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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 13 RENAULT                                                  Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TREZHSA40D6         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø60.1                  60,1    Kunststoff    638      1995     10/09
01
TREZHSA40T6         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø60.1                  60,1    Kunststoff      638     1995 01/11
01
TREZHSA40W6         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø60.1                  60,1    Kunststoff      638     1995 03/09
01
TREZHSA40Y6         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø60.1                  60,1    Kunststoff      638     1995 06/09
01
TREZHSA4060         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø60.1                  60,1    Kunststoff      638     1995 03/09
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : RENAULT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : FW
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJR2
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : G; JM; W
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJR4
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : B 54; B56; K56
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJR2
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : B 54; B56; G; K56
                                           110 Nm für Typ : FW; W
                                           130 Nm für Typ : JM
Verkaufsbezeichnung:     KANGOO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
FW           N196                 50 - 78        195/60R16 89     REF; 5FM                     Nicht Kangoo Be Bop;
W            e2*2001/116*0364*.., 50 - 80        205/55R16 91     REF; 11A; 24M; 5GG           Frontantrieb; nicht
               e2*2007/46*0006*..
                                                                                               m.erhöhter
                                                                                               Bodenfreiheit;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 74U




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 13 RENAULT                                                  Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
B56          e2*93/81*0012*.., 79 - 140 205/55R16 91              11A; 22B; 22F; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0012*..,                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
               G638                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 74U
G              e2*98/14*0206*..      66 - 152 205/55R16           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R16           51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/55R16 93        11A; 24J; 24M            721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 74U; 76U
K56            e2*93/81*0011*..,     79 - 123 205/55R16 91        11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0011*..                                   24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                     140       205/55R16          11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24M; 631                 74P; 74U

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT SAFRANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW    Reifen                        Auflagen zu Reifen          Auflagen
B 54         G199             83    205/55R16                     Dieselmotor 83kW; 11A;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  22B; 63G                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                     101       205/55R16-88       11A; 22B                    721; 725; 73C; 74A;
                                     123       205/55R16          11A; 22B; 51G               74P; 74U
                                               205/55R16          11A; 22B; 631

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
JM           e2*2001/116*0274*.. 83 - 110 205/60R16 92                                        kurzer Radstand;
                                          215/55R16 93                                        langer Radstand;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 74U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 13 RENAULT                                                  Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 13 RENAULT                                                  Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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63G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen durch geeignete ersetzt werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
REF) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
     Reifengröße 195/65R15 ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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