Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Renault (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JM, M, N, P, R, FW, W, FW Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120 Megane 3- und 5-türig, 205/55R16 A02) bis A10)
Megane Limousine,
Megane Cabriolet 215/50R16
60 bis 99 Megane Break 205/55R16 A02) bis A10)
215/50R16
A01)K66)
e2*98/17*0272*39 1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0) 4/100/60
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Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 92; Megane Scenic 205/55R16 A02) bis A10)E06)
99 bis 120 E05)
205/60R16
G76)
215/55R16
225/50R16
225/55R16
G76)
e2*2001/116*0274*32E 1130/1025 (0)/1130/1230 Langversion 4/100/60
Typ: P
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0319*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Modus 195/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)
195/45R16
205/45R16
205/50R16
K68)K69)
e2*2001/116*0319*35 940/860(0) 4/100/60
Typ: P
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Modus 195/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)
195/45R16
205/45R16
205/50R16
K68)K69)
e2*2007/46*0007*00 910/890(0) 4/100/60
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Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 102 Clio 195/50R16 A01) bis A10)E10)
(Serie nur 15-Zoll) A93) K01)K04)
205/45R16
A93)
215/45R16
48 bis 102 Clio 195/50R16 A02) bis A10)
(Serie 16-Zoll ww. 15Zoll)
205/45R16
215/45R16
e2*2001/116*0327*36 950/890(0) 4/100/60
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 78 Clio 195/50R16 A01) bis A10)E10)
(Serie nur 15-Zoll) A93) K01)K04)
205/45R16
A93)
215/45R16
50 bis 65 Clio 195/50R16 A02) bis A10)
(Serie 16-Zoll ww. 15Zoll)
205/45R16
215/45R16
e2*2007/46*0008*10 950/890(0) 4/100/60
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 74 Twingo 195/40R16 A02) bis A10)
195/45R16
205/40R16
205/45R16
215/35R16
215/40R16
e2*2001/116*0359*21 850/710(0) 4/100/60
RA-000497-B0-104-11b~RE-4-100-60-ET38_51R6704.docx
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Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Kangoo 195/55R16 A01) bis A10)
(4-Loch) A93) K04)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)G01)
215/50R16
K74)
225/50R16
K74)G01)
e2*2001/116*0364*14 1125/1210 5/108/60
RA-000497-B0-104-11b~RE-4-100-60-ET38_51R6704.docx
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Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Kangoo 195/55R16 A01) bis A10)
(4-Loch) A93) K04)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)G01)
215/50R16
K74)
225/50R16
K74)G01)
78 Kangoo 195/60R16 A01) bis A10)
(4-Loch) A93)T89) K04)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
K74)
225/50R16
K74)
e2*2007/46*0006*10 960/1075(0) 4/100/60
RA-000497-B0-104-11b~RE-4-100-60-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: FW
ABE / EG-Genehmigung: N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Kangoo 195/55R16 A01) bis A10)
(4-Loch) A93) K04)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)G01)
215/50R16
K74)
225/50R16
K74)G01)
N196 NT03 1095/1210 5/108/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000497-B0-104-11b~RE-4-100-60-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung aus-
gerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelas-
sen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G76) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 oder
205/55R17 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten
RA-000497-B0-104-11b~RE-4-100-60-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen,
für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
anzulegen.
K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unter-
halb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser
sind in diesem bereich um ca. 40 mm zu kürzen.
K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des Über-
gangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.
K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Be-
festigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststof-
finnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 11b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 05.04.2011
RA-000497-B0-104-11b~RE-4-100-60-ET38_51R6704.docx