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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. :               37
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  42R665
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         42R6655.05
Radgröße:                                               6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                         755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Regie Nationale des Usines Renault bzw. Matra (Frankreich)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
FW, G, M, JM, W                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50573 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
JE                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50564 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. :               37
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                             JE
ABE / EG-Genehmigung:            e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72; 84; 102; 103 Renault Espace 2.0,      205/55R16                         A02) bis A10)B41)
                  Renault Espace 1.9Tdi    A91)                              S04)

                                             215/50R16
                                             A91)

                                             215/55R16
                                             A91)

                                             225/50R16

 81; 83; 84         Renault Espace 2.2 TdI   205/55R16                       A02) bis A10)B41)
                                             A91)                            S04)

                                             215/55R16
                                             A91)

                                             215/55R16
 123 bis 140        Renault Espace V6        A91)

                                             225/50R16

                                             225/55R16
                                             A01)K37)
e2*93/81*0084*05    1340/1270(1320)                                          5/108/60
e2*98/14*0084*09E



Typ:                         G
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152   Laguna Limousine,        205/55R16                             A02) bis A10)
               Laguna Grand Tour       E05)                                  E06)

                                             205/55R16 M+S

                                             205/60R16
                                             E05)
e2*98/14*0206*39E   1190/1110                                                5/108/60




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Nr. :                      RA-000477-C0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                            M
ABE / EG-Genehmigung:           e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Megane                      205/55R16                         A02) bis A10)
              (3- und 5-türig);
              Megane Limousine;           215/50R16
              Megane Cabriolet
                                          225/50R16

 110                    Megane Break                     205/55R16          A02) bis A10)

                                                         215/50R16

                                                         225/50R16
                                                         A01)K66)
e2*98/17*0272*39E      1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0)                      5/108/60



Typ:                         JM
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 110   Megane Scenic           205/60R16                             A02) bis A10)
              Megane Grand Scenic
              (5-Loch)                215/55R16

                                                         225/50R16

                                                         225/55R16
E2*2001/116*0274*32E   1185/1230(0)                                         5/108/60



Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Kangoo                  205/50R16                             A01) bis A10)
              (5-Loch)                A93)                                  K04)

                                                         205/55R16
                                                         A93)

                                                         215/50R16
                                                         K74)

                                                         225/50R16
                                                         K74)
e2*2001/116*0364*11    1080-1125/1050-1210(0)                               5/108/60




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Nr. :                      RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. :               37
Seite :                     4/6                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Kangoo                  205/50R16                           A01) bis A10)
              (5-Loch)                A93)                                K04)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        215/50R16
                                        K74)

                                        225/50R16
                                        K74)
e2*2007/46*0006*03   1125/1240(0)                                         5/108/60



Typ:                         FW
ABE / EG-Genehmigung:        N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Kangoo                    205/50R16                         A01) bis A10)
              (5-Loch)                  A93)                              K04)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        215/50R16
                                        K74)

                                        225/50R16
                                        K74)
N196 NT03            1095/1210                                            5/108/60




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. :               37
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüftete Bremsscheibe Ø280x24 mm.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.



RA-000477-C0-104-37~RE-5-108-60-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. :               37
Seite :                     6/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitli-
       chen Stoßleiste auf eine Restbreite von 7 mm zu kürzen,
     - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist der Kunststoffhalter zwischen hinteren Stoßfän-
       ger und Radhaus bis zum Niet zu kürzen,
     - im Bereich der seitlichen Stoßleiste ist das im Radhaus befindliche U-Profil um ca. 5 mm
       zu kürzen.

K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen,
     für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
     anzulegen.

K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Be-
     festigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststof-
     finnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.


S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

Die Anlage Nr. 37 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Essen, 18.08.2010




RA-000477-C0-104-37~RE-5-108-60-ET40_42R665.doc
						
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