Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 47348
Nr. : RA-000434-F0-233
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 1/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C9 554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C9 554
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: CMS
Radausführung: CMS 458/2
Artikel- oder Katalog-Nr: C9 554 36 02
Radgröße: 5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 36 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: SR 10 Ø67,1-Ø60,1
geprüfte Radlast: 550 kg
bei Reifenabrollumfang: 1950 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault bzw. Matra
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
N, KC, B/C57, 57 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z12 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
BA, DA, LA, EA, KA, B, C06, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z12 120 Nm
FW, W M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
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Nr. : RA-000434-F0-233
Anlage-Nr. : 15c
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C9 554
Typ: B/C57
ABE / EG-Genehmigung: F543
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 66 Renault Clio 165/60R14 A02) bis A10)A10P)
(Serie 13Zoll oder 14Zoll B21)B29)E60)
mit 165/60R14) 185/50R14
195/45R14
M00)
66 bis 80 Renault Clio 175/60R14 A02) bis A10)A10P)
(Serie 175/60R14 ww. E05) B21)B29)
165/65R14 M+S)
165/65R14 M+S
E05)
99 Renault Clio 16V 185/60R14 A02) bis A10)A10P)
B21)B29)E03)
165/65R14 M+S
F543/NT15 815/650 4/100/60,1
Typ: 57
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Renault Clio 165/60R14 A02) bis A10)A10P)
T75) B21)B29)
185/50R14
195/45R14
M00)
66 bis 79 Renault Clio 165/65R14
E05)
175/60R14
e2*93/81*0064*03 850/725 4/100/60,1
Typ: C06
ABE / EG-Genehmigung: G391
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 Twingo 165/60R14 A01) bis A10)A10P)
B23)B24)S11)
G361/NT4 680/555 4/100/60
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Nr. : RA-000434-F0-233
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 3/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C9 554
Typ: C06
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0071*.., e2*98/14*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Twingo 155/65R14 A01) bis A10)A10P)
B23)B24)S11)
165/60R14
185/50R14
D23)K15)
195/45R14
D23)K15)G35)M00)
e2*98/14*0071*26 700/690 4/100/60
Typ: DA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Megane Coach, 175/65R14 A02) bis A10)A10P)
Megane Coupe B29)E03)
(wenn Serie 175/70R13, 185/60R14
175/65R14 ww. 185/60R14)
72 Megane Coach, 175/70R14 A02) bis A10)A10P)
Megane Coupe B29)E03)
(wenn Serie 175/70R14 185/65R14
ww. 185/65R14)
e2*98/14*0009*24 890/800 4/100/60
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.. ,e2*98/14*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 70 Megane 175/65R14 A02) bis A10)A10P)
G04) B29)E03)
80 bis 84 Megane 175/70R14
E05)
185/60R14
185/65R14
E05)
66 bis 80 Megane 175/65R14 A02) bis A10)A10P)
B29)E03)
185/60R14
175/70R14
E05)
185/65R14
E05)
e2*93/81*0010*30E 950/860 4/100/60
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Anlage-Nr. : 15c
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C9 554
Typ: LA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 70 Megane Classic 175/65R14 A02) bis A10)A10P)
(Serie 175/70R13, G04) B29)E03)
175/65R14 ww. 185/60R14)
175/70R14
80 bis 84 Megane Classic E05)
(Serie 175/70R13,
175/65R14 ww. 185/60R14) 185/60R14
185/65R14
E05)
72 Megane Classic 175/70R14 A02) bis A10)A10P)
(Serie 175/70R14 ww. B29)E03)
185/65R14) 185/65R14
e2*93/81*0072*24 950/870 4/100/60
Typ: EA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.., e2*98/14*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Megane Cabrio 175/65R14 A02) bis A10)A10P)
B29)E03)
185/60R14
e2*98/14*0103*17 890/850 4/100/60
Typ: KC
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0164*.., e2*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 70 Renault Kangoo 165/70R14 A02) bis A10)A10P)
(nur Frontantrieb, E49)
mit Serienreifen 165/70R13 175/65R14
ww. 165/70R14 ww.
175/65R14 und max. Achs-
last 920 kg)
40 bis 60 Renault Kangoo 165/70R14 A02) bis A10)A10P)
(nur Frontantrieb, mit Se- E53)
rienreifen 165/70R14 und 175/65R14
max. Achslast 1000 kg)
e2*98/14*0164*34 890/1000 4/100/60
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Anlage-Nr. : 15c
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C9 554
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0126*.., e2*98/14*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 72 Clio 165/65R14 A02) bis A10)A10P)
(Serie 165/70R13 od. E05)
165/65R14 od. 175/60R14
ww. 175/65R14) 175/60R14
E05)
175/65R14
G20)
185/60R14
42 bis 80 Clio 175/65R14 A02) bis A10)A10P)
(Serie 175/70R13 od. E05)
175/65R14 od. 185/60R14 )
185/60R14
e2*98/14*0126*39 860/785 4/100/60
Typ: KA
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 70 Megane Grandtour 175/70R14 A02) bis A10)A10P)
B29)E03)
185/65R14
195/60R14
e2*98/14*0192*14 950/950 4/100/60
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 74 Twingo 165/65R14 A02) bis A10)A10P)
E05) A93)E03)
175/60R14
E65)
175/65R14
185/55R14
185/60R14
195/55R14
195/60R14
e2*2001/116*0359*24 810/710 4/100/60
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Anlage-Nr. : 15c
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C9 554
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 63 Twingo 175/65R14 A02) bis A10)A10P)
A93)E03)
185/55R14
185/60R14
195/55R14
195/60R14
e2*2007/46*0122*02 810/710(0) 4/100/60
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Kangoo 185/70R14 A02) bis A10) A10P)
(4-Loch) A93)
195/65R14
e2*2001/116*0364*14 960/950 4/100/60
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Kangoo 185/70R14 A02) bis A10) A10P)
(4-Loch) A93)
195/65R14
e2*2007/46*0006*10 960/1075 4/100/60
Typ: FW
ABE / EG-Genehmigung: N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Kangoo 185/70R14 A02) bis A10) A10P)
(4-Loch) A93)
195/65R14
N196 NT03 882/980 4/100/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
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Anlage-Nr. : 15c
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Teiletyp : C9 554
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A10P) Unterhalb des Felgentiefbetts (Montagetiefbett) sind nur Wuchtgewichte mit einer maxi-
malen Dicke von 3 mm zulässig.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B21) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremssattel Girling 1256/13L3 (innenbel. Bremsscheibe
Ø 238 mm, Dicke 20 mm) an Achse 1, kein ausreichender Bremsfreigang.
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Teiletyp : C9 554
B23) An Achse 2 ist die am Längslenker befindliche Befestigungslasche für das Handbremsseil
nach unten zu biegen.
B24) Im hinteren linken Radhaus ist das Abdeckblech über dem Bremsschlauch nach vorne zu
biegen. Auf einen ausreichenden Abstand zwischen Blech und Bremsschlauch ist zu ach-
ten.
B29) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 2:
- massive Bremsscheibe Ø238x8 mm mit Schwimmsattel Kennz. Bendix 331561
D23) An Achse 2 ist je Rad eine Distanzscheibe(Durchsteckscheibe) von 5 mm Dicke zu mon-
tieren.
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E65) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
165/65R14 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit zulässigen Achslasten bis max. 920 kg.
E53) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit zulässigen Achslasten bis max. 1000 kg.
E60) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeuge, die serienmäßig mit 13-Zoll-Bereifung
oder/und der Bereifung 165/60R14 ausgerüstet sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G04) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind, sind die Auf-
lagen A01) und G01) zu beachten.
G20) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/65R14 nicht bereits serienmäßig einge-
tragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G35) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 155/70R13 oder 165/65R13
ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
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Teiletyp : C9 554
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
S11) Auf der Radinnenseite dürfen keine Klammergewichte verwendet werden. Der besondere
Hinweis über die Platzierung der Klebegewichte in Hinweis A10) ist zu beachten.
T75) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 774 kg bei LI 75 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 387 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 15c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C9 554 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 20.09.2011
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