Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 1/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R4554
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R4554.03
Radgröße: 5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: 550 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault bzw. Matra
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
N, KC, B/C57, 57 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
BA, DA, LA, EA, KA, B, C06, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 120 Nm
FW, W M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000591-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 2/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: B/C57
ABE / EG-Genehmigung: F543
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 66 Renault Clio 185/50R14 A02) bis A10)
(Serie 13Zoll oder 14Zoll E60)
mit 165/60R14) 195/45R14
66 bis 80 Renault Clio 175/60R14 A02) bis A10)
(Serie 175/60R14 ww. E05)
165/65R14 M+S)
99 Renault Clio 16V 185/60R14 A02) bis A10)
E03)
F543/NT15 815/650 4/100/60,1
Typ: 57
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Renault Clio 165/60R14 A02) bis A10)
T75)
185/50R14
195/45R14
66 bis 79 Renault Clio 165/65R14
E05)
175/60R14
e2*93/81*0064*03 850/725 4/100/60,1
Typ: C06
ABE / EG-Genehmigung: G391
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 Twingo 165/60R14 A01) bis A10)
B23)B24)S12)
G361/NT4 680/555 4/100/60
Typ: C06
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0071*.., e2*98/14*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Twingo 155/65R14 A01) bis A10)
M00) B23)B24)S12)
165/60R14
e2*98/14*0071*26 700/690 4/100/60
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 3/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: DA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Megane Coach, 175/65R14 A02) bis A10)
Megane Coupe E03)
(wenn Serie 175/70R13, 185/60R14
175/65R14 ww.
185/60R14)
72 Megane Coach, 175/70R14 A02) bis A10)
Megane Coupe E03)
(wenn Serie 175/70R14 185/65R14
ww. 185/65R14)
e2*98/14*0009*24 890/800 4/100/60
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.. ,e2*98/14*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 70 Megane 175/65R14 A02) bis A10)
G04) E03)
80 bis 84 Megane 175/70R14
E05)
185/60R14
185/65R14
E05)
66 bis 80 Megane 175/65R14 A02) bis A10)
E03)
185/60R14
175/70R14
E05)
185/65R14
E05)
e2*93/81*0010*30E 950/860 4/100/60
RA-000591-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 4/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: LA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 70 Megane Classic 175/65R14 A02) bis A10)
(Serie 175/70R13, G04) E03)
175/65R14 ww.
185/60R14) 175/70R14
80 bis 84 Megane Classic E05)
(Serie 175/70R13,
175/65R14 ww. 185/60R14
185/60R14)
185/65R14
E05)
72 Megane Classic 175/70R14 A02) bis A10)
(Serie 175/70R14 ww. E03)
185/65R14) 185/65R14
e2*93/81*0072*24 950/870 4/100/60
Typ: EA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.., e2*98/14*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Megane Cabrio 175/65R14 A02) bis A10)
E03)
185/60R14
e2*98/14*0103*17 890/850 4/100/60
Typ: KC
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0164*.., e2*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 70 Renault Kangoo 165/70R14 A02) bis A10)
(nur Frontantrieb, E24)E49)
mit Serienreifen 165/70R13 175/65R14
ww. 165/70R14 ww.
175/65R14 und max. Achs-
last 920 kg)
40 bis 60 Renault Kangoo 165/70R14 A02) bis A10)
(nur Frontantrieb, mit Se- E24)E53)
rienreifen 165/70R14 und 175/65R14
max. Achslast 1000 kg)
e2*98/14*0164*34 890/1000 4/100/60
RA-000591-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 5/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0126*.., e2*98/14*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 72 Clio 165/65R14 A02) bis A10)
(Serie 165/70R13 od. E05)
165/65R14 od. 175/60R14
ww. 175/65R14) 175/60R14
E05)
175/65R14
G20)
185/60R14
42 bis 80 Clio 175/65R14 A02) bis A10)
(Serie 175/70R13 od. E05)
175/65R14 od. 185/60R14 )
185/60R14
e2*98/14*0126*39 860/785 4/100/60
Typ: KA
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 70 Megane Grandtour 175/70R14 A02) bis A10)
E03)
185/65R14
195/60R14
e2*98/14*0192*14 950/950 4/100/60
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 74 Twingo 165/65R14 A02) bis A10)
E05) A93)E03)
175/60R14
E18)
175/65R14
185/55R14
185/60R14
195/55R14
195/60R14
e2*2001/116*0359*18 810/710 4/100/60
RA-000591-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 6/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Kangoo 185/70R14 A02) bis A10)
(4-Loch) A93)
195/65R14
e2*2001/116*0364*13 960/950 4/100/60
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Kangoo 185/70R14 A02) bis A10)
(4-Loch) A93)
195/65R14
e2*2007/46*0006*07 960/1075 4/100/60
Typ: FW
ABE / EG-Genehmigung: N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Kangoo 185/70R14 A02) bis A10)
(4-Loch) A93)
195/65R14
N196 NT03 882/980 4/100/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000591-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 7/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B23) An Achse 2 ist die am Längslenker befindliche Befestigungslasche für das Handbremsseil
nach unten zu biegen.
B24) Im hinteren linken Radhaus ist das Abdeckblech über dem Bremsschlauch nach vorne zu
biegen. Auf einen ausreichenden Abstand zwischen Blech und Bremsschlauch ist zu ach-
ten.
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
165/65R14 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
RA-000591-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 8/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit zulässigen Achslasten bis max. 920 kg.
E53) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit zulässigen Achslasten bis max. 1000 kg.
E60) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeuge, die serienmäßig mit 13-Zoll-Bereifung
oder/und der Bereifung 165/60R14 ausgerüstet sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G04) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind, sind die Auf-
lagen A01) und G01) zu beachten.
G20) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/65R14 nicht bereits serienmäßig einge-
tragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
S12) Auf der Radinnenseite dürfen keine Klammergewichte verwendet werden.
T75) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 774 kg bei LI 75 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 387 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten (gilt ab H_Reifen).
Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 02.02.2011
RA-000591-A0-104-08b~RE-4-100-60-ET35_53R4554.doc