Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 10 Seite : 1/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 706 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: CMS Radausführung: CMS 607/08 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 706 45 07 Radgröße: 7Jx16EH2+ Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: SR 10 Ø67,1-Ø60,1 geprüfte Radlast: 710 kg bei Reifenabrollumfang: 2205 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Regie Nationale des Usines Renault, bzw. Matra Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment G, M, JM, W, FW Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z38 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm JE, B56, K56, DE, B54 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z43 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Typ: B54 ABE / EG-Genehmigung: G199 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 123 Safrane 205/55R16 A02) bis A10) S04) G199//NT06E 1135/925 5/108/65 RA-000519-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 10 Seite : 2/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: B54 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0063.. , e2*98/14*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Safrane 205/55R16 A02) bis A10) S04) e2*98/14*0063*07E 1190/1050 5/108/65 Typ: B56 ABE / EG-Genehmigung: G638; e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 140 Laguna 215/45R16 A02) bis A10) G23) S04) 205/50R16 205/55R16 A93)E05) 225/45R16 A01)K35) e2*98/14*0012*20E 1045/910 5/108/60 1160/1000 Typ: K56 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.. , e2*98/14*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 140 Laguna Grand Tour 205/55R16 A02) bis A10) A93)E05) S04) 225/45R16 A01)K35) e2*98/14*0011*21E 1160/1260 5/108/60 RA-000519-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 10 Seite : 3/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: JE ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84; 102; 103; Renault Espace 2.0, 205/55R16 A02) bis A10) 72; Renault Espace 1.9Tdi S04) 215/50R16 215/55R16 225/50R16 81; 83; 84; 95 Renault Espace 2.2 TD 205/55R16 A02) bis A10) (nicht für Fahrzeuge S04) mit langem Radstand) 215/55R16 123; 140 Renault Espace V6 (nicht für Fahrzeuge 225/50R16 mit langem Radstand) 225/55R16 81; 83; 84; Renault Grand Espace 215/55R16 A02) bis A10) 95;102; 103 (langer Radstand) S04) 225/55R16 140 Renault Grand Espace V6 (langer Radstand) e2*98/14*0084*09E 1340/1270(1320) 5/108/60 Typ: G ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 152 Laguna Limousine, 205/60R16 A02) bis A10) Laguna Grand Tour E05) 205/55R16 A93) E05a) 205/55R16 M+S A93) E05) 225/50R16 e2*98/14*0206*39E 1190/1110 5/108/60 yp: DE ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 152 Renault Avantime 225/55R16 A02) bis A10) A93) e2*98/14*0247*03E 1320/1250 5/108/60 RA-000519-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 10 Seite : 4/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Megane Limousine 205/55R16 A02) bis A10) 3- und 5-türig, Megane Cabrio, Megane Break e2*98/17*0272*39E 1080/1010(0) -1060/1010 -Kombi 5/108/60 Typ: JM ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 110 Megane Scenic, 205/60R16 A02) bis A10) Megane Grand Scenic (5-Loch) e2*2001/116*0274*32E 1185/1230(0) 5/108/60 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 78 Kangoo 195/60R16 A01) bis A10) (5-Loch) T89) K04) 205/55R16 A93)K74) 215/50R16 A93)K74) 225/50R16 K74) e2*2001/116*0364*07 1080-1125/1050-1210(0) 5/108/60 Typ: FW ABE / EG-Genehmigung: N196 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 78 Kangoo 195/60R16 A01) bis A10) (5-Loch) T89) K04) 205/55R16 A93)K74) 215/50R16 A93)K74) 225/50R16 K74) N196 NT03 1095/1210 5/108/60 RA-000519-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 10 Seite : 5/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000519-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 10 Seite : 6/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe- reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G23) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 195/65R15 oder 205/60R15 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen. - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Rad- hauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen, S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Be- festigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststof- finnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. RA-000519-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 10 Seite : 7/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Essen, 28.05.2010 RA-000519-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-45-C18_706_45_07.doc RA-000519-A0-233-10~RE-5-108-60-67_2-45-C18_706_45_07.doc