                               A08 A09 A12
e2*98/14*0272*..      110          225/45R17                                      A14 A21 Flh
                                                                                  RDK V17 S01
Renault Megane        110          205/50R17                                      A02 A04 A05
Cabrio                110          215/45R17    T87                               A08 A09 A12
M                     110          225/45R17                                      A14 A21 Cbo
e2*98/14*0272*..                                                                  Cpe RDK V17
- Cabrio/Coupé                                                                    S01
Renault Megane        110          205/50R17                                      A02 A04 A05
Grandtour             110          215/45R17    T87                               A08 A09 A12
M                     110          225/45R17                                      A14 A21 Car
e2*98/14*0272*..                                                                  RDK V17 S01
Renault Safrane       82-140       205/50R17    T89 T93                           A02 A04 A05
B54                   82-140       215/45R17    T87 T88 T91                       A08 A09 A12
G199,                 82-140       225/45R17    T90 T91                           A14 A21 B02
e2*93/81*0063*..,                                                                 Re4 V17 S02
e2*98/14*0063*..
Renault VelSatis      78-177       225/55R17    A63                               A02 A04 A05
J                                                                                 A08 A09 A14
e2*98/14*0263*..                                                                  A21 B03 RDK
                                                                                  Srv




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55103210 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PN707
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48292 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55103210 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PN707
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 4 von 6
B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

Re4     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades
nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 262 mm) an
Achse 1.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Srv     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen bis Modelljahr 2002 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Modelljahr 2003 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsschrauben M14x1,5; (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55103210 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PN707
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6
T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   195/40R17     215/35R17
Nr.   2   205/40R17     225/35R17
Nr.   3   205/45R17     235/40R17
Nr.   4   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   5   215/40R17     245/35R17
Nr.   6   215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48292 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55103210 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PN707
Hersteller                    Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                     Seite 6 von 6


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. Dezember 2010 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 21. Dezember 2010




Blauth                                                              00159134.DOC




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