Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 37
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R665
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R6655.05
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Regie Nationale des Usines Renault bzw. Matra (Frankreich)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
FW, G, M, JM, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50573 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
JE Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50564 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
RA-000477-C0-104-37~RE-5-108-60-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 37
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: JE
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72; 84; 102; 103 Renault Espace 2.0, 205/55R16 A02) bis A10)B41)
Renault Espace 1.9Tdi A91) S04)
215/50R16
A91)
215/55R16
A91)
225/50R16
81; 83; 84 Renault Espace 2.2 TdI 205/55R16 A02) bis A10)B41)
A91) S04)
215/55R16
A91)
215/55R16
123 bis 140 Renault Espace V6 A91)
225/50R16
225/55R16
A01)K37)
e2*93/81*0084*05 1340/1270(1320) 5/108/60
e2*98/14*0084*09E
Typ: G
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 152 Laguna Limousine, 205/55R16 A02) bis A10)
Laguna Grand Tour E05) E06)
205/55R16 M+S
205/60R16
E05)
e2*98/14*0206*39E 1190/1110 5/108/60
RA-000477-C0-104-37~RE-5-108-60-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 37
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Megane 205/55R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türig);
Megane Limousine; 215/50R16
Megane Cabriolet
225/50R16
110 Megane Break 205/55R16 A02) bis A10)
215/50R16
225/50R16
A01)K66)
e2*98/17*0272*39E 1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0) 5/108/60
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110 Megane Scenic 205/60R16 A02) bis A10)
Megane Grand Scenic
(5-Loch) 215/55R16
225/50R16
225/55R16
E2*2001/116*0274*32E 1185/1230(0) 5/108/60
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 78 Kangoo 205/50R16 A01) bis A10)
(5-Loch) A93) K04)
205/55R16
A93)
215/50R16
K74)
225/50R16
K74)
e2*2001/116*0364*11 1080-1125/1050-1210(0) 5/108/60
RA-000477-C0-104-37~RE-5-108-60-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 37
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 78 Kangoo 205/50R16 A01) bis A10)
(5-Loch) A93) K04)
205/55R16
A93)
215/50R16
K74)
225/50R16
K74)
e2*2007/46*0006*03 1125/1240(0) 5/108/60
Typ: FW
ABE / EG-Genehmigung: N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 78 Kangoo 205/50R16 A01) bis A10)
(5-Loch) A93) K04)
205/55R16
A93)
215/50R16
K74)
225/50R16
K74)
N196 NT03 1095/1210 5/108/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000477-C0-104-37~RE-5-108-60-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 37
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- belüftete Bremsscheibe Ø280x24 mm.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
RA-000477-C0-104-37~RE-5-108-60-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 37
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitli-
chen Stoßleiste auf eine Restbreite von 7 mm zu kürzen,
- im Bereich der Stoßfängeroberkante ist der Kunststoffhalter zwischen hinteren Stoßfän-
ger und Radhaus bis zum Niet zu kürzen,
- im Bereich der seitlichen Stoßleiste ist das im Radhaus befindliche U-Profil um ca. 5 mm
zu kürzen.
K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen,
für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
anzulegen.
K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Be-
festigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststof-
finnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage Nr. 37 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 18.08.2010
RA-000477-C0-104-37~RE-5-108-60-ET40_42R665.doc