Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 22b
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6654
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 53R6654.23
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 1950 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault(F) bzw. Matra(F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JM, M, N, P, R, FW, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40364 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000579-A0-104-22b~RE-4-100-60-ET45_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 22b
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120 Megane 205/50R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türig); A93)
Megane Limousine;
Megane Cabriolet 205/55R16
215/50R16
215/55R16
60 bis 99 Megane Break 205/50R16 A02) bis A10)
A93)
205/55R16
215/50R16
215/55R16
e2*98/17*0272*39E 1080/1010 / kombi 1060/1010 4/100/60
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120 Megane Scenic 205/55R16 A02) bis A10)E06)
205/60R16
G76)
215/55R16
225/50R16
A01)K03)K04)K63)
e2*2001/116*0274*32E 1130/1230 4/100/60
Typ: P
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0319*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Modus 195/50R16 A02) bis A10)
205/45R16
e2*2001/116*0319*34 940/860(0) 4/100/60
RA-000579-A0-104-22b~RE-4-100-60-ET45_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 22b
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Typ: P
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Modus 195/50R16 A02) bis A10)
205/45R16
e2*2007/46*0007*00 910/890(0) 4/100/60
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 102 Clio 205/45R16 A02) bis A10)E10)
(Serie nur 15 Zoll)
48 bis 102 Clio 205/45R16 A02) bis A10)
(Serie 16 Zoll bzw. ww.
15- und 16 Zoll)
e2*2001/116*0327*35 1000/890(0) 4/100/60
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 78 Clio 205/45R16 A02) bis A10)E10)
(Serie nur 15 Zoll)
50 bis 78 Clio 205/45R16 A02) bis A10)
(Serie 16 Zoll bzw. ww.
15- und 16 Zoll)
e2*2007/46*0008*08 N1-890/900(0) 4/100/60
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 Twingo Sport 195/45R16 M+S A02) bis A10)
74 bis 98 Wind 195/45R16 M+S A02) bis A10)
e2*2001/116*0359*18 870/710 4/100/60
RA-000579-A0-104-22b~RE-4-100-60-ET45_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 22b
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Kangoo 195/55R16 A01) bis A10)
(4-Loch) A93) K04)
205/50R16
A93)
205/55R16
G01)
e2*2001/116*0364*13 960/950 5/108/60
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Kangoo 195/55R16 A01) bis A10)
(4-Loch) A93) K04)
205/50R16
A93)
205/55R16
G01)
78 Kangoo 195/60R16 A01) bis A10)
(4-Loch) A93)T89) K04)
205/50R16
A93)
205/55R16
e2*2007/46*0006*07 1095/1210 4/100/60
Typ: FW
ABE / EG-Genehmigung: N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Kangoo 195/55R16 A01) bis A10)
(4-Loch) A93) K04)
205/50R16
A93)
205/55R16
G01)
N196 NT03 882/980 5/108/60
Auflagen und Hinweise
RA-000579-A0-104-22b~RE-4-100-60-ET45_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 22b
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000579-A0-104-22b~RE-4-100-60-ET45_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. : 22b
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6654
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung aus-
gerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelas-
sen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G76) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 oder
205/55R17 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Fil-
zinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere Befesti-
gungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten Steh-
bolzen.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 22b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 14.01.2011
RA-000579-A0-104-22b~RE-4-100-60-ET45_53R6654.doc