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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     1/7                                                              Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      C18 706
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 CMS
Radausführung:                                            CMS 607/08
Artikel- oder Katalog-Nr:                                C18 706 45 07
Radgröße:                                                   7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      67,20 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        SR 10 Ø67,1-Ø60,1
geprüfte Radlast:                                            710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2205 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Regie Nationale des Usines Renault, bzw. Matra

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
G, M, JM, W, FW                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               Z38     120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
JE, B56, K56, DE, B54            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  Z43       140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm

Typ:                         B54
ABE / EG-Genehmigung:        G199
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 123          Safrane                 205/55R16                             A02) bis A10)
                                                                            S04)

G199//NT06E     1135/925                                                   5/108/65




RA-000519-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-45-C18_706_45_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                10
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         B54
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0063.. , e2*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 140   Safrane                  205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S04)

e2*98/14*0063*07E   1190/1050                                            5/108/65



Typ:                         B56
ABE / EG-Genehmigung:        G638; e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 69 bis 140   Laguna                 215/45R16                           A02) bis A10)
                                     G23)                                S04)

                                         205/50R16

                                         205/55R16
                                         A93)E05)

                                         225/45R16
                                         A01)K35)
e2*98/14*0012*20E   1045/910                                             5/108/60
                    1160/1000



Typ:                         K56
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0011*.. , e2*98/14*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 140   Laguna Grand Tour        205/55R16                         A02) bis A10)
                                       A93)E05)                          S04)

                                         225/45R16
                                         A01)K35)
e2*98/14*0011*21E   1160/1260                                            5/108/60




RA-000519-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-45-C18_706_45_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     3/7                                                           Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                          JE
ABE / EG-Genehmigung:         e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung  Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84; 102; 103; Renault Espace 2.0,      205/55R16                         A02) bis A10)
 72;           Renault Espace 1.9Tdi                                      S04)
                                        215/50R16

                                              215/55R16

                                              225/50R16

 81; 83; 84; 95     Renault Espace 2.2 TD     205/55R16                   A02) bis A10)
                    (nicht für Fahrzeuge                                  S04)
                    mit langem Radstand)      215/55R16

 123; 140           Renault Espace V6
                    (nicht für Fahrzeuge      225/50R16
                    mit langem Radstand)
                                              225/55R16

 81; 83; 84;        Renault Grand Espace      215/55R16                   A02) bis A10)
 95;102; 103        (langer Radstand)                                     S04)
                                              225/55R16
 140                Renault Grand Espace V6
                    (langer Radstand)

e2*98/14*0084*09E   1340/1270(1320)                                       5/108/60



Typ:                         G
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152   Laguna Limousine,        205/60R16                          A02) bis A10)
              Laguna Grand Tour        E05)

                                              205/55R16
                                              A93) E05a)

                                              205/55R16 M+S
                                              A93) E05)

                                              225/50R16
e2*98/14*0206*39E   1190/1110                                             5/108/60



yp:                           DE
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 152   Renault Avantime          225/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93)


e2*98/14*0247*03E   1320/1250                                             5/108/60



RA-000519-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-45-C18_706_45_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     4/7                                                                           Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                          M
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Megane Limousine          205/55R16                                         A02) bis A10)
              3- und 5-türig,
              Megane Cabrio,
              Megane Break
e2*98/17*0272*39E      1080/1010(0) -1060/1010 -Kombi                                     5/108/60



Typ:                         JM
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 110   Megane Scenic,          205/60R16                                           A02) bis A10)
              Megane Grand Scenic
              (5-Loch)

e2*2001/116*0274*32E   1185/1230(0)                                                       5/108/60



Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Kangoo                  195/60R16                                           A01) bis A10)
              (5-Loch)                T89)                                                K04)

                                                        205/55R16
                                                        A93)K74)

                                                        215/50R16
                                                        A93)K74)

                                                        225/50R16
                                                        K74)
e2*2001/116*0364*07    1080-1125/1050-1210(0)                                             5/108/60


Typ:                         FW
ABE / EG-Genehmigung:        N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen                      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Kangoo                                    195/60R16                         A01) bis A10)
              (5-Loch)                                  T89)                              K04)

                                                        205/55R16
                                                        A93)K74)

                                                        215/50R16
                                                        A93)K74)

                                                        225/50R16
                                                        K74)
N196 NT03              1095/1210                                                          5/108/60




RA-000519-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-45-C18_706_45_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     5/7                                                       Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                10
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706



E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
     reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G23) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 195/65R15 oder 205/60R15
     ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
       Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Rad-
       hauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Be-
     festigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststof-
     finnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.

RA-000519-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-45-C18_706_45_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     7/7                             Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706



Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-45-C18_706_45_07.doc




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